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Call-Eckdaten
Wissenschaft für die Gemeinschaft - Aufbau des marinen Citizen-Science-Datennetzwerks der Zukunft, um Daten aus dem Meer aufzuwerten und das Engagement zu erhöhen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-OCEAN-01-04
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel dieses Themas ist die Einrichtung eines Netzwerks für marine Bürger*innenwissenschaft, das die sehr wichtigen, aber verstreuten und unkoordinierten Akteure der marinen Bürger*innenwissenschaft, die in der Datenerhebung tätig sind, zusammenbringen soll. Ein solches Netzwerk wird diesen unterschiedlichen Akteuren ein Gemeinschaftsgefühl vermitteln, die Sichtbarkeit der marinen Bürger*innenwissenschaft in Europa erhöhen und in die Koordinierung dieser Aktivitäten investieren, indem ein Harmonisierungsrahmen geschaffen wird, der den Mehrwert der marinen Bürger*innenwissenschaft erhöht. Eine solche Aktivität wird eine doppelte Wirkung auf die bereichsübergreifenden Maßnahmen der Mission zum Schutz der Ozeane haben: Sie wird die gezielte Einbindung verschiedener Kategorien gesellschaftlicher Akteure in die Produktion von glaubwürdigem Meereswissen unterstützen und damit unmittelbar die Entwicklung des digitalen Wissenssystems für Ozeane und Gewässer fördern.
Call-Ziele
Marine Citizen Science-Aktivitäten, also die Beteiligung und Mitarbeit der Öffentlichkeit an der Meeresforschung, um das verfügbare wissenschaftliche Wissen zu erweitern, gewinnen in der Europäischen Union mehr und mehr an Dynamik. Unter den verschiedenen meereswissenschaftlichen Aktivitäten sind diejenigen besonders hervorzuheben, die Akteure aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft einbeziehen, um zur Beobachtung der Küstenzone und des Ozeans beizutragen und relevante Daten in Bezug auf die physikalischen, chemischen und geologischen Eigenschaften der Meeresumwelt, die biologische Vielfalt der Meere und/oder die Auswirkungen des Menschen (z. B.: Meeresmüll) zu produzieren. Es ist wichtig, dieses Interesse zu nutzen, indem das Gemeinschaftsgefühl und die Motivation dieser Akteure gestärkt und ihnen validierte methodische Protokolle und Verfahren an die Hand gegeben werden, um sicherzustellen, dass die von ihnen gesammelten Informationen und Daten für eine breitere Nutzung verfügbar und nützlich sind.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge alle folgenden Aktivitäten abdecken:
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Aufbau eines marinen Citizen-Science-Netzwerks
Das paneuropäische marine Citizen-Science-Datennetzwerk soll Akteure im Bereich der marinen Citizen-Science-Datensammlung in der Europäischen Union und in den Nachbarländern zusammenbringen und ein Gemeinschaftsgefühl zwischen diesen Akteuren aufbauen, indem es verschiedene Arten von Organisationen einbindet und koordiniert. Das Hauptziel des Netzwerks wird darin bestehen, seine Teilnehmer dabei zu unterstützen, die verschiedenen Gemeinschaften, die sich mit der Sammlung von Meeresdaten beschäftigen, effizient und auf eine Weise zu kontaktieren, die den Mehrwert ihres Beitrags zum Meereswissen erhöht. Das Netzwerk sollte darauf abzielen, Akteure aus allen verschiedenen Datenbereichen der marinen Bürgerwissenschaft einzubeziehen.
Eine Schlüsselaktivität für die Einrichtung des Netzwerks besteht in der Identifizierung, Kartierung und Einbeziehung der verschiedenen Akteure, die Beobachtungen und Daten für die Meeresforschung bereitstellen, angefangen von Freiwilligen oder wissenschaftlichen Gruppen (Schulen, NROs oder Universitäten, Tourist*innen) bis hin zu strukturierteren Beiträgen der Gemeinschaft, die von Fachleuten (z. B. Fischer*innen) oder Unternehmen (Schifffahrtsunternehmen, Hafenbehörden usw.) kommen können, die bereit sind, zu diesen Initiativen beizutragen.
Das Netzwerk sollte als Multiplikator für die Arbeit verschiedener Organisationen in ganz Europa im Bereich der bürger*innenwissenschaftlichen Datenerhebung im Meer fungieren und als Verbindungsstelle für deren Aktivitäten dienen. Durch die beschriebenen Maßnahmen wird das Netzwerk die Sichtbarkeit der Aktivitäten zur Erhebung von Meeresdaten durch Bürger*innen in Europa erhöhen und dazu beitragen, sowohl die bereits engagierten Akteure zu motivieren als auch weitere interessierte Parteien in das Netzwerk einzubinden, indem es sie mit den entsprechenden Organisationen in Verbindung bringt, sie bei der Einrichtung ihrer eigenen Aktivitäten im Einklang mit gemeinsamen Standards berät und das durch das Netzwerk geschaffene kollektive Wissen weitergibt.
Die langfristige Nachhaltigkeit des vorgeschlagenen Netzwerks sollte berücksichtigt werden.
