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Call-Eckdaten
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Schnellere, gründlichere, intelligentere, dienstleistungs- und datengestützte Renovierung
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-BETTERRENO
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema trägt zu den Zielen der EU-Strategie "Renovation Wave" bei und soll bei der Umsetzung der aktuellen und künftigen Gebäudepolitik helfen, insbesondere im Hinblick auf die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), aber auch unter Berücksichtigung von Aspekten der neuen europäischen Bauhaus-Initiative.
Call-Ziele
Dieses Thema befasst sich mit mehreren Bereichen, die für das Erreichen der ehrgeizigen EU-Ziele für die Dekarbonisierung von Gebäuden entscheidend sind. Es zielt auf die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten ab, die Akteure, Märkte, Rahmenbedingungen und innovative Lösungen zusammenbringen, um die Attraktivität der Verbesserung der Gebäudeleistung zu erhöhen und den administrativen, logistischen und finanziellen Aufwand zu verringern, der immer noch mit der (tiefgreifenden) Nachrüstung von Gebäuden einhergeht. Das Thema zielt auch darauf ab, den Bedarf an Qualitätsdaten zu decken, um die Überprüfung und Finanzierung robuster zu machen und die Einführung von Dienstleistungen zu unterstützen, die die Energieeffizienz und die Intelligenz von Gebäuden aufwerten. Die Vorschläge sollten gegebenenfalls Synergien ausloten und dabei auf den Ergebnissen von Projekten, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere von Horizont 2020 und Horizont Europa, finanziert werden, aufbauen, diese ergänzen oder deren Marktakzeptanz fördern.
Die Vorschläge sollten sich auf einen der beiden unten genannten Bereiche (A oder B) konzentrieren. In der Einleitung des Vorschlags sollte eindeutig ein Bereich genannt werden, anhand dessen der Vorschlag bewertet werden soll. Bezieht sich ein Vorschlag auf Elemente aus mehr als einem Bereich, sollte dies ordnungsgemäß begründet werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen (je nach Umfang) beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Vorschläge für die Geltungsbereiche A und B sollten ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
Für Scope A:
Vorschläge, die im Rahmen von Scope A eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie je nach Bereich zu den folgenden Auswirkungen beitragen werden:
- Entwicklung von Geschäftsmodellen für die Durchführung groß angelegter tiefgreifender Renovierungsprojekte, die es ermöglichen, Kosten und Zeit vor Ort zu reduzieren.
- Einführung von Renovierungspässen für Gebäude.
- Verbesserte Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren und Gewerken, die auf der Angebotsseite von Renovierungsarbeiten tätig sind (insbesondere KMU und einzelne Handwerker*innen).
- Wirksame und reproduzierbare Lösungen, die zu höheren Renovierungsraten führen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der Indikatoren für Bereich A quantifizieren, wenn diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Die Indikatoren für Bereich A umfassen:
- Erhöhte Renovierungsraten.
- Erhöhte Tiefenrenovierungsraten.
- Anzahl der tiefgreifenden Renovierungen mit reduzierten Kosten.
- Anzahl der Gebäude, die mit einem Renovierungspass ausgestattet sind.
- Anzahl der Unternehmen, die von einer verbesserten Koordinierung für tiefgreifende Renovierungsprojekte profitieren.
Für Bereich B:
Vorschläge, die im Rahmen von Scope B eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie zu den folgenden Wirkungen beitragen werden:
- Verbesserte Verfügbarkeit, Qualität und Genauigkeit von Gebäudedaten.
- Verbesserter Zugang zu und Nutzung von Gebäudedaten durch Finanzinstitute, Dienstleistungsanbieter und Gebäudeeigentümer/-betreiber, z. B. zur Einführung innovativer Finanzierungssysteme und/oder spezieller Finanzprodukte.
- Verbesserte Zuverlässigkeit und Konsistenz von Energieausweisen; verstärkte Marktakzeptanz von Energieausweisen, einschließlich einer stärkeren Berücksichtigung bei der Bewertung von Gebäuden und Gebäudeportfolios.
- Bessere Qualität und Kosteneffizienz der Inspektionen und der für den Energieausweis durchgeführten Bewertungsverfahren.
