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Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Einführung von hochwertigen Wärmepumpenanlagen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-HEATPUMPS
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
24.04.2024
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 5.750.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Rahmenbedingungen für die beschleunigte Einführung hochwertiger Wärmepumpen zu stärken und die bestehenden rechtlichen und finanziellen Anreize auf EU-, nationaler und lokaler Ebene zu ergänzen. Das Thema zielt insbesondere darauf ab, die Einführung von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden durch alternative Geschäfts- und Liefermodelle sowie in Industriesektoren durch eine engere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Industriesektoren und Anbietenden industrieller Wärmepumpentechnologie zu beschleunigen.
Call-Ziele
Wärmepumpen sind eine der Schlüsseltechnologien, um die Energie- und Klimaziele der EU für 2030 zu erreichen und die Klimaneutralität von Heizung und Kühlung bis Mitte des Jahrhunderts zu erreichen. Im Rahmen des REPowerEU-Plans, mit dem die Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe schrittweise abgebaut werden soll, hat die Europäische Kommission gefordert, innerhalb von fünf Jahren 10 Millionen zusätzliche Wärmepumpen zu installieren. Während das Marktwachstum allein in den Jahren 2021 und 2022 - insgesamt knapp unter 5 Millionen neue Einheiten - dieses Ziel bereits übertrifft, wird immer deutlicher, dass die derzeitige Markteinführung allein nicht ausreichen wird, um eine tiefgreifende Umgestaltung des Wärmesektors im Hinblick auf die Erreichung des Fit-for-55-Ziels und darüber hinaus zu erreichen. Darüber hinaus zielt die Europäische Kommission mit dem Net-Zero Industry Act, der Teil des Green Deal Industrial Plan ist, darauf ab, die Herstellungskapazität strategischer Net-Zero-Technologien zu erhöhen, um bis 2030 mindestens 40 % des jährlichen Bedarfs der EU zu decken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Für Scope A sollten die Vorschläge aufzeigen, wie sie die hohen Vorlaufkosten von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden durch alternative Geschäfts- und Liefermodelle in den Griff bekommen.
Ziel von Scope B ist es, die Einführung von industriellen Wärmepumpenlösungen in der Industrie durch die Entwicklung standardisierter Ansätze zu beschleunigen.
Vorschläge für die Bereiche A und B sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren berücksichtigen. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der durch die Aktion ausgelösten Neuinstallationen von Wärmepumpen (einschließlich Verpflichtungen).
- Anzahl der Schlüsselakteure entlang der Wertschöpfungsketten mit verbesserten Fähigkeiten/Kenntnissen während der Aktion.
- Anzahl der neuen Kunden, die von alternativen Geschäfts- und Liefermodellen profitieren.
- Anzahl der standardisierten Lösungen für den Einsatz von Wärmepumpen in industriellen Prozessen.
- Durch das Projekt ausgelöste Erdgaseinsparungen (in Millionen Kubikmetern/Jahr), sofern zutreffend.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten nur einen der beiden nachstehenden Bereiche abdecken. In der Einleitung des Vorschlags sollte klar angegeben werden, welcher Bereich behandelt wird.
Bereich A: Alternative Geschäfts- und Liefermodelle
Die Vorschläge sollten die Nachfrage nach Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden in großem Umfang anregen und gleichzeitig die anfänglichen Kosten für den Erwerb und die Installation der Produkte deutlich senken oder über mehrere Jahre verteilen.
Zu diesem Zweck sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen alternative Geschäfts- und/oder Wärmelieferungsmodelle entwickeln, demonstrieren, ausbauen und/oder nachahmen.
Für die Zwecke dieses Themas beziehen sich Geschäfts- und Liefermodelle auf die Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien und ihre Rollen, die eine Reihe von Beziehungen, Verantwortlichkeiten und Rechten beinhalten, einschließlich der Vereinbarungen über das Eigentum an den Geräten und die Bezahlung.
Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass die Installationen von hoher Qualität sind, dass die ausgewählten Gebäude vor der Installation für eine Wärmepumpe geeignet und vorbereitet sind (z. B. in Bezug auf Wärmedämmung, interne Verteilersysteme) und dass der Wärmebedarf des Gebäudes und die Größe der Wärmepumpe angemessen bewertet werden. Zu diesem Zweck können in den Vorschlägen innovative Methoden/Werkzeuge zur Vereinfachung der Verfahren und Bewertungen eingesetzt werden.
Die Vorschläge sollten die Wirksamkeit und Replizierbarkeit der vorgeschlagenen Ansätze nachweisen.
Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen sollte zumindest auf der Raumheizung liegen; dies schließt jedoch nicht aus, dass zusätzliche Funktionen wie Warmwasserbereitung und Raumkühlung berücksichtigt werden. Die Maßnahmen können sich auf alle Gebäudetypen beziehen, wobei Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Gebäude besonders erwünscht sind. Synergien von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen und/oder hybriden erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen könnten ebenfalls gefördert werden.
Wärmepumpen sollten von Fachleuten mit entsprechenden Qualifikationen und Fähigkeiten geplant und installiert werden. Alle für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erforderlichen Akteure sollten einbezogen werden; falls sie nicht direkt beteiligt sind, sollte ihre Unterstützung im Vorschlag nachgewiesen werden.
In diesem Zusammenhang können die Vorschläge neue strategische Partnerschaften zwischen relevanten Akteuren (z. B. Industrie, Installateuren, lokalen Behörden, Verbraucherverbänden, integrierten Diensten für die Hausrenovierung) einrichten oder bestehende Partnerschaften stärken und das Ziel des Green-Deal-Industrieplans der Europäischen Kommission für das Netto-Nullzeitalter berücksichtigen, u. a. die Lieferkette für Wärmepumpen in der EU zu stärken.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus anderen einschlägigen Projekten und Programmen aufbauen.
Bereich B: Zusammenarbeit zwischen Industriesektoren und Anbietern industrieller Wärmepumpentechnologie
Vorschläge in diesem Bereich sollten eine nachhaltige und effiziente Energienutzung in mindestens einem Industriesektor fördern, indem sie die Kluft zwischen Nutzenden und Anbietenden von industriellen Wärmepumpenlösungen überbrücken. Vor allem sollten die Vorschläge die Zusammenarbeit zwischen Industriesektoren/Teilsektoren, die ähnliche Prozesse und energiebezogene Bedürfnisse haben, und Wärmepumpenherstellern und -anbietern erleichtern. Auf der Nutzerseite könnten bestimmte Industriesektoren die Prozesse ihres Sektors untersuchen, um einen "durchschnittlichen" Prozess zu definieren und ihren betrieblichen Energiebedarf durch einen engeren Austausch mit Technologielieferanten auf kosteneffizienteste Weise neu zu bewerten, um nachhaltige Energielösungen effektiv zu gestalten. Auf der Anbieterseite könnten die Herstellenden und Anbietenden von industriellen Wärmepumpen ihr bestehendes technologisches Angebot, ihre Produkte und Lösungen optimieren und standardisieren, um den Bedürfnissen des Industriesektors gerecht zu werden.
Diese abgestimmte Zusammenarbeit zur Schaffung von Nachfrage und Sicherstellung des Angebots würde bestimmten Industriesektoren auf ihrem Weg zur Dekarbonisierung zugute kommen. Ziel ist es, von einem projektbezogenen Ansatz für jede einzelne Industrieanlage und jeden einzelnen Prozess zu strafferen, standardisierten und schlüsselfertigen Lösungen für Industriesektoren und/oder Prozesse mit ähnlichem Energiebedarf überzugehen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die Einrichtung konkreter Kooperationsinitiativen erleichtern und die Optimierung und Integration industrieller Wärmepumpenlösungen in industrielle Prozesse belegen. Die Aktivitäten sollten nicht nur die Bewertung und Optimierung technischer Aspekte umfassen, sondern auch die Schaffung und den Austausch von Wissen und Fachkenntnissen, einschließlich Leitlinien für den Einsatz der Lösungen, sowie die Entwicklung und Validierung von Geschäftsmodellen für den Einsatz der untersuchten spezifischen Lösungen in dem/den betreffenden Sektor(en).
Die Vorschläge sollten die Verbreitung und Vervielfältigung der vorgeschlagenen Ansätze für eine breite Einführung gewährleisten, einschließlich der Beratung und des Aufbaus von Kapazitäten bei den einschlägigen Akteuren und Initiativen, sowie mögliche Synergien mit einschlägigen Finanzierungsinstrumenten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene ermitteln und darstellen, die zum Aufbau, zur Verbreitung und zur Nutzung von Wissen und Ergebnissen beitragen könnten.
Im Hinblick auf eine wirksame Marktakzeptanz und -umsetzung wird empfohlen, den/die betreffenden Nutzersektor(en) und die Vertreter der Technologieanbieter einzubeziehen.
Die Vorschläge sollten sich auf bestehende Technologien konzentrieren, die bereits auf dem Markt erhältlich sind. Aktivitäten, die auf die technologische und erstmalige Einführung auf dem Markt abzielen, einschließlich für Produkte der Technologiebereitschaftsstufe 8, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Themas.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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