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Call-Eckdaten
Interreg LAT-LIT: Zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Lettland-Litauen
Termine
Öffnung
02.04.2024
Deadline
21.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 27.660.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel des Interreg VI-A Lettland-Litauen-Programms 2021-2027 ist es, zur nachhaltigen und kohäsiven sozioökonomischen Entwicklung der Programmregionen beizutragen, indem es hilft, sie wettbewerbsfähiger und attraktiver zum Leben, Studieren, Arbeiten und Besuchen zu machen.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Kapazitätsaufbau und zwischenmenschliche Zusammenarbeit
- SO 1.1: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer besseren Governance der Zusammenarbeit
- P2: Grüne, widerstandsfähige und nachhaltige Entwicklung
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P3: Gerechte und integrative Gesellschaft
- SO 3.1: Förderung der sozioökonomischen Eingliederung von Randgruppen, einkommensschwachen Haushalten und benachteiligten Gruppen, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen, durch integrierte Maßnahmen, einschließlich Wohnungs- und Sozialdienstleistungen
- P4: Wirtschaftliches Potenzial von Tourismus und Kulturerbe
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (die Liste ist nicht vollständig):
P1: Kapazitätsaufbau und zwischenmenschliche Zusammenarbeit
- SO 1.1: Sonstige Maßnahmen zur Unterstützung einer besseren Governance der Zusammenarbeit
- Effiziente gemeinsame Lösungen und Pilotaktionen zur Entwicklung/Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Bildung, gesunde Lebensweise, z.B,
- integrierte Maßnahmen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands,
- Entwicklung gemeinsamer Konzepte, Strategien, Aktionspläne usw. für die Entwicklung/Verbesserung grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen,
- Verbesserung der Anpassung und Bereitstellung gemeinsamer öffentlicher Dienstleistungen durch Pilotaktionen, die Hindernisse in grenzüberschreitenden Gebieten beseitigen, usw.
- Aktionen von Mensch zu Mensch und Einbeziehung der Gesellschaft in den Bereichen gesunde Lebensweise, Bildung, Förderung des kulturellen Erbes, z.B,
- Initiativen zur Förderung der Aktivität der lokalen Zivilgesellschaft (z.B. bei der Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene - Treffen, öffentliche Diskussionen, Fokusgruppen zu Projekten, Bedürfnissen),
- Organisation von gemeinsamen Schulungen, Workshops, Sommerschulen, Sommerakademien, Wettbewerben, Austauschprogrammen und anderen Veranstaltungen usw.
- Aufbau von Kapazitäten, Übertragung bewährter Verfahren und Entwicklung der erforderlichen Kompetenzen der lokalen und regionalen Behörden, z. B,
- Entwicklung und Durchführung von Schulungs- und Mentoring-Aktivitäten als Initiative zum Kapazitätsaufbau für lokale und regionale Behörden,
- Transfer von Lösungen, bewährten Praktiken und Erfahrungsaustausch (zwischen Partnern innerhalb und außerhalb des Programmgebiets) usw.
- Effiziente gemeinsame Lösungen und Pilotaktionen zur Entwicklung/Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Bildung, gesunde Lebensweise, z.B,
P2: Grüne, widerstandsfähige und nachhaltige Entwicklung
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Aktivitäten im Zusammenhang mit gemeinsamen Lösungen für das Management grenzüberschreitender natürlicher Gebiete zur Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit bei Katastrophen. Sie sollten auf ökosystembasierten Ansätzen beruhen und sich mit den folgenden Risiken des Klimawandels befassen: Extremwetterrisiken, Dürrerisiken, Überschwemmungsrisiken in Flüssen und an Küsten, Sand- und Sedimentanhäufung, Waldbrandrisiken, Küstenerosion und die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und Krankheiten.
- Aktivitäten im Zusammenhang mit Infrastrukturen zum Schutz vor Überschwemmungen und zur Verhinderung von Überschwemmungen (naturbasierte Lösungen, einschließlich Überschwemmungsgebieten, Wiederherstellung von Ökosystemen, Aufforstung, Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung und andere grüne (oder blaue) Infrastrukturmaßnahmen. Diese Maßnahmen müssen einen direkten Nutzen für die Anpassung an den Klimawandel und die Risikoprävention haben.
