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Call-Eckdaten
Entwicklung von Unterstützungsmechanismen für Energiegemeinschaften
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-ENERCOM
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen lokalen/regionalen Behörden und Energiegemeinschaften zu fördern.
Call-Ziele
Energiegemeinschaften können Bürger*innen und lokalen Behörden helfen, in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren. Projekte, die sich im Besitz der Gemeinschaft befinden, können es den Bürger*innen ermöglichen, nachhaltige Energieinvestitionen zu finanzieren, die der lokalen Wirtschaft und dem sozialen Zusammenhalt zugute kommen und/oder andere Prioritäten wie die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen oder die Verringerung der Energiearmut betreffen. Es wird erwartet, dass die Rolle der Energiegemeinschaften in den Energiesystemen der EU im Einklang mit dem REPowerEU-Plan wachsen wird. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise in der EU-Solarstrategie das Ziel definiert, bis 2025 in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern mindestens eine Energiegemeinschaft für erneuerbare Energien zu gründen.
Die Entwicklung und Umsetzung von Projekten kann für Energiegemeinschaften aufgrund des regulatorischen und politischen Kontextes (z. B. wechselnde nationale Förderprogramme für erneuerbare Energien, aufwändige Genehmigungsverfahren, umfangreiche Verwaltungsverfahren usw.) komplex sein. Für relativ kleine und bürgernahe Akteure wie Energiegemeinschaften gibt es einige zusätzliche praktische Herausforderungen, wie z. B. Informationsmangel, begrenzter Zugang zu Finanzmitteln, Schwierigkeiten bei der Bündelung kleiner Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Einbindung der Bürger*innen und der Schaffung wirksamer Führungs- und Entscheidungsstrukturen. Diese Hürden hindern Energiegemeinschaften in ganz Europa daran, ihr Potenzial zu entfalten.
Immer mehr lokale und regionale Behörden möchten sicherstellen, dass mehr Bürger*innen und lokale Gemeinschaften von der Energiewende profitieren und eine aktive Rolle dabei spielen. Die Unterstützung von Energiegemeinschaften kann ein Weg sein, dies zu erreichen, und die Kommunalverwaltungen sind in einer einzigartigen Position, um ihre Entwicklung zu unterstützen, indem sie einen günstigen Rahmen für die Gemeinschaften schaffen und ihre Entwicklungshürden angehen. Die Strategien hierfür variieren je nach dem spezifischen Kontext des jeweiligen Gebiets. Einige Behörden können sich beispielsweise dafür entscheiden, direkt in den Aufbau einer Energiegemeinschaft zu (ver)helfen und/oder in sie zu investieren, während andere sich dafür entscheiden, One-Stop-Shops (OSS) zu eröffnen, um gemeinschaftliche Energieprojekte zu unterstützen, oder öffentliche Dienstleistungen und Produkte von Energiegemeinschaften zu beziehen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die geplanten Aktivitäten erzielt werden sollen. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation, gut begründete Annahmen und klare Kausalzusammenhänge zwischen den erwarteten Auswirkungen und dem Arbeitsplan enthalten.
Die Antragstellenden werden gebeten, die themenspezifischen Auswirkungen (sofern zutreffend), die gemeinsamen Indikatoren von LIFE CET und andere projektspezifische Leistungsindikatoren zu quantifizieren, die sie für ihre Maßnahme für relevant halten.
Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während der Projektlaufzeit und innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Projektlaufzeit nachgewiesen werden. Es ist zu beachten, dass die gemeldeten Zahlen unter Berücksichtigung des Kontextes, in dem sie generiert werden, und der relativen Schwierigkeit, Energiegemeinschaftsprojekte zu starten, bewertet werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der unterstützten Energiegemeinschaftsprojekte.
- Anzahl der gegründeten Energiegemeinschaftsprojekte.
- Anzahl der operativen Unterstützungsdienste für Energiegemeinschaften, die getestet und etabliert wurden und bei denen das Feedback der Nutzenden berücksichtigt wurde.
- Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich als Ergebnis des Projekts an Energiegemeinschaften beteiligen.
- Anzahl der Akteure mit verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Energiegemeinschaften (Beamte der lokalen und regionalen Behörden oder andere relevante Akteure).
- Anzahl der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die sich verpflichtet haben, die Erfahrungen mit bewährten Verfahren zu wiederholen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE-Weiterbildung quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
Über die oben genannten Wirkungen hinaus wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie (soweit relevant) Folgendes liefern
- Eine solide Strategie, um die Unterstützungsdienste nach dem Ende des Projekts weiter anzubieten.
- Eine solide Reihe lokaler Maßnahmen zur Schaffung eines Umfelds, in dem neue Energiegemeinschaften entstehen.
- Ein Pilotkonzept zur Schaffung integrativer Energiegemeinschaften (z. B. unter Einbeziehung energiearmer und gefährdeter Haushalte, aber auch anderer historisch ausgeschlossener Kategorien).
- Angemessene Finanzierungsmechanismen zur Unterstützung von Energiegemeinschaftsprojekten auf lokaler/regionaler Ebene.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten sich auf eine der beiden folgenden Aktionen konzentrieren:
- Einrichtung von Energiegemeinschaften, die von den zuständigen Behörden geleitet oder unterstützt werden, um die Verwirklichung lokaler und regionaler energiepolitischer Ziele zu unterstützen und die Bürger*innen aktiv und demokratisch in Investitionen und Entscheidungen einzubeziehen.
