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Call-Eckdaten
Projekte zu gesetzgeberischen und politischen Prioritäten in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt sowie Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Call Nummer
LIFE-2024-PLP-NAT-ENV
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die vorgeschlagenen Projekte im Rahmen des Themenbereichs LIFE-2024-PLP-ENV-NAT zielen darauf ab, die folgenden spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen, die von den Mitgliedstaaten im Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität und im Teilprogramm Natur und biologische Vielfalt ermittelt wurden.
Call-Ziele
Der Auftraggeber wird voraussichtlich nur einen Zuschuss pro spezifischer Priorität vergeben.
Prioritätsachse 1: Unterstützung der Kartierung, Zustandsbewertung und Wiederherstellung von Meereslebensräumen
Ziel des Projekts ist es, die EU-Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie in der Meeresumwelt sowie der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) voranzutreiben. Unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung eines EU-Ansatzes für ein übergreifendes Wiederherstellungsziel zur langfristigen Erholung der Natur wird das Projekt dazu beitragen, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem es ihnen die besten Kenntnisse über Methoden und Schritte vermittelt, um: 1) die Lage der marinen Lebensräume in ihren Meeresgebieten zu kartieren, 2) den Zustand dieser marinen Lebensräume zu bewerten, 3) geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung und/oder Wiederansiedlung dieser marinen Lebensräume durchzuführen.
Prioritätsachse 2: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist eines der Instrumente, die erheblich zu Fortschritten bei der Verwirklichung des Ziels beitragen können, am Ende des Lebenszyklus eines Produkts eine vernünftige Abfallbewirtschaftung im Einklang mit der Abfallhierarchie zu gewährleisten. Wenn die Hersteller für die Bewirtschaftung ihrer Produkte am Ende ihres Lebenszyklus verantwortlich gemacht werden, kann dies insbesondere die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Produkten fördern, die für eine mehrfache/längere Nutzung geeignet sind, die recycelte Materialien enthalten, die haltbar und leicht reparierbar sind und die, nachdem sie zu Abfall geworden sind, für die Wiederverwendung und das Recycling vorbereitet werden können, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Abfallhierarchie zu erleichtern. EPR kann daher wesentlich zur Verringerung des Abfallaufkommens und zur Entkopplung des Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum beitragen.
EPR-Systeme wurden sowohl im EU-Recht als auch von den Mitgliedstaaten eingeführt. Die Mitgliedstaaten tragen die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften der in ihrem Hoheitsgebiet eingerichteten EPR-Systeme, unabhängig davon, ob das System auf EU-Vorschriften oder auf nationalen Vorschriften beruht. Die Interessenvertreter/Hersteller weisen häufig darauf hin, dass die EPR-Landschaft vielfältig ist und daher harmonisiert werden muss, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten. Gegenwärtig ist kein vollständiges Bild der in den Mitgliedstaaten eingerichteten EPR-Systeme verfügbar, und es besteht auch kein vollständiges Verständnis der Aspekte, die weiter gestrafft werden könnten, ohne das Funktionieren der nationalen Systeme, die jeweiligen Verwaltungsstrukturen der EPR-Systeme und ihre Verwaltung zu beeinträchtigen. Das übergeordnete Ziel dieser spezifischen Priorität besteht darin, diese Lücke zu schließen.
Prioritätsachse 3: Aufbau von Kapazitäten und Schulung von Stakeholdern des Privatsektors zur Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
Die neue Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Eine der Hauptursachen für die Entwaldung ist die Ausweitung der landwirtschaftlichen Flächen, die mit der Produktion von Rohstoffen wie Rindern, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einigen ihrer Folgeprodukte wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbeln verbunden ist. Als einer der wichtigsten Wirtschaftszweige und Verbraucher dieser Rohstoffe, die mit Entwaldung und Waldschädigung verbunden sind, ist die EU verpflichtet, bei der Lösung des Problems eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Nach der neuen Verordnung muss jeder Wirtschaftsbeteiligte oder Nicht-KMU-Händler*innen, der diese Rohstoffe und Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder bereitstellt oder aus der EU ausführt, nachweisen können, dass die Produkte weder von abgeholzten Flächen stammen noch zur Waldschädigung beigetragen haben.
Die neuen Regeln zielen darauf ab:
- zu vermeiden, dass die aufgelisteten Produkte, die die Europäer*innen kaufen, verwenden und verbrauchen, zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und weltweit beitragen;
- die durch den Verbrauch und die Produktion der betreffenden Waren in der EU verursachten Kohlenstoffemissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr zu verringern;
- Bekämpfung der gesamten Entwaldung, die durch die Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktion der in den Geltungsbereich der Verordnung fallenden Rohstoffe verursacht wird, sowie der Waldschädigung.
Bis zum 30. Dezember 2023 mussten die EU-Mitgliedstaaten ihre zuständigen Behörden benennen. Die Liste der benannten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten kann eingesehen werden und wird aktualisiert, sobald der Kommission neue Benennungen mitgeteilt werden.
Betreibende und Händler*innen großer und mittlerer Unternehmen müssen die neuen Vorschriften bis zum 30. Dezember 2024 umsetzen, während für Kleinst- und Kleinunternehmen eine längere Anpassungsfrist sowie weitere spezifische Bestimmungen gelten.
In Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung heißt es: "Unbeschadet der in Artikel 8 festgelegten Sorgfaltspflicht der Marktteilnehmer*innen können die Mitgliedstaaten den Marktteilnehmer*innen technische und sonstige Unterstützung und Beratung gewähren. (...) Bei der technischen und sonstigen Hilfe und Anleitung ist die Situation von KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, und natürlichen Personen zu berücksichtigen, um die Einhaltung dieser Verordnung zu erleichtern.
Ziel dieses Projekts ist es, die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen, das Bewusstsein für die EUDR-Verpflichtungen bei Betreiber*innen und Händler*innen und insbesondere bei KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, und natürlichen Personen zu schärfen und ihre Fähigkeit zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der neuen Verordnung aufzubauen.
Die Vorschläge sollten mindestens vier EU-Mitgliedstaaten abdecken, aber die vorgeschlagenen Ansätze sollten ein hohes Maß an Reproduzierbarkeit aufweisen und einen klaren Aktionsplan zur Weitergabe von Erfahrungen, kritischen Erfolgsfaktoren und Ergebnissen an die relevanten Akteure und Interessengruppen in anderen EU-Ländern enthalten, auch in englischer Sprache.
Prioritätsachse 4: Ganzheitliche Ausrichtung auf neue Umweltinfrastrukturen in ukrainischen Städten - Schutt
Das Projekt zielt darauf ab, einen Beitrag zum umweltfreundlichen Wiederaufbau der Ukraine zu leisten, indem maßgeschneiderte Lösungen zur Verbesserung des Managements der Beseitigung von Bauschutt in der Ukraine entwickelt werden.
Prioritätsachse 5: Ganzheitliche Ausrichtung auf neue Umweltinfrastrukturen in ukrainischen Städten - Wasser
Vor dem Hintergrund der Annäherung der Ukraine an die Europäische Union und der Angleichung an den EU-Besitzstand zielt das Projekt darauf ab, einen rechtlichen und politischen Rahmen zu schaffen, um Lösungen für die Herausforderungen der Wasserwirtschaft im Land aufzuzeigen.
