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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

EIT Urbane Mobilität und NetZeroCities - Twinning Learning Programm

Förderprogramm

Europäisches Institut für Innovation und Technologie

Call Nummer

NZC-SGA-HE-202404

Termine

Öffnung
08.04.2024

Deadline
31.05.2024 23:59

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für das NetZeroCities (NZC) Twinning Learning Programme richtet sich an Städte, die ein 20-monatiges, maßgeschneidertes Lernprogramm für den Wissensaustausch und den Transfer bewährter Verfahren mit den kürzlich ausgewählten NZC-Pilotstädten der Kohorte 2 auf dem Weg zur Klimaneutralität absolvieren möchten.

Call-Ziele

Das NZC-Lernprogramm für Städtepartnerschaften ist ein strukturiertes und von Expert*innen geleitetes Lernprogramm für Städte. Es zielt darauf ab, einen wechselseitigen Wissenstransfer zwischen Pilot- und Partnerstädten zu ermöglichen, wobei der Schwerpunkt auf klimaneutralen Ambitionen und Aktivitäten liegt, die mehrere Emissionsbereiche und systemische Hindernisse angehen. Die spezifischen Ziele des Programms sind dreifach:

  • Ermöglichung von Lernen und Inspiration zwischen Pilot- und Partnerstädten;
  • Erleichterung der Institutionalisierung des Lernens und des Wissenstransfers zwischen verschiedenen städtischen Abteilungen und Interessengruppen;
  • Aufbau einer langfristigen Zusammenarbeit zwischen Pilot- und Partnerstädten über den Rahmen des Programms hinaus.

Das Twinning-Lernprogramm für die Partnerstädte der Kohorte 2 wird Ende September 2024 beginnen und 20 Monate dauern (bis Mai 2026). Das Programm besteht aus drei Modulen, nämlich "Erste Schritte", "Ko-Kreation" und "Kapitalisierung" (siehe Abbildung 1 unten). Der Rahmen ist um bestimmte Meilensteine und Ergebnisse herum aufgebaut. Er ist als erleichterter Prozess konzipiert, lässt den Städten jedoch genügend Flexibilität, um den Schwerpunkt des Wissenstransfers zu wählen und die Lernreise zu gestalten. Während des gesamten Programms werden die Pilotstädte die Erfahrungen aus der Umsetzung ihrer Pilotaktivitäten weitergeben und die Übertragung innovativer Maßnahmen auf die Partnerstädte fördern, wobei sie sich von den in den Partnerstädten bereits erprobten bewährten Verfahren inspirieren lassen können.

Modul I: Erste Schritte markiert den Beginn des Twinning-Lernprogramms und konzentriert sich auf den Aufbau einer Beziehung zwischen Pilot- und Partnerstädten und die Ermittlung ihrer Lernbedürfnisse und Interessen. Modul I umfasst zwei Online-Sitzungen - eine Auftaktsitzung des Twinning-Lernprogramms mit allen Pilot- und Partnerstädten und einen Online-Workshop zur Ermittlung des Lernbedarfs. Am Ende dieses Moduls werden die Städte ihre jeweiligen Twinning-Lernfahrpläne erstellt haben, die die Lösungen und Ansätze enthalten, die die Partnerstadt bereit ist, sich anzueignen und von der Pilotstadt auf ihren lokalen Kontext zu übertragen, sowie die Lerninteressen der Pilotstadt auf der Grundlage der bewährten Verfahren der Partnerstadt.

Modul II: Co-creating zielt darauf ab, das Lernen von Stadt zu Stadt zu vertiefen und zu beschleunigen, indem die Faktoren und Hindernisse für die Übertragung von Lösungen und Ansätzen auf den lokalen Kontext behandelt werden. Modul II besteht aus einer Mischung aus Online- und persönlichen Aktivitäten, einschließlich zweier Besuche vor Ort. Es bietet den besuchenden Städten die Möglichkeit, aus erster Hand Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung verschiedener Lösungen und Ansätze der Gastgeberstadt zu sammeln. Darüber hinaus wird dieses Modul über das individuelle Lernen hinausgehen und die Aktivierung und das Engagement des lokalen Ökosystems in jeder Stadt beinhalten. Es wird die Partnerstadt in die Lage versetzen, eine Bewertung der Übertragbarkeit vorzunehmen - eine praktische Übung, um die Voraussetzungen für die Übertragung von Lösungen und Ansätzen aus der Pilotstadt auf den lokalen Kontext der Partnerstadt zu untersuchen und folglich ihr Übertragbarkeitspotenzial zu bewerten.

