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Call-Eckdaten
Technische Unterstützung - Replikation - Natur und biologische Vielfalt sowie Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Förderprogramm
LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Call Nummer
LIFE-2024-TA-R-NAT-ENV
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
der maximale EU-Beitrag beträgt 1.000.000 EUR pro Projekt.
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Ziele von Projekten der Technischen Hilfe - Replikation (TA-R) sind die Erleichterung und Ermöglichung des Upscaling oder der Replikation von Ergebnissen, die durch Projekte erzielt wurden, die im Rahmen des LIFE-Programms oder eines anderen EU-Programms finanziert wurden, sofern sie die Ziele des LIFE-Programms erfüllen.
Call-Ziele
LIFE-TA-R-Projekte können die folgende erforderlichen Aktivitäten kofinanzieren:
- Ermöglichung und Unterstützung des Upscaling und/oder der Replikation der Ergebnisse anderer durch das LIFE-Programm oder andere Unionsprogramme finanzierter Projekte,
und/oder
- den Zugang eines Vorhabens zu anderen Finanzinstrumenten zu erleichtern, um die Ergebnisse eines früheren Projekts, das zu den Zielen des LIFE-Programms beiträgt, zu erweitern.
Das Endziel besteht darin, die Auswirkungen der Lösungen früherer Projekte konkret und erheblich zu vervielfachen, indem eine breitere Akzeptanz oder Anwendung mobilisiert wird.
Grundsätzlich müssen alle in das TA-R-Projekt einbezogenen Aktivitäten neu und zusätzlich zu den vom Antragsteller*in vor der Einreichung des Vorschlags durchgeführten oder eingeleiteten Arbeiten sein.
Im Allgemeinen und unter anderem sollten die Aktivitäten einen klaren Bezug zu den Zielen des TA-R-Projekts haben und innerhalb der Laufzeit des TA-R-Projekts abgeschlossen werden.
Die Aktivitäten müssen eine oder eine Kombination der folgenden Punkte umfassen:
- Unterstützung bei der wesentlichen Vergrößerung und/oder Wiederholung der Ergebnisse erfolgreicher Projekte (in förderfähigen Ländern) unter anderen Bedingungen. Der Vorschlag sollte sich nicht auf die Vergrößerung und/oder Wiederholung selbst, sondern auf die Schritte konzentrieren, die zu einer erfolgreichen Vergrößerung und/oder Wiederholung führen und diese ermöglichen;
- Unterstützung bei der Beseitigung lokaler/regionaler/nationaler gesetzlicher oder regulatorischer Hindernisse, die die Nachbildung oder das Upscaling der Ergebnisse abgeschlossener Projekte verhindern;
- Unterstützung bei der Beseitigung technischer Hindernisse, die nicht vorhergesehen wurden, aber während eines vorangegangenen Projekts auftraten und während dessen Laufzeit nicht beseitigt werden konnten, obwohl sie für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse von großer Bedeutung sind. Diese Maßnahmen sollten den Weg für eine erhebliche Ausweitung und/oder Replikation der Projektergebnisse während des TA-R-Projekts oder zu einem späteren Zeitpunkt ebnen;
- Erleichterung des Zugangs zu anderen EU- oder Nicht-EU-Finanzierungsinstrumenten (d. h. Vorbereitung und Einreichung von Anträgen) und Erschließung zusätzlicher Finanzmittel im Einklang mit den LIFE-Zielen (d. h. durch Einbeziehung von Systemen und Maßnahmen, die im Rahmen von LIFE-Projekten entwickelt oder erprobt wurden, in andere Finanzierungsströme);
Die Tätigkeiten sollten nicht auf die Forschung ausgerichtet sein und keine gesetzlichen Aufgaben der zuständigen Behörde umfassen.
Für diese Aufforderung kommen nur Vorschläge in Frage, die den Prioritäten der Teilprogramme "Natur und biologische Vielfalt" und/oder "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" entsprechen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein Vorschlag für ein Projekt zur technischen Unterstützung - Replikation (TA-R) soll das Upscaling oder die Replikation von Ergebnissen erleichtern, die durch im Rahmen des LIFE-Programms oder eines anderen EU-Programms finanzierte Projekte erzielt wurden. Der Umfang der Maßnahmen sollte über die im vorangegangenen Projekt vorgesehenen Replikations-/Transferbemühungen und -ziele hinausgehen.
Aus den Vorschlägen muss außerdem hervorgehen, dass die vorgeschlagene Maßnahme von unionsweitem Interesse ist, da sie einen Beitrag zur Verwirklichung eines der in Artikel 3 der LIFE-Verordnung genannten allgemeinen Ziele des LIFE-Programms und zu den Zielen und spezifischen Zielen des LIFE-Teilprogramms "Natur und biologische Vielfalt" oder des LIFE-Teilprogramms "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" leistet, wie in den Abschnitten 2.1 und 2.2 des mehrjährigen Arbeitsprogramms zur Durchführung des LIFE-Programms für die Jahre 2021-2024 (K(2021) 4997 endg.)
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
TA-R-Projekte sollen die Ausweitung und/oder Wiederholung von Ergebnissen unterstützen, die im Rahmen früherer LIFE-Projekte oder anderer EU-Programme finanziert wurden, sofern sie zu den Zielen des LIFE-Programms beitragen.
Der frühere Begünstigte des Projekts sollte im Prinzip der Koordinator des TA-R-Projekts sein. In begründeten Fällen kann er auch in einer anderen Rolle als der des Koordinators teilnehmen, sollte aber in jedem Fall Teil des TA-R-Projektkonsortiums sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die folgenden Aktivitäten sind im Rahmen dieser Aufforderung nicht förderfähig:
- Forschung;
- gesetzliche Aufgaben der zuständigen Behörde; Aktivitäten außerhalb der Projektlaufzeit;
- Aktivitäten, die nicht eindeutig mit den Zielen des Projekts in Zusammenhang stehen.
Die Projekte müssen den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards entsprechen
- in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die darauf abzielen, Einrichtungen außerhalb der Projektpartnerschaft (z. B. gemeinnützige Organisationen, lokale Behörden oder Bürgergruppen) bei der Umsetzung oder Entwicklung lokaler Initiativen zu unterstützen, die zu den Projektzielen beitragen.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 - 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- für Vollanträge:
- detaillierte Budgettabelle (obligatorisch)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Informationen zur Teilnehmer*in (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
- Unterstützungsschreiben (fakultativ)
- sonstige Anhänge (fakultativ).
- für Vollanträge:
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2024-TA-R-NAT-ENVCall Document LIFE-2024-TA-R-NAT-ENV(1018kB)
Kontakt
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