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Call-Eckdaten
Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des zivilen Raums
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-CHAR-LITI-CIVIC
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 75.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt werden und Aktivitäten durchgeführt werden, um die Einhaltung der Charta zu gewährleisten. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Rechten und Werten durch die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums.
Call-Ziele
Im Einklang mit der Charta-Strategie und im Anschluss an den Charta-Bericht 2022 über einen florierenden zivilgesellschaftlichen Raum zur Wahrung der Grundrechte in der EU sowie die Ergebnisse der Seminare und der Abschlusskonferenz 2023 sollten die Projekte im Rahmen dieser Priorität Rechte und Werte fördern, indem sie die Akteure der Zivilgesellschaft befähigen, auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in den vom Programm abgedeckten Bereichen zusammenzuarbeiten. Die Projekte sollten auch dazu beitragen, einen Kommunikationskanal zur EU-Ebene zu schaffen, um über den Zustand des zivilgesellschaftlichen Raums in ihren Ländern zu berichten und ihre Anliegen vorzubringen.
Konkret könnten die Projekte ein systematisches und umfassendes Überwachungssystem einrichten, um das Umfeld, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen in den einzelnen Ländern arbeiten, regelmäßig und konsequent zu überwachen, und dabei auf den Indikatoren der Grundrechteagentur über die Schrumpfung des zivilgesellschaftlichen Raums und die Daten interner Organisationen sowie insbesondere über Verletzungen der Grundrechte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidigern aufbauen.
Die Projekte könnten auch den Schutz von Organisationen der Zivilgesellschaft, ihren Mitgliedern und Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für den Schutz und die Förderung der angegriffenen EU-Werte einsetzen, unterstützen und verbessern, indem sie unter anderem den Zugang zu speziellen Unterstützungsdiensten erleichtern. Als solche könnten sie auch dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Akteure gegen Angriffe, einschließlich Cyber-Bedrohungen, zu stärken und ihre Fähigkeit zu verbessern, die Möglichkeiten der konvergenten Medien in vollem Umfang zu nutzen, um wirksame, sichtbare und wirkungsvolle Advocacy-Aktivitäten im digitalen Umfeld durchzuführen.
Transnationale Partnerschaften, bei denen die Partner in mehreren EU-Mitgliedstaaten voneinander lernen können, werden besonders ermutigt, sich zu bewerben, ebenso wie Netze einschlägiger Akteure auf nationaler Ebene, z. B. nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungsstellen, Ombudsstellen und nationale Anlaufstellen für die Charta.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkung des Bewusstseins für den Stand der Dinge in Bezug auf den zivilen Raum in den EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage fundierter Belege und vergleichbarer Indikatoren;
- Stärkung der Beziehungen und Schaffung von Netzwerken zwischen den Akteuren, die den zivilgesellschaftlichen Raum auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene schützen, sowie zwischen ihnen und den nationalen und europäischen Behörden;
- Intensivierung des Dialogs über den zivilgesellschaftlichen Raum und Steigerung der öffentlichen Aufmerksamkeit für diesen Raum sowie Entwicklung eines positiven Bildes von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Rechtsverteidigern, die die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie schützen und fördern;
- Mehr Schutz für zivilgesellschaftliche Organisationen, ihre Mitglieder und Rechtsverteidiger, die in einem sicheren Umfeld arbeiten;
- Vermehrte Berichterstattung über Angriffe auf die betroffenen Akteure und schnellere und gezieltere Reaktionen;
- Stärkere Widerstandsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und Menschenrechtsverteidiger*innen gegenüber Bedrohungen und Angriffen, auch online.
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Erwartete Ergebnisse
- Analytische Aktivitäten und Entwicklung einer Methodik zur Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums in den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Aktivitäten zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen allen potenziell an solchen Überwachungsaktivitäten beteiligten Akteuren; Verbesserung der Kapazitäten des Personals - insbesondere in den Organisationen der Zivilgesellschaft - zur Durchführung von Überwachungsaktivitäten;
- gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, einschließlich solcher, die auf andere Länder übertragbar sein könnten;
- Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung für den Stand der Dinge in Bezug auf den zivilen Raum, auch auf EU-Ebene;
- Aufbau von Kapazitäten für Organisationen der Zivilgesellschaft zur Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums, einschließlich der Entwicklung von Instrumenten und Diensten, um:
- Unterstützung und Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen, ihrer Mitglieder sowie von Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für den Schutz und die Förderung der Werte der EU einsetzen und Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt sind;
- Erleichterung des Zugangs zu besonderen Verfahren oder Kanälen zur Meldung von Bedrohungen und Angriffen sowie Dokumentation und Analyse des Umfelds, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten;
- Sicherstellen, dass die bestehenden Opferhilfsdienste und Notrufstellen für Personen, die für zivilgesellschaftliche Organisationen tätig sind, und für ihnen nahestehende Personen zur Verfügung stehen und auf sie zugeschnitten sind, wenn ihre Sicherheit aufgrund ihrer Arbeit tatsächlich oder potenziell gefährdet ist.
- Entwicklung von Synergien und Protokollen für die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, die sich auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene für den Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums einsetzen, sowie zwischen ihnen und den nationalen und europäischen Behörden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens einem Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bewerben
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Weitere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder (EU-Mitgliedstaaten) durchgeführt werden;
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75 000 EUR betragen;
- Es kann sich um ein nationales oder transnationales Projekt handeln; am Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragsteller und Mitantragsteller). Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner: nicht anwendbar
- Belegdokumente (hochzuladen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams;
- die Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- eine Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt .
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
CERV-2024-CHAR-LITI call documentCERV-2024-CHAR-LITI call document(556kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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