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Call-Eckdaten
Unterstützung des Übergangs zu sauberer Energie für europäische Unternehmen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-BUSINESS
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 5.250.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieses Themas besteht darin, den Übergang zu sauberer Energie und die Dekarbonisierung von Unternehmen zu unterstützen, indem nationale Ökosysteme für Energiemanagementsysteme und Energieaudits gestärkt werden und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen gefördert wird, die entweder in derselben Wertschöpfungskette oder in räumlicher Nähe tätig sind. Synergien mit einschlägigen EU-Projekten und Initiativen wie dem Enterprise Europe Network (EEN) sind erwünscht.
Call-Ziele
Die Einbindung von Unternehmen in die Umstellung auf saubere Energie und die Verringerung ihres heimischen Fußabdrucks sind von zentraler Bedeutung für den Europäischen Grünen Deal und die Umsetzung des Fit-for-55-Pakets und des REPowerEU-Plans, um die Abhängigkeit der EU von russischen Importen fossiler Brennstoffe zu beenden. Er ist auch wichtig für den Green-Deal-Industrieplan und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft. Energiepolitische Instrumente wie die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und die Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) erkennen die Rolle an, die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, auf lokaler und nationaler Ebene bei der Beschleunigung des Übergangs spielen können.
Wie im Green-Deal-Industrieplan hervorgehoben wird, erfordert das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 eine umfassende Mobilisierung und intensivere Zusammenarbeit aller Akteure, die in den verschiedenen Wertschöpfungsketten der europäischen Netto-Null-Industrie tätig sind. Die Abhängigkeit von den Energiepreisen, der verschärfte globale Wettbewerb sowie potenzielle Umstellungsrisiken im Zusammenhang mit sich ändernden Vorschriften, der Marktnachfrage und den Beschaffungskriterien der Käufer/Lieferanten erhöhen den Druck auf die EU-Unternehmen. Um die strategischen Ziele der EU in Bezug auf die Energieeffizienz und die Erzeugung erneuerbarer Energien zu erreichen, sind neue Geschäftsmodelle und Förderprogramme erforderlich. Der REPowerEU-Plan unterstreicht die Notwendigkeit, schnell zu handeln.
Energiemanagementsysteme und Energieaudits sind Instrumente, die die Europäische Kommission im Rahmen der Neufassung der EED in den Mitgliedstaaten einführen will. Die Empfehlungen hochwertiger Energieaudits können sowohl kurzfristig zu Energieeinsparungen führen als auch zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft beitragen, indem sie die Energienutzung für industrielle, verarbeitende und gewerbliche Zwecke optimieren. Energieaudit-Empfehlungen können auch die Selbsterzeugung und den Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien, z. B. durch Sonnenkollektoren und Wärmepumpen, in Unternehmen steigern. Förderfaktoren wie räumliche Nähe und Beziehungen in der Wertschöpfungskette können Unternehmen auch dazu ermutigen, sich an energiebezogenen Kooperationen zu beteiligen und in Energieeffizienz oder erneuerbare Energien zu investieren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten nachweisen, wie sie - je nach Umfang - zu Folgendem beitragen werden
- Verbesserte Qualität von Energieaudits.
- Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Energieaudits und Replikation bewährter Verfahren in den teilnehmenden Ländern.
- Verbesserte Umsetzung der Empfehlungen von Energieaudits.
- Umsetzung der EU-Gesetzgebung (insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über erneuerbare Energien), die sich an den Unternehmenssektor richtet.
- Tragfähige Geschäftsmodelle für die Energiekooperation zwischen Unternehmen, die auf dem Markt eingeführt werden können.
- Einsatz von energiebezogener Infrastruktur, Energiedienstleistungen und/oder Energiebörsen, die zur Umstellung der Unternehmen auf saubere Energie beitragen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Unternehmen, die von der direkten Unterstützung profitieren.
- Umsetzungsrate der Energieaudit-Empfehlungen, die sich aus den vorgeschlagenen Aktivitäten ergeben.