- Gemeinsame Überwachungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels und zur Erleichterung eines ganzheitlichen und systembasierten Ansatzes zur Anpassung an den Klimawandel, z. B,
- gemeinsame Kartierung und Überwachung von Arten, Lebensräumen und Ökosystemen,
- Überwachung der Häufigkeit und Intensität von Stürmen sowie des Anstiegs des Meeresspiegels,
- Entwicklung und Umsetzung neuer Indikatoren und Überwachungsmethoden usw.
- Zusammenarbeit zwischen Notfalldiensten zur Stärkung der Katastrophenresistenz, z. B. gemeinsame Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten grenzüberschreitender Notfalldienste zur Bekämpfung von Umweltkatastrophen infolge des Klimawandels usw.
- Schulungen, Erfahrungsaustausch, praktische Bewertungen usw. zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus von Organisationen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Verhütung von Katastrophenrisiken, der Widerstandsfähigkeit, unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze, z. B,
- gemeinsame Schulungen, Workshops, Besuche zum Erfahrungsaustausch im Rahmen der Partnerschaft, innerhalb und außerhalb des Programmgebiets zur Förderung neuen Wissens, Transfer von Methoden und Lösungen,
- Identifizierung und Schätzung von Ökosystemleistungen und -werten, usw.
- Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die breite Öffentlichkeit (Informationskampagnen, Lehrmaterial usw.) über Umwelt- und Klimarisiken, Katastrophen und deren negative Auswirkungen sowie Maßnahmen zu deren Bekämpfung.
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Wiederherstellung von Ökosystemen sowie zum Schutz und zur Erhaltung der grenzüberschreitenden biologischen Vielfalt und wichtiger Arten, z. B,
- Entwicklung und/oder Umsetzung von Managementplänen für Arten,
- Wiederherstellung von Flüssen, Wäldern, Feuchtgebieten, Seen, felsigen Lebensräumen usw,
- Erhaltung von Habitatstrukturen, die durch natürliche Störungen entstanden sind, und Nachahmung natürlicher Störungen usw.
- Entwicklung gemeinsamer Lösungen zur Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung (einschließlich Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung) des Naturkapitals (Gewässer, Schutzgebiete, Böden, Fischbestände usw.) und grenzüberschreitender grüner Netzwerke, z. B,
- Entwicklung von gemeinsamen Konzepten, Strategien, Modellen und Durchführung von Pilotaktionen,
- Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für die Infrastruktur (z.B. Tiertunnel, Durchlässe, Pufferzonen, etc.)
- Entwicklung, Erprobung und Anwendung neuer Instrumente zur Gewährleistung einer kontinuierlichen und angemessenen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen usw.
- Schulungen, Erfahrungsaustausch usw. zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus von Organisationen und spezifischen Zielgruppen (NRO, lokale Gemeinschaften usw.), die Auswirkungen auf die Umweltqualität haben, z. B. gemeinsame Schulungen, Workshops, Besuche zum Erfahrungsaustausch innerhalb der Partnerschaft, innerhalb und außerhalb des Programmgebiets zur Förderung neuer Kenntnisse, Übertragung von Methoden und Lösungen usw.
- Gemeinsame Lösungen zur Verringerung der Verschmutzung in gemeinsamen Gewässern, grenzüberschreitenden Naturräumen und Schutzgebieten.
- Gemeinsame Lösungen für die Erhaltung von Naturkapital, das für Erholungszwecke genutzt wird, z.B,
- Entwicklung von Infrastruktur und Ausrüstung zur Erhaltung des Ökosystems,
- Management von Erholungsgebieten zur Verbesserung des Ökosystems und der Umweltqualität, d.h. Verringerung/Vermeidung der Verschmutzung, Verbesserung des Zustands der Ökosysteme/Habitate/Arten usw.
- Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die breite Öffentlichkeit (Informationskampagnen, Lehrmaterial usw.) zum Umweltverhalten und zur Erhaltung des Naturkapitals.
