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Call-Eckdaten
Partnerschaftsrahmenvereinbarungen für Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung von Organisationen ohne Erwerbszweck (FPA OG)
Förderprogramm
LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Call Nummer
LIFE-2024-NGO-OG-FPA
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 28.740.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den Partnerschaftsrahmenvereinbarungen werden die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Finanzhilfen an die Partner festgelegt, die auf der Grundlage eines zweijährigen Aktionsplans und der vereinbarten allgemeinen Ziele Aktivitäten durchführen. Diese Vereinbarung der ersten Stufe verpflichtet die Bewilligungsbehörde jedoch nicht zum Abschluss einer spezifischen Finanzhilfevereinbarung für einen jährlichen Betriebskostenzuschuss.
Call-Ziele
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft LIFE-Betriebskostenzuschüsse für Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA OG).
Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA) im Rahmen des LIFE-Programms sind langfristige Kooperationsinstrumente, die als Rahmen für regelmäßige oder wiederkehrende Betriebskostenzuschüsse an Einrichtungen ohne Erwerbszweck dienen, die an der Entwicklung, Durchführung und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften und der EU-Politik beteiligt und in erster Linie im Bereich der Umwelt- oder Klimamaßnahmen, einschließlich des Übergangs zu sauberer Energie, im Einklang mit den Zielen des LIFE-Programms tätig sind. Sie sind eine Voraussetzung für die Unterzeichnung jährlicher Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse (SGA), begründen jedoch keine legitimen Erwartungen oder Ansprüche auf diese.
Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, die im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-Betriebskostenzuschüsse im Jahr 2024 geschlossen werden, gelten für die beiden folgenden Haushaltsjahre der begünstigten Organisationen (d. h. für das GJ 2025 und das GJ 2026).
Spezifische Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse (SGA) werden auf jährlicher Basis nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die Rahmenpartner und einem Bewertungsverfahren vergeben. SGA OG können nur unterzeichnet werden, wenn ein FPA unterzeichnet wurde, und zwar vor dem Enddatum dieses FPA.
Im Jahr 2024 werden die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen und die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse, die sich an die Rahmenpartner richten, gleichzeitig veröffentlicht. Die Antragsteller müssen zunächst den Antrag auf Abschluss einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung (FPA) ausfüllen und dann die Referenznummer des FPA-Antrags in ihrem Antragsformular für die Vereinbarung über eine spezifische Betriebskostenhilfe verwenden.
Antragsteller für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von LIFE-2024-NGO-OG-SGA MÜSSEN SICH AUCH für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von LIFE-2024-NGO-OG-FPA bewerben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit gemeinnützigen Einrichtungen zielen darauf ab, die Beteiligung der Zivilgesellschaft am politischen Dialog der EU zu stärken und die Umsetzung und Durchsetzung der Umwelt- und Klimaziele der Union, einschließlich der Energiewende, durch die Begünstigten zu unterstützen. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf Rahmenpartnerschaften zur Erreichung der Ziele der LIFE-Teilprogramme "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität", "Natur und biologische Vielfalt", "Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel" und "Saubere Energiewende". Mit der Verabschiedung der Fit-for-55-Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der sauberen Energiewende, werden die LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen darauf abzielen, insbesondere Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen, die sich für die Durchführung und Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedstaaten einsetzen.