Prioritätsachse 6: Entwicklung bewährter Praktiken für die Landwirtschaft mit geringer Bodenbearbeitung ohne Herbizide
Der Europäische Green Deal hat ehrgeizige Ziele für die Verringerung von Nährstoffverlusten und des Einsatzes schädlicher Chemikalien (Pestizide) in der Landwirtschaft festgelegt. Sogenannte regenerative" Anbaumethoden versprechen das Potenzial, den Bedarf an externen Düngemitteln durch Verfahren zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit zu verringern. Zu den wichtigsten Praktiken gehören eine kontinuierliche Pflanzendecke, vielfältige Anbaumischungen (einschließlich Deckfrüchten), minimale Bodenbearbeitung, minimale künstliche Einträge und die Einbeziehung der Viehzucht in die Bodenbewirtschaftung. Eine zentrale Herausforderung bleibt jedoch die Vereinbarkeit von geringer/keiner Bodenbearbeitung einerseits und geringem/keinem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln andererseits. Viele Direktsaatbetriebe verwenden Herbizide zur Unkrautbekämpfung und zur Beseitigung von Deckfrüchten vor der Aussaat einer neuen Kultur. Auch für Biobetriebe ist es traditionell schwierig, bodenschonende Verfahren anzuwenden, da die Bodenbearbeitung als notwendiges Mittel zur Unkrautbekämpfung angesehen wird, da im Biolandbau keine chemischen Mittel eingesetzt werden. Daher ist es notwendig, das Wissen in diesem Bereich zu erweitern.
Die Verringerung der Nährstoffverluste und des Einsatzes schädlicher Chemikalien in der Landwirtschaft wurde in der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und in den Zielen des Globalen Rahmens für die biologische Vielfalt als wesentliches Ziel genannt. Im Rahmen der bestehenden Politik (Gemeinsame Agrarpolitik, Horizont Europa) werden der ökologische Landbau und regenerative Verfahren bereits auf verschiedene Weise gefördert.
In Anbetracht der Besonderheiten dieser Priorität könnte das Konsortium landwirtschaftliche Forschungsinstitute, landwirtschaftliche Beratungsdienste, ökologische Landwirte und regenerative Landwirtschaftsverbände sowie andere Einrichtungen mit dem erforderlichen Wissen und den erforderlichen Erfahrungen umfassen.
Priorität 7: Circular Europe Hotspot, ein neues Governance-Modell für die ECESP, mit Schwerpunkt auf dem Mainstreaming von Kreislaufwirtschaftsmodellen
Die Europäische Stakeholder-Plattform für die Kreislaufwirtschaft (ECESP) ist eine Initiative des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (CEAP), die gemeinsam mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) im Jahr 2017 ins Leben gerufen wurde. Seitdem hat sie erfolgreich Stakeholder aus ganz Europa zusammengebracht und deren Kreislauflösungen gefördert, die zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in der EU beitragen.
Die Aktivitäten der Plattform werden von einer Gruppe von Interessenvertretern (Organisationen von Interessenvertretern, die in diesem Bereich führend sind) geleitet. Diese Gruppe, die als Koordinierungsgruppe bekannt ist, hat mit der Plattform an Erfahrung gewonnen.
Ziel dieses Projekts ist es, die künftige Gruppe von Interessenvertretern, die die Aktivitäten der Plattform im Rahmen des neuen Mandats der Kommission leiten, besser auszustatten, damit sie zur erfolgreichen Umsetzung der EU-Politik für die Kreislaufwirtschaft beitragen und auf die Beseitigung der Hindernisse hinarbeiten, die diese behindern. Um dies zu erreichen, verfolgt das Projekt die folgenden Ziele:
- Identifizierung und Sicherstellung des Austauschs bewährter Praktiken von relevanten Interessengruppen (nationale, regionale und lokale Akteure der Kreislaufwirtschaft).
- Förderung der Debatte und des Dialogs zwischen den Akteuren der Kreislaufwirtschaft auf der bürgernahen Ebene (d.h. Fokus auf die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte und nicht auf Brüssel; das Projekt sollte sich vorrangig auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene engagieren, z.B. als Knotenpunkte für die Kreislaufwirtschaft).
- Erleichterung des Aufbaus von Kapazitäten und Fähigkeiten sowie der Schaffung von Wissen.
Im Rahmen dieses Projekts werden die oben genannten Ziele auf kreislauforientierte Geschäftsmodelle (CBMs) konzentriert. Diese stehen im Mittelpunkt des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, der weitreichende Veränderungen in allen Wertschöpfungsketten erfordert.
Im Rahmen der Initiative für nachhaltige Produkte, der entsprechenden Folgenabschätzung und der Mitteilung "Nachhaltige Produkte zur Norm machen" (März 2022) wurde eine "Europäische Drehscheibe für Kreislaufwirtschaft" angekündigt, die "die Einführung von Kreislaufwirtschaftsmodellen unterstützen, Informationen und Dienstleistungen, einschließlich Sensibilisierung, Zusammenarbeit, Schulung und Austausch bewährter Praktiken, kanalisieren" soll, um Privatunternehmen bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Es wird auf dem Fachwissen und dem Dienstleistungsangebot bestehender EU-Maßnahmen aufbauen, wie z. B. dem Enterprise Europe Network Sustainability Advisors und dem Netzwerk der europäischen Green-Tech-Cluster. Darüber hinaus schlägt der ESPR spezifische Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen vor, sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten.
Zu den Kernzielen des Projekts gehören daher auch
- Unterstützung und Förderung des Übergangs zu Kreislaufwirtschaftsmodellen (CBM) und -praktiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sektoren oder Produkte mit ESPR-Relevanz, die noch weiter bewertet/definiert werden müssen.
- Mainstreaming von Kreislaufwirtschaftsmodellen und damit verbundenen innovativen Ansätzen sowie gezielte Unterstützung für KMU und Kleinstunternehmen.
- Unterstützung der Kommission bei ihren Aktivitäten zur Zusammenführung verschiedener Akteure zur Förderung von VBM und Praktiken sowie bei der Ausarbeitung von Leitlinien zur Förderung von VBM für Unternehmen, Mitgliedstaaten und Regionen.
Priorität 8: Unterstützung von Maßnahmen gegen die Entgasung von NMVOCs in der Binnen- und Seeschifffahrt
Die Binnenschifffahrt und der Seeverkehr sind wichtige Quellen der Luftverschmutzung (SOx, PM, NOx), die die menschliche Gesundheit in Küstengebieten und Ökosystemen (Meer, Land) beeinträchtigen. Bislang lag der Schwerpunkt auf EU-Ebene in diesem Sektor auf den Emissionen aus dem Antrieb (Verbrennungsmotoren) und den Bordmotoren. Die Schifffahrt kann jedoch auch auf andere Weise Luftverschmutzung verursachen. Diese Art der Luftverschmutzung hängt mit der Ladung zusammen. Dabei handelt es sich um chemische Stoffe, die zufällig (Leckagen) oder absichtlich (um das Schiff für neue Ladung zu räumen) aus dem Schiff verdampfen. Letzteres wird als Entgasung bezeichnet.
Die Hauptkategorie von Stoffen, die auf diese Weise gereinigt werden können, sind flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOCs). Die Entgasung von flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC) ist ein Thema, dem immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Einer der Gründe dafür ist die neurologische Toxizität von NMVOCs. Darüber hinaus tragen NMVOCs zur Bildung von bodennahem Ozon und Feinstaub bei und fallen daher in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2284. Leider hat kein Mitgliedstaat die Frage der Entgasung von Schiffen in seinen im Rahmen dieser Richtlinie vorgelegten nationalen Luftreinhalteprogrammen behandelt, und über die genaue Größenordnung ist nicht viel bekannt.
Das übergeordnete Ziel dieses Projekts besteht darin, die aktuelle Situation in Bezug auf den Transport von flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan in der Binnenschifffahrt und im Seeverkehr sowie das Problem der Entgasung zu bewerten und Wege und Maßnahmen zur (weiteren) Begrenzung oder zum Verbot der Entgasung von NMVOC in der Binnenschifffahrt und im Seeverkehr zu beurteilen.