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Wiederherstellung von Ökosystemen sowie zum Schutz und zur Erhaltung der grenzüberschreitenden biologischen Vielfalt und wichtiger Arten, z. B,
P3: Gerechte und integrative Gesellschaft
- SO 3.1: Förderung der sozioökonomischen Eingliederung von Randgruppen, einkommensschwachen Haushalten und benachteiligten Gruppen, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen, durch integrierte Maßnahmen, einschließlich Wohnungs- und Sozialdienstleistungen
- Entwicklung integrierter Dienste, die Elemente aus den Bereichen Soziales, Bildung und psychische Gesundheit kombinieren und auf die Integration gefährdeter Gruppen abzielen, z. B. ältere Menschen, Kinder aus benachteiligten Familien, Menschen mit Behinderungen, die von wirtschaftlicher und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, was zu Deinstitutionalisierungsstrategien beiträgt. Oder die Zielgruppen, die nicht von diesen Strategien abgedeckt werden, aber Synergien mit ihnen und anderen EU-Politikrahmen zur Wahrung der Menschenrechte, der Gleichheit und des Verbots aller Formen der Segregation bieten, z. B,
- Verbesserung der Zugänglichkeit, Effizienz und Diversifizierung integrierter Dienste und Netzwerkaktivitäten, die Elemente aus den Bereichen Soziales, Bildung und psychische Gesundheit kombinieren und auf die Aktivierung und Integration gefährdeter Gruppen abzielen,
- Schaffung und Verbesserung von Unterstützungsmaßnahmen für Menschen, die nach einer institutionellen Langzeitpflege ein unabhängiges Leben beginnen, oder zur Gewährleistung eines längeren unabhängigen Lebens für Menschen mit Langzeitpflegebedarf, usw.
- Verbesserung der Effizienz und Diversifizierung von Sozialdienstleistungen durch die Anwendung evidenzbasierter Maßnahmen, neuer Ansätze, Instrumente, Methoden usw.
- Vernetzung, Schulung, Erfahrungsaustausch, Weitergabe bewährter Verfahren zwischen den an der Erbringung von Sozialdienstleistungen beteiligten Akteuren und Sensibilisierung für die verfügbaren Sozialdienstleistungen für schutzbedürftige Gruppen.
- Erleichterung von Maßnahmen zur sozialen Eingliederung, die sich mit den Risiken der sozialen Ausgrenzung befassen, die sich aus den klimabedingten Herausforderungen ergeben, wie z. B. nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit, die Ernährungssicherheit, die Sicherung des Lebensunterhalts usw.
- Entwicklung gemeinsamer Initiativen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Erleichterung der Entwicklung eines sozialunternehmerischen Ökosystems, z. B,
- Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen zur Unternehmensförderung und relevanten Akteuren (Gemeinden, Sozialdienstleister, NRO usw.) zur Förderung des Bewusstseins für soziales Unternehmertum und zur Unterstützung von Sozialunternehmern beim Zugang zu Märkten,
- Entwicklung spezifischer unternehmerischer Fähigkeiten und Kenntnisse für bestehende und potenzielle Sozialunternehmer, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten, der Förderung neuen Wissens, des Transfers von Lösungen und des Erfahrungsaustauschs innerhalb und außerhalb des Programmgebiets,
- Informationskampagnen und Aktivitäten zur Sensibilisierung für soziales Unternehmertum und Möglichkeiten der Selbstständigkeit als Karriereoption und Geschäftsmöglichkeit usw.
- Entwicklung integrierter Dienste, die Elemente aus den Bereichen Soziales, Bildung und psychische Gesundheit kombinieren und auf die Integration gefährdeter Gruppen abzielen, z. B. ältere Menschen, Kinder aus benachteiligten Familien, Menschen mit Behinderungen, die von wirtschaftlicher und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, was zu Deinstitutionalisierungsstrategien beiträgt. Oder die Zielgruppen, die nicht von diesen Strategien abgedeckt werden, aber Synergien mit ihnen und anderen EU-Politikrahmen zur Wahrung der Menschenrechte, der Gleichheit und des Verbots aller Formen der Segregation bieten, z. B,
P4: Wirtschaftliches Potenzial von Tourismus und Kulturerbe
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Entwicklung moderner, digitaler, interaktiver grenzüberschreitender Tourismusprodukte. Diese sollten über die bestehenden Produkte hinausgehen. Sie sollten einzigartige, maßgeschneiderte Erfahrungen bieten. Und sie sollten neue, kleine Dienstleistungsanbieter wie Handwerker, Kunsthandwerker, ländliche Erzeuger sowie lokale Gemeinschaften in die Bereitstellung von touristischen und damit verbundenen Dienstleistungen einbeziehen.
- Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des lokalen Tourismus und der Kultur. Förderung der sozialen Eingliederung, der sozialen Nachhaltigkeit und des Wohlergehens der lokalen Gemeinschaften.