Im Einklang mit Erwägungsgrund 23 der LIFE-Verordnung zielen die LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen darauf ab, ein breites Spektrum von NRO sowie Netze von Einrichtungen ohne Erwerbszweck zu unterstützen, die ein Ziel von allgemeinem Interesse für die Union verfolgen und in erster Linie im Umwelt- oder Klimabereich tätig sind, indem in einem wettbewerbsorientierten und transparenten Verfahren Betriebskostenzuschüsse gewährt werden, um diesen NRO, Netzen und Einrichtungen zu helfen, wirksame Beiträge zur Politik der Union zu leisten und ihre Kapazitäten aufzubauen und zu stärken, damit sie effizientere Partner werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- Nichtregierungsorganisationen sein, die:
- nicht gewinnorientierte Einrichtungen
- unabhängig sind, insbesondere von Regierungen, anderen öffentlichen Behörden, politischen Parteien und kommerziellen Interessen
- in erster Linie in den Bereichen Umwelt oder Klimaschutz (einschließlich der Umstellung auf saubere Energie) tätig sind und ein Umwelt-/Klimaziel verfolgen, das auf Folgendes ausgerichtet ist
- das öffentliche Wohl und/oder
- nachhaltige Entwicklung und/oder
- die Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung der Umwelt- und/oder Klimapolitik und des Umweltrechts der EU
- die auf EU-Ebene tätig sind und deren Struktur und Tätigkeiten sich auf mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder erstrecken
Die Antragsteller müssen sowohl eine Struktur als auch Tätigkeiten nachweisen, die sich auf mindestens drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder erstrecken. Zu diesem Zweck werden Partnerschaften, Netze und Mitgliedschaften berücksichtigt, wenn sie formell als juristische Personen gegründet sind.
Partnerschaften, Netze und Mitgliedschaften müssen durch einen Verwaltungsrat oder ein anderes Verwaltungsgremium vertreten sein, das von seinen Mitgliedern beauftragt ist, sie auf EU-Ebene zu vertreten, und das für die Tätigkeiten des Netzes verantwortlich ist. Sogenannte "lose Kooperationen" oder zeitlich begrenzte Partnerschaften sind im Rahmen dieser Aufforderung nicht förderfähig.
Die Mitgliedschaften umfassen ausschließlich juristische Personen, d. h. keine natürlichen Personen. Alle Mitglieder müssen im Antrag aufgeführt werden. Die Mitglieder sind jedoch nicht förderfähig. Nur die antragstellende gemeinnützige Einrichtung, falls ausgewählt, wird
ist der einzige Empfänger der Finanzhilfe und kann die Kosten geltend machen. Mit dem Antragsteller verbundene Einrichtungen kommen für eine Förderung im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht in Betracht.
Satzungen und/oder Tätigkeitsberichte von Mitgliedschaften, Partnerschaften oder Netzwerken dienen als Nachweis für die Struktur und die Aktivitäten in mindestens drei EU-Ländern.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
2 Jahre
Zusätzliche Informationen
Für spezifische Betriebskostenzuschüsse, die im Rahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen finanziert werden, wird die Höhe des Zuschusses durch Anwendung eines maximalen Kofinanzierungssatzes von 70 % auf die förderfähigen Kosten festgelegt. Der Höchstbetrag des Betriebskostenzuschusses pro Haushaltsjahr beträgt 700.000 EUR. Die im FPA-Antragsformular angegebenen Beträge müssen dies berücksichtigen.
Die Beträge der förderfähigen Kosten des Betriebskostenzuschusses, die im Rahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen finanziert werden, werden pauschal mit 50 % der Personalkosten berechnet, um die Antrags-, Durchführungs- und Berichtsverfahren zu vereinfachen. Die einzigen tatsächlichen Kosten, die der Antragsteller angeben muss, sind die Personalkosten. Der Pauschalbetrag deckt alle anderen Kosten ab, die dem Begünstigten entstehen werden:
- Reise- und Aufenthaltskosten
- Ausrüstung und Abschreibung
- Vergabe von Unteraufträgen
- Miete
- Sonstige direkte Kosten
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
- Satzung der gemeinnützigen Einrichtung - obligatorisch
- Tätigkeitsbericht des Antragstellers aus dem Vorjahr - wenn es sich bei dem Antragsteller um eine neu gegründete Einrichtung handelt, die seit weniger als einem Jahr besteht, ist es akzeptabel, wenn der Tätigkeitsbericht weniger als 12 Monate umfasst
- Angaben zum Teilnehmer (obligatorische Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden kann)
- Eine Liste der Mitglieder des Vorstands oder der Verwaltung (Namen und Titel/Funktion innerhalb der antragstellenden Organisation)
Die Vorschläge dürfen höchstens 90 Seiten (Teil B) umfassen. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2024-NGO-OG-FPACall Document LIFE-2024-NGO-OG-FPA(875kB)
Kontakt
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