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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Entwicklung von Unterstützungsmechanismen für Energiegemeinschaften

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2024-CET-ENERCOM

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
19.09.2024 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 7.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 1.750.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Dieses Thema zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen lokalen/regionalen Behörden und Energiegemeinschaften zu fördern.

Call-Ziele

Energiegemeinschaften können Bürger*innen und lokalen Behörden helfen, in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren. Projekte, die sich im Besitz der Gemeinschaft befinden, können es den Bürger*innen ermöglichen, nachhaltige Energieinvestitionen zu finanzieren, die der lokalen Wirtschaft und dem sozialen Zusammenhalt zugute kommen und/oder andere Prioritäten wie die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen oder die Verringerung der Energiearmut betreffen. Es wird erwartet, dass die Rolle der Energiegemeinschaften in den Energiesystemen der EU im Einklang mit dem REPowerEU-Plan wachsen wird. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise in der EU-Solarstrategie das Ziel definiert, bis 2025 in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern mindestens eine Energiegemeinschaft für erneuerbare Energien zu gründen.

Die Entwicklung und Umsetzung von Projekten kann für Energiegemeinschaften aufgrund des regulatorischen und politischen Kontextes (z. B. wechselnde nationale Förderprogramme für erneuerbare Energien, aufwändige Genehmigungsverfahren, umfangreiche Verwaltungsverfahren usw.) komplex sein. Für relativ kleine und bürgernahe Akteure wie Energiegemeinschaften gibt es einige zusätzliche praktische Herausforderungen, wie z. B. Informationsmangel, begrenzter Zugang zu Finanzmitteln, Schwierigkeiten bei der Bündelung kleiner Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Einbindung der Bürger*innen und der Schaffung wirksamer Führungs- und Entscheidungsstrukturen. Diese Hürden hindern Energiegemeinschaften in ganz Europa daran, ihr Potenzial zu entfalten.

Immer mehr lokale und regionale Behörden möchten sicherstellen, dass mehr Bürger*innen und lokale Gemeinschaften von der Energiewende profitieren und eine aktive Rolle dabei spielen. Die Unterstützung von Energiegemeinschaften kann ein Weg sein, dies zu erreichen, und die Kommunalverwaltungen sind in einer einzigartigen Position, um ihre Entwicklung zu unterstützen, indem sie einen günstigen Rahmen für die Gemeinschaften schaffen und ihre Entwicklungshürden angehen. Die Strategien hierfür variieren je nach dem spezifischen Kontext des jeweiligen Gebiets. Einige Behörden können sich beispielsweise dafür entscheiden, direkt in den Aufbau einer Energiegemeinschaft zu (ver)helfen und/oder in sie zu investieren, während andere sich dafür entscheiden, One-Stop-Shops (OSS) zu eröffnen, um gemeinschaftliche Energieprojekte zu unterstützen, oder öffentliche Dienstleistungen und Produkte von Energiegemeinschaften zu beziehen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die geplanten Aktivitäten erzielt werden sollen. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation, gut begründete Annahmen und klare Kausalzusammenhänge zwischen den erwarteten Auswirkungen und dem Arbeitsplan enthalten.

Die Antragstellenden werden gebeten, die themenspezifischen Auswirkungen (sofern zutreffend), die gemeinsamen Indikatoren von LIFE CET und andere projektspezifische Leistungsindikatoren zu quantifizieren, die sie für ihre Maßnahme für relevant halten.

Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während der Projektlaufzeit und innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Projektlaufzeit nachgewiesen werden. Es ist zu beachten, dass die gemeldeten Zahlen unter Berücksichtigung des Kontextes, in dem sie generiert werden, und der relativen Schwierigkeit, Energiegemeinschaftsprojekte zu starten, bewertet werden.

Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:

  • Anzahl der unterstützten Energiegemeinschaftsprojekte.
  • Anzahl der gegründeten Energiegemeinschaftsprojekte.
  • Anzahl der operativen Unterstützungsdienste für Energiegemeinschaften, die getestet und etabliert wurden und bei denen das Feedback der Nutzenden berücksichtigt wurde.
  • Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich als Ergebnis des Projekts an Energiegemeinschaften beteiligen.
  • Anzahl der Akteure mit verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Energiegemeinschaften (Beamte der lokalen und regionalen Behörden oder andere relevante Akteure).
  • Anzahl der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die sich verpflichtet haben, die Erfahrungen mit bewährten Verfahren zu wiederholen.

Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE-Weiterbildung quantifizieren:

  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).

Über die oben genannten Wirkungen hinaus wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie (soweit relevant) Folgendes liefern

  • Eine solide Strategie, um die Unterstützungsdienste nach dem Ende des Projekts weiter anzubieten.
  • Eine solide Reihe lokaler Maßnahmen zur Schaffung eines Umfelds, in dem neue Energiegemeinschaften entstehen.
  • Ein Pilotkonzept zur Schaffung integrativer Energiegemeinschaften (z. B. unter Einbeziehung energiearmer und gefährdeter Haushalte, aber auch anderer historisch ausgeschlossener Kategorien).
  • Angemessene Finanzierungsmechanismen zur Unterstützung von Energiegemeinschaftsprojekten auf lokaler/regionaler Ebene.