In Anbetracht der Besonderheit dieses Themas wird von den Bewerbern erwartet, dass sie über gründliche Kenntnisse und Erfahrungen mit den geltenden regionalen, nationalen, EU- (z. B. Nationale Richtlinie zur Emissionsminderung, Richtlinien zur Luftqualität) und internationalen (z. B. IMO) Rechtsvorschriften, Regelungen und Initiativen im Zusammenhang mit Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt und im Seeverkehr verfügen.
Priorität 9: Erprobung und Förderung von hochwertigen Biodiversitätszertifikaten und -gutschriften für Feuchtgebiete in der EU
Der Globale Rahmen für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal sieht vor, die Finanzierung der biologischen Vielfalt von 2020 bis 2030 sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu verdoppeln, und enthält eine konkrete Verpflichtung zur Förderung innovativer Instrumente zur Unterstützung der biologischen Vielfalt. Biodiversitätszertifikate und -gutschriften können zu einem immer wichtigeren Instrument werden, das Landeigentümern und -bewirtschaftern hilft, eine Belohnung für ihr positives Handeln für die Natur zu erhalten, und so die Wiederherstellung, den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen zu einem erfolgreichen neuen Geschäftsmodell in Europa macht.
Obwohl insbesondere dank der LIFE-, Horizont- und Kohäsionsprojekte sowie der Umsetzung der Vogelschutz-, der Habitat- und der Wasserrahmenrichtlinie zahlreiche technische Erfahrungen gesammelt wurden, fehlt es noch immer an wirtschaftlichen Modellen, die den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Bewirtschaftung von Feuchtgebieten in Europa zu einer rentablen Tätigkeit für Landbesitzer*innen und Bewirtschafter*innen machen. Zertifizierung und Kreditvergabe sind oft auf kleine Projekte im Rahmen von Pilotinitiativen beschränkt. Die derzeitige Verbreitung von Biodiversitäts- und Klimazertifizierungssystemen in Europa und anderswo in Verbindung mit dem Fehlen eines strukturierten Marktes ist eine Quelle der Verwirrung für diejenigen, die naturfreundliche Maßnahmen ergreifen, um Zertifikate und Gutschriften zu erzeugen, und für diejenigen, die sie kaufen, und sogar eine Quelle der Rufschädigung, insbesondere im Hinblick auf Greenwashing.
Das Projekt zielt darauf ab, die verschiedenen Biodiversitäts- und Klimazertifizierungssysteme und Kreditsysteme für Feuchtgebiete in der EU zu untersuchen und zu testen, um die Schlüsselelemente zu ermitteln, die erforderlich sind, um die hochwertigen Garantien zu bieten, die von Investor*innen , Käufer*innen und Interessengruppen, einschließlich Landbesitzer*innen, Landverwalter*innen und lokalen Gemeinschaften, erwartet werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Prioritätsachse 1: Unterstützung der Kartierung, Zustandsbewertung und Wiederherstellung von Meereslebensräumen
Das Projekt wird einen Beitrag zum EU-Wiederherstellungsplan im Rahmen der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des BHD und der MSFD unterstützen sowie die Umsetzung von Artikel 5 der vorgeschlagenen NRL vorbereiten. Sie wird Folgendes bieten
- Unterstützung und konkrete Anleitung zu den notwendigen Schritten und Methoden für die Kartierung, Zustandsbewertung und Wiederherstellung aller in Anhang II der vorgeschlagenen NRL aufgeführten marinen Lebensräume in den Meeren der EU und ähnliche Unterstützung für die Lebensräume der Arten;
- einen Überblick über die besten verfügbaren und validierten wissenschaftlichen Methoden mit Schwerpunkt auf denjenigen, die die erforderlichen Informationen auf kosteneffiziente und kohärente Weise liefern können;
- Ermittlung möglicher Wissenslücken und der besten Möglichkeiten, diese zu schließen, einschließlich der Ermittlung kurz- und mittelfristiger Forschungsprioritäten.
Während des gesamten Projekts sollten die Behörden der Mitgliedstaaten und einschlägige Organisationen, die Expert*innen für die Wiederherstellung der Meeresumwelt versammeln, einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse in Form eines umfassenden Handbuchs für die Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen relevant und anwendbar sind. Schließlich sollten die Ergebnisse vorgestellt und an die Mitgliedstaaten weitergegeben werden, um ihre Nutzung und Übernahme vor Ort zu erleichtern.
Prioritätsachse 2: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Das Projekt soll:
- einen Bericht über den Stand der EPR-Systeme in den EU-Mitgliedstaaten erstellen, in dem die wichtigsten Errungenschaften, Hindernisse und Möglichkeiten für ihre Umsetzung bewertet und Datenlücken, bewährte Verfahren und Leitlinien aufgezeigt werden.
- Der Bericht sollte auch einen Überblick und eine Bewertung der Modulation der EPR-Gebühren in den EPR-Systemen enthalten.
- Dies würde es den politischen Entscheidungsträgern ermöglichen, einen klaren Überblick über den Stand der Umsetzung und Durchsetzung von EPR-Maßnahmen in der gesamten EU zu erhalten und die Ergebnisse der verabschiedeten oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen besser zu bewerten. Der Überblick sollte auch mögliche innovative Lösungen für die wichtigsten Herausforderungen des Sektors vorschlagen, wie z. B. die Festlegung einer Methodik für EPR-Gebührensätze, die transparent und funktional ist und die Kosten am Ende des Lebenszyklus in umfassender Weise widerspiegelt, oder die klare Zuweisung der Herstellerverantwortung in einem Kontext begrenzter Datenverfügbarkeit. Schließlich sollte sich der Bericht auf die langfristigen Auswirkungen konzentrieren und darauf abzielen, die vorgestellten Ergebnisse und Vorschläge zukunftssicher zu machen, indem beispielsweise die vorhersehbaren technologischen Fortschritte der künstlichen Intelligenz und die damit verbundenen Gefahren und Chancen berücksichtigt werden.
- Entwicklung eines Online-Pilotprojekts für ein EU-weites EPR-Register, um dessen Durchführbarkeit zu demonstrieren, einschließlich Governance, technischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit.
- Um eine angemessene Überwachung und Einhaltung der Verpflichtungen der Herstellenden zu gewährleisten, sieht die Wasserrahmenrichtlinie ein von jedem Mitgliedstaat einzurichtendes Herstellerregister vor.
- Die Einrichtung eines EU-weiten EPR-Registers bietet Möglichkeiten für Synergien und Kosteneinsparungen für die Verwaltungen.
- Auf dieser Grundlage sollte das Projekt die notwendigen Schritte unternehmen, um ein EU-weites EPR-Pilotregister einzurichten, das nicht auf einen bestimmten Abfallstrom beschränkt ist und die allgemein für nationale EPR-Systeme erforderlichen Informationen enthalten sollte. Besonderes Augenmerk ist auf die Reproduzierbarkeit des vorgeschlagenen Modells zu legen, um eine künftige Entwicklung zu ermöglichen, insbesondere für komplex zu regelnde Abfallströme wie Verpackungen oder Fahrzeuge. Das EU-weite Online-Pilot-EPR-Register sollte Links und Verweise auf die Websites der nationalen Abfallwirtschaftsbehörden enthalten, um die Kohärenz zu stärken.
- Das Projekt sollte Optionen für die Verwaltung des vorgeschlagenen EU-weiten EPR-Registers vorschlagen und seine technische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bewerten.
- Sensibilisierung von Herstellenden, Bürger*innen und Verbrauchergruppen für das EPR und die Beteiligung an der Kreislaufnutzung von Ressourcen.
- Das Projekt sollte die Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse durch Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen verbreiten. Das Projekt könnte Schulungspakete über EPR und allgemein über das Verursacherprinzip beinhalten, die sich nicht nur an die Zivilgesellschaft, z. B. an Bürger*innen und Verbrauchergruppen, sondern insbesondere an die Herstellenden richten, da die Sensibilisierung der Herstellenden für die Abfälle, die ihre Produkte verursachen können, der erste Schritt ist, um sie verantwortlich zu machen.
- Das Projekt sollte darauf abzielen, eine EU-weite Gemeinschaft zu schaffen, in der sich Abfallexperten über innovative Abfallbewirtschaftungspraktiken und technologische Fortschritte austauschen können, und zwar in Form von Workshops, Schulungen, Seminaren und speziellen Veranstaltungen, die in regelmäßigen Abständen stattfinden, sei es auf hybrider oder physischer Ebene. Dies würde dazu beitragen, den politischen Entscheidungsträgern den nötigen Input für die Ausarbeitung aktueller, effizienter und zukunftssicherer Rechtsvorschriften und Strategien zu liefern.
Die erwarteten Auswirkungen des Projekts werden sein
- Mehr Klarheit über den Stand der Umsetzung der EPR-Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten; über die Anzahl und Art der Produkte oder Abfallströme, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten von EPR-Systemen erfasst werden;
- Verstärkte Sensibilisierung für EPR und das Verursacherprinzip sowie Kommunikationsmaterialien, die bis zum Ende des Projekts potenziell allen EU-Bürger*innen zur Verfügung stehen;
- Aufbau einer akademisch geprägten Gemeinschaft, in der Expert*innen aus verschiedenen Bereichen und Sektoren ihre Ansichten über nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz austauschen und der Politik kontinuierliches Feedback zu EPR und Kreislaufwirtschaft geben können.
- Verbesserte Harmonisierung der verschiedenen EU-Abfallvorschriften, einschließlich der Produktvorschriften (z. B. ESPR), was zu einer besseren Politikgestaltung führt.
Priorität 3: Kapazitätsaufbau und Schulung von Akteuren des Privatsektors bei der Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
Der Vorschlag sollte eine klare Interventionslogik und eine Beschreibung der Veränderungskette enthalten, die zu den Projektergebnissen führen soll; außerdem sollte der Vorschlag eine erste Schätzung der Ausgangssituation und der erwarteten Ergebnisse enthalten. Die im Rahmen dieser Priorität eingereichten Vorschläge sollten aufzeigen, wie sie zu Folgendem beitragen werden
- Stärkere Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten und Händler in der EU, insbesondere der KMU, einschließlich der Kleinstunternehmen, für die EUDR und ihre Anforderungen;
- Bereitstellung von Kapazitäten, Fertigkeiten und geeigneter Beratung für Unternehmen, insbesondere für KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, zur Umsetzung der EUDR-Anforderungen;
- Einsatz geeigneter Instrumente und Methoden zur Unterstützung der Umsetzung der EUDR durch die Wirtschaftsbeteiligten und Händler*innen in der EU, insbesondere durch KMU, einschließlich Kleinstunternehmen;
- Entwicklung, Umsetzung und Einführung von Instrumenten und Ansätzen zur Einhaltung der Vorschriften, die von den betreffenden Sektoren genutzt werden können;
- In den Vorschlägen sollten Indikatoren vorgeschlagen werden, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Prioritätsachse 4: Ganzheitliche Orientierungen für neue Umweltinfrastrukturen in ukrainischen Städten - Schutt
Das Projekt soll dazu beitragen:
- der Entwicklung einer Methodik und eines schrittweisen Verfahrens zur Gewährleistung einer sicheren und kreislauforientierten Beseitigung/Wiederverwendung von Bauschutt im spezifischen ukrainischen Kontext;
- die Definition, Identifizierung und Erprobung geeigneter und maßgeschneiderter Lösungen, um die Herausforderung eines sicheren und effektiven Managements von Bauschutt in der Ukraine zu bewältigen;
- Unterstützung der Gemeinden mit Informationen und relevantem Wissen für die Umsetzung der am besten geeigneten Lösung in ihrem Umfeld.
Darüber hinaus wird erwartet, dass das Projekt die Koordination zwischen den Gebern verbessert.
Die Vorschläge sollten Indikatoren enthalten, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Prioritätsachse 5: Ganzheitliche Ausrichtung auf neue Umweltinfrastrukturen in ukrainischen Städten - Wasser
Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieser Aufforderung vergebene spezifische Priorität einen wesentlichen Beitrag leisten wird zu:
- Verbesserung der Verwaltung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen für ukrainische Städte;
- Erleichterung des Einsatzes innovativer und moderner Konzepte für die Bewirtschaftung von Wasserdienstleistungen durch Partnerschaften mit EU-Städten (vorzugsweise Mitglieder des Konvents der Bürgermeister*innen oder der Vereinbarung ³eGreen City Accord³c oder Teilnehmer an strategischen integrierten LIFE-Projekten für Wasserbewirtschaftungspläne)
- Kapazitätsaufbau und Schulungen für das zuständige administrative, technische und politische Personal der Städte im Bereich der strategischen Planung;
- Ermittlung des weiteren Bedarfs für die vollständige Umsetzung der Wasserbewirtschaftung Erleichterung der Vervielfältigung
Prioritätsachse 6: Entwicklung bewährter Praktiken für den Anbau ohne Herbizide und mit geringer Bodenbearbeitung
Das Projekt wird zu einer Vielzahl von Zielen und EU-Rechtsvorschriften beitragen, u. a. zur Verbesserung der Gesundheit von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Gebieten, zur Erleichterung der Verbesserung der Bodengesundheit und der biologischen Vielfalt sowie zum Schutz aquatischer Ökosysteme, die durch überschüssige Nährstoffe sowie chemische Pflanzenschutzmittel und ihre Derivate beeinträchtigt werden.
Prioritätsachse 7: Circular Europe Hotspot, ein neues Governance-Modell für die ECESP mit Schwerpunkt auf dem Mainstreaming von Kreislaufwirtschaftsmodellen
Das Projekt zielt darauf ab, durch die Förderung von Kreislauflösungen, die zum erfolgreichen Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in der EU beitragen, positive Auswirkungen zu erzielen. Diese Wirkungen werden erreicht durch:
- Identifizierung und Sicherstellung des Austauschs bewährter Praktiken von relevanten Interessengruppen (nationale, regionale und lokale Akteure der Kreislaufwirtschaft).
- Förderung der Debatte und des Dialogs innerhalb der Kreislaufwirtschaftsgemeinschaft.
- Erleichterung des Aufbaus von Kapazitäten und Fähigkeiten sowie der Schaffung von Wissen.
In Bezug auf die Plattform werden insbesondere folgende Auswirkungen erwartet:
- Ein klares Governance-System für die Gruppe der Interessenvertreter, das die Arbeit der Plattform proaktiv vorantreibt und eine übergreifende Verbreitung gewährleistet.
- Eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretern der Mitgliedstaaten, um auch die Politikgestaltung auf nationaler und regionaler Ebene zu unterstützen.
- Angebot von Qualitätsdiensten für künftige Stakeholder, die für die Teilnahme am Circular Europe Hotspot ausgewählt wurden, damit sie die Aktivitäten der Plattform effizienter ausbauen können.
- Größere Reichweite der Stakeholder-Säule der Plattform.
