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Call-Eckdaten
Natur Governance
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Call Nummer
LIFE-2024-SAP-NAT-GOV
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Vorschläge zu diesem Thema müssen die Umsetzung der Governance-Aspekte (d. h. Gewährleistung der Einhaltung, Beteiligung der Öffentlichkeit, Zugang zum Recht) der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der EU-Gesetzgebung zu Natur und biologischer Vielfalt liegt.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten:
- eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten in Fragen der Natur- und Biodiversitätspolitik und -gesetzgebung in der Öffentlichkeit, bei Nichtregierungsorganisationen, Anwält*innen, der Justiz und den öffentlichen Verwaltungen fördern; und/oder
- neue grenzüberschreitende, nationale oder regionale Netze von Fachleuten oder Expert*innen für die Gewährleistung der Einhaltung von Rechtsvorschriften einrichten oder, sofern vorhanden, ausbauen und/oder
- Schaffung oder, wo vorhanden, Verbesserung der beruflichen Qualifikationen und der Ausbildung, um die Beteiligung der Öffentlichkeit, den Zugang zum Recht und die Einhaltung der verbindlichen EU-Rechtsinstrumente im Bereich Natur und biologische Vielfalt zu verbessern, indem die Einhaltung gefördert, überprüft und durchgesetzt wird; und/oder
- Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Politiken und/oder Entwicklung und Anwendung innovativer Instrumente und Maßnahmen zur Förderung, Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung verbindlicher EU-Rechtsinstrumente zu Natur und biologischer Vielfalt, einschließlich der Anwendung von Verwaltungsrecht, Strafrecht und Umwelthaftung; und/oder
- Verbesserung der von den Behörden betriebenen einschlägigen Informationssysteme; und/oder
- Zusammenarbeit mit Bürger*innen und anderen, um die Einhaltung zu fördern und zu überwachen und die Anwendung der Umwelthaftung im Zusammenhang mit den EU-Rechtsvorschriften zu Natur und biologischer Vielfalt sicherzustellen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie im Vergabekriterium "Auswirkungen" beschrieben, im Hinblick auf den Erhaltungsnutzen definieren, berechnen, erläutern und erreichen.
Alle LIFE-Vorschläge müssen unter Berücksichtigung der LIFE-Schlüsselindikatoren (KPIs) über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen berichten. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Vorschlags auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Alle gemessenen Indikatoren sollten mit dem behandelten Problem der Erhaltung oder der biologischen Vielfalt und der Art der geplanten Maßnahmen im Einklang stehen.
Die Antragsteller sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für das spezifische Projekt wichtig sind, sollten die Antragsteller den Indikator "Andere projektspezifische KPIs" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars einreichen.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.
Genauere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Erwartete Ergebnisse
Förderung bewährter Praktiken, Unterstützung der Umsetzung, Organisation von Schulungen, Bildungsprogrammen, akademischen Programmen usw., um eine wirksame Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften, der Beteiligung der Öffentlichkeit und des Zugangs zu Gerichten in Fragen der Natur- und Biodiversitätspolitik und -gesetzgebung in der Öffentlichkeit (einschließlich junger Menschen und künftiger Fachleute), bei NRO, Anwält*innen, der Justiz, der öffentlichen Verwaltung oder anderen Interessengruppen zu gewährleisten, um das Wissen, das Verständnis und die Anwendung wirksamer Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung und/oder des Zugangs zu Gerichten zu verbessern, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt über die Instrumente für Natur, biologische Vielfalt, Wasser und Umwelthaftung.
Was die beruflichen Qualifikationen und die Ausbildung betrifft, so sollten die Projekte akademische Zeugnisse (oder Zertifikate) gewährleisten und das Potenzial der Informationstechnologie durch Mittel wie Webinare und Massive Open Online Courses (MOOCs) maximieren, damit der Fernunterricht so viele Praktiker*innen wie möglich kostengünstig erreichen kann. Förderungssysteme und -techniken könnten den Einsatz von Leitfäden, Beratungsdiensten, Sensibilisierungskampagnen, Partnerschaftsvereinbarungen oder Selbstüberwachungssystemen beinhalten, die die Pflichtinhaber bei der Einhaltung der Umweltauflagen unterstützen.
Zu den Fachleuten für die Sicherstellung der Einhaltung von Umweltvorschriften gehören Mitarbeiter von Behörden und Einrichtungen, die für die Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften zuständig sind, wie z. B. lokale, regionale, Polizei- und Zollbehörden, Agenturen und Inspektionen, oberste Rechnungsprüfungsbehörden, Staatsanwaltschaften und die Justiz. Sie können auch Nichtregierungsorganisationen sowie Akademiker*innen und Forschende umfassen, die auf einen oder mehrere Aspekte der Gewährleistung der Einhaltung von Umweltvorschriften spezialisiert sind.
Strategien und Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften im Allgemeinen und zur Bekämpfung der Umweltkriminalität im Besonderen zielen auf die Organisation von Aktivitäten und Maßnahmen auf hoher Ebene ab, insbesondere risikobasierte Maßnahmen. Innovative Instrumente könnten sich auf verschiedene Systeme und Techniken zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften beziehen, darunter Inspektionen vor Ort, Überwachung (auch durch den Einsatz von Satelliten und Drohnen), Stichproben, Informationsbeschaffung, Branchenanalysen, polizeiliche Ermittlungen, Datenanalysen und Umweltaudits. Folge- und Durchsetzungstechniken können einen ähnlich breiten Anwendungsbereich haben. Elektronische Systeme zur Bearbeitung von Beschwerden, Hotlines, Bürgerbeobachtungsstellen und andere wissenschaftliche Plattformen für Bürger*innen können das Engagement der Bürger*innen erleichtern. Bürgerwissenschaftliche Plattformen können es den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden unter anderem ermöglichen, die Bürger*innen in die Überwachung des Zustands der Umwelt und andere Formen der Überwachung einzubeziehen und gleichzeitig einheitlichere und besser nutzbare Daten zu erzeugen.