- Einführung verbesserter Methoden zur Messung und Monetarisierung des Primärnutzens und der Zusatznutzen innovativer Dienstleistungen, wie z. B. externe Umwelt- und Gesundheitsaspekte.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, wenn diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für Bereich B gehören:
- Anzahl der Methoden und interoperablen Datenmodelle, die von den Beteiligten, einschließlich der Marktteilnehmer und der öffentlichen/politischen Akteure, übernommen wurden.
- Anzahl der Referenzen, die die Nutzung verbesserter Gebäudedaten durch Markt- und öffentliche/politisch relevante Akteure belegen.
- Anzahl der Dritten, einschließlich Finanzinstituten und Energiedienstleistungsunternehmen, die vom Zugang zu Daten über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden profitieren.
- Anzahl der genaueren und zuverlässigeren Ausweisregelungen und Bewertungsverfahren/-instrumente, die getestet und/oder eingesetzt werden.
- Anzahl der Referenzen, die die Verwendung genauerer und zuverlässigerer Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz durch öffentliche und/oder Marktteilnehmer, einschließlich Finanzinstitute, belegen.
- Anzahl der Akteure, insbesondere der öffentlichen, die Plattformen zur Aufnahme und Integration von Datenmodellen und Normen im Bereich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nutzen und in diese einspeisen.
- Anzahl der innovativen Inspektionsverfahren und -instrumente, die entwickelt, getestet und/oder eingesetzt werden.
- Anzahl der Verbraucher*innen (Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen), denen neue und intelligente Dienstleistungsangebote angeboten werden oder die davon profitieren.
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Erwartete Ergebnisse
Bereich A: Erleichterung groß angelegter tiefgreifender Renovierungen
Maßnahmen im Rahmen von Scope A sollten das Volumen und die Nachfrage nach tiefgreifenden Renovierungen ankurbeln, indem sie die Nachfrage bündeln und Geschäftsmodelle für tiefgreifende Renovierungsprojekte auf Bezirksebene einführen, Instrumente wie Gebäude-Renovierungspässe einführen oder die Koordinierung von kleinen und mittleren Akteuren in der Lieferkette verbessern.
Das Thema begrüßt Maßnahmen auf allen Märkten, unabhängig von ihrer Bereitschaft oder Reife, und insbesondere auf weniger reifen Märkten.
In den Vorschlägen sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen erläutert und an den Kontext angepasst werden, in dem sie durchgeführt werden sollen.
Die Antragsteller werden auf die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verwiesen, die rechtliche Definitionen für Begriffe wie "tiefgreifende Renovierung", "stufenweise tiefgreifende Renovierung" oder "Null-Emissions-Gebäude" enthält. Neben der Verbesserung der Energieeffizienz und der Umstellung auf nachhaltige Energiequellen sollten die Vorschläge auch Aspekte der Umweltqualität in Innenräumen (IEQ) und des Komforts berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten mindestens einen der folgenden Bereiche/Aspekte behandeln:
- Beseitigung von Markthindernissen und Förderung der Entwicklung von Geschäftsmodellen für die Durchführung groß angelegter tiefgreifender Renovierungsprojekte, z. B. auf Stadtteil- oder Quartiersebene. Die Vorschläge sollten den gesamten Renovierungsprozess einfacher und attraktiver für alle Beteiligten machen, von Bauakteuren und Investor*innen bis hin zu Gebäudeeigentümern*innen und Bewohner*innen. Die Vorschläge sollten die Mobilisierung und Bündelung der Nachfrage sowie die Verbindungen zwischen Angebot und Nachfrage erleichtern, z. B. die Interaktion zwischen Gebäudeeigentümer*innen, Verwalter*innen und Lieferant*innen. Die Vorschläge sollten sich nicht auf die Entwicklung von Technologien und/oder Materialien konzentrieren, sondern auf die Einführung marktreifer Technologien und Pakete und auf Gebäudesegmente oder -typologien, die eine schnelle und großflächige Einführung ermöglichen. Die Vorschläge können sich auch mit der Standardisierung von Lösungen für die Gebäudesanierung und mit Aspekten der Kreislaufwirtschaft befassen, sofern dies relevant ist. Die Vorschläge können sich mit der Einführung von Materialien und Lösungen befassen, die die Energieeffizienz und das Wohlbefinden in Gebäuden verbessern, einschließlich industrieller Vorfertigung und modularer Lösungen oder anderer Lösungen, die auch kreislauffähige und biobasierte Materialien berücksichtigen. Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die Baukosten zu senken, die Renovierungszeit vor Ort zu verkürzen, den Materialeinsatz und die Auswirkungen möglicher Störungen auf der Angebotsseite zu verringern, die Kohlenstoffbilanz und die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus zu verbessern und die Kreislauffähigkeit zu erhöhen. Neben technischen Lösungen sollten auch Geschäftsmodelle, Finanzierungslösungen, Leistungsgarantien, Entwurfs- und Beschaffungsverfahren berücksichtigt werden.