- Erhaltung, Bewahrung und Entwicklung des kulturellen und historischen Erbes und der damit verbundenen Stätten. Stärkung der Rolle des kulturellen Erbes bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten in der Region. Diversifizierung der Nutzung von Kulturerbestätten und Unterstützung dieser Stätten, damit sie finanziell unabhängig und wirtschaftlich nachhaltig sind. Und schließlich die Stärkung der Rolle des Kulturerbes bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.
- Verbesserung des Zugangs zu wertvollen Natur- und Umweltmerkmalen, wie Parks und Reservate, auf nachhaltige Art und Weise. Ihre aktivere Förderung auf internationaler Ebene, um die Entwicklung eines ökologischen und nachhaltigen Tourismus zu unterstützen.
- Erleichterung der Nutzung nachhaltiger und zirkulärer Geschäftsmodelle durch die Akteure des Tourismussektors. Diese Modelle werden es dem Sektor ermöglichen, wettbewerbsfähig, robust und nachhaltig zu bleiben - in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.
- Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der grünen und digitalen Kompetenzen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Arbeitsplätze im Tourismussektor an den Wandel angepasst werden können und nachhaltig sind.
- Stärkung der Verbindungen und Anschlüsse zwischen grenzüberschreitenden Tourismuszielen, Dienstleistungen innerhalb internationaler Tourismusnetze und den wichtigsten touristischen Verkehrsträgern.
- Einrichtung gemeinsamer Marketingaktivitäten zur Förderung der Programmregion als attraktives Reiseziel auf internationaler Ebene. Integration von Tourismusprodukten und -dienstleistungen im Programmgebiet in nationale und internationale Tourismusnetzwerke und -plattformen. Entwicklung und Verbesserung dieser Produkte und Dienstleistungen entsprechend den Bedürfnissen der internationalen Reisenden.
- Entwicklung von grenzüberschreitenden touristischen Dienstleistungen, z. B. im Zusammenhang mit der Kreativwirtschaft, dem Handwerk, kulturellen Veranstaltungen, Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung, pädagogischen und interaktiven Aktivitäten, Gastronomie usw. Ausrichtung dieser Dienstleistungen auf bestimmte Gruppen von Tourist*innen, Besucher*innen und Reisenden. Insbesondere die Förderung von Übernachtungen und wiederkehrenden Tourist*innen, die Stärkung der lokalen Wirtschaft und die Verringerung des saisonalen Tourismus.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An jedem Projekt müssen mindestens ein litauischer und ein lettischer Partner beteiligt sein, die im Programmgebiet registriert oder dauerhaft ansässig sind und dort aktiv arbeiten. Partner, die außerhalb des Programmgebiets registriert sind, können nur teilnehmen, wenn dies für das Erreichen der Projektziele entscheidend ist und die Kompetenz oder das Wissen dieser Partner im Programmgebiet nicht vorhanden ist. Alle Gewinne aus den Aktivitäten sollten im Programmgebiet verbleiben. Jedes Projekt muss einen LP (Lead Partner) und einen oder mehrere PPs (Projektpartner) haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die optimale Größe der Partnerschaft 4-6 PPs pro Projekt beträgt. Eine solche Anzahl von PPs ermöglicht eine effektive Verwaltung und Koordinierung der Partnerschaft. Dennoch muss die Einbeziehung von LP/PPs begründet werden. Bei der Entscheidung über die Anzahl der einzubeziehenden Partner sollten die Projekte berücksichtigen, was für das Erreichen der Projektleistungen und -ergebnisse am besten ist.
Die folgenden Organisationen können sich als LP oder PP bewerben:
- Öffentliche Behörden (nationale, regionale und lokale Behörden).
- Öffentliche gleichwertige Einrichtungen. Gemeint ist jede juristische Person:
- die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, die Bedürfnisse des allgemeinen Interesses zu befriedigen, und die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter hat,
- die Rechtspersönlichkeit besitzen und
- überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Behörden oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden oder
- die der Aufsicht durch diese Einrichtungen unterliegen, oder
- mit einem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan, dessen Mitglieder mehr als zur Hälfte vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt werden.
- NROs. Im Rahmen des Programms ist eine NRO eine juristische Person, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, die Bedürfnisse des Allgemeinwohls zu befriedigen, und die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter hat.