Förderung bewährter Praktiken, Ausarbeitung von Leitfäden, Organisation von Schulungen, um eine angemessene Mischung aus Verwaltungsrecht, Strafrecht und Umwelthaftung für eine wirksamere Um- und Durchsetzung des einschlägigen Umweltrechts der Union zu gewährleisten sowie eine wirksamere Beteiligung der Öffentlichkeit und einen besseren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherzustellen.
Die Projekte sollten sich auf die bestehenden Module und das Know-how im Bereich der von der Kommission entwickelten Schulungen zum Umweltrecht sowie auf die Bekanntmachung der Kommission über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und damit verbundene Materialien stützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
weitere Förderkriterien
Zusätzliche Bedingungen:
- Nachhaltigkeit: Bei der Konzeption ihres Projekts müssen die Antragsteller die Verpflichtung berücksichtigen, die ökologische Wirkung der Projektaktivitäten für mindestens 30 Jahre nach Projektende aufrechtzuerhalten. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass alle LIFE-bezogenen Investitionen in die Bewirtschaftung oder Wiederherstellung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen und Lebensräumen für Arten zu Verbesserungen führen, die langfristig aufrechterhalten werden können. Dies setzt häufig voraus, dass solche Maßnahmen in Gebieten durchgeführt werden, die bereits rechtlich geschützt sind (als Natura-2000-Gebiete oder national geschützte Gebiete), oder dass für solche Gebiete während der Laufzeit des Projekts ein angemessener rechtlicher Schutz gewährt werden kann. Wenn die Maßnahmen den Erwerb von Grundstücken und die Wiederherstellung von Lebensräumen umfassen, sollte das betreffende Gebiet den am besten geeigneten rechtlichen Schutz erhalten (nationales Schutzgebiet, Natura 2000 usw.), um zum Aufbau des transeuropäischen Naturnetzes (TEN-N) beizutragen. Für andere Investitionen, die die Verringerung von Belastungen und Bedrohungen (z. B. die Sperrung von Gräben oder die Verringerung des Stickstoffabflusses aus landwirtschaftlichen Flächen) auf Flächen beinhalten, die an sich keinen hohen natürlichen Wert haben, der eine Ausweisung rechtfertigen würde, aber als Pufferzone um Natura-2000-Gebiete und/oder Schutzgebiete dienen, ist eine langfristige vertragliche Vereinbarung (mindestens 30 Jahre) erforderlich, um sicherzustellen, dass die Belastungen und Bedrohungen unwiderruflich verringert werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte der Antragsteller nachweisen, dass die getätigte Investition durch eine angemessene Flächennutzungsplanung auf der wichtigsten Verwaltungsebene unterstützt wird. In diesem Zusammenhang können auch private Landnutzungsinitiativen unterstützt werden.
- In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (S. 15-23) sind spezifische Bedingungen für die folgenden Aktivitäten aufgeführt
- Aktivitäten innerhalb von Natura 2000
- Aktivitäten außerhalb von Natura 2000
- Wiederansiedlung von Arten und andere Erhaltungsmaßnahmen innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets (Umsiedlung)
- Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen
- Landkauf
- Langfristige Landpacht, Kauf von Rechten und einmalige Ausgleichszahlungen
- Kurzfristige Landpacht oder vorübergehende Ausgleichszahlungen
- Nicht zuschussfähige Kosten für Landerwerb, einmalige Ausgleichszahlungen und Pachtzahlungen
- Laufendes Management von Lebensräumen und wiederkehrende Aktivitäten
- Infrastruktur
- Grüne Infrastruktur
- Kompensationsmaßnahmen
- Vorschläge, die an frühere LIFE-Projekte anknüpfen, und Koordinierungsanforderungen bei mehreren Vorschlägen, die auf dasselbe/ähnliche Thema abzielen
- Anhänge zum Antragsformular
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 84 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen zum Teilnehmer (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
- Nicht obligatorische Anhänge (aber wichtig zur Ergänzung von Antragsformular Teil B, falls zutreffend)
- Karten (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Beschreibung der Standorte (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Beschreibung der Arten und Lebensräume (Vorlage im Submission System verfügbar)
- Kofinanzierungserklärung (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar): obligatorisch, wenn eine externe Kofinanzierung vorgesehen ist
- Unterstützungsschreiben (keine spezielle Vorlage verfügbar)
- Jährlicher Tätigkeitsbericht - k.A.
- Sonstige Anhänge - k.A.
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten begrenzt (Teil B).
Falls Sie einen Kofinanzierungsbeitrag leisten, laden Sie bitte die entsprechende unterzeichnete Erklärung unter den optionalen Anhängen hoch. Bitte geben Sie entweder "Bestätigt" oder "Zu bestätigen" an. Wenn der Status "zu bestätigen" lautet, muss dies erläutert werden. Beachten Sie, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, eine unterzeichnete Erklärung mit dem Status "Bestätigt" als Voraussetzung für die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorlegen müssen.
Die maximale Förderquote (% der förderfähigen Kosten) beträgt 60 % mit folgenden Ausnahmen:
- 67 % für Projekte, die sowohl auf prioritäre als auch auf nicht prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
- 75% für Projekte, die ausschließlich auf prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
Call-Dokumente
LIFE-2024-SAP-NAT Call documentLIFE-2024-SAP-NAT Call document(1094kB)
Kontakt
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