Modul III: Kapitalisierung schließt die Lernerfahrung zwischen den Städten ab, indem es die Verpflichtung zum Wissenstransfer und zur Zusammenarbeit in einem Twin-City-Aktionsplan bekräftigt. Dieses Modul umfasst sowohl Online- als auch persönliche Aktivitäten und bietet der Partnerstadt Raum und Unterstützung, um einen Aktionsplan für die Übertragung von Lösungen oder Ansätzen vorzuschlagen und die kontinuierliche Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Städten über das Twinning-Lernprogramm hinaus zu stärken. Schließlich wird von der Partnerstadt erwartet, dass sie den Aktionsplan der Pilotstadt und dem lokalen Ökosystem vorstellt, um die gewonnenen Erkenntnisse weiterzugeben und konkrete Hinweise auf künftige Schritte zu geben.

Jedes Lernmodul wird von NZC-Partnern moderiert. Sie ermöglichen offene und konstruktive Diskussionen zwischen Pilot- und Partnerstädten und unterstützen und beschleunigen den Wissenstransfer. Die Moderatoren werden die Qualität und Konsistenz des NZC-Lernprogramms für Städtepartnerschaften sicherstellen. Sie werden die aktive Teilnahme der Städtevertreter fördern, Beiträge aus den verschiedenen Austauschprogrammen sammeln und den Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren überwachen.

Das Twinning Learning Programme zielt darauf ab, lokale Behörden bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung von Wissen über innovative Ansätze zur Erreichung ihrer Klimaneutralitätsverpflichtungen zu unterstützen. Von den Partnerstädten wird erwartet, dass sie nach Abschluss des Programms ihre Fähigkeiten auf den folgenden drei Ebenen verbessert haben:

  • Auf individueller Ebene mit mindestens zwei Stadtvertretern, die 20 Monate lang am Lernprogramm teilnehmen werden,
  • auf der institutionellen Ebene innerhalb des Verwaltungs- und Führungsrahmens der Stadtverwaltung, wobei die gewonnenen Erkenntnisse in den verschiedenen städtischen Abteilungen ausgetauscht werden,
  • auf gesellschaftlicher Ebene zum Nutzen des lokalen Ökosystems durch die Unterstützung von Maßnahmen zur Klimaneutralität in den Bereichen Technologie, Innovation, Lernen und Wissen, indem verschiedene Partner von Universitäten bis zu lokalen Unternehmen zusammengebracht werden.

Zu Beginn des Twinning-Lernprogramms erhalten die teilnehmenden Pilot- und Partnerstädte ein Informationspaket, in dem das Programm näher erläutert wird.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

NetZeroCities (NZC) ist ein mehrjähriges Projekt, das den Städten helfen soll, die derzeitigen strukturellen, institutionellen und kulturellen Hindernisse zu überwinden, die sie auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2030 behindern. NZC erkennt die Notwendigkeit an, dass Städte spezifische Strategien entwickeln, die auf den lokalen und regionalen Kontext zugeschnitten sind, und wird sie durch die Entwicklung, Förderung und Integration neuer und bestehender Instrumente, Ressourcen und Fachkenntnisse in eine für alle Städte zugängliche Online-Plattform(Mission Platform) unterstützen. Das Projekt ermöglicht es Stadtteams, ihre Fähigkeiten in Bezug auf systemischen Wandel, Bürgerengagement und demokratische, partizipative Regierungsführung, Kapital- und Finanzstrukturierung sowie soziale Innovation anzupassen und zu verbessern und den Zugang zu relevantem Fachwissen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu erleichtern.

Die NZC-Missionsplattform bietet Unterstützung bei der gemeinsamen Ausarbeitung von Klimastadtverträgen mit lokalen Interessengruppen und Bürger*innen. Die Ausarbeitung, Unterzeichnung und Umsetzung von Klimastadtverträgen ist ein zentrales Element der EU-Mission für 100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030. Der Klimastadtvertrag ist ein Bündel innovativer Governance-Instrumente, das ein Verpflichtungsdokument, einen Aktionsplan und einen Investitionsplan umfasst. Auch wenn er rechtlich nicht bindend ist, stellt der Klima-Städtevertrag ein klares und deutlich sichtbares politisches Bekenntnis zur Klimaneutralität dar, das der Europäischen Kommission, den nationalen und regionalen Regierungen, den Interessenvertretern und den Bürger*innen signalisiert, dass die Stadt gewillt und bereit ist, den Weg zur Klimaneutralität zu gehen. Der Aktions- und Investitionsplan legt fest, wie die Klimaneutralität bis 2030 erreicht werden soll.

