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Call-Eckdaten
Unterstützung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-CHAR-LITI-WHISTLE
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 75.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein von Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt werden und Aktivitäten durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die Charta eingehalten wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern).
Call-Ziele
Eine Union der Werte und Rechte stützt sich auch auf wirksame Strafverfolgungssysteme und die effektive Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Verstößen gegen das Unionsrecht. Unterstützt wird die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Meldung und Information über Verstöße gegen das Unionsrecht, insbesondere durch den Aufbau von Kapazitäten für die wirksame Anwendung der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Richtlinie (EU) 2019/1937). Diese Richtlinie sieht eine Verpflichtung zur Einrichtung interner und externer Meldewege, eine strenge Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit der meldenden Person sowie hohe Standards für den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und Rechtsbehelfe für Hinweisgeber*innen vor, die über Verstöße gegen das EU-Recht in einer Vielzahl von wichtigen Politikbereichen berichten, und fördert so die Grundwerte der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie sowie das in Artikel 11 der Charta verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Organisationen der Zivilgesellschaft spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung dieser Rechtsnormen. Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten Hinweisgeber*innen unterstützen und schützen und die Kapazitäten der nationalen Behörden und der Angehörigen der Rechtsberufe ausbauen, um angemessene Rechtsbehelfe zum Schutz von Hinweisgeber*innen zu gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung des Bewusstseins und des Verständnisses der Öffentlichkeit und potenzieller Hinweisgeber*innen für die bestehenden Meldewege und -verfahren sowie für die Rechte, die die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen vorsieht, wodurch eine verstärkte und wirksame Umsetzung der nationalen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie gefördert wird;
- Verbesserung der Fähigkeit und des Wissens der Zivilgesellschaft und gegebenenfalls anderer Vertreter, wie z. B. nationaler Behörden oder im Bereich des Schutzes von Hinweisgeber*innen tätiger Fachleute, die Vorschriften der Richtlinie in Bezug auf private Organisationen und öffentliche Einrichtungen korrekt anzuwenden;
- Verbesserte Wirksamkeit und Kohärenz bei der Anwendung der Richtlinie, auch durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen oder lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft;
- Verbesserte Datenerhebung über Meldungen von Hinweisgeber*innen und Fälle von Vergeltungsmaßnahmen sowie verbesserte Kapazitäten der nationalen Systeme zur Erfassung von Meldungen und Fällen von Hinweisgeber*innen und zur Bewertung der Wirksamkeit der nationalen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie.
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Erwartete Ergebnisse
- Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, um die wirksame Durchführung der geltenden nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgeber*innen zu verbessern. Dazu können Maßnahmen gehören, die auf den Aufbau der Kapazitäten der in diesem Bereich tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder der Kapazitäten nationaler, regionaler oder lokaler Behörden, Jurist*innen und privater Organisationen, die mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, abzielen, unter anderem durch die Entwicklung gezielter Leitlinien oder Schulungsmaterialien oder Programme zur Schulung von Ausbildern;
- Aktivitäten und Instrumente zur Förderung von Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen, um das Wissen und das Verständnis der Öffentlichkeit für die nationalen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgeber*innen , für die Existenz interner und externer Meldewege und für die im Falle von Vergeltungsmaßnahmen verfügbaren Rechtsmittel und Schutzmaßnahmen zu verbessern;
- Analysetätigkeiten wie die Erhebung von Daten über Meldungen von Hinweisgeber*innen und Fälle von Vergeltungsmaßnahmen, die Entwicklung von Indikatoren zur effektiven Erfassung von Fällen und Forschungsarbeiten, insbesondere zur Rechtsprechung, sowie die Schaffung von Instrumenten oder anderen Datenbanken (z. B. zur Erhebung der oben genannten Daten und thematischen Datenbanken zur Rechtsprechung);
- Aktivitäten des gegenseitigen Lernens und des Austauschs bewährter Praktiken zur wirksamen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen , insbesondere in Bezug auf die Einrichtung interner oder externer Meldewege, die Bearbeitung von Hinweisen, wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Anwendung angemessener Rechtsbehelfe zum Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen sowie Unterstützungsmaßnahmen für Hinweisgeber*innen ;
- Aktivitäten zur Verbesserung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen oder lokalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, unter anderem durch die Ausarbeitung nationaler, regionaler oder lokaler Protokolle zum Schutz von Hinweisgeber*innen oder durch Beiträge zur Überprüfung des nationalen Systems zum Schutz von Hinweisgeber*innen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens einem Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bewerben
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Weitere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder (EU-Mitgliedstaaten) durchgeführt werden;
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75 000 EUR betragen;
- Es kann sich um ein nationales oder transnationales Projekt handeln; am Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragsteller und Mitantragsteller). Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner: nicht anwendbar
- Belegdokumente (hochzuladen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams;
- die Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- eine Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt .
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
CERV-2024-CHAR-LITI call documentCERV-2024-CHAR-LITI call document(556kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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