Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Verwaltung von geistigem Eigentum für öffentliche Forschungsorganisationen, akademische Einrichtungen und ihre Spin-offs
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-HUMAN-02-35
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
10.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, ein Höchstmaß an Unterstützung für die öffentlichen Forschungseinrichtungen in Europa, einschließlich der Universitäten, und ihre unternehmerischen Pläne zu gewährleisten, um den Zugang zu und die Nutzung von Wissensbeständen zu verbessern, die sehr oft durch öffentliche Forschungsförderung geschaffen wurden.
Call-Ziele
Um die Fähigkeit Europas zu verbessern, wissenschaftliche Erfolge auf hohem Niveau in sozialen und wirtschaftlichen Nutzen umzuwandeln, ist eine weit gefasste Definition von Unternehmertum erforderlich. Unternehmertum ist viel mehr als "nur" die Gründung von Unternehmen: Es ist eine Denkweise, die einen nachhaltigen Wandel bewirkt. Obwohl es Initiativen gibt, die sich mit der unternehmerischen Ausbildung und dem Paradigmenwechsel befassen, gibt es keine Maßnahmen, die in einem frühen Stadium Unterstützung für das Management des geistigen Eigentums von öffentlichen Forschungseinrichtungen bieten und ihnen helfen, Spin-offs zu gründen und zu stärken.
Häufig werden Wissensbestände nicht richtig verwertet, was die Marktakzeptanz von F&I-Ergebnissen behindert und die Innovationslücke vergrößert. Die Förderung des Unternehmertums und die Bereitstellung der notwendigen Unterstützung für das Management von geistigem Eigentum können dazu beitragen, die Kluft zwischen Labor und Markt zu überbrücken. Diese Aktion wird die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu den Leitlinien für die Valorisierung von Wissen in Europa unterstützen und aufzeigen, wie der Verhaltenskodex für das Management von geistigem Eigentum zur Valorisierung von Wissen im Europäischen Forschungsraum und der Verhaltenskodex für die Normung neben anderen Instrumenten zur Unterstützung von akademischen Unternehmern in der Anfangsphase eingesetzt werden können. Die Aktion steht auch im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission über eine europäische Strategie für Universitäten.
Mit dieser Maßnahme werden akademische Einrichtungen, öffentliche Forschungsorganisationen und ihre Spin-offs bei der Verwaltung ihres geistigen Eigentums unterstützt, wobei auch der Verhaltenskodex für die Verwaltung des geistigen Eigentums und die Normungstätigkeiten unter Verwendung des Verhaltenskodex für die Normung in ihren unternehmerischen Plänen genutzt werden. Dies wird dazu beitragen, dass Technologien im Frühstadium für kommerzielle Partner*innen und Investor*innen attraktiver werden.
Darüber hinaus werden im Rahmen dieser Maßnahme modulare Bildungspakete bereitgestellt, die die unternehmerische Bildung, die Vermittlung von Kenntnissen über geistiges Eigentum und die Stärkung der Verbindung zwischen Forschung und Normung unterstützen. Die Bildungspakete sollten sich an alle Studierenden und Mitarbeiter*innen europäischer akademischer Einrichtungen, Universitäten und öffentlicher Forschungseinrichtungen richten.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Unterstützung öffentlicher Forschungseinrichtungen und ihrer Spin-offs bei der Förderung einer stärkeren Kultur des Unternehmertums, der besseren Verwaltung ihres geistigen Eigentums und der Erleichterung des nächsten Schritts bei der Markteinführung ihrer FuI-Ergebnisse.
- Aufbau von Kapazitäten in öffentlichen Forschungsorganisationen und akademischen Einrichtungen durch Umsetzung der Leitprinzipien für die Verwertung von Wissen zum Thema Unternehmertum in konkrete Anleitungen für Innovatoren in der Frühphase.
- Aufbau stärkerer Kapazitäten für das Management von geistigem Eigentum in akademischen Einrichtungen und öffentlichen Forschungsorganisationen durch Nutzung des Verhaltenskodex für das Management von geistigem Eigentum und des Verhaltenskodex für die Normung, um Innovatoren in der Frühphase zu unterstützen, damit sie mit offener Innovation auch in internationalen Kooperationen erfolgreich sind.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025(3756kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren