Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Elektrizität, Gas, intelligente Netze, Wasserstoff und CO₂-Netze - Studien
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Energie
Call Nummer
CEF-E-2024-PCI-PMI-STUDIES
Termine
Öffnung
30.04.2024
Deadline
22.10.2024 17:00
Förderquote
50-75%
Budget des Calls
€ 850.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Umsetzung von PCIs und PMIs zu unterstützen und dazu beizutragen.
Call-Ziele
Dieses Thema bezieht sich auf Projekte für Studien, die zur Vorbereitung der Durchführung eines PCI oder einer PMI beitragen. Studien im Sinne der CEF-Energie umfassen Aktivitäten, die zur Vorbereitung der Projektdurchführung erforderlich sind, wie z. B. Vorbereitungs-, Kartierungs-, Durchführbarkeits-, Bewertungs-, Test- und Validierungsstudien, auch in Form von Software, sowie jede andere technische Unterstützungsmaßnahme, einschließlich vorheriger Maßnahmen zur Definition und Entwicklung eines Projekts und zur Entscheidung über seine Finanzierung, Standort-/Streckenfindung und Vorbereitung des Finanzierungspakets.
Nur Projekte, die zu den in der Liste der PCI und PMI aufgeführten PCI und PMI beitragen, kommen für eine Unterstützung durch EU-Finanzhilfen in Form von Zuschüssen in Betracht. Gemäß Artikel 18 der TEN-E-Verordnung (EU) 2022/869 kommen Vorhaben von gemeinsamem Interesse oder PMI, die unter die in Artikel 24 und Anhang II der TEN-E-Verordnung genannten Energieinfrastrukturkategorien fallen, für eine finanzielle Unterstützung der EU in Form von Zuschüssen für Studien in Betracht.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Wie in Abschnitt 1 des Anhangs zum mehrjährigen Arbeitsprogramm (Durchführungsbeschluss K(2024) 482 der Kommission) angegeben, wird erwartet, dass die finanzielle Unterstützung zur weiteren Entwicklung und Umsetzung von PCI und PMI beiträgt, um die allgemeinen Ziele der TEN-E-Politik und die energiepolitischen Ziele der CEF zu erreichen:
- Weitere Integration eines effizienten und wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarktes,
- Interoperabilität der Netze über Grenzen und Sektoren hinweg,
- Erleichterung der Dekarbonisierung der Wirtschaft, Förderung der Energieeffizienz und Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Gemäß Erwägungsgrund 5 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 und im Einklang mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm zielt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, Projekte zu finanzieren, die zu den Zielen des Europäischen Green Deals, dem Pariser Abkommen und den Klima- und Energiezielen für 2030 sowie den mittel- und langfristigen Zielen der EU in Bezug auf die Dekarbonisierung beitragen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema zielt darauf ab, die Umsetzung von PCI und PMI im Rahmen des Ausbaus der transeuropäischen Netze im Energiesektor zu ermöglichen. Die Aufforderung soll insbesondere dazu beitragen, PCI und PMI im Bereich der Energieinfrastruktur zu unterstützen, die einen erheblichen sozioökonomischen Nutzen haben und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten, für die jedoch keine angemessene Finanzierung durch den Markt zur Verfügung steht.
Mit den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekten werden die Ziele des Europäischen Green Deal sowie das Übereinkommen von Paris, die Klima- und Energieziele für 2030 und die langfristigen Dekarbonisierungsziele verfolgt. Daher sollte die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährte finanzielle Unterstützung einen größtmöglichen Mehrwert für die Dekarbonisierung des Energiesektors erbringen. Der EU-Aktionsplan für Stromnetze unterstreicht die entscheidende Bedeutung der Stromnetze für die Energiewende.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- in Drittländern, die mit der CEF assoziiert sind(Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
weitere Förderkriterien
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (maximal 50 % für die Kosten von Studien und Arbeiten, maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage).
Sie können einen höheren Fördersatz beantragen, wenn Ihr Projekt ein hohes Maß an regionaler oder EU-weiter Versorgungssicherheit bietet, die Solidarität in der EU stärkt oder hochinnovative Lösungen umfasst, die auf den in Artikel 14 Absatz 2 der TEN-E-Verordnung genannten Nachweisen beruhen ("Versorgungssicherheit/Solidarität/Innovation"): 75%
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Teil A, der direkt online auszufüllen ist: enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen (technische Beschreibung des Projekts)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht erforderlich
- Jährliche Tätigkeitsberichte (siehe Aufforderungsdokument, Abschnitt 7 für die Anwendbarkeit)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Letter of support)
- Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (siehe Aufforderungsdokument, Abschnitt 7 für die Anwendbarkeit)
- Formular für die Einhaltung der TEN-E-Vorschriften (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Gilt für Bauvorhaben (gemäß Artikel 18 der TEN-E-Verordnung):
- Für PCIs und PMIs, die unter die in Artikel 24 und in Anhang II Nummer 1 Buchstaben a, b, c, d und f sowie in Anhang II Nummer 3 der TEN-E-Verordnung genannten Kategorien fallen:
- Vollständige projektspezifische Kosten-Nutzen-Analyse (KNA): aktuelle KNA gemäß der ENTSOG/ENTSO-E-Methodik und gemäß Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe a und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a der TEN-E-Verordnung;
- Projektspezifische rechtsgültige Entscheidung über die grenzüberschreitende Kostenanlastung (CBCA) gemäß Artikel 16 der TEN-E-Verordnung. Die Antragsteller sollten gegebenenfalls die bereits verfügbaren CBCA-Leitlinien berücksichtigen, z. B. die ACER-Empfehlung Nr. 02/2023 vom 22. Juni 2023 über bewährte Verfahren für die Behandlung von Investitionsanträgen, einschließlich Anträgen auf grenzüberschreitende Kostenzuweisung für PCIs7. Bei Wasserstoffprojekten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Regulierungsbehörden fallen und daher keine CBCA-Entscheidung erhalten, können die Antragsteller eine Bestätigung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörde (NRB) oder einer anderen Behörde vorlegen, dass Wasserstoff in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nicht reguliert ist (betrifft ein Projekt mehr als einen Mitgliedstaat, so reicht die Bestätigung der NRB oder einer anderen Behörde des Zuständigkeitsbereichs, in dem Wasserstoff nicht reguliert ist);
- Geschäftsplan und andere Bewertungen, aus denen hervorgeht, dass das Projekt nicht über den Markt oder den Rechtsrahmen finanziert werden kann (der Geschäftsplan kann durch eine separate Vorlage für eine Finanztabelle ergänzt werden).
- Für PCIs und PMIs, die unter die in Anhang II Nummer 1 Buchstabe e und Nummern 2 und 5 der TEN-E-Verordnung genannten Kategorien fallen:
- eine von der zuständigen nationalen Behörde oder gegebenenfalls der nationalen Regulierungsbehörde durchgeführte Bewertung, mit der der Projektträger eindeutig nachweisen kann, dass die Projekte erhebliche positive externe Effekte wie Versorgungssicherheit, Systemflexibilität, Solidarität oder Innovation bewirken und dass sie nicht wirtschaftlich tragfähig sind, und zwar in Übereinstimmung mit der Kosten-Nutzen-Analyse, dem Geschäftsplan und den Bewertungen, die insbesondere von möglichen Investoren oder Gläubigern oder gegebenenfalls einer nationalen Regulierungsbehörde durchgeführt wurden;
- Geschäftsplan und andere durchgeführte Bewertungen sowie eindeutige Belege für die fehlende wirtschaftliche Lebensfähigkeit (der Geschäftsplan könnte durch eine separate Vorlage für eine Finanztabelle ergänzt werden).
- Für PCIs und PMIs, die unter die in Artikel 24 und in Anhang II Nummer 1 Buchstaben a, b, c, d und f sowie in Anhang II Nummer 3 der TEN-E-Verordnung genannten Kategorien fallen:
Seitenbegrenzung - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
CEF-E-2024-PCI-PMI Works and studies call documentCEF-E-2024-PCI-PMI Works and studies call document(597kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren