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Call-Eckdaten
Unterstützung von Fernwärme und Fernkälte
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-DHC
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um auf dem Weg zur Kohlenstoffneutralität voranzukommen und die Abhängigkeit der EU von der Einfuhr fossiler Brennstoffe zu beenden, ist es dringend erforderlich, den Verbrauch fossiler Brennstoffe für Heiz- und/oder Kühlzwecke zu verringern. In diesem Zusammenhang können insbesondere moderne und effiziente Fernwärmesysteme die lokale Nachfrage mit erneuerbaren Niedrigtemperatur- und Abfallenergiequellen sowie mit dem breiteren Strom- und Gasnetz verbinden und so zur Optimierung von Angebot und Nachfrage bei allen Energieträgern beitragen.
Call-Ziele
Der REPowerEU-Plan, die überarbeitete Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) sehen ehrgeizige Maßnahmen vor, darunter die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien und Abwärme in Fernwärmesystemen und die Erleichterung des Aufbaus effizienter Fernwärme- und Kältenetze. Die Betreiber/Eigentümer von Fernwärme- und/oder Fernkältenetzen müssen Pläne ausarbeiten und umsetzen, damit die bestehenden Systeme die in der EED definierten Kriterien für "effiziente Fernwärme und Fernkälte" erfüllen. Dies erfordert unter anderem die Integration von erneuerbaren Niedertemperatur-Energien (z. B. aus Solarthermie, Umgebungsenergie und Geothermie) und Abwärme sowie die kosteneffiziente und energieeffiziente Nachrüstung bestehender, ineffizienter Fernwärmenetze. Darüber hinaus wurde die Fernwärme als eine Schlüsseloption für die Dekarbonisierung des Wärmesektors in Ländern und Regionen ohne lange Tradition und Erfahrung mit dieser Technologie identifiziert.
Die Option, Fernwärme- und Fernkältesysteme weiterzuentwickeln, sollte in die Energieplanung und die Wärmekartierung der öffentlichen Verwaltungen einbezogen werden, wobei bei der Umsetzung der politischen Priorität des Einsatzes von erneuerbaren und effizienten Wärme- und Kältesystemen ein stadtteilbezogener Ansatz verfolgt werden sollte, der beispielsweise den Bau oder die Modernisierung von Fernwärmesystemen bei der Planung von Renovierungsprogrammen einschließt.
Leitfäden, Empfehlungen und technische Beratungsdienste wurden bereits auf nationaler und lokaler Ebene entwickelt und erprobt. Dennoch ist ein großer Teil der bestehenden Fernwärme- und Fernkältesysteme immer noch zu sehr auf fossile Brennstoffe angewiesen. Darüber hinaus wird die Umstellung auf erneuerbare Niedertemperatur-Energie und Abwärme sowie die Entwicklung neuer Systeme in Schwellenländern unter anderem durch begrenzte personelle, technische und finanzielle Kapazitäten behindert. Daher sind technische Unterstützung und günstige Rahmenbedingungen erforderlich, um die Vorbereitung von Modernisierungs- und Entwicklungsprojekten zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten die Auswirkungen der vorgelegten Investitionspläne und Leitlinien auf den Übergang zu "effizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen" und auf die Integration von erneuerbaren Energien im Niedertemperaturbereich und von Abwärme aufzeigen. Die erwarteten Ergebnisse sollten zusammen mit einer detaillierten Analyse der Ausgangssituation, mit einer Reihe von gut begründeten Annahmen und mit klaren Verbindungen zwischen den Ergebnissen in dem Vorschlag angegeben werden.
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, wie sie dazu beitragen werden, Betreibende von Fernwärme- und/oder Fernkälteanlagen und/oder lokalen Behörden und anderen wichtigen Akteuren Investitionspläne, Leitlinien, interne Kapazitäten und andere Elemente an die Hand zu geben, die erforderlich sind, um entweder neue Systeme zu errichten oder die für "effiziente Fernwärme und Fernkälte" definierten Kriterien zu erfüllen, wodurch potenzielle Abwärmelieferanten ermutigt werden, in Erwägung zu ziehen, Wärmelieferanten für Fernwärme zu werden.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Investitionspläne für bestehende oder neue Fernwärme- und/oder Fernkältesysteme, die es ihnen ermöglichen, die in der Energieeffizienzrichtlinie definierten Kriterien für "effiziente Fernwärme und Fernkälte" zu erfüllen.