Jedes Projekt muss mindestens drei der vier Kooperationskriterien erfüllen:
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch): Der LP und alle PPs müssen das Projekt gemeinsam entwickeln. Es muss Ideen, Erwartungen, Prioritäten und Beiträge aller PPs klar integrieren. LP und PP müssen ein gemeinsames Verständnis des Projektziels haben und zum Erreichen der Ergebnisse beitragen. Die Projektpartnerschaft sollte im Hinblick auf die Projektziele ausgewogen sein. Außerdem müssen alle PP von dem Projekt profitieren und ihr Wissen und ihre Kompetenz in das Projekt und seinen Bereich einbringen.
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch): Die LP und alle PP müssen die Aktivitäten ihres Projekts gemeinsam koordinieren und umsetzen. Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten muss ausgewogen sein, die Aktivitäten der einzelnen Partner müssen klar miteinander verknüpft sein, und die Partnerschaft muss regelmäßig kommunizieren.
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch): Die Budgets der LP und aller PPs bilden zusammen das gemeinsame Budget des gesamten Projekts.
- Gemeinsame Personalausstattung (optional): Die Funktionen der Projektmitarbeiter auf beiden Seiten der Grenze sollten sich nicht überschneiden, und die Mitarbeiter auf beiden Seiten der Grenze sollten gemeinsam an dem Projekt arbeiten.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet umfasst die westlichen und südlichen Teile Lettlands und den nördlichen Teil Litauens und schließt folgende Regionen ein:
- Lettland: Kurzeme, Zemgale und Latgale,
- Litauen: Bezirke Klaipė da, Telš iai, Š iauliai, Panevė ž ys und Utena.
Das Programm kofinanziert 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten, der Eigenbeitrag der LP/PPs muss 20 % der gesamten förderfähigen Projektkosten betragen.
Der Projektarbeitsplan muss innerhalb der Projektlaufzeit umgesetzt werden, die stark von den Projektzielen abhängt. Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate. Die Dauer kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
Maximales Projektbudget
- SO 1.1: Sonstige Maßnahmen zur Unterstützung einer besseren Governance der Zusammenarbeit: € 312.500,00
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze: € 750.000,00
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung: € 750.000,00
- SO 3.1: Förderung der sozioökonomischen Eingliederung von marginalisierten Gemeinschaften, einkommensschwachen Haushalten und benachteiligten Gruppen, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen, durch integrierte Maßnahmen, einschließlich Wohnungsbau und Sozialdienstleistungen: € 625.000,00
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation: € 750.000,00
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Projektantrag wird über JEMS gestellt. Ausführliche Informationen darüber, wie man JEMS-Benutzername und -Passwort erhält und wie der Projektantrag registriert wird, finden Sie auf der Website des Programms www.latlit.eu unter "Guidance for JEMS".
- Das Antragsformular muss auf Englisch ausgefüllt und in JEMS eingereicht werden.
- Das Projektbestätigungsschreiben (englische Vorlage auf der Programm-Website) muss von der autorisierten Person, die berechtigt ist, Dokumente im Namen der LP-Organisation zu unterzeichnen, unterzeichnet werden und die Gültigkeit des gesamten Projektantrags mit elektronischer Signatur bestätigen. Das Bestätigungsschreiben muss dem Antrag unter "Anhänge" in JEMS beigefügt werden. In Ausnahmefällen (z. B. wenn das Projektbestätigungsschreiben
vergessen wurde, in JEMS anzuhängen), kann es per E-Mail an latlit@varam.gov.lv gesendet werden.- Wenn die bevollmächtigte Person von LP ersetzt wird, müssen Dokumente über die Vertretungsrechte zusammen mit dem Projektbestätigungsschreiben eingereicht werden.
- Fehlt das Bestätigungsschreiben, wird es bei der Prüfung der Förderfähigkeit, wie in Abschnitt 5.2 "Bewertung von Anträgen" des Programmhandbuchs beschrieben, angefordert.
- Wenn das Bestätigungsschreiben fehlerhaft ist, werden Korrekturen von JS als Bedingung gemäß Abschnitt 5.3 des Programmhandbuchs verlangt, wenn das Projekt für eine Finanzierung ausgewählt wird.
- Die Erklärung des federführenden Partners/Projektpartners (englische Vorlage auf der Programm-Website) muss dem Antrag unter "Anhänge" in JEMS beigefügt werden. Sie muss ausgefüllt und eingereicht werden vom LP und jedem
PP.
Call-Dokumente
Interreg VI-A Latvia–Lithuania Programme Programme Manual 2nd callInterreg VI-A Latvia–Lithuania Programme Programme Manual 2nd call(870kB)
Kontakt
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