- Entwicklung von Unterstützungsdiensten für Energiegemeinschaften (z. B. One-Stop-Shops oder andere Vermittlungsstrukturen), die technische Unterstützung für Energiegemeinschaftsprojekte leisten, indem sie die Komplexität des Prozesses verringern, die Entscheidungsfindung vereinfachen und die Durchführung von Projekten fördern. Als Ergebnis ihrer Arbeit sollten diese Dienste zu lokalen Investitionspipelines für Energiegemeinschaften führen. Die Ausgestaltung der Dienstleistungen ist in jedem Vorschlag zu begründen, wobei der lokale Kontext und die bestehenden Unterstützungsmechanismen zu berücksichtigen sind.
Um die oben genannten Maßnahmen zu verwirklichen, sollten die Vorschläge (neben anderen möglichen Maßnahmen) auch einige der nachstehenden Elemente enthalten:
- Schaffung eines unterstützenden lokalen politischen Rahmens für die Entwicklung von Energieprojekten (z. B. durch Beteiligung der Gemeinde, Investitionsquoten oder öffentliche Aufträge). Bereitstellung von technischer Unterstützung, um die Akteure in die Lage zu versetzen, eine Energiegemeinschaft zu gründen (z. B. Lizenzvergabe, Energievermarktung, Geschäftsmodelle, rechtliche Aspekte).
- Schulung und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung von Energiegemeinschaften für Beamte lokaler und regionaler Behörden, lokale Gemeinschaften und andere relevante lokale Akteure.
- Schaffung eines unterstützenden lokalen politischen Rahmens für die Entwicklung von Energiegemeinschaftsprojekten (z. B. durch Beteiligung der Gemeinden, Investitionsquoten oder öffentliche Auftragsvergabe).
- Unterstützung des aktiven Engagements und der demokratischen Steuerung durch die Bürger*innen in Energiegemeinschaften.
- Erleichterung des Zugangs von Energiegemeinschaften zu finanziellen Ressourcen (z. B. durch Bürgschaften, Anschubfinanzierung für revolvierende Fonds, technische Unterstützung für die frühen Phasen der Projektentwicklung, Bündelung von Kleinprojekten).
- Entwicklung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Betriebsphase bestehender Energiegemeinschaften und/oder Ermöglichung der Zusammenlegung von Ressourcen für die Projektentwicklung und den Betrieb (z. B. durch die Schaffung von Dachgemeinschaften/Koalitionen).
- Entwicklung spezifischer Unterstützungsmaßnahmen (oder Vereinfachung des Zugangs zu bestehenden Maßnahmen) für bestimmte Zielgruppen wie energiegefährdete und energiearme Haushalte.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten darauf abzielen, Gemeinschaften zu fördern, die der Definition von "Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft" gemäß der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie ((EU) 2018/2001) und/oder der Definition von "Bürgerenergiegemeinschaft" gemäß der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) entsprechen. Sie sollten die Unterschiede zwischen beiden Konzepten in Bezug auf Beteiligung und Governance angemessen berücksichtigen.
Die Antragsteller*innen können sich auf eine oder mehrere Aktivitäten im Zusammenhang mit nachhaltiger Energie (Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Energieeffizienz, Reaktion auf die Nachfrage usw.) konzentrieren.
Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge, die sich mit Bereichen befassen, in denen die kommunale Energieversorgung (in ihrem spezifischen Kontext) weniger entwickelt ist, wie z. B. Gebäuderenovierung, Heizung und Kühlung oder Markt für erneuerbares Gas.
Die Vorschläge sollten die Unterstützung der Akteure nachweisen, die für den Erfolg der Maßnahme erforderlich sind (insbesondere lokale oder regionale Behörden).
Bei den Pilotprojekten kann es sich um Energiegemeinschaften (A) oder Unterstützungsdienste für Gemeinschaften (B) handeln. In den Vorschlägen sollte das Potenzial für Synergien zwischen den ausgewählten Pilotprojekten nachgewiesen werden.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls auf bestehende Initiativen, Netzwerke und Plattformen zurückgreifen und zeigen, dass die EU-Finanzierung wirksam eingesetzt wird, indem Maßnahmen durchgeführt werden, die bestehende Initiativen ergänzen (z. B. nationale Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften und die Europäische Fazilität für Energiegemeinschaften).
Die Maßnahmen sollten zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen lokalen/regionalen Behörden und bürgergeführten Initiativen im Energiebereich beitragen und auf den Instrumenten und Ressourcen bestehender Horizont- und LIFE-Projekte sowie auf Initiativen wie dem Repository für Energiegemeinschaften und der Beratungsstelle für ländliche Energiegemeinschaften aufbauen.
In den Vorschlägen sollte der Mehrwert der Entwicklung neuer Instrumente, Leitlinien und Plattformen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen begründet werden. Falls diese einbezogen werden, sollten die Antragsteller sorgfältig prüfen, wie sie verfügbar gemacht werden können, um ihre Wiederverwendung durch andere Projekte zu erleichtern.
Die Projekte sollten die Wirksamkeit verschiedener Ansätze zur Überwindung der Hindernisse der verschiedenen Untertypen von Energiegemeinschaften, die sie unterstützen wollen (z. B. von Kommunen betriebene Gemeinschaften, von Bürger*innen betriebene Gemeinschaften, Gemeinschaften, die schutzbedürftige Bürger*innen einbeziehen, Gemeinschaften im ländlichen Raum), in verschiedenen Stadien der Professionalisierung analysieren und begründen und die Bereitstellung von politischem Feedback vorsehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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