- Anzahl der Energieauditoren, die verbesserte Energieaudit-Methoden anwenden.
- Anzahl der unterstützten nationalen/regionalen Ökosysteme für Energiemanagementsysteme und Energieaudits.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten sich auf einen der beiden nachstehenden Bereiche konzentrieren. In der Einleitung des Vorschlags sollte angegeben werden, welcher Bereich behandelt wird. Bezieht sich ein Vorschlag auf Elemente aus mehr als einem Bereich, sollte dies begründet werden.
Bereich A: Grüner Sprung nach vorn für Unternehmen
Nach der Neufassung der EED werden Energiemanagementsysteme zur Standardverpflichtung für energieintensive Unternehmen, einschließlich KMU, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von 85 TJ überschritten haben. Andernfalls werden sie einem Energieaudit unterzogen, wenn ihr durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch in den letzten drei Jahren 10 TJ übersteigt. Die Umsetzung der Empfehlungen des Energieaudits ist nicht verpflichtend, sie müssen jedoch zu einem konkreten und durchführbaren Aktionsplan führen, der vom Unternehmen vorgelegt und der Unternehmensleitung übermittelt wird.
Die Antragsteller in diesem Bereich müssen die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Energieaudits und Energiemanagementsystemen verstärken, um ein harmonisiertes Konzept und die Umsetzung kosteneffizienter Energieeffizienzmaßnahmen zu erleichtern.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie in erster Linie einen gemeinsamen Ansatz für die Identifizierung von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 11 der EED-Neufassung fallen, auf der Grundlage ihres Energieverbrauchs festlegen. Sie sollen untersuchen und Lösungen vorschlagen, wie Unternehmen in der Nähe der Schwellenwerte und solche, die in den letzten drei Jahren vor der Energieaudit-Verpflichtung unter verschiedene Schwellenwerte fallen, angesprochen werden können.
Die Antragstellenden müssen Maßnahmen vorschlagen, die Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch zwischen 10TJ und 85TJ Energie dazu ermutigen können, ein Energiemanagementsystem einzuführen, und Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von weniger als 10TJ Energie dazu ermutigen, sich einem Energieaudit zu unterziehen und mindestens eine sehr kosteneffiziente Empfehlung umzusetzen.
Außerdem müssen die Antragstellenden eine Vorlage für den aus dem Energieaudit resultierenden Aktionsplan erstellen. In dem Aktionsplan sind Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Audit-Empfehlungen anzugeben, einschließlich der Möglichkeiten für die kosteneffiziente Nutzung oder Erzeugung erneuerbarer Energie. Zusätzlich zu den Energieeinsparungen und den geschätzten Kosten muss die Vorlage eine klare Methode zur Quantifizierung und Valorisierung der nicht-energetischen Vorteile enthalten, die durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen entstehen. In dieser Hinsicht erleichtern die Antragstellenden die Übernahme des Musters und der Methodik in einschlägige internationale und europäische Normen sowie in nationale politische Rahmenwerke, indem sie relevante Interessengruppen wie Normungsgremien und die für die Umsetzung von Artikel 11 der EED-Neufassung zuständigen nationalen Behörden einbeziehen.
Auch die Digitalisierung, die Umweltkennzeichnung von Unternehmen, Follow-up-Systeme für die Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen, Benchmarking-Mechanismen zwischen Unternehmen und die Verwertbarkeit von Energiedaten könnten angesprochen werden.
Bereich B: Förderung der Energiezusammenarbeit zwischen Unternehmen
Vorschläge in diesem Bereich sollten die Marktakzeptanz von Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien (und ggf. von Wärmepumpen) durch die Einführung von Kooperationskonzepten zwischen Unternehmen fördern. Die Antragsteller können sich auf die Entwicklung von Kooperationskonzepten konzentrieren, insbesondere zwischen großen und kleinen Unternehmen, die in der gleichen Wertschöpfungskette tätig sind, oder auf die Energiekooperation zwischen Unternehmen in räumlicher Nähe (Region, Cluster, Industriepark/Standort).
Energiekooperationen und kooperative Ansätze beziehen sich beispielsweise auf Unternehmen, die in derselben Wertschöpfungskette arbeiten und Geschäftsbeziehungen unterhalten. Die angesprochenen Wertschöpfungsketten können auf jeder Ebene operieren (von der lokalen über die europäische bis hin zur internationalen Ebene, sofern relevant). Sie können sich auch auf Unternehmen in räumlicher Nähe (Region, Cluster, Industriepark/Standort) beziehen, die energiebezogene Anlagen gemeinsam nutzen (z. B. erneuerbare Energieerzeugung, Energienetze, Energiespeicherung), Energiedienstleistungen gemeinsam nutzen, einen Energieaustausch durchführen (z. B. Rückgewinnung und Nutzung von Abwärme aus Industrie- und Produktionsprozessen) oder in Energiegemeinschaften eingebunden sind. Die Bündelung von Unternehmen kann auch den Zugang zu Finanzmitteln, ESCO-Verträgen und Stromabnahmevereinbarungen (z. B. Aggregatoren) erleichtern.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aktivitäten durchführen, die darauf abzielen, das Interesse, das Bewusstsein, das Wissen und das Know-how über die vielfältigen Vorteile zu wecken, die sich aus kooperativen Ansätzen ergeben. Einige Beispiele für diese Vorteile sind die Senkung der Betriebskosten, die Minderung energiebezogener Risiken, der leichtere Zugang zu Finanzmitteln oder ein stärkeres Wertversprechen (z. B. umweltfreundlichere Produkte/Dienstleistungen). Die Vorschläge sollten auch darauf abzielen, Hindernisse zu beseitigen, die der Zusammenarbeit im Energiebereich im Wege stehen, z. B. organisatorische (Koordinierung, Vertrauen, Zuständigkeiten, Datenmanagement, Risikoteilung), rechtliche oder soziale. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Einrichtung konkreter Kooperationsinitiativen erleichtern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ermittlung, Untersuchung und Validierung wirtschaftlich tragfähiger Geschäftsmodelle (auf der Grundlage konkreter Interaktionen mit den teilnehmenden Unternehmen), den Nachweis der Relevanz eines kollaborativen Ansatzes im Hinblick auf die Wertschöpfung für jeden beteiligten Akteur (z. B. Käufer/Lieferanten/Endnutzer) sowie die Nutzung des ungenutzten Potenzials von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien auf jeder Stufe des Prozesses (z. B. vorgelagert bis nachgelagert im Falle von Wertschöpfungsketten).
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten sich darauf konzentrieren, Unternehmen in die Zusammenarbeit im Energiebereich einzubinden; die Einbeziehung weiterer relevanter Interessengruppen (z. B. Industrieorganisationen, Multiplikatoren, Finanzakteure, ESCOs, Behörden) sollte in Betracht gezogen werden, um den Erfolg und die Nachhaltigkeit des entwickelten kooperativen Ansatzes zu gewährleisten.
Die vorgeschlagenen Ansätze sollten ein hohes Maß an Replizierbarkeit aufweisen, und die Vorschläge sollten einen klaren Aktionsplan zur Weitergabe von Erfahrungen, kritischen Erfolgsfaktoren und Ergebnissen an relevante Akteure und Interessengruppen der Energiezusammenarbeit in der gesamten EU enthalten.
Darüber hinaus könnten Benchmarking- und Überwachungsmechanismen mit Schwerpunkt auf dem Energieverbrauch in der Wertschöpfungskette oder auf der Ebene von Clustern oder Industrieparks/Standorten entwickelt werden, um die Formulierung politischer/regulatorischer Empfehlungen zu unterstützen, die darauf abzielen, den Übergang des Unternehmenssektors zu sauberer Energie im Hinblick auf die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und 2050 zu beschleunigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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