Zusätzlich zu den gemeinsamen Zielen sind für die VBM folgende Hauptwirkungen vorgesehen:
- Verstärkte Akzeptanz und effizienter Übergang zu Kreislaufwirtschaftsmodellen, auch für ESPR-relevante Sektoren und KMU, basierend auf:
- Steigerung des Bewusstseins und des Wissens über potenzielle VBM-Ansätze bei den Wirtschaftsakteuren, auch in Bezug auf Möbel und Textilien sowie andere potenzielle vorrangige ESPR-Produkte.
- Verfügbarkeit von gezielten praktischen Anleitungen und Instrumenten zur möglichen Umstellung des Geschäftsmodells, der Praktiken oder einzelner Produkte auf stärker kreislauforientierte Ansätze; Kanalisierung von Finanzmitteln und Investitionen und Förderung von Partnerschaften.
- Anwendung von Best Practices und Wissen, das über Netzwerke/Austausch unter Gleichgesinnten und anderen Akteuren weitergegeben wird.
- Verbesserter/erleichter Zugang zu Finanzmitteln durch Sensibilisierung für bestehende Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen (EU, national, regional), um deren Umstellung auf VBM zu unterstützen.
Die Antragsteller*innen werden aufgefordert, zentrale Leistungsindikatoren (KPIs) zu entwickeln oder zu bestimmen, die die Quantifizierung der geplanten Auswirkungen im Zusammenhang mit den unten aufgeführten erwarteten Ergebnissen und Leistungen unterstützen. Die KPIs sollten in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufgenommen werden.
Folgende Indikatoren können in Betracht gezogen werden (nicht erschöpfend):
- Screening der übernommenen bewährten Verfahren;
- Anzahl der entwickelten Veranstaltungen, Schulungsprogramme und Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau;
- Anzahl der geschulten Ausbilder*innen und/oder abgehaltenen Schulungen;
- Anzahl der Unternehmen, auch in ESPR-relevanten Sektoren, die von den Schulungen profitieren und die entwickelten Instrumente/Ansätze anwenden;
- Quantitative und qualitative Erhebungen, um die Kenntnisse und Fortschritte bei der Umstellung auf VBM zu testen;
- Evaluierungserhebungen durch relevante Interessengruppen.
Erwartete Ergebnisse:
- Ermittlung bewährter Praktiken, die in die Website der Plattform aufgenommen werden, sowie eine Liste nützlicher Netze, sektoraler Organisationen und anderer Vermittler. Davon sollten 30 % auf VBM entfallen.
- Teilnahme an und Organisation von Veranstaltungen und Schulungen zu den im Arbeitsplan festgelegten und mit den Organisationen vereinbarten Themen. 20 % davon sollten auf VBMs entfallen.
- Vorschlag von Instrumenten und Veranstaltungen zum Wissensaustausch, Matchmaking und Mentoring, um die Einbeziehung von KMU zu erleichtern. 30 % davon sollten für VBMs relevant sein.
- Mindestens eine Arbeitsuntergruppe für Textilien, Kunststoffe, umweltfreundliche öffentliche Beschaffung, Investitionen und VBM
- Organisation von Sensibilisierungskampagnen, Kommunikationsaktivitäten und spezifischen Engagementmaßnahmen. 30 % sollten für die VBM relevant sein.
- Einrichtung von mindestens einem Kreislaufwirtschaftszentrum pro geografischer Region in Europa (südliche, nordische, ost- und mitteleuropäische Länder).
- Erstellung von Präsentationen, Leitlinien und Instrumenten pro Arbeitsgruppe und anderen relevanten Wissensquellen (z. B. Klima, Investitionen usw.). 30% davon sollten für VBMs relevant sein.
- Entwicklung und Weitergabe von Leitlinien für Praktiker (einschließlich KMU) und Empfehlungen an Behörden. 50% sollten für VBM relevant sein.
- Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für Geschäftsstrategien und Umsetzungsarbeiten für Wirtschaftsakteure, die zu stärker kreislauforientierten Geschäftsmodellen übergehen wollen (über eine Finanzierungskarte/ein Screening).
- Analyse von VBM-Möglichkeiten und -Wegen mit besonderem Schwerpunkt auf noch zu definierenden/bewerteten Produkten und Sektoren mit ESPR-Relevanz.
Es wird erwartet, dass der Vorschlag eine detaillierte Beschreibung der Ressourcen enthält, die für bestimmte erwartete Ergebnisse mobilisiert werden sollen, mit einem klaren Hinweis auf die Aufteilung zwischen allgemeineren Aktivitäten im Rahmen des "Circular Europe Hotspot" und spezifischen Aktivitäten und Ergebnissen im Zusammenhang mit den VBMs. Außerdem sollten die erwarteten Ergebnisse quantifiziert werden, um die Bewertung der Vorschläge zu erleichtern (z. B. Anzahl der bewährten Verfahren, Schulungen/Stunden usw.).
Priorität 8: Unterstützung von Maßnahmen gegen die Entgasung von NMVOCs in der Binnen- und Seeschifffahrt
Das Projekt soll zu einem ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Weg zur Verringerung der Entgasung in den Gewässern der EU und möglicherweise darüber hinaus beitragen, und zwar auf ganzheitliche und kohärente Weise und mit ähnlichen Ansätzen überall in der EU, so dass für die Schifffahrt und die (petro-)chemische Industrie gleiche Bedingungen herrschen und alle in der EU gleichermaßen vor der Entgasung von NMVOC geschützt sind. Nach Abschluss des Projekts werden die Ergebnisse eine klare Handhabe zur Verringerung der NMVOC-Emissionen aus der Schifffahrt bieten.
Die letztendliche Auswirkung des Projekts und der nachfolgenden Durchführungs- und Finanzierungsmaßnahmen wird darin bestehen, dass die NMVOC-Emissionen aus der Schifffahrt verringert werden, was zu einer geringeren Luftverschmutzung (NMVOC, aber auch sekundärer Feinstaub und Ozon) und damit zu einer leichteren Einhaltung der AAQD- und NECD-Ziele, einer besseren Gesundheitssituation für die Beschäftigten auf Schiffen und in Häfen sowie für die in der Nähe von Wasserstraßen und Häfen lebenden Bürger, einer geringeren Auswirkung von NMVOC auf die Ökosysteme sowie einer geringeren Auswirkung der Schifffahrt auf die globale Erwärmung beiträgt.
Prioritätsachse 9: Erprobung und Förderung von hochwertigen Biodiversitätszertifikaten und Gutschriften in EU-Feuchtgebieten
Es wird erwartet, dass das Projekt durch konkrete Demonstrationsfälle zur Identifizierung der Schlüsselfaktoren führt, die erforderlich sind, um den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Bewirtschaftung von Feuchtgebieten in Europa durch Zertifizierungs- und Kreditprogramme für die biologische Vielfalt zu einem rentablen und nachhaltigen Geschäftsmodell zu machen. Ziel ist es, praktisches Feedback zu erhalten, um die relevanten Akteure auf der Angebots- und Nachfrageseite zu identifizieren und die Fragen der Marktstrukturierung sowie den Bedarf an Finanzierungsmechanismen zu definieren. Darüber hinaus wird erwartet, dass das Projekt die Regelungslücken aufzeigt, die die Einführung dieser Systeme behindern und möglicherweise politische Maßnahmen erfordern.
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Erwartete Ergebnisse
Priorität 1: Unterstützung der Kartierung, Zustandsbewertung und Wiederherstellung von Meereslebensräumen
Im Rahmen des Projekts wird ein umfassendes Handbuch über die notwendigen Schritte und Methoden für 1) die Kartierung relevanter Lebensräume, 2) die Bewertung des Zustands und die Festlegung günstiger Referenzgebiete für relevante Lebensräume sowie die Bewertung der Qualität, Quantität und Vernetzung von Lebensräumen relevanter Arten und 3) Wiederherstellungsmaßnahmen für Lebensräume und Lebensräume relevanter Arten erstellt, wobei auf den verfügbaren Erfahrungen und Kenntnissen aufgebaut wird. Es wäre von zusätzlichem Nutzen, in das Handbuch auch Kostenschätzungen für die Kartierung, die Bewertung des Zustands und die Wiederherstellungsmaßnahmen aufzunehmen, soweit dies auf der Grundlage verfügbarer Informationen möglich ist.