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Bürger*innenwissenschaftliche Aktivitäten: Informationen und Datenerfassung
Um den Mehrwert der bürger*innenwissenschaftlichen Aktivitäten im Bereich der Meeresforschung zu erhöhen, sollten die Vorschläge sicherstellen, dass die gesammelten Informationen und Daten in großem Umfang genutzt und in bestehende Wissensmanagement-Plattformen (z. B. EMODnet, Blue Economy Observatory usw.) integriert werden können und letztendlich für die Nutzung im Europäischen Digitalen Zwilling des Ozeans (EU DTO) zur Verfügung stehen.
Spezifische Aktivitäten sollen Daten- und Metadatenstandards anpassen und verfügbar machen, die für den Einsatz in der Meeresforschung geeignet sind, und dabei auf der von SeaDataNet, EMODnet und anderen Meeresdateninfrastrukturen entwickelten Arbeit aufbauen. Diese Standards sollten auf die Bedürfnisse der Bürgerwissenschaft zugeschnitten sein und sicherstellen, dass die gesammelten Daten harmonisiert und effektiv genutzt werden können.
Die Vorschläge sollten auch die Entwicklung benutzerfreundlicher Anleitungen und leicht verständlicher Schulungsmodule für die verschiedenen Kategorien von Akteuren der Meeresforschung, die Daten sammeln, vorsehen. Dieses Material sollte sich auf Methoden konzentrieren, mit denen sichergestellt wird, dass die gesammelten Daten FAIR (auffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar) sind, es sollte erklären, wie Daten verfügbar gemacht werden, und es sollte Empfehlungen und Leitlinien für effektive bürgerwissenschaftliche Beobachtungsaktivitäten enthalten. Die Schulungsunterlagen sollten auch sicherstellen, dass die bürger*innenwissenschaftlichen Aktivitäten nicht mit den Zielen des Naturschutzes in Konflikt geraten.
Schließlich wird erwartet, dass die Vorschläge die Entwicklung bewährter Praktiken für die Nutzung von Daten und Informationen, die aus bürger*innenwissenschaftlichen Aktivitäten im Meer stammen, ansprechen und diese bewährten Praktiken auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene sowie auf internationaler Ebene sichtbar machen, insbesondere durch das UN-Jahrzehnt der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung.
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Einsatz kosteneffizienter, für die Bürger*innenwissenschaft geeigneter Beobachtungsgeräte
Die Vorschläge sollten die Verbindung zwischen den Akteuren der Meeresforschung und den Entwicklern von kosteneffizienten Sensoren für die Meeresbeobachtung sicherstellen und die Beschaffung von geeigneten und einfach zu verwendenden Geräten und Ausrüstungen für die Meeresforschung erleichtern, die die Ergebnisse der Meeresforschung in Europa verbessern und harmonisieren werden.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zwei Anwendungsfälle definieren und umsetzen, um unter realen Bedingungen den Einsatz erschwinglicher, langlebiger, hocheffizienter und kohlenstoffarmer Meeresbeobachtungsgeräte und -ausrüstungen zu demonstrieren, die für die Meeresforschung durch Bürger relevant und anwendbar sind. Vorrangig sollten Beobachtungsgeräte/Sensoren eingesetzt werden, die einfach zu bedienen, automatisiert und standardisiert sind und deren Daten direkt in geprüfte Datenbanken hochgeladen werden können.
Diese Anwendungsfälle werden als Pilotprojekte dienen, um einerseits die Vorteile der Verwendung standardisierter, einfach zu installierender und zu verwendender Geräte für breit angelegte Citizen-Science-Kampagnen aufzuzeigen und andererseits die Vorteile und Skaleneffekte großer Beschaffungen von Beobachtungsgeräten/Ausrüstungen für Citizen Science.
Diese Anwendungsfälle sollten auch Erkenntnisse für die Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel liefern, um den künftigen Einsatz und die Nutzung von Beobachtungsgeräten/Sensoren zu maximieren und so die Ausweitung der bürgerwissenschaftlichen Meeresaktivitäten in Europa zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Aufbau eines paneuropäischen marinen Citizen Science-Datennetzwerks, das Akteure der marinen Citizen Science in ganz Europa und in den Nachbarländern zusammenbringt.
- Anpassung von Daten- und Metadatenstandards und methodischen Ansätzen, die für den Einsatz in der marinen Bürgerwissenschaft geeignet sind, basierend auf den bestehenden europäischen Rahmenwerken, wie sie von SeaDataNet, EMODnet und anderen marinen Dateninfrastrukturen entwickelt wurden.
- Erhöhte Sichtbarkeit und Wirkung von Marine Citizen Science Aktivitäten in Europa.
- Austausch bewährter Praktiken für die Nutzung von Informationen und Daten der Meeresforschung durch Bürger*innen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Wenn im Rahmen von Projekten In-situ-Daten und Meeresbeobachtungen gesammelt werden, müssen die Begünstigten diese über das Europäische Netz für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) nach den FAIR-Grundsätzen (auffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar) offen zugänglich machen.Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen werden mit der/den folgenden Aktion(en) verknüpft: HORIZON-MISS-2021-OCEAN-05-03 Pilotprojekt für Bürgerwissenschaft in Meeres- und Süßwasserbereichen - Finanzhilfevereinbarung Nr. 101006482
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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