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Erwartete Ergebnisse

Die Vorschläge sollten sich auf eine der beiden folgenden Aktionen konzentrieren:

  • Einrichtung von Energiegemeinschaften, die von den zuständigen Behörden geleitet oder unterstützt werden, um die Verwirklichung lokaler und regionaler energiepolitischer Ziele zu unterstützen und die Bürger*innen aktiv und demokratisch in Investitionen und Entscheidungen einzubeziehen.
  • Entwicklung von Unterstützungsdiensten für Energiegemeinschaften (z. B. One-Stop-Shops oder andere Vermittlungsstrukturen), die technische Unterstützung für Energiegemeinschaftsprojekte leisten, indem sie die Komplexität des Prozesses verringern, die Entscheidungsfindung vereinfachen und die Durchführung von Projekten fördern. Als Ergebnis ihrer Arbeit sollten diese Dienste zu lokalen Investitionspipelines für Energiegemeinschaften führen. Die Ausgestaltung der Dienstleistungen ist in jedem Vorschlag zu begründen, wobei der lokale Kontext und die bestehenden Unterstützungsmechanismen zu berücksichtigen sind.

Um die oben genannten Maßnahmen zu verwirklichen, sollten die Vorschläge (neben anderen möglichen Maßnahmen) auch einige der nachstehenden Elemente enthalten:

  • Schaffung eines unterstützenden lokalen politischen Rahmens für die Entwicklung von Energieprojekten (z. B. durch Beteiligung der Gemeinde, Investitionsquoten oder öffentliche Aufträge). Bereitstellung von technischer Unterstützung, um die Akteure in die Lage zu versetzen, eine Energiegemeinschaft zu gründen (z. B. Lizenzvergabe, Energievermarktung, Geschäftsmodelle, rechtliche Aspekte).
  • Schulung und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung von Energiegemeinschaften für Beamte lokaler und regionaler Behörden, lokale Gemeinschaften und andere relevante lokale Akteure.
  • Schaffung eines unterstützenden lokalen politischen Rahmens für die Entwicklung von Energiegemeinschaftsprojekten (z. B. durch Beteiligung der Gemeinden, Investitionsquoten oder öffentliche Auftragsvergabe).
  • Unterstützung des aktiven Engagements und der demokratischen Steuerung durch die Bürger*innen in Energiegemeinschaften.
  • Erleichterung des Zugangs von Energiegemeinschaften zu finanziellen Ressourcen (z. B. durch Bürgschaften, Anschubfinanzierung für revolvierende Fonds, technische Unterstützung für die frühen Phasen der Projektentwicklung, Bündelung von Kleinprojekten).
  • Entwicklung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Betriebsphase bestehender Energiegemeinschaften und/oder Ermöglichung der Zusammenlegung von Ressourcen für die Projektentwicklung und den Betrieb (z. B. durch die Schaffung von Dachgemeinschaften/Koalitionen).
  • Entwicklung spezifischer Unterstützungsmaßnahmen (oder Vereinfachung des Zugangs zu bestehenden Maßnahmen) für bestimmte Zielgruppen wie energiegefährdete und energiearme Haushalte.

Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten darauf abzielen, Gemeinschaften zu fördern, die der Definition von "Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft" gemäß der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie ((EU) 2018/2001) und/oder der Definition von "Bürgerenergiegemeinschaft" gemäß der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) entsprechen. Sie sollten die Unterschiede zwischen beiden Konzepten in Bezug auf Beteiligung und Governance angemessen berücksichtigen.

Die Antragsteller*innen können sich auf eine oder mehrere Aktivitäten im Zusammenhang mit nachhaltiger Energie (Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Energieeffizienz, Reaktion auf die Nachfrage usw.) konzentrieren.

Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge, die sich mit Bereichen befassen, in denen die kommunale Energieversorgung (in ihrem spezifischen Kontext) weniger entwickelt ist, wie z. B. Gebäuderenovierung, Heizung und Kühlung oder Markt für erneuerbares Gas.

Die Vorschläge sollten die Unterstützung der Akteure nachweisen, die für den Erfolg der Maßnahme erforderlich sind (insbesondere lokale oder regionale Behörden).

Bei den Pilotprojekten kann es sich um Energiegemeinschaften (A) oder Unterstützungsdienste für Gemeinschaften (B) handeln. In den Vorschlägen sollte das Potenzial für Synergien zwischen den ausgewählten Pilotprojekten nachgewiesen werden.

Die Vorschläge sollten gegebenenfalls auf bestehende Initiativen, Netzwerke und Plattformen zurückgreifen und zeigen, dass die EU-Finanzierung wirksam eingesetzt wird, indem Maßnahmen durchgeführt werden, die bestehende Initiativen ergänzen (z. B. nationale Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften und die Europäische Fazilität für Energiegemeinschaften).

Die Maßnahmen sollten zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen lokalen/regionalen Behörden und bürgergeführten Initiativen im Energiebereich beitragen und auf den Instrumenten und Ressourcen bestehender Horizont- und LIFE-Projekte sowie auf Initiativen wie dem Repository für Energiegemeinschaften und der Beratungsstelle für ländliche Energiegemeinschaften aufbauen.

In den Vorschlägen sollte der Mehrwert der Entwicklung neuer Instrumente, Leitlinien und Plattformen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen begründet werden. Falls diese einbezogen werden, sollten die Antragsteller sorgfältig prüfen, wie sie verfügbar gemacht werden können, um ihre Wiederverwendung durch andere Projekte zu erleichtern.

Die Projekte sollten die Wirksamkeit verschiedener Ansätze zur Überwindung der Hindernisse der verschiedenen Untertypen von Energiegemeinschaften, die sie unterstützen wollen (z. B. von Kommunen betriebene Gemeinschaften, von Bürger*innen betriebene Gemeinschaften, Gemeinschaften, die schutzbedürftige Bürger*innen einbeziehen, Gemeinschaften im ländlichen Raum), in verschiedenen Stadien der Professionalisierung analysieren und begründen und die Bereitstellung von politischem Feedback vorsehen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.

Zusatzinformationen

Themen

Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
    • für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).

Call-Dokumente

LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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