Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Umweltpolitik
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
Call Nummer
LIFE-2024-SAP-ENV-GOV
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 700.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft und zu einer schadstofffreien Umwelt zu erleichtern und die Umweltqualität zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel besteht darin, eines oder mehrere der folgenden Themen abzudecken:
- Aktivitäten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung der öffentlichen Verwaltungen und freiwillige Ansätze
- Sicherstellung der Einhaltung von Umweltvorschriften und Zugang zu Gerichten
- Verhaltensänderung und Sensibilisierungsinitiativen
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung, inwieweit das Projekt mit den spezifischen Prioritäten der Aufforderung (Teil des Zuschlagskriteriums 1) übereinstimmt, ausschließlich auf der Grundlage der im Abschnitt "Übereinstimmung mit den Zielen des LIFE-Programms und dem Thema der Aufforderung" des Standardantragsformulars genannten und beschriebenen Themen erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass maximal zwei Unterthemen berücksichtigt werden (z.B.: "Aktivitäten zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltung (...) freiwillige Ansätze" und "Initiativen zur Verhaltensänderung (...)").
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie sie im Vergabekriterium "Auswirkungen" beschrieben sind, definieren, berechnen, erklären und erreichen.
Alle LIFE-Vorschläge müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Schlüsselindikatoren (KPIs) berichten. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen der LIFE-Vorschläge auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken).
Die Antragsteller sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten, die auf Luftqualitätspläne abzielen), sollten die Antragsteller den Indikator "Andere projektspezifische KPIs" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung solcher Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.
Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Aktivitäten, die finanziert werden können
- Aktivitäten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung der öffentlichen Verwaltungen und freiwillige Ansätze
- Verbesserung der Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Umsetzung einer ganzheitlichen Sichtweise der Umwelt, einschließlich Verwaltung, Überwachung und Bewertung von Umweltplänen, -programmen und -initiativen, durch Einbeziehung der zuständigen Behörden, auch durch institutionelle Zusammenarbeit auf verschiedenen territorialen Ebenen und/oder gegebenenfalls in Partnerschaft mit privaten Einrichtungen, um Synergien zu entwickeln, den Verwaltungsaufwand zu verringern und/oder die Umweltergebnisse zu optimieren. Diese Tätigkeiten werden gegebenenfalls zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen.
- Eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen sind vorgesehen:
- Pläne, Programme, Initiativen, Analysen, Überprüfungen und Bewertungen
- Entscheidungen in Bezug auf Industrieemissionen, Abfallwirtschaft, Wasserverschmutzung und Wasserentnahme
- Entwicklung, Förderung, Umsetzung und/oder Harmonisierung eines oder mehrerer der folgenden freiwilligen Instrumente und Konzepte und deren Anwendung durch Einrichtungen, die die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen verringern wollen
- Sicherstellung der Einhaltung von Umweltvorschriften und Zugang zu Gerichten
- Unterstützung der Gewährleistung der Einhaltung der Umweltvorschriften durch
- Einrichtung neuer oder, sofern vorhanden, Ausbau bestehender grenzüberschreitender, nationaler oder regionaler Netze von Fachleuten oder Experten für die Gewährleistung der Einhaltung der Umweltvorschriften und/oder Einrichtung oder, sofern vorhanden, Verbesserung der beruflichen Qualifikationen und Schulungen zur Verbesserung der Einhaltung verbindlicher EU-Umweltrechtsinstrumente (außer in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt) durch Förderung, Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung und Anwendung des Verursacherprinzips unter Einsatz einer Kombination aus Verwaltungs- und Strafrecht sowie Umwelthaftung; und/oder
- durch die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Politiken und/oder die Entwicklung und Anwendung innovativer Instrumente und Maßnahmen zur Förderung, Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung verbindlicher EU-Umweltinstrumente (mit Ausnahme von Natur und biologischer Vielfalt) und zur Gewährleistung der Anwendung des Verursacherprinzips durch Umwelthaftung; und/oder
- Zusammenarbeit mit Bürgern und anderen, um die Einhaltung zu fördern und zu überwachen und die Anwendung der Umwelthaftung sicherzustellen.
- Förderung einer effektiven Öffentlichkeitsbeteiligung und des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in der Öffentlichkeit, bei Nichtregierungsorganisationen, Anwälten, der Justiz, der öffentlichen Verwaltung oder anderen Interessengruppen mit dem Ziel, das Wissen, das Verständnis und die Anwendung effektiver Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung und/oder des Zugangs zu Gerichten zu verbessern, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen und dem Schutz der Umweltqualität durch die Anforderungen der EU-Instrumente in den Bereichen Luft, Wasser und Abfall sowie Umwelthaftung. Die Projekte sollten sich auf die bestehenden Module und das Know-how im Bereich der Umweltrechtsausbildung stützen, die von der Kommission entwickelt wurden, sowie auf die Bekanntmachung der Kommission über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und damit verbundene Materialien.
