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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Unterstützung des Übergangs zu sauberer Energie für europäische Unternehmen

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2024-CET-BUSINESS

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
19.09.2024 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 5.250.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 1.750.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das übergeordnete Ziel dieses Themas besteht darin, den Übergang zu sauberer Energie und die Dekarbonisierung von Unternehmen zu unterstützen, indem nationale Ökosysteme für Energiemanagementsysteme und Energieaudits gestärkt werden und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen gefördert wird, die entweder in derselben Wertschöpfungskette oder in räumlicher Nähe tätig sind. Synergien mit einschlägigen EU-Projekten und Initiativen wie dem Enterprise Europe Network (EEN) sind erwünscht.

Call-Ziele

Die Einbindung von Unternehmen in die Umstellung auf saubere Energie und die Verringerung ihres heimischen Fußabdrucks sind von zentraler Bedeutung für den Europäischen Grünen Deal und die Umsetzung des Fit-for-55-Pakets und des REPowerEU-Plans, um die Abhängigkeit der EU von russischen Importen fossiler Brennstoffe zu beenden. Er ist auch wichtig für den Green-Deal-Industrieplan und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft. Energiepolitische Instrumente wie die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und die Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) erkennen die Rolle an, die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, auf lokaler und nationaler Ebene bei der Beschleunigung des Übergangs spielen können.

Wie im Green-Deal-Industrieplan hervorgehoben wird, erfordert das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 eine umfassende Mobilisierung und intensivere Zusammenarbeit aller Akteure, die in den verschiedenen Wertschöpfungsketten der europäischen Netto-Null-Industrie tätig sind. Die Abhängigkeit von den Energiepreisen, der verschärfte globale Wettbewerb sowie potenzielle Umstellungsrisiken im Zusammenhang mit sich ändernden Vorschriften, der Marktnachfrage und den Beschaffungskriterien der Käufer/Lieferanten erhöhen den Druck auf die EU-Unternehmen. Um die strategischen Ziele der EU in Bezug auf die Energieeffizienz und die Erzeugung erneuerbarer Energien zu erreichen, sind neue Geschäftsmodelle und Förderprogramme erforderlich. Der REPowerEU-Plan unterstreicht die Notwendigkeit, schnell zu handeln.

Energiemanagementsysteme und Energieaudits sind Instrumente, die die Europäische Kommission im Rahmen der Neufassung der EED in den Mitgliedstaaten einführen will. Die Empfehlungen hochwertiger Energieaudits können sowohl kurzfristig zu Energieeinsparungen führen als auch zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft beitragen, indem sie die Energienutzung für industrielle, verarbeitende und gewerbliche Zwecke optimieren. Energieaudit-Empfehlungen können auch die Selbsterzeugung und den Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien, z. B. durch Sonnenkollektoren und Wärmepumpen, in Unternehmen steigern. Förderfaktoren wie räumliche Nähe und Beziehungen in der Wertschöpfungskette können Unternehmen auch dazu ermutigen, sich an energiebezogenen Kooperationen zu beteiligen und in Energieeffizienz oder erneuerbare Energien zu investieren.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.

Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten nachweisen, wie sie - je nach Umfang - zu Folgendem beitragen werden

  • Verbesserte Qualität von Energieaudits.
  • Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Energieaudits und Replikation bewährter Verfahren in den teilnehmenden Ländern.
  • Verbesserte Umsetzung der Empfehlungen von Energieaudits.
  • Umsetzung der EU-Gesetzgebung (insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über erneuerbare Energien), die sich an den Unternehmenssektor richtet.
  • Tragfähige Geschäftsmodelle für die Energiekooperation zwischen Unternehmen, die auf dem Markt eingeführt werden können.
  • Einsatz von energiebezogener Infrastruktur, Energiedienstleistungen und/oder Energiebörsen, die zur Umstellung der Unternehmen auf saubere Energie beitragen.

Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.

Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:

  • Anzahl der Unternehmen, die von der direkten Unterstützung profitieren.
  • Umsetzungsrate der Energieaudit-Empfehlungen, die sich aus den vorgeschlagenen Aktivitäten ergeben.
  • Anzahl der Energieauditoren, die verbesserte Energieaudit-Methoden anwenden.
  • Anzahl der unterstützten nationalen/regionalen Ökosysteme für Energiemanagementsysteme und Energieaudits.

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Erwartete Ergebnisse

Die Vorschläge sollten sich auf einen der beiden nachstehenden Bereiche konzentrieren. In der Einleitung des Vorschlags sollte angegeben werden, welcher Bereich behandelt wird. Bezieht sich ein Vorschlag auf Elemente aus mehr als einem Bereich, sollte dies begründet werden.

Bereich A: Grüner Sprung nach vorn für Unternehmen

Nach der Neufassung der EED werden Energiemanagementsysteme zur Standardverpflichtung für energieintensive Unternehmen, einschließlich KMU, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von 85 TJ überschritten haben. Andernfalls werden sie einem Energieaudit unterzogen, wenn ihr durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch in den letzten drei Jahren 10 TJ übersteigt. Die Umsetzung der Empfehlungen des Energieaudits ist nicht verpflichtend, sie müssen jedoch zu einem konkreten und durchführbaren Aktionsplan führen, der vom Unternehmen vorgelegt und der Unternehmensleitung übermittelt wird.

Die Antragsteller in diesem Bereich müssen die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Energieaudits und Energiemanagementsystemen verstärken, um ein harmonisiertes Konzept und die Umsetzung kosteneffizienter Energieeffizienzmaßnahmen zu erleichtern.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie in erster Linie einen gemeinsamen Ansatz für die Identifizierung von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 11 der EED-Neufassung fallen, auf der Grundlage ihres Energieverbrauchs festlegen. Sie sollen untersuchen und Lösungen vorschlagen, wie Unternehmen in der Nähe der Schwellenwerte und solche, die in den letzten drei Jahren vor der Energieaudit-Verpflichtung unter verschiedene Schwellenwerte fallen, angesprochen werden können.

Die Antragstellenden müssen Maßnahmen vorschlagen, die Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch zwischen 10TJ und 85TJ Energie dazu ermutigen können, ein Energiemanagementsystem einzuführen, und Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von weniger als 10TJ Energie dazu ermutigen, sich einem Energieaudit zu unterziehen und mindestens eine sehr kosteneffiziente Empfehlung umzusetzen.

Außerdem müssen die Antragstellenden eine Vorlage für den aus dem Energieaudit resultierenden Aktionsplan erstellen. In dem Aktionsplan sind Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Audit-Empfehlungen anzugeben, einschließlich der Möglichkeiten für die kosteneffiziente Nutzung oder Erzeugung erneuerbarer Energie. Zusätzlich zu den Energieeinsparungen und den geschätzten Kosten muss die Vorlage eine klare Methode zur Quantifizierung und Valorisierung der nicht-energetischen Vorteile enthalten, die durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen entstehen. In dieser Hinsicht erleichtern die Antragstellenden die Übernahme des Musters und der Methodik in einschlägige internationale und europäische Normen sowie in nationale politische Rahmenwerke, indem sie relevante Interessengruppen wie Normungsgremien und die für die Umsetzung von Artikel 11 der EED-Neufassung zuständigen nationalen Behörden einbeziehen.

Auch die Digitalisierung, die Umweltkennzeichnung von Unternehmen, Follow-up-Systeme für die Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen, Benchmarking-Mechanismen zwischen Unternehmen und die Verwertbarkeit von Energiedaten könnten angesprochen werden.

Bereich B: Förderung der Energiezusammenarbeit zwischen Unternehmen

Vorschläge in diesem Bereich sollten die Marktakzeptanz von Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien (und ggf. von Wärmepumpen) durch die Einführung von Kooperationskonzepten zwischen Unternehmen fördern. Die Antragsteller können sich auf die Entwicklung von Kooperationskonzepten konzentrieren, insbesondere zwischen großen und kleinen Unternehmen, die in der gleichen Wertschöpfungskette tätig sind, oder auf die Energiekooperation zwischen Unternehmen in räumlicher Nähe (Region, Cluster, Industriepark/Standort).

Energiekooperationen und kooperative Ansätze beziehen sich beispielsweise auf Unternehmen, die in derselben Wertschöpfungskette arbeiten und Geschäftsbeziehungen unterhalten. Die angesprochenen Wertschöpfungsketten können auf jeder Ebene operieren (von der lokalen über die europäische bis hin zur internationalen Ebene, sofern relevant). Sie können sich auch auf Unternehmen in räumlicher Nähe (Region, Cluster, Industriepark/Standort) beziehen, die energiebezogene Anlagen gemeinsam nutzen (z. B. erneuerbare Energieerzeugung, Energienetze, Energiespeicherung), Energiedienstleistungen gemeinsam nutzen, einen Energieaustausch durchführen (z. B. Rückgewinnung und Nutzung von Abwärme aus Industrie- und Produktionsprozessen) oder in Energiegemeinschaften eingebunden sind. Die Bündelung von Unternehmen kann auch den Zugang zu Finanzmitteln, ESCO-Verträgen und Stromabnahmevereinbarungen (z. B. Aggregatoren) erleichtern.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aktivitäten durchführen, die darauf abzielen, das Interesse, das Bewusstsein, das Wissen und das Know-how über die vielfältigen Vorteile zu wecken, die sich aus kooperativen Ansätzen ergeben. Einige Beispiele für diese Vorteile sind die Senkung der Betriebskosten, die Minderung energiebezogener Risiken, der leichtere Zugang zu Finanzmitteln oder ein stärkeres Wertversprechen (z. B. umweltfreundlichere Produkte/Dienstleistungen). Die Vorschläge sollten auch darauf abzielen, Hindernisse zu beseitigen, die der Zusammenarbeit im Energiebereich im Wege stehen, z. B. organisatorische (Koordinierung, Vertrauen, Zuständigkeiten, Datenmanagement, Risikoteilung), rechtliche oder soziale. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Einrichtung konkreter Kooperationsinitiativen erleichtern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ermittlung, Untersuchung und Validierung wirtschaftlich tragfähiger Geschäftsmodelle (auf der Grundlage konkreter Interaktionen mit den teilnehmenden Unternehmen), den Nachweis der Relevanz eines kollaborativen Ansatzes im Hinblick auf die Wertschöpfung für jeden beteiligten Akteur (z. B. Käufer/Lieferanten/Endnutzer) sowie die Nutzung des ungenutzten Potenzials von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien auf jeder Stufe des Prozesses (z. B. vorgelagert bis nachgelagert im Falle von Wertschöpfungsketten).

Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten sich darauf konzentrieren, Unternehmen in die Zusammenarbeit im Energiebereich einzubinden; die Einbeziehung weiterer relevanter Interessengruppen (z. B. Industrieorganisationen, Multiplikatoren, Finanzakteure, ESCOs, Behörden) sollte in Betracht gezogen werden, um den Erfolg und die Nachhaltigkeit des entwickelten kooperativen Ansatzes zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Ansätze sollten ein hohes Maß an Replizierbarkeit aufweisen, und die Vorschläge sollten einen klaren Aktionsplan zur Weitergabe von Erfahrungen, kritischen Erfolgsfaktoren und Ergebnissen an relevante Akteure und Interessengruppen der Energiezusammenarbeit in der gesamten EU enthalten.

Darüber hinaus könnten Benchmarking- und Überwachungsmechanismen mit Schwerpunkt auf dem Energieverbrauch in der Wertschöpfungskette oder auf der Ebene von Clustern oder Industrieparks/Standorten entwickelt werden, um die Formulierung politischer/regulatorischer Empfehlungen zu unterstützen, die darauf abzielen, den Übergang des Unternehmenssektors zu sauberer Energie im Hinblick auf die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und 2050 zu beschleunigen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.

Zusatzinformationen

Themen

Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
    • für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).

Call-Dokumente

LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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