Im Rahmen des NZC-Projekts unterstützt das NZC-Pilotstädteprogramm groß angelegte Pilotaktivitäten zur Nutzung, Einführung und Skalierung von F&I- und Systemlösungen, die soziale, kulturelle, technologische, naturbasierte, regulatorische und finanzielle Innovationen sowie neue Geschäfts- und Verwaltungsmodelle zur Unterstützung des Klimawandels kombinieren. Im Januar 2024 wurden die Pilotstädte der Kohorte 2 ausgewählt. Während ihrer zweijährigen Laufzeit (ab Mai 2024) werden diese 26 Pilotstädte systemische und lokal konzipierte innovative Maßnahmen erproben und umsetzen, die themenübergreifend wirken, von den Energiesystemen über die bebaute Umwelt bis hin zur Mobilität, und verschiedene Hebel des Wandels zur Unterstützung der Systemtransformation nutzen, um eine sektorübergreifende und stadtweite Wirkung zu erzielen. Im Rahmen des NZC-Pilotstädteprogramms werden die Pilotstädte den Partnerstädten die Möglichkeit bieten, in ihre Fußstapfen zu treten und die für ihren Kontext relevanten Ansätze und Lösungen zu übertragen und/oder zu skalieren.

Das NZC-Lernprogramm für Städtepartnerschaften wird ausgewählte Partnerstädte dabei unterstützen, von den Pilotstädten der Kohorte 2 zu lernen. Der praktische Schwerpunkt liegt dabei auf der Übertragung der Methoden der systemischen Transformation und der innovativen Ansätze, die durch die Pilotaktivitäten der Kohorte 2 des NZC-Pilotstädteprogramms demonstriert wurden, um den Klimawandel zu unterstützen. Zu diesem Zweck umfasst das Twinning-Lernprogramm die Ermittlung bewährter Praktiken, die Festlegung handlungsorientierter Ziele, gemeinsame Aktivitäten und Besuche vor Ort in den Pilot- und Partnerstädten, einen erleichterten und strukturierten Lernaustausch sowie die unterstützte Entwicklung eines Aktionsplans für die Partnerstädte, in dem die Lehren aus den Pilotaktivitäten und die Übertragbarkeit der Maßnahmen auf ihren spezifischen lokalen Kontext durch den Partnerschaftsaustausch dargelegt werden.

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Erwartete Ergebnisse

Als Partnerstadt verpflichten Sie sich zu den folgenden Elementen des NZC Twinning Learning Programms:

  • Teilnahme am Partnerschaftsaustausch (durch Unterzeichnung einer Peer-Learning-Vereinbarung auf Abteilungsleiterebene). Dabei handelt es sich um einen wechselseitigen Austausch, bei dem sich sowohl die Pilot- als auch die Partnerstädte verpflichten, die in Abbildung 1 dargestellten Module zu absolvieren und an ihnen teilzunehmen, sowie an einem Studienbesuch in der Partnerstadt teilzunehmen und einen Besuch der Partnerstadt in ihrer Stadt zu organisieren.
  • Vorbereitung einer Bewertung der Übertragbarkeit. Nach Abschluss des Twinnings wird von den Pilot- und Partnerstädten erwartet, dass sie eine Bewertung der Übertragbarkeit von Erkenntnissen, bewährten Verfahren und/oder Strategien vornehmen, die in ihrem eigenen Kontext übernommen werden könnten.
  • Ausarbeitung eines Aktionsplans für die Partnerstädte. Nach Abschluss des Twinning-Lernprogramms und auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der/den Pilotstadt(en) wird von der Partnerstadt erwartet, dass sie einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung innovativer Ansätze zur Erreichung der Klimaneutralitätsverpflichtungen in ihrer eigenen Stadt erstellt. Dieser Bericht sollte Folgendes enthalten:
    • eine Darstellung des Problems und der möglichen Lösungen.
    • eine Bewertung der Durchführbarkeit der Lösungen für die Pilotaktivitäten in ihrem lokalen Kontext.
    • einen Aktionsplan für die Entwicklung oder Weiterentwicklung eines ähnlichen Projekts wie in der Pilotstadt

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Bewerben können sich lokale Behörden (kleine, mittlere und große Städte, Ballungsgebiete, Bezirke, andere öffentliche Verwaltungen, die mit der Stadt verbunden sind) aus EU-Mitgliedstaaten oder mit Horizont Europa assoziierten Ländern, die keine Missionsstädte sind, d. h. Städte, die nicht zu den 112 Städten gehören, die an der EU-Städtemission teilnehmen, und die nicht bereits Partner- oder Pilotstädte sind.

Bewerber, die sich als Partnerstädte bewerben, müssen durch ein günstiges Umfeld unterstützt werden, das die Übertragung der Erkenntnisse aus den innovativen Pilotaktivitäten auf ihren lokalen Kontext ermöglicht. Diese Unterstützung basiert darauf, dass die antragstellende Stadt im Rahmen des Antragsverfahrens eine bestehende Verpflichtung zur Klimaneutralität vor oder bis 2050 nachweist.