Während des gesamten Projekts müssen die Antragstellenden mit der Europäischen Umweltagentur und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zusammenarbeiten und sich gegebenenfalls mit anderen einschlägigen Organisationen und Projekten (z. B. im Rahmen von Horizon Europe) austauschen, um von deren laufenden Arbeiten und Aktivitäten zu profitieren, die dieses Projekt ergänzen könnten.
Es wird erwartet, dass zu Beginn der Projektdurchführung ein Workshop mit Expert*innen für Meeresrestaurierung aus den Mitgliedstaaten und relevanten Organisationen organisiert wird, um deren Bedürfnisse zu untersuchen und ihre Ansichten und Erfahrungen zu sammeln. Alternativ können Workshops für jedes regionale EU-Meer organisiert oder mit anderen Veranstaltungen kombiniert werden, die dasselbe Thema behandeln oder an denen dieselben Expert*innen beteiligt sind (z. B. biogeografische Natura-2000-Seminare, falls diese während des Projekts stattfinden). Insbesondere wird erwartet, dass das Projekt auf dem Wissen aufbaut, das von der Forschungsgemeinschaft sowie durch die Umsetzung der einschlägigen Umweltvorschriften erworben wurde.
Schließlich ist es erforderlich, Workshops mit den Behörden der Mitgliedstaaten zu organisieren, um die Endergebnisse zu präsentieren und Anleitungen für die Anwendung und Umsetzung des Handbuchs vor Ort zu geben.
Prioritätsachse 2: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Im Rahmen des Projekts sollten Aktivitäten durchgeführt werden, die auf die oben genannten spezifischen Bedürfnisse eingehen. Diese Aktivitäten können u. a. Schreibtischforschung und Feldforschung, IT-Entwicklung und Veranstaltungsorganisation umfassen.
Prioritätsachse 3: Aufbau von Kapazitäten und Schulung von Akteuren des Privatsektors zur Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
Die Aktivitäten umfassen:
- Aktivitäten, die darauf abzielen, das Bewusstsein, das Wissen und das Know-how zu erhöhen;
- Entwicklung von Schulungsmodulen und Leitfäden;
- Schulungsmaßnahmen, die auf die Besonderheiten der Zielsektoren zugeschnitten sind;
- Train-the-Trainer-Aktivitäten;
- Verbreitung relevanter Informationen/Dokumentation/Schulungsmaterialien in EU-Sprachen;
- Förderung von Kooperationsansätzen zwischen Unternehmen (z. B. große und kleine Unternehmen, die in derselben Wertschöpfungskette tätig sind, oder die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der Nähe);
- Erleichterung des Peer-to-Peer-Lernens und des Austauschs bewährter Verfahren.
Die vorgeschlagenen Ansätze sollten auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus anderen einschlägigen Projekten und Programmen aufbauen.
Die vorgeschlagenen Ansätze sollten ein hohes Maß an Replizierbarkeit aufweisen.
Prioritätsachse 4: Ganzheitliche Ausrichtung auf neue Umweltinfrastrukturen in ukrainischen Städten - Schutt
Potenzielle Antragsteller*innen sollten sowohl ukrainische als auch Partner der Europäischen Union einbeziehen. Siehe unten die Mindestanforderungen an das Konsortium.
Das Projekt muss Folgendes beinhalten:
- Die Analyse dessen, was in der Ukraine und/oder in ähnlichen Kontexten im Bereich der Trümmerbeseitigung bereits getan wurde, einschließlich bewährter Praktiken aus Leitfäden zur Trümmerbeseitigung bei Katastrophen wie dem UNDP-Leitfaden und dem EU-Protokoll und den Leitlinien für Bau- und Abbruchabfälle;
- Faktenbasierter Entwurf von maßgeschneiderten Lösungen zur Verbesserung der Bauschuttbeseitigung in der Ukraine mit Schwerpunkt auf bestimmten Abfallströmen wie Asbest und deren Erprobung unter realen Bedingungen, idealerweise an mehreren Standorten;
- Auf der Grundlage der Ergebnisse der maßgeschneiderten Lösung(en) Entwicklung einer Methodik und schrittweiser Verfahren, die von den jeweiligen Endnutzer*innen, d. h. den Mitarbeiter*innen der Kommunen und der Gebergemeinschaft, angewendet werden können. Die vorgeschlagenen Ansätze sollten ein hohes Maß an Replizierbarkeit aufweisen.
- Aufbau von Kapazitäten und Verbreitung der Ergebnisse in den einschlägigen Netzwerken.
Das Projekt sollte nationale oder regionale zuständige Behörden, Forschungseinrichtungen und relevante Interessengruppen aktiv einbeziehen sowie die Entwicklung von Vorschlägen für weitere Maßnahmen (Inhalt, Planung und Budget) unterstützen, die im Rahmen anderer EU- und nationaler Programme oder öffentlich-privater Partnerschaften durchgeführt werden sollen.
Prioritätsachse 5: Ganzheitliche Ausrichtung auf neue Umweltinfrastrukturen in ukrainischen Städten - Wasser
Das Projekt zielt darauf ab, in Zusammenarbeit mit EU-Städten kleine oder mittelgroße ukrainische Städte zu unterstützen und zur Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Rahmens beizutragen. Es sollte mindestens eine der folgenden Maßnahmen umfassen:
- die Entwicklung einschlägiger städtebaulicher Konzepte und Genehmigungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene, möglicherweise unter Einsatz spezieller geografischer Informationssysteme oder Satelliten;
- die Ermittlung und Konzeption innovativer Lösungen zur Verbesserung des Zugangs zu sicherem Trinkwasser und zur Abwasserbehandlung;
- die Förderung innovativer Lösungen für die Planung und den Wiederaufbau von Wasser- und Abwasserinfrastrukturen und -aufbereitungsanlagen.
Das Projekt sollte die zuständigen nationalen Behörden einbeziehen und die umfassenderen Herausforderungen im Bereich Wasser im Land berücksichtigen, wie z. B. die Verfügbarkeit und Anfälligkeit von Wasserressourcen (insbesondere die Anfälligkeit für Verunreinigungen durch industrielle Aktivitäten), die Auswirkungen des Klimawandels und häufigere Dürren und Überschwemmungen; dies wird dazu beitragen, dass die Modernisierung der Wasser- und Abwasserversorgung und die Umsetzung innovativer, nachhaltiger, umweltfreundlicher und widerstandsfähiger Optionen, wie z. B. naturbasierte Abwasserlösungen, gewährleistet sind.
Das Projekt sollte auch Vorschläge für weitere Maßnahmen (Inhalt, Planung und Budget) entwickeln, die im Rahmen anderer EU- und nationaler Programme oder öffentlich-privater Partnerschaften durchgeführt werden können.