- Anzahl der während der Projektlaufzeit ausgewählten Nachfolgeprojekte (Fernwärmeunternehmen), bei denen ein effektiver Wissenstransfer stattfand.
- Anzahl der lokalen und regionalen Behörden, die die Ergebnisse des Projekts in ihre Energieplanung integrieren.
- Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen, die durch die Umsetzung der dank des Projekts entwickelten Investitionspläne ausgelöst wurden (kumuliert, in Millionen Euro).
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie entweder
- mit den Betreibenden/Eigentümer*innen bestehender Fernwärmesysteme zusammenarbeiten und ihnen die erforderliche technische Unterstützung für die Ausarbeitung von Investitionsplänen für die Umstellung bestehender Fernwärmesysteme auf andere Brennstoffe bieten, damit diese die Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" gemäß der Energieeffizienzrichtlinie erfüllen. Dies kann den Ausbau bestehender Fernwärme- und Fernkältenetze einschließen, sofern diese vollständig auf erneuerbaren Niedertemperatur-Energien oder Abwärme beruhen; oder
- mit Kommunen oder relevanten Schlüsselakteuren bei der Entwicklung von Investitionsplänen für neue Fernwärme- und/oder Fernkältenetze, sofern diese vollständig auf erneuerbaren Niedertemperatur-Energien oder Abwärme basieren, und unter besonderer Berücksichtigung bestehender Gebäude.
Der Schwerpunkt sollte darauf liegen, konkrete Möglichkeiten zur Integration von erneuerbarer Niedertemperaturenergie oder Abwärme im Sinne der überarbeiteten Richtlinie über erneuerbare Energien zu ermitteln und anzubieten.
Die zu entwickelnden Investitionspläne sollten den technischen Teil und die detaillierte Ermittlung der Investitionen, ihren Zeitplan, die erforderlichen internen und externen Ressourcen, die öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen, insbesondere für die ersten Investitionstranchen, sowie die mögliche Ermittlung alternativer Finanzierungsquellen und -modelle umfassen. Die Aktivitäten sollten unter anderem eine Finanzplanung und Vorab-Durchführbarkeitsstudien umfassen, gegebenenfalls einschließlich der Bewertung der Kompatibilität mit dem bestehenden Gebäudebestand und der Optionen zur Verknüpfung der Fernwärmenachrüstung mit lokalen Gebäudesanierungsplänen.
Die zu erstellenden Investitionspläne sollten das angestrebte Fernwärmesystem in die Lage versetzen, innerhalb von 10 Jahren die Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" zu erfüllen, wie sie in der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie festgelegt sind. Die Umstellung der Fernwärmenetze auf Niedertemperatur ist jedoch nicht obligatorisch, und es sind auch andere praktikable Ansätze möglich, die eine Umstellung auf erneuerbare Energien oder Abwärme im Niedertemperaturbereich ermöglichen.
Die Vorschläge sollten die Entwicklung einer beträchtlichen Anzahl von Investitionsplänen in mindestens 3 förderfähigen Ländern unterstützen. Die Vorschläge sollten in klarer und überzeugender Weise das Engagement der Betreibende/Eigentümer*innen der Fernwärmenetze, auf die die Zusammenarbeit abzielt, aufzeigen, den Inhalt der bereitzustellenden Unterstützung erläutern und darlegen, wie das Konsortium diese Unterstützung vor Ort leisten wird. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die erforderlichen Interessengruppen, insbesondere potenzielle Abwärmelieferanten, einbeziehen, eng mit den potenziellen Kunden zusammenarbeiten, eine angemessene Risikobewertung vorlegen, Hindernisse ermitteln, Empfehlungen für Regulierungsbehörden und Beiträge für lokale Verwaltungen zur Ausarbeitung lokaler Wärme- und Kältepläne liefern und die Nachahmung durch andere Fernwärmebetreiber/-eigentümer fördern.
Es wird nicht erwartet, dass Vorschläge in diesem Bereich die Ausrüstung oder die Entwicklung neuer Instrumente (z. B. Software oder die Aufrüstung bestehender Instrumente, Plattformen) finanzieren; die Antragstellenden werden ermutigt, bei Bedarf auf bestehende kommerzielle Software zurückzugreifen.
Im Einklang mit der Richtlinie über erneuerbare Energien können die Maßnahmen auch die Bewertung des Potenzials zur Teilnahme an den Strommärkten durch die Bereitstellung von Ausgleichs-, Speicher- und anderen Flexibilitätsdiensten umfassen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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