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Call-Eckdaten
Kreislaufwirtschaft, Ressourcen aus Abfall, Luft, Wasser, Boden, Lärm, Chemikalien, Bauhaus
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
Call Nummer
LIFE-2024-SAP-ENV-ENVIRONMENT
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 73.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft und zu einer schadstofffreien Umwelt zu erleichtern sowie die Umwelt zu schützen, wiederherzustellen und ihre Qualität zu verbessern.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel besteht darin, eines oder mehrere der folgenden Themen abzudecken (die Beschreibung wird in den nachfolgenden Abschnitten näher ausgeführt):
- Kreislaufwirtschaft und Abfall
- Luft
- Wasser
- Böden
- Lärm
- Chemikalien
- Ein neues europäisches Bauhaus
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung, inwieweit das Projekt mit den spezifischen Prioritäten der Aufforderung (Teil des Zuschlagskriteriums 1) übereinstimmt, ausschließlich auf der Grundlage der im Abschnitt "Übereinstimmung mit den Zielen des LIFE-Programms und dem Thema der Aufforderung" des Standardantragsformulars angegebenen und beschriebenen Themen erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass maximal zwei Unterthemen berücksichtigt werden (z.B.: Verbesserung der Luftqualität und Verringerung der PM....-Emissionen und Nachhaltige Mobilität im Straßenverkehr....platforms).
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie im Vergabekriterium "Auswirkungen" beschrieben, definieren, berechnen, erklären und erreichen.
Alle LIFE-Vorschläge müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Schlüsselindikatoren (KPIs) berichten. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen der LIFE-Vorschläge auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken).
Die Antragsteller sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische Leistungsindikatoren" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.
Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Erwartete Ergebnisse
Aktivitäten, die finanziert werden können. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 12-22.
- Kreislaufwirtschaft und Abfall
- Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfällen
- Umsetzung innovativer Lösungen zur Unterstützung von recycelten Materialien, Komponenten oder Produkten mit Mehrwert
- Umsetzung innovativer Lösungen für die Identifizierung, Verfolgung, Trennung, Vermeidung und Dekontaminierung von Abfällen, die gefährliche Stoffe (z. B. Asbest) enthalten, um ein wertschöpfendes Recycling der behandelten Abfälle und eine sichere Entsorgung der gefährlichen Stoffe zu ermöglichen oder das Ausmaß des Problems im Rahmen des Projekts zu verringern. Besonderes Augenmerk sollte auf die Stoffe gelegt werden, die als besonders schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit gelten und auch als bedenkliche Stoffe bezeichnet werden.
- Kreislaufwirtschaft und Umwelt
- Umsetzung von Geschäfts- und Verbrauchsmodellen oder Lösungen zur Unterstützung von Wertschöpfungsketten, insbesondere der wichtigsten Produktwertschöpfungsketten, die im neuen EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft dargelegt sind, mit dem Ziel, Ressourcenverbrauch und Abfälle zu reduzieren oder zu vermeiden
- Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfällen
- Luft: Die thematische Priorität "Luft" konzentriert sich auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Luftqualität und ein umfassendes Konzept für die damit verbundenen städtischen, industriellen und ländlichen Umweltprobleme.
- Luftqualität und die NEC-Richtlinie: Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sollten sich Projekte zur Verbesserung der Luftqualität im Allgemeinen auf städtische Gebiete oder auf Konzepte für ländliche Gebiete konzentrieren, die in der EU ein hohes Replikationspotenzial aufweisen, um möglichst viele Menschen zu erreichen.
- Verbesserung der Luftqualität und Verringerung der Partikelemissionen (PM)
- Nachhaltige Mobilität im Straßenverkehr, die auf die Verringerung der Luftschadstoffemissionen abzielt, die für die Einhaltung der Luftqualitätsnormen unerlässlich ist
- Nachhaltige Mobilität außerhalb des Straßenverkehrs, einschließlich des Seeverkehrs, der Häfen, des Luftverkehrs und der Mobilität von nicht straßengebundenen mobilen Maschinen und Geräten, einschließlich der zugehörigen Infrastruktur und Logistik
- Verringerung der Ammoniak-, Methan- und Partikelemissionen aus der Landwirtschaft zur Unterstützung der Umsetzung des aktualisierten UNECE-Kodex für gute Praxis zur Verringerung der Emissionen aus der Landwirtschaft
- Richtlinie über Industrieemissionen: Anwendung von Techniken zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die in der Richtlinie über Industrieemissionen als Zukunftstechniken bezeichnet werden, oder Entwicklung und Anwendung von Techniken zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die im Rahmen des BVT-Merkblatt-Überprüfungsverfahrens der Richtlinie über Industrieemissionen als Zukunftstechniken in Frage kommen. Die Projekte werden sich auf die Verringerung von Luftschadstoffen konzentrieren und sollten insbesondere PM2,5, NOX, SO2, NH3 und/oder NMVOC betreffen, die von Industrieanlagen erzeugt werden, die unter die Richtlinie über Industrieemissionen (IED) fallen.
- Luftqualität und die NEC-Richtlinie: Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sollten sich Projekte zur Verbesserung der Luftqualität im Allgemeinen auf städtische Gebiete oder auf Konzepte für ländliche Gebiete konzentrieren, die in der EU ein hohes Replikationspotenzial aufweisen, um möglichst viele Menschen zu erreichen.