Die Partnerstädte sollten angemessene personelle und zeitliche Ressourcen (mindestens 12 Stunden pro Monat) für die Teilnahme am 20-monatigen Twinning-Lernprogramm bereitstellen und 1-2 (empfohlene) Stadtvertreter pro Partnerstadt mit mindestens B2-Englischkenntnissen abstellen. Bei den Vertretern der Partnerstädte sollte es sich um städtische Praktiker oder Experten handeln, die das erworbene Wissen nutzen können, um das Gelernte in den Kommunen in ihrem lokalen Kontext zu institutionalisieren. Um sicherzustellen, dass die Teilnehmer der Partnerstädte den größtmöglichen Nutzen aus dem persönlichen Austausch ziehen, werden die Reisekosten bis zu einem bestimmten Betrag erstattet (siehe Abschnitt 4.3). Weitere Informationen hierzu werden den erfolgreich ausgewählten Bewerbern der Partnerstädte zur Verfügung gestellt.

Dieser Aufruf richtet sich an einzelne Partnerstädte und nicht an eine Gruppe von Städten, die sich gemeinsam bewerben. Die Logik hinter der Aufforderung zur Einreichung von Einzelbewerbungen von Partnerstädten liegt in der Wirkung eines höheren Lernpotenzials und darin, dass die Pilotstädte sich auf die Lernbedürfnisse einer einzelnen Stadt konzentrieren können.

weitere Förderkriterien

Für die Vor-Ort-Besuche im Rahmen des Programms "Twinning Learning" ist ein Budget von 900 EUR pro Stadtvertreter*in vorgesehen. Dieses Budget ist für die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten der Partnerstädte vorgesehen. Dies umfasst die Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten für bis zu zwei Vertreter der Partnerstädte pro ausgewählter Partnerstadt, die an einem Besuch in der jeweiligen Pilotstadt teilnehmen, sowie die Kosten für die Unterbringung, wenn die Pilotstadt(en) besucht werden.

Jede Partnerstadt sollte durch zwei städtische Fachkräfte aus ihrer lokalen Behörde vertreten werden, die für die Umsetzung der Module des Twinning-Lernprogramms verantwortlich sind und daher an den Besuchen in der/den jeweiligen Pilotstadt/en teilnehmen. Die Erstattung der Reisekosten für mehr als zwei Vertreter aus den Partnerstädten wird nicht vom Twinning-Lernprogramm übernommen. Dies sollte die Partnerstädte jedoch nicht davon abhalten, weitere Fachleute und/oder Politiker in den Austausch mit ihrer/ihren Pilotstadt/en einzubeziehen.

Die Erstattung der Reise- und Unterbringungskosten erfolgt gegen Vorlage von Originalbelegen. Die genauen Leitlinien und Verfahren werden den ausgewählten Partnerstädten mitgeteilt.

Über die Erstattung der Reisekosten hinaus stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung, und den Partnerstädten kann kein finanzieller Ausgleich für die Durchführung des Twinning Learning Programme gewährt werden.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Das Antragsformular ist als Fragebogen aufgebaut, mit dem Informationen über die Stadt, die Motivation für die Bewerbung um das Programm und die Ausrichtung auf die Pilotaktivitäten des NZC-Pilotstadtprogramms erfasst werden.

Das Antragsformular enthält maßgeschneiderte Fragen, um relevante Informationen zu sammeln, die für die Bewertung der Beteiligung der Partnerstädte am Twinning Learning Programme und ihrer Motivation für eine Verbindung mit den vorgeschlagenen Themenbereichen der verschiedenen Pilotaktivitäten erforderlich sind. Antragsteller aus Partnerstädten sollten den Online-Katalog mit den Profilen der Pilotstädte der Kohorte 2 nutzen, um sich ein umfassendes Bild von den verschiedenen Pilotaktivitäten zu machen und ihr Antragsformular auf die Ziele, die angesprochenen Hindernisse, die Möglichkeiten und die Beschreibung der Pilotaktivitäten abzustimmen. Die in den Profilen der Pilotstädte verfügbaren Informationen sind jedoch keineswegs erschöpfend, da sich während des Austauschs mit der/den Pilotstadt(en) als Teil des Lernprozesses im Rahmen der Partnerschaft zusätzliche und alternative Optionen ergeben können (dies gilt insbesondere für die letzten vier Abschnitte der Profile der Pilotstädte - übertragbare Merkmale, günstige Bedingungen für die Replikation und Lernbedarf der Pilotstädte).

Das Ausfüllen des Bewerbungsformulars für die offene Ausschreibung für Partnerstädte in Übereinstimmung mit den Profilen der Pilotstädte ermöglicht es den Mitgliedern des NZC-Konsortiums, die Partnerstadt mit der entsprechenden Pilotaktivität zu verbinden.

Kontakt

European Institute of Innovation & Technology
+36 14 819 300
Website

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