- Einführung von Renovierungspässen für Gebäude. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das mit der Neufassung der EPBD eingeführt wurde, um Gebäudeeigentümer*innen bei der Planung einer schrittweisen Renovierung ihrer Gebäude zu helfen. Renovierungspässe bieten eine klare Strategie für eine stufenweise Renovierung mit dem Ziel, das Gebäude bis 2050 in ein Null-Emissions-Gebäude umzuwandeln, und helfen Eigentümern und Investoren bei der Planung des besten Zeitplans und Umfangs der Maßnahmen sowie bei der Verknüpfung mit Finanzierungs- und Förderprogrammen. Wie in der überarbeiteten EPBD angegeben, müssen die Mitgliedstaaten ein System von Renovierungspässen einführen, um ihren Bürger*innen den Zugang zu diesem Instrument zu ermöglichen. Daher sollten die Vorschläge den Entwicklungen in den Gebieten, in denen sie umgesetzt werden sollen, folgen und mit den EU- und nationalen Rahmenwerken übereinstimmen, sofern vorhanden. Die Verknüpfung dieses Instruments mit anderen gebäudebezogenen Instrumenten sollte in Betracht gezogen werden, z. B. mit Energieausweisen und digitalen Gebäudelogbüchern. Die Vorschläge sollten auch mit bestehenden Unterstützungs- und Finanzierungssystemen und zentralen Anlaufstellen oder Renovierungsunterstützungsdiensten für Hausbesitzer*innen in ihrem Aktionsbereich koordiniert werden.
- Beseitigung von Hindernissen im Zusammenhang mit der mangelnden Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren und Gewerken, die an der Angebotsseite von Renovierungsarbeiten beteiligt sind (insbesondere KMU und einzelne Handwerker*innen), und den in diesem Sektor erforderlichen Kapazitäten, um die Ziele der "Renovierungswelle" zu erreichen. Die Maßnahmen sollten Anreize für die Zusammenarbeit schaffen und zur Bildung von Partnerschaften und Konsortien führen, die in der Lage sind, Geschäftsmodelle und langfristige Kooperationsmodelle zwischen KKMU (Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen) zu entwickeln, die das Gebäude und die Hausbesitzer wirksam erreichen und tiefgreifende Renovierungen mit Garantien ermöglichen (einschließlich der Umstellung auf effiziente Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien), wodurch die Risiken und Transaktionskosten für die Unternehmen verringert werden. Dazu könnte die Standardisierung vertraglicher Aspekte gehören, z. B. die Haftung bei minderwertiger Arbeit, die Zusammenführung verschiedener Gewerke und/oder deren Schulung zur Abgabe gemeinsamer Angebote und zur Zusammenarbeit bei Projekten für tiefgreifende Renovierungen, die Gewährleistung eines solideren Informationsaustauschs zwischen Unternehmen, die Präsentation integrierter Angebote für tiefgreifende Renovierungen gegenüber potenziellen Kunden usw. Diese Aktivitäten könnten mit den Dienstleistungen von zentralen Anlaufstellen für Renovierungen, Marktplätzen oder anderen Vermittlungsstrukturen verbunden werden. Die Vorschläge sollten auch Aspekte im Zusammenhang mit Qualität und Garantien einbeziehen, um gegenwärtigen und künftigen Kunden Vertrauen zu geben, z. B. durch eine mögliche Verknüpfung von Leistungsgarantien mit Zahlungen und Verfahren für die Bewertung der Arbeiten nach Abschluss der Arbeiten, um gewonnene Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse auf den angestrebten lokalen, regionalen und/oder nationalen Märkten und in dem betreffenden Teilsektor des Gebäudebestands übernommen werden, z. B. durch die Einbeziehung von Berufsorganisationen/-verbänden und/oder anderen relevanten Interessengruppen.