Prioritätsachse 6: Entwicklung bewährter Praktiken für die Landwirtschaft mit geringer Bodenbearbeitung ohne Herbizide
Das Projekt wird Folgendes umfassen:
- eine Überprüfung der vorhandenen wissenschaftlichen und sonstigen einschlägigen Literatur zu Praktiken mit geringer/keiner Bodenbearbeitung, einschließlich der Erfahrungen aus Europa und anderen Regionen der Welt, um die Grundlagen des verfügbaren Wissens zu ermitteln. Bei der Überprüfung sollten insbesondere Ansätze im Zusammenhang mit dem ökologischen Landbau sowie so genannte "regenerative" Verfahren berücksichtigt werden, die darauf abzielen, die Bodenstörung zu minimieren und gleichzeitig den Einsatz von Herbiziden zur Unkrautbekämpfung zu vermeiden,
- konkrete Feldversuche und Demonstrationsprojekte zum pfluglosen Anbau ohne Herbizideinsatz in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Betrieben, einschließlich Forschungsbetrieben. Die Feldversuche sollten eine Reihe von Hauptkulturen, einschließlich der Viehzucht, abdecken und unterschiedliche Boden- und Klimabedingungen widerspiegeln, die für die europäische Landwirtschaft typisch sind.
Was die Ergebnisse betrifft, so wird erwartet, dass das Projekt
- Erstellung einer Übersicht über landwirtschaftliche Verfahren mit geringer bzw. ohne Bodenbearbeitung und ohne Herbizide auf der Grundlage von Feldexperimenten, die verschiedene Methoden und bewährte Verfahren der "regenerativen" Praktiken aufzeigen, die darauf abzielen, die Bodenstörung zu minimieren und zur Wiederherstellung der Natur beizutragen,
- Aktivitäten zur Verbreitung der Ergebnisse der Literaturauswertung und zur Sammlung von Rückmeldungen aus der Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit unabhängigen (nicht kommerziellen) landwirtschaftlichen Beratungsdiensten in einer Reihe von Mitgliedstaaten durchzuführen,
- Erstellung eines Abschlussberichts über den Herbizidfreien Ackerbau mit geringer bzw. ohne Bodenbearbeitung auf der Grundlage der beiden vorangegangenen Ergebnisse.
Prioritätsachse 7: Circular Europe Hotspot, ein neues Governance-Modell für die ECESP mit Schwerpunkt auf dem Mainstreaming von Kreislaufwirtschaftsmodellen
Die Aktivitäten können Folgendes umfassen:
- Identifizierung, Kartierung bewährter Praktiken und Einrichtung der Website der Plattform, einschließlich derer, die für die Einführung von Kreislaufwirtschaftsmodellen und -praktiken relevant sind.
- Identifizierung und Auflistung nützlicher Netzwerke, Branchenorganisationen und anderer Vermittler, die die Informationen und Instrumente weiter verbreiten könnten, insbesondere ein Multiplikator pro Mitgliedstaat, der schließlich als nationale Kreislaufdrehscheibe fungieren kann.
- Teilnahme an gezielten Veranstaltungen zum Thema Kreislaufwirtschaft, um die Plattform zu repräsentieren, sowie Entwicklung und Organisation einer Reihe von Schulungen und Veranstaltungen auf der Website der Plattform (in Fortführung des EU Circular Talks Brandings), insbesondere mit dem Ziel der Verbreitung von Inhalten und Methoden im Zusammenhang mit VBMs.
- Identifizierung und Vorschlag von Instrumenten und Veranstaltungen zum Wissensaustausch, Matchmaking und Mentoring, um die Einbeziehung von KMU und Kleinstunternehmen zu erleichtern. Eine Reihe dieser Vorschläge sollte auf VBM abzielen, auch in ESPR-relevanten Sektoren wie Textil und Möbel.
- Lancierung von Sensibilisierungskampagnen, Kommunikationsaktivitäten und spezifischen Engagementmaßnahmen, die die ausgewählten Organisationen einbeziehen und über die Website der Plattform kanalisiert werden.
- Organisation und Leitung von sektoralen Arbeitsuntergruppen unter den ausgewählten Stakeholdern, von denen sich eine auf VBMs konzentrieren sollte.
- Aufbau von Knotenpunkten der Kreislaufwirtschaft auf nationaler oder regionaler Ebene im Namen der Plattform. Sektorenübergreifende oder spezifische Zentren für die Kreislaufwirtschaft sind ebenfalls möglich.
- Sammeln Sie die Theorie der Kreislaufwirtschaft, einschließlich der VBM, und übersetzen Sie sie in praktische und leicht verständliche Konzepte, um sie in Präsentationen, Leitlinien und Instrumenten weiterzugeben.
- Entwicklung und Verbreitung von Leitlinien und Schulungen für Praktiker und Empfehlungen für Behörden.
Insbesondere im Falle der VBM:
- Bewertung potenzieller Ansätze und Sammlung bewährter Praktiken für VBM.
- Analyse und Definition von ESPR-relevanten Sektoren und Sektoren/Produkten mit dem größten Potenzial für die Entwicklung von VBM-Ansätzen, unter Berücksichtigung des kommenden ESPR-Arbeitsplans.
- Bewertung der verfügbaren EU- und nationalen Finanzierungs- und Unterstützungsoptionen im Hinblick auf den Übergang zu VBM, auch für KMU und Kleinstunternehmen.
- Analyse der Interaktion/des Zusammenspiels von VBM mit der EU-Gesetzgebung: Identifizierung von unterstützenden Rechtsvorschriften oder solchen, die Herausforderungen für das Mainstreaming von VBM darstellen.
- Durchführung von Schulungen und Bereitstellung praktischer Anleitungen, um den Übergang zu VBM zu unterstützen, einschließlich gezielter Ansätze für KMU und Kleinstunternehmen und "Ausbildung der Ausbilder" über das EEN.
- Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network, einschließlich Schulung und Anwendung von Instrumenten, Entwicklung der Rolle von Nachhaltigkeitsberatern in den EEN-Hubs als Multiplikatoren.
- Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zu folgenden Themen:
- Ausrichtung von Investitionen und Finanzierung und Optimierung lokaler Ressourcenbestände und -ströme im Hinblick auf die Schaffung von Kreislaufwerten und Arbeitsplätzen.
- Unterstützung der Übernahme von und Partnerschaften für die Kreislaufwirtschaft zwischen Sozialunternehmen und anderen Akteuren, einschließlich der etablierten Unternehmen.
Prioritätsachse 8: Unterstützung von Maßnahmen gegen die Entgasung von NMVOCs in der Binnen- und Seeschifffahrt
Die Projektaktivitäten umfassen:
- Untersuchung und Quantifizierung des Umfangs und der Art des Problems der Entgasung von NMVOCs in der EU und möglichst weitgehende Quantifizierung der Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt;
- Erstellung einer Bestandsaufnahme und Analyse bestehender Rechtsvorschriften und Initiativen auf EU- und internationaler Ebene sowie von Leitfäden, die für die Entgasung von Bedeutung sind, um Wirksamkeit und Synergien zu untersuchen;
- Erstellung einer Bestandsaufnahme der Bedürfnisse, Optionen, Engpässe und Hindernisse für die Entgasung und möglicher alternativer Lösungen für die Entgasung in der Binnenschifffahrt und im Seeverkehr (Verwaltung und Umsetzung, technisch, rechtlich, ökologisch, wirtschaftlich, finanziell);
- Entwicklung von Optionen und Szenarien für Umsetzungsmaßnahmen und Finanzierung, einschließlich der Quantifizierung von Kosten und Nutzen (sozioökonomisch, ökologisch);
- Sondierung des möglichen Einsatzes von EU-Finanzierungsmechanismen unter Berücksichtigung der Art der Beteiligten;
- Einrichtung einer Kooperationsstruktur auf EU-Ebene zur Unterstützung der Rechtsetzung, des Transfers bewährter Verfahren und des Dialogs mit der Industrie (u. a. Schiffseigner und -betreiber, Häfen, chemische Industrie, Behörden, NRO usw.);
- Untersuchung der Frage, wie durch die Unterstützung von Entwicklungen und/oder die Ratifizierung internationaler Übereinkommen und die Teilnahme an den Foren der IMO und der UNECE das Problem der Entgasung von Schiffen aus Nicht-EU-Ländern angegangen werden kann, was auch den in der EU ansässigen Schiffseignern und -betreibern, die in EU-Gewässern tätig sind, zugute käme, einschließlich der Möglichkeit (regionaler) "NMVOC-Emissionskontrollgebiete" (geografischer Geltungsbereich, Luftschadstoffe, ...);
- Empfehlungen für die Finanzierung (einschließlich des Bedarfs an Infrastruktur, Forschung und Innovation), Umsetzungsmaßnahmen, Governance und andere relevante Themen vorschlagen.