- Wasser: Green-Deal-Strategien können Folgendes unterstützen: Verringerung der Umweltverschmutzung durch die "Farm to Fork"-Strategie und den "Zero Pollution"-Aktionsplan, Wiederherstellung der aquatischen Natur durch die Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, Bekämpfung der Verschmutzungsquellen durch Chemikalien im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und der Chemikalienstrategie, Umstellung auf erneuerbare Energien (mit Ausnahme kleiner Wasserkraftwerke) als Ergebnis verstärkter Klimaschutzmaßnahmen usw.
- Wasserqualität und -quantität
- Verbesserung der Wasserqualität
- Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasser- und/oder Dürrerisikomanagement
- Innovative Projekte, die sich mit den in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete ermittelten hydromorphologischen Belastungen befassen, die von der Land- oder Wassernutzung ausgehen, um einen guten Wasserzustand oder ein gutes Wasserpotenzial zu erreichen, wie es die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfordern, und um die Ziele der EU-Strategie für biologische Vielfalt zu verwirklichen. Dazu könnten Projekte gehören, die sich mit der Entwicklung von Techniken und Lösungen für das Management des Sedimenttransports, der Gewährleistung des ökologischen Flusses, der Beseitigung von Hindernissen usw. befassen.
- Umsetzung innovativer Wassersparmaßnahmen zur Verringerung der quantitativen und qualitativen Belastung von Gewässern/Ressourcen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verringerung der übermäßigen Wasserentnahme unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft.
- Bewirtschaftung von Meeres- und Küstengewässern
- Anwendung innovativer Lösungen (Instrumente, Technologien oder Praktiken), um den Schutz und die Erhaltung der Meere, Ozeane und ihrer Küsten durch die Förderung nachhaltiger menschlicher Aktivitäten in der Meeresumwelt zu gewährleisten. Dazu gehören auch Initiativen, die darauf abzielen, die Belastung der Meeresumwelt durch menschliche Aktivitäten zu verringern.
- Wasserdienstleistungen
- Anwendung innovativer Technologien und Instrumente für die Trinkwasseraufbereitung und die Behandlung städtischer Abwässer
- Anwendung innovativer Instrumente, die eine ressourceneffiziente Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Einklang mit der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie und der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser für die in ländlichen Gebieten lebende Bevölkerung gewährleisten
- Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit innovativer Lösungen und/oder innovativer Behandlungsoptionen für wiederverwendetes/aufbereitetes Wasser
- Wasserqualität und -quantität
- Böden
- Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Qualität des Bodens in der EU
- Wiederherstellung, Schutz und Verbesserung der Bodengesundheit und Verhinderung der Verschlechterung der Bodenqualität einschließlich des Bodenverlustes auch durch innovative Maßnahmen
- Lärm: In diesem Bereich werden vorrangig Projekte in städtischen Gebieten gefördert, um die Situation für eine möglichst große Zahl von Menschen zu verbessern.
- Erhebliche Verringerung des Lärms in dicht besiedelten städtischen Gebieten durch Lösungen mit hoher ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit, z. B. durch die Verwendung lärmarmer Beläge und/oder Reifen, deren Lebenszykluskosten mit denen von Standardbelägen und/oder -reifen vergleichbar sind, durch niedrige Lärmschutzwände mit geringer Landschaftsbelastung und umweltfreundlichen Materialien oder durch die Verringerung des Lärms durch den Eisenbahnverkehr oder Flughäfen.
- Chemikalien
- Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen von gefährlichen Stoffen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit
- Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen der Herstellung und Verwendung von Chemikalien auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette
- Digitale Innovationen für fortschrittliche Werkzeuge, Methoden und Modelle sowie Datenanalysekapazitäten, um auch von Tierversuchen wegzukommen.
- Umsetzung sicherer und nachhaltiger Konstruktionslösungen, u. a. durch die Entwicklung, Kommerzialisierung, Einführung und Übernahme sicherer und nachhaltiger Konstruktionssubstanzen, Materialien und Produkte.
- Erleichterung der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen durch den Einsatz besonders kosteneffizienter methodischer Instrumente für die Erstellung von Risikokarten für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie für die Bewältigung von Domino-Effekten. Die Projekte sollen die demonstrative Anwendung dieser Instrumente durch verschiedene Verpflichtete vorsehen und auf ihrer Grundlage Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -minderung durchführen.
- Ein neues europäisches Bauhaus
- Vorschläge, die sich auf eine ganzheitliche Reduzierung der Umweltauswirkungen von neuen Gebäuden konzentrieren
- Vorschläge zu Kreislaufbezirken, die die Schaffung zirkulärer Wertschöpfungsketten beinhalten, um die städtische Wirtschaft anzukurbeln und gleichzeitig eine städtische und territoriale Erneuerung zu bewirken.
- Vorschläge zur Erhaltung oder Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, die zur Umsetzung der Initiative Neues Europäisches Bauhaus beitragen. Dies kann z. B. die Demonstration biodiversitätsfreundlicher Praktiken für die energetische Isolierung von Gebäuden, innovative architektonische Ansätze für wildtierfreundliche Gebäude usw. umfassen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen über die Teilnehmer
- Optionale Anhänge
- Unterstützungserklärungen
- Kofinanzierungserklärungen
- Karten
- Beschreibung der Gebiete
- Beschreibung der Arten und Lebensräume (k. A.)
- Jährlicher Tätigkeitsbericht (k.A.)
- Sonstige Anhänge (zum Beispiel: Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-SAP-ENV Call documentLIFE-2024-SAP-ENV Call document(1142kB)
Kontakt
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