Bereich B: Energiedaten und -dienstleistungen für Gebäude
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie die Verfügbarkeit, Qualität und Genauigkeit von Gebäudedaten und den Zugang zu diesen Daten für verschiedene Verwendungszwecke und Parteien, einschließlich Finanzinstituten und Datenaggregatoren, verbessern; darüber hinaus sollen sie die Nutzung von Daten für die Entwicklung und Finanzierung von Dienstleistungen, die die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Effizienz des Systems verbessern, untersuchen und fördern. Im Rahmen der Maßnahmen können auch Konzepte für die Nutzung besserer Daten entwickelt und eingesetzt werden, um die Zuverlässigkeit und Kohärenz von Schlüsselinstrumenten wie den Energieausweisen zu verbessern.
Technologische, auch innovative, Lösungen können als Katalysator eingesetzt werden, dürfen aber nicht im Mittelpunkt der Aktion stehen.
Die Maßnahmen sollten zum Beispiel einen oder mehrere der folgenden Bereiche/Aspekte betreffen:
- Entwicklung von Methoden, die die Erhebung und Strukturierung von Daten robuster machen und zur systematischen Integration und Nutzung von konventionellen und gemessenen Daten, gegebenenfalls auch von Big Data, beitragen. Dazu gehören innovative Methoden und Instrumente zur Messung und/oder Schätzung und/oder Berechnung der Energieleistung und der Energieeinsparungen, zur Erleichterung der Finanzierung von energetischen Renovierungen und zur Einführung von Energiedienstleistungen. Dies könnte auch nicht-energetische Vorteile mit sich bringen, insbesondere Gesundheit, Wohlbefinden und Produktivität durch die Verbesserung der Umweltqualität in Innenräumen.
- Wie in der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) festgelegt, soll der Zugang von Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen und Gebäudemanager*innen zu Gebäudedaten verbessert werden; der Zugang Dritter, insbesondere von Finanzinstituten und Dienstleistern wie Energiedienstleistungsunternehmen (ESCOs) und Aggregatoren, zu Gebäudedaten soll verbessert werden, z. B. durch die Unterstützung der Entwicklung nationaler Vorschriften für den Zugang zu Energiedaten.
- Entwicklung, Umsetzung und Einführung von Ansätzen, die Messdaten und integrierte Datenerfassung/-verarbeitung für Energieausweise (EPC) nutzen, um a) die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von EPCs zu verbessern und/oder b) die Marktakzeptanz von EPCs zu erhöhen; dies umfasst beispielsweise Maßnahmen, die dazu beitragen, die Bewertung von EPCs und die Verbesserung der Bewertung mit dem Wert eines Gebäudes im Hinblick auf potenzielle Investitionen zu verknüpfen; c) Berücksichtigung neuer Aspekte, die in EPCs widergespiegelt werden sollen, wie z. B. die Umweltqualität in Innenräumen und verwandte Elemente.
- Förderung und Unterstützung des Einsatzes innovativer Technologien und digitaler Werkzeuge für Inspektionen, insbesondere nach Bau- und Renovierungsarbeiten.
- Unterstützung der Koordinierung von Initiativen und Projekten im Bereich der Gebäude, der Gebäudepolitik und der Gebäudedaten, einschließlich der Förderung der Zusammenarbeit und der Kommunikation im Hinblick auf Projekte und Aktivitäten, für die Gebäudepolitik und -daten ein wesentliches Element darstellen.
- Unterstützung des Aufbaus und der Verwaltung einer agilen, marktbasierten Gemeinschaft von Datenanbietern für die EU-Gebäudebestandsbeobachtungsstelle mit dem Ziel, alle relevanten Sektoren und (privaten und öffentlichen) Akteure einzubeziehen; Festlegung und Umsetzung einer effektiven Struktur zur Durchführung einer umfassenden und dauerhaften Datenerhebung in der Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem EU BSO, um die kontinuierliche Erweiterung der EU BSO-Datenbank zu optimieren.
- Integration von Instrumenten und Plattformen, die zur Koordinierung und Harmonisierung von Datenmodellen, Methoden und Normen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beitragen.
- Entwicklung von Diensten, die tatsächliche Energieverbrauchsdaten, gemessene Einsparungen und gemessene Flexibilität, die von aktiven Gebäuden bereitgestellt werden, nutzen, aufbauend auf den Tests und der Umsetzung des Smart Readiness Indicator (SRI) in den EU-Mitgliedstaaten und als Beitrag dazu, und Erforschung des Beitrags aktiver Gebäude zur Effizienz und Stabilität des Energiesystems, insbesondere von großen tertiären Gebäuden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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