Es wird erwartet, dass das Projekt verwandte Initiativen (z. B. den CDNI-Ratifizierungsprozess, UNECE, ADN, IMO (z. B. ECAs), ...) und einschlägige EU-Rechtsvorschriften (z. B. über Luftqualität, Gefahrguttransporte, eFTI, ...) und bestehende oder in der Entwicklung befindliche Leitlinien sowie politische Initiativen wie den Europäischen Green Deal, den Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung, Fit for 55, Initiativen zur Kreislaufwirtschaft und Naiades III berücksichtigt und gegebenenfalls darauf aufbaut, um Synergien zu maximieren.
Die zu erbringenden Leistungen müssen die oben genannten Aktivitäten widerspiegeln und sollten außerdem Folgendes umfassen:
- Ein Bericht über den Stand des Transports von NMVOCs in der See- und Binnenschifffahrt und das Problem der Entgasung.
- einen Bericht über die Erfordernisse und Hindernisse für die Verringerung der Entgasung von NMVOCs in der EU und Lösungen, wie diese am besten angegangen werden können.
- Während der Projektlaufzeit Aufbau einer langfristigen Kooperationsstruktur auf EU-Ebene für den Austausch bewährter Praktiken und für die Erörterung relevanter Umsetzungsoptionen.
- Vorschläge für ein harmonisiertes Konzept zur Verringerung der Entgasung in den Binnen- und Meeresgewässern der EU (Optionen und Szenarien, mit einer Kosten-Nutzen-Bewertung).
- Empfehlungen, wie EU-Finanzierungsinstrumente am besten eingesetzt werden können, um die Verringerung der Entgasung von NMVOCs in der EU zu unterstützen, um den Übergang von einer Situation der relativen Freiheit zur Emission von NMVOCs zu einer Situation zu begleiten, in der die Entgasung dieser Luftschadstoffe nicht erlaubt ist und Alternativen zur Verfügung stehen (z. B. Entgasungsinfrastruktur oder spezielle Tanker).
- Empfehlungen, wie die Verringerung der Entgasung am besten in einem internationalen Kontext angegangen und unterstützt werden kann (z. B. ECAs, IMO-Maßnahmen).
Priorität 9: Erprobung und Förderung hochwertiger Biodiversitätszertifikate und -gutschriften in EU-Feuchtgebieten
Zu den erwarteten Ergebnissen gehören:
- ein Benchmarking-Bericht über Zertifizierungs- und Kreditsysteme für die biologische Vielfalt in Feuchtgebieten,
- einen Durchführbarkeitsbericht und einen Vorschlag für Zertifizierungs- oder Kreditsysteme für die biologische Vielfalt in europäischen Feuchtgebieten,
- eine Pilotplattform zur Verknüpfung von Investoren und Käufern von Biodiversitätszertifikaten oder -gutschriften aus europäischen Feuchtgebieten,
- einen Finanzbericht über die durchgeführten Transaktionen und deren Bedingungen,
- einen Bericht über das Potenzial zur Nachahmung und Ausweitung auf ganz Europa.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung nicht in Betracht:
- Grundstückserwerb
- Freiwilligenarbeit
- finanzielle Unterstützung für Dritte
weitere Förderkriterien
Für jede Priorität gelten spezifische Förderbedingungen:
Priorität 1: Unterstützung der Kartierung, Zustandsbewertung und Wiederherstellung von Meereslebensräumen
- Konsortium: Um förderfähig zu sein, muss dem Konsortium mindestens eine Organisation angehören, die aktiv an der Wiederherstellung von Meereslebensräumen arbeitet.
- Laufzeit: 36 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.300.000,00
Prioritätsachse 2: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
- Konsortium: k.A.
- Laufzeit: 24 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.000.000,00
Prioritätsachse 3: Aufbau von Kapazitäten und Schulung von Akteuren des Privatsektors zur Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
- Konsortium: k.A.
- Laufzeit: 36 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.000.000,00
Prioritätsachse 4: Ganzheitliche Ausrichtung auf neue Umweltinfrastrukturen in ukrainischen Städten - Schutt
- Konsortium: Um förderfähig zu sein, muss das Konsortium eine oder mehrere kleine oder mittlere ukrainische Gemeinden umfassen, die an der Erprobung der Lösungen beteiligt sind.
- Laufzeit: 24 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.000.000,00
Prioritätsachse 5: Ganzheitliche Ausrichtung auf neue Umweltinfrastrukturen in ukrainischen Städten - Wasser
- Konsortium: Um förderfähig zu sein, muss das Konsortium eine oder mehrere kleine oder mittlere ukrainische Gemeinden und eine oder mehrere EU-Städte umfassen.
- Laufzeit: 24 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.000.000,00
Prioritätsachse 6: Entwicklung bewährter Praktiken für den herbizidfreien Ackerbau mit geringer Bodenbearbeitung
- Konsortium: k.A.
- Laufzeit: 48 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.200.000,00
Prioritätsachse 7: Circular Europe Hotspot, ein neues Governance-Modell für die ECESP, mit Schwerpunkt auf dem Mainstreaming von Kreislaufwirtschaftsmodellen
- Konsortium: k.A.
- Laufzeit: 36 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.800.000,00
Priorität 8: Unterstützung von Maßnahmen gegen die Entgasung von NMVOCs in der Binnenschifffahrt und im Seeverkehr
- Konsortium: Dem Konsortium gehören ein oder mehrere Antragsteller an, die unmittelbar an der Regulierung und/oder dem Betrieb der Binnenschifffahrt und des Seeverkehrs beteiligt sind, z. B. Mitgliedstaaten, Regionen, (Verbände von) Binnen- und Seehäfen oder einzelne Hafenbehörden, (Verbände von) Schiffsbetreibern und Ladungseigentümern in der Binnen- und Seeschifffahrt sowie Verbände der (petro-)chemischen Industrie.
- Laufzeit: 30 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.000.000,00
Prioritätsachse 9: Erprobung und Förderung von hochwertigen Zertifikaten und Gutschriften für die biologische Vielfalt in EU-Feuchtgebieten
- Konsortium: Um förderfähig zu sein, muss dem Konsortium mindestens ein Vertreter jeder der oben genannten Kategorien von Antragstellern angehören, d. h. Eigentümer und Verwalter von Feuchtgebieten, Unternehmen, die am Erwerb von Zertifikaten oder Gutschriften interessiert sind, und Vermittler, die daran interessiert sind, Anbieter und Käufer von Zertifikaten und Gutschriften miteinander in Kontakt zu bringen.
- Laufzeit: 24 Monate
- Maximaler EU-Beitrag: € 1.000.000,00
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- für einzelne Phasen:
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Teilnehmerinformationen (obligatorische Dokumentvorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungsschreiben der zuständigen Behörden, falls verfügbar (nicht obligatorisch und keine Vorlage)
- sonstige Anhänge, falls vorhanden (nicht obligatorisch).
- für einzelne Phasen:
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-PLP Call documentLIFE-2024-PLP Call document(749kB)
Kontakt
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