- Unterstützung der Gewährleistung der Einhaltung der Umweltvorschriften durch
- Verhaltensänderung und Sensibilisierungsinitiativen
- Sensibilisierung der relevanten Zielgruppen für Umweltprobleme, EU-Umweltpolitik, Instrumente und/oder Rechtsvorschriften mit dem Ziel, ihre Wahrnehmung zu ändern und die Annahme umweltfreundlicher Verhaltensweisen und Praktiken und/oder das direkte Engagement der Bürger zu fördern. Die Antragsteller müssen stichhaltige Beweise dafür vorlegen, dass eine Veränderung des Bewusstseins in dem/den vom Projekt behandelten Bereich(en) ein entscheidender Faktor ist, der die korrekte Umsetzung und/oder künftige Entwicklung der umweltpolitischen Instrumente und/oder Rechtsvorschriften der EU unterstützt. Die Sensibilisierungsmaßnahmen sollten eine möglichst große Reichweite haben, die für das jeweilige Thema relevant ist. Diese Aktivitäten werden gegebenenfalls zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen. Die angestrebten Umweltprobleme, EU-Umweltpolitiken, -instrumente und/oder -vorschriften sollten in direktem Zusammenhang mit einer oder mehreren der Prioritäten des Programms stehen:
- dem Europäischen Green Deal zur Sensibilisierung für die Umweltauswirkungen, um den Wandel hin zu nachhaltigeren Lebensmittel-, Energie-, Mobilitäts- und Bausystemen zu unterstützen und Umweltaspekte in alle Politikbereiche und Aktivitäten einzubeziehen, im Einklang mit dem EGD-Schwur, keinen Schaden anzurichten;
- den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, um Abfallvermeidung und -verringerung, nachhaltige Produktion, nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, nachhaltigen Verbrauch und die Umstellung von Verbrauchsmustern zu gewährleisten, insbesondere in den Sektoren, die die meisten Ressourcen verbrauchen und die größten Herausforderungen für die Nachhaltigkeit darstellen, nämlich Textilien, Chemikalien (einschließlich Kunststoffe), Bau und Gebäude, Elektronik und IKT, Batterien und Fahrzeuge;
- Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (Zero Pollution Action Plan), der sich mit dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltbelastungen und Gesundheitsrisiken befasst, die sich aus dem Ziel Europas, die Umwelt nicht zu verschmutzen, ergeben, sowie mit Maßnahmen für eine giftfreie Umwelt, die insbesondere die Nachhaltigkeit bei der Verwendung und dem Umgang mit Chemikalien und die Förderung sauberer Luft umfassen.
- Sensibilisierung der relevanten Zielgruppen für Umweltprobleme, EU-Umweltpolitik, Instrumente und/oder Rechtsvorschriften mit dem Ziel, ihre Wahrnehmung zu ändern und die Annahme umweltfreundlicher Verhaltensweisen und Praktiken und/oder das direkte Engagement der Bürger zu fördern. Die Antragsteller müssen stichhaltige Beweise dafür vorlegen, dass eine Veränderung des Bewusstseins in dem/den vom Projekt behandelten Bereich(en) ein entscheidender Faktor ist, der die korrekte Umsetzung und/oder künftige Entwicklung der umweltpolitischen Instrumente und/oder Rechtsvorschriften der EU unterstützt. Die Sensibilisierungsmaßnahmen sollten eine möglichst große Reichweite haben, die für das jeweilige Thema relevant ist. Diese Aktivitäten werden gegebenenfalls zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen. Die angestrebten Umweltprobleme, EU-Umweltpolitiken, -instrumente und/oder -vorschriften sollten in direktem Zusammenhang mit einer oder mehreren der Prioritäten des Programms stehen:
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen über die Teilnehmer
- Optionale Anhänge
- Unterstützungserklärungen
- Kofinanzierungserklärungen
- Karten
- Beschreibung der Gebiete
- Beschreibung der Arten und Lebensräume (k. A.)
- Jährlicher Tätigkeitsbericht (k.A.)
- Sonstige Anhänge (zum Beispiel: Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-SAP-ENV Call documentLIFE-2024-SAP-ENV Call document(1142kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren