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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Entwicklung von Unterstützungsmechanismen für Energiegemeinschaften

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2024-CET-ENERCOM

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
19.09.2024 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 7.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 1.750.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Dieses Thema zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen lokalen/regionalen Behörden und Energiegemeinschaften zu fördern.

Call-Ziele

Energiegemeinschaften können Bürger*innen und lokalen Behörden helfen, in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren. Projekte, die sich im Besitz der Gemeinschaft befinden, können es den Bürger*innen ermöglichen, nachhaltige Energieinvestitionen zu finanzieren, die der lokalen Wirtschaft und dem sozialen Zusammenhalt zugute kommen und/oder andere Prioritäten wie die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen oder die Verringerung der Energiearmut betreffen. Es wird erwartet, dass die Rolle der Energiegemeinschaften in den Energiesystemen der EU im Einklang mit dem REPowerEU-Plan wachsen wird. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise in der EU-Solarstrategie das Ziel definiert, bis 2025 in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern mindestens eine Energiegemeinschaft für erneuerbare Energien zu gründen.

Die Entwicklung und Umsetzung von Projekten kann für Energiegemeinschaften aufgrund des regulatorischen und politischen Kontextes (z. B. wechselnde nationale Förderprogramme für erneuerbare Energien, aufwändige Genehmigungsverfahren, umfangreiche Verwaltungsverfahren usw.) komplex sein. Für relativ kleine und bürgernahe Akteure wie Energiegemeinschaften gibt es einige zusätzliche praktische Herausforderungen, wie z. B. Informationsmangel, begrenzter Zugang zu Finanzmitteln, Schwierigkeiten bei der Bündelung kleiner Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Einbindung der Bürger*innen und der Schaffung wirksamer Führungs- und Entscheidungsstrukturen. Diese Hürden hindern Energiegemeinschaften in ganz Europa daran, ihr Potenzial zu entfalten.

Immer mehr lokale und regionale Behörden möchten sicherstellen, dass mehr Bürger*innen und lokale Gemeinschaften von der Energiewende profitieren und eine aktive Rolle dabei spielen. Die Unterstützung von Energiegemeinschaften kann ein Weg sein, dies zu erreichen, und die Kommunalverwaltungen sind in einer einzigartigen Position, um ihre Entwicklung zu unterstützen, indem sie einen günstigen Rahmen für die Gemeinschaften schaffen und ihre Entwicklungshürden angehen. Die Strategien hierfür variieren je nach dem spezifischen Kontext des jeweiligen Gebiets. Einige Behörden können sich beispielsweise dafür entscheiden, direkt in den Aufbau einer Energiegemeinschaft zu (ver)helfen und/oder in sie zu investieren, während andere sich dafür entscheiden, One-Stop-Shops (OSS) zu eröffnen, um gemeinschaftliche Energieprojekte zu unterstützen, oder öffentliche Dienstleistungen und Produkte von Energiegemeinschaften zu beziehen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die geplanten Aktivitäten erzielt werden sollen. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation, gut begründete Annahmen und klare Kausalzusammenhänge zwischen den erwarteten Auswirkungen und dem Arbeitsplan enthalten.

Die Antragstellenden werden gebeten, die themenspezifischen Auswirkungen (sofern zutreffend), die gemeinsamen Indikatoren von LIFE CET und andere projektspezifische Leistungsindikatoren zu quantifizieren, die sie für ihre Maßnahme für relevant halten.

Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während der Projektlaufzeit und innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Projektlaufzeit nachgewiesen werden. Es ist zu beachten, dass die gemeldeten Zahlen unter Berücksichtigung des Kontextes, in dem sie generiert werden, und der relativen Schwierigkeit, Energiegemeinschaftsprojekte zu starten, bewertet werden.

Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:

  • Anzahl der unterstützten Energiegemeinschaftsprojekte.
  • Anzahl der gegründeten Energiegemeinschaftsprojekte.
  • Anzahl der operativen Unterstützungsdienste für Energiegemeinschaften, die getestet und etabliert wurden und bei denen das Feedback der Nutzenden berücksichtigt wurde.
  • Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich als Ergebnis des Projekts an Energiegemeinschaften beteiligen.
  • Anzahl der Akteure mit verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Energiegemeinschaften (Beamte der lokalen und regionalen Behörden oder andere relevante Akteure).
  • Anzahl der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die sich verpflichtet haben, die Erfahrungen mit bewährten Verfahren zu wiederholen.

Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE-Weiterbildung quantifizieren:

  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).

Über die oben genannten Wirkungen hinaus wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie (soweit relevant) Folgendes liefern

  • Eine solide Strategie, um die Unterstützungsdienste nach dem Ende des Projekts weiter anzubieten.
  • Eine solide Reihe lokaler Maßnahmen zur Schaffung eines Umfelds, in dem neue Energiegemeinschaften entstehen.
  • Ein Pilotkonzept zur Schaffung integrativer Energiegemeinschaften (z. B. unter Einbeziehung energiearmer und gefährdeter Haushalte, aber auch anderer historisch ausgeschlossener Kategorien).
  • Angemessene Finanzierungsmechanismen zur Unterstützung von Energiegemeinschaftsprojekten auf lokaler/regionaler Ebene.

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Erwartete Ergebnisse

Die Vorschläge sollten sich auf eine der beiden folgenden Aktionen konzentrieren:

  • Einrichtung von Energiegemeinschaften, die von den zuständigen Behörden geleitet oder unterstützt werden, um die Verwirklichung lokaler und regionaler energiepolitischer Ziele zu unterstützen und die Bürger*innen aktiv und demokratisch in Investitionen und Entscheidungen einzubeziehen.
  • Entwicklung von Unterstützungsdiensten für Energiegemeinschaften (z. B. One-Stop-Shops oder andere Vermittlungsstrukturen), die technische Unterstützung für Energiegemeinschaftsprojekte leisten, indem sie die Komplexität des Prozesses verringern, die Entscheidungsfindung vereinfachen und die Durchführung von Projekten fördern. Als Ergebnis ihrer Arbeit sollten diese Dienste zu lokalen Investitionspipelines für Energiegemeinschaften führen. Die Ausgestaltung der Dienstleistungen ist in jedem Vorschlag zu begründen, wobei der lokale Kontext und die bestehenden Unterstützungsmechanismen zu berücksichtigen sind.

Um die oben genannten Maßnahmen zu verwirklichen, sollten die Vorschläge (neben anderen möglichen Maßnahmen) auch einige der nachstehenden Elemente enthalten:

  • Schaffung eines unterstützenden lokalen politischen Rahmens für die Entwicklung von Energieprojekten (z. B. durch Beteiligung der Gemeinde, Investitionsquoten oder öffentliche Aufträge). Bereitstellung von technischer Unterstützung, um die Akteure in die Lage zu versetzen, eine Energiegemeinschaft zu gründen (z. B. Lizenzvergabe, Energievermarktung, Geschäftsmodelle, rechtliche Aspekte).
  • Schulung und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung von Energiegemeinschaften für Beamte lokaler und regionaler Behörden, lokale Gemeinschaften und andere relevante lokale Akteure.
  • Schaffung eines unterstützenden lokalen politischen Rahmens für die Entwicklung von Energiegemeinschaftsprojekten (z. B. durch Beteiligung der Gemeinden, Investitionsquoten oder öffentliche Auftragsvergabe).
  • Unterstützung des aktiven Engagements und der demokratischen Steuerung durch die Bürger*innen in Energiegemeinschaften.
  • Erleichterung des Zugangs von Energiegemeinschaften zu finanziellen Ressourcen (z. B. durch Bürgschaften, Anschubfinanzierung für revolvierende Fonds, technische Unterstützung für die frühen Phasen der Projektentwicklung, Bündelung von Kleinprojekten).
  • Entwicklung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Betriebsphase bestehender Energiegemeinschaften und/oder Ermöglichung der Zusammenlegung von Ressourcen für die Projektentwicklung und den Betrieb (z. B. durch die Schaffung von Dachgemeinschaften/Koalitionen).
  • Entwicklung spezifischer Unterstützungsmaßnahmen (oder Vereinfachung des Zugangs zu bestehenden Maßnahmen) für bestimmte Zielgruppen wie energiegefährdete und energiearme Haushalte.

Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten darauf abzielen, Gemeinschaften zu fördern, die der Definition von "Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft" gemäß der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie ((EU) 2018/2001) und/oder der Definition von "Bürgerenergiegemeinschaft" gemäß der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) entsprechen. Sie sollten die Unterschiede zwischen beiden Konzepten in Bezug auf Beteiligung und Governance angemessen berücksichtigen.

Die Antragsteller*innen können sich auf eine oder mehrere Aktivitäten im Zusammenhang mit nachhaltiger Energie (Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Energieeffizienz, Reaktion auf die Nachfrage usw.) konzentrieren.

Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge, die sich mit Bereichen befassen, in denen die kommunale Energieversorgung (in ihrem spezifischen Kontext) weniger entwickelt ist, wie z. B. Gebäuderenovierung, Heizung und Kühlung oder Markt für erneuerbares Gas.

Die Vorschläge sollten die Unterstützung der Akteure nachweisen, die für den Erfolg der Maßnahme erforderlich sind (insbesondere lokale oder regionale Behörden).

Bei den Pilotprojekten kann es sich um Energiegemeinschaften (A) oder Unterstützungsdienste für Gemeinschaften (B) handeln. In den Vorschlägen sollte das Potenzial für Synergien zwischen den ausgewählten Pilotprojekten nachgewiesen werden.

Die Vorschläge sollten gegebenenfalls auf bestehende Initiativen, Netzwerke und Plattformen zurückgreifen und zeigen, dass die EU-Finanzierung wirksam eingesetzt wird, indem Maßnahmen durchgeführt werden, die bestehende Initiativen ergänzen (z. B. nationale Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften und die Europäische Fazilität für Energiegemeinschaften).

Die Maßnahmen sollten zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen lokalen/regionalen Behörden und bürgergeführten Initiativen im Energiebereich beitragen und auf den Instrumenten und Ressourcen bestehender Horizont- und LIFE-Projekte sowie auf Initiativen wie dem Repository für Energiegemeinschaften und der Beratungsstelle für ländliche Energiegemeinschaften aufbauen.

In den Vorschlägen sollte der Mehrwert der Entwicklung neuer Instrumente, Leitlinien und Plattformen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen begründet werden. Falls diese einbezogen werden, sollten die Antragsteller sorgfältig prüfen, wie sie verfügbar gemacht werden können, um ihre Wiederverwendung durch andere Projekte zu erleichtern.

Die Projekte sollten die Wirksamkeit verschiedener Ansätze zur Überwindung der Hindernisse der verschiedenen Untertypen von Energiegemeinschaften, die sie unterstützen wollen (z. B. von Kommunen betriebene Gemeinschaften, von Bürger*innen betriebene Gemeinschaften, Gemeinschaften, die schutzbedürftige Bürger*innen einbeziehen, Gemeinschaften im ländlichen Raum), in verschiedenen Stadien der Professionalisierung analysieren und begründen und die Bereitstellung von politischem Feedback vorsehen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.

Zusatzinformationen

Themen

Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
    • für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).

Call-Dokumente

LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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