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Call-Eckdaten
Realer Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-PRODUCTS
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, das Verständnis für die tatsächlichen Auswirkungen der EU-Verordnungen über Ökodesign und Energiekennzeichnung zu verbessern und die Einführung entsprechender Prüfverfahren zu erleichtern, die die Produktnutzung im wirklichen Leben besser widerspiegeln, was den Energieverbrauch und gegebenenfalls die Schadstoffemissionen angeht. Darüber hinaus würden tatsächliche Energieverbrauchsdaten einerseits Informationen für künftige Überprüfungen der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften liefern und gleichzeitig einen Mehrwert für vorbereitende Studien darstellen. Andererseits würden sie auch zur Verbesserung des Ökodesign-Folgenabrechnungsmodells beitragen, das für die Berichterstattung über die Auswirkungen dieser Vorschriften verwendet wird.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten In-situ-Messkampagnen einrichten und durchführen, um den tatsächlichen Energieverbrauch oder gegebenenfalls die Energieeffizienz in EU-Haushalten zu erfassen und die für den Energieverbrauch der ausgewählten Produkte maßgeblichen Faktoren besser zu verstehen. Die gesammelten Daten sollten statistisch ausgewertet und politische Empfehlungen zu den entsprechenden EU-Vorschriften für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung formuliert werden. Die Vorschläge sollten sich auf einschlägige Studien stützen, auch auf die Empfehlungen des jüngsten technischen Berichts der GFS.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Insbesondere sollten die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge zeigen, wie sie zu einem besseren Verständnis der tatsächlichen Auswirkungen der EU-Verordnungen über Ökodesign und Energiekennzeichnung beitragen werden.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für dieses Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Gesamtenergiemenge, die auf die überwachten Produktkategorien entfällt, und die entsprechende CO2-eq-Menge.
- Verbesserte Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch für eine Reihe ausgewählter Haushaltsprodukte in der EU (z. B. einschließlich Produkttyp, geografische Lage, Messgenauigkeit und Stichprobenquote, sofern relevant).
- Bessere Identifizierung der Bestimmungsfaktoren des Energieverbrauchs für die ausgewählten Produkte.
- Ermittlung von Optionen für Änderungen (z. B. Anforderungen, Mess- und Berechnungsmethoden) in den Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften und den damit verbundenen harmonisierten Normen, soweit anwendbar.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Bei den Messkampagnen sollten die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- Produktauswahl: Auch wenn die Überwachung mehrerer Produkte vorzuziehen wäre, sollte ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Anzahl der Stichproben, dem geografischen Schwerpunkt und der Palette der ausgewählten Produkte angestrebt werden. Vorrang sollten Produkte haben, die einfach zu messen und für die Politikgestaltung relevant sind, einschließlich Bildschirme, Haushaltskühlschränke und Kochgeräte, wobei auch ihr erwarteter Gesamtenergieverbrauch zu berücksichtigen ist;
- Stichprobe und geografischer Schwerpunkt: Es sollte eine repräsentative Stichprobe und eine gute geografische Verteilung auf die EU-Mitgliedstaaten (idealerweise über 70 % der EU-Haushalte) sichergestellt werden; je nach den ausgewählten Produkten sollten unterschiedliche Klimazonen, sozioökonomische, kulturelle und andere Aspekte berücksichtigt werden;
- Dauer: sollte auf der Grundlage relevanter Kriterien entschieden werden, einschließlich des Eingriffs in die Privatsphäre der Haushalte, der Auswirkung der Saisonabhängigkeit der betrachteten Produkte, des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, der Möglichkeit, die Überwachung auf verschiedene Haushalte zu verteilen usw.;
- Es sollten dieFaktoren untersucht werden, die sich auf den Energieverbrauch der ausgewählten Produkte auswirken (z. B. Thermostateinstellungen eines Kühlschranks, Funktionen zur Verbrauchsoptimierung), und es sollten gegebenenfalls weitere relevante Daten wie die Modellbezeichnung, die Energieklasse und die entsprechenden Produktinformationen (z. B. Informationsblatt, technische Unterlagen) erfasst werden. Es könnte auch in Erwägung gezogen werden, Benutzermuster/bedeutsame Benutzerinteraktionen und Beobachtungen in einem Logbuch zu registrieren (z. B. das Öffnen der Kühlschranktür).
Besonderes Augenmerk sollte auf die Sicherstellung einer ausreichenden Beteiligung der Haushalte und die Aufbewahrung der Daten gelegt werden, einschließlich der Faktoren, die dies beeinflussen könnten, wie die Art der ausgewählten Produkte (z. B. steckerfertige Haushaltsgeräte im Vergleich zu anderen Produkten, die eine fachmännische Installation erfordern), Datenschutzfragen usw.
An den Vorschlägen sollte ein Konsortium mit multidisziplinärem Fachwissen und Ressourcen beteiligt sein, auch in Bezug auf technische Aspekte (z. B. Installation von Geräten mit Fernzugriff und Kapazitäten zur Lösung von Problemen vor Ort, wie z. B. Fehlfunktionen), Einbeziehung der Haushalte und statistische Auswertung. Es sollten Überwachungsinstrumente mit angemessener Genauigkeit installiert werden, aber auch die Verwendung vorhandener und eingebauter Zähler wäre möglich, wenn deren Genauigkeit bekannt ist oder ermittelt werden kann.
Die für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erforderlichen Interessengruppen sollten einbezogen werden, einschließlich Verbraucherorganisationen auf europäischer oder nationaler Ebene. Der Zugang zu Sachverständigen mit technischen Kenntnissen über die betreffenden Produkte, Vorschriften und Normen sowie den allgemeinen Rechtsrahmen wird erforderlich sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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