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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

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Call-Eckdaten

Strategische integrierte Projekte - Umwelt

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"

Call Nummer

LIFE-2024-STRAT-ENV-SIP-two-stage

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
05.09.2024 17:00

Förderquote

60%

Budget des Calls

€ 50.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Antragsteller sollten die Umsetzung eines der folgenden Pläne/Strategien anstreben: Kreislaufwirtschaft, Abfall, Wasser oder Luft.

Call-Ziele

Die Antragsteller sollten die Umsetzung eines der folgenden Pläne/Strategien anstreben:

  • Kreislaufwirtschaft: Nationale oder regionale Aktionspläne, Strategien, Fahrpläne oder Ähnliches für die Kreislaufwirtschaft, die offiziell genehmigt sind und spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen.
  • Abfall: Nationale und regionale Abfallwirtschaftspläne (WMP) gemäß Artikel 28 der Abfallrahmenrichtlinie und/oder Abfallvermeidungsprogramme (WPP), wie in Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie gefordert.
  • Wasser: Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete (RBMP) gemäß Anhang VII der Wasserrahmenrichtlinie, Pläne für das Hochwasserrisikomanagement (FRMP) gemäß der Hochwasserrichtlinie oder Meeresstrategien gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
  • Luft: Luftqualitätspläne gemäß der Luftqualitätsrichtlinie oder nationale Programme zur Luftreinhaltung (NAPCP) gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Bis zum Ende des Projekts: zumindest wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans und Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans.
  • Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der angestrebten Plans/Strategie(n)/Aktionsplans.

In Phase 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragsteller die relevanten Indikatoren (KPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.

Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische Leistungsindikatoren" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.

Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.

Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.

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Erwartete Ergebnisse

SIPs für die Kreislaufwirtschaft:

Diese SIPs sollen die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Ansätze für die Umsetzung von nationalen oder regionalen Aktionsplänen, Strategien, Fahrplänen oder Ähnlichem für die Kreislaufwirtschaft unterstützen.

Solche Pläne oder Strategien werden als förderfähig für dieses SIP-Thema betrachtet, sofern sie:

  • offiziell genehmigt sind,
  • spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und
  • mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen.

Es wird bewertet, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.

SIPs für Abfälle:

Diese SIPs sollen die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Konzepte für die Umsetzung der in Artikel 28 der Abfallrahmenrichtlinie geforderten WMP und/oder der in Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie geforderten WPPs unterstützen.

Mit dem ausgewählten Maßnahmenpaket sollten die Vorschläge für den SIP Abfall ihren EU-Mehrwert im Hinblick auf ihren Beitrag zur Umsetzung der Abfallhierarchie (Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie), zur Erreichung der Recyclingziele gemäß Artikel 11 der Abfallrahmenrichtlinie und zusätzlicher Ziele in den EU-Abfallvorschriften sowie zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung dieser Ziele nachweisen.

Es wird bewertet, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge daher auf folgende Aspekte eingehen:

  • der erwartete Grad der Umsetzung der WMP/WPP als direkte Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen Mitteln finanziert werden, die parallel zum SIP insbesondere für Investitionen in die Sammlung, Sortierung und Behandlung von Abfällen mobilisiert werden;
  • die Auswirkungen auf die Verringerung des Abfallaufkommens, die Wiederverwendung von Produkten und die Vorbereitung auf die Wiederverwendung, die verstärkte getrennte Sammlung (insbesondere von Papier, Glas, Metall, Kunststoff und Bioabfall), das Recycling, die stoffliche Verwertung, die schrittweise Einstellung der Deponierung, die Verringerung der Vermüllung und die Verringerung oder angemessene Behandlung gefährlicher Abfälle;
  • die Umsetzung der Deponierichtlinie, der Verordnung über die Verbringung von Abfällen und spezifischer Richtlinien über Abfallströme, wie der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle;
  • die Umsetzung wirtschaftlicher Instrumente zur Unterstützung einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung (erweiterte Herstellerverantwortung, Pay-As-You-Throw-Systeme, Deponie-/Verbrennungssteuern);
  • die Entwicklung von Kommunikations-, Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der oben genannten Ziele (einschließlich des Einsatzes neuer Techniken wie sozialer Medien, Interaktion mit Schulen usw.);
  • die erwartete Verbesserung/Konsolidierung der langfristigen Kapazität zur Überwachung und Bewertung des Aufkommens von Siedlungsabfällen, ihrer Zusammensetzung, ihrer Behandlung gemäß der Abfallhierarchie sowie die Verstärkung der Kontrollen der Verbringung von Abfällen (Verbringung);
  • gegebenenfalls der Beitrag zur Umsetzung der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die in den Fahrplänen enthalten sind , die im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der europäischen Abfallgesetzgebung ausgearbeitet wurden.

SIPs für Wasser

Es wird bewertet, inwieweit Vorschläge für SIPs im Bereich Wasser zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beitragen.

Überlegungen, die nur für SIPs im Bereich Wasser relevant sind, die auf Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete abzielen (RBMPs):

Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, die zu Fortschritten bei der Erreichung der Ziele für den guten Zustand bzw. das Potenzial der Wasserrahmenrichtlinie führen, und zwar in Übereinstimmung mit den in den Mitgliedstaaten gemäß der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete.

Die SIPs sollten eine ausgewählte Reihe von Maßnahmen umsetzen, die im Bewirtschaftungsplan für ein ganzes Einzugsgebiet oder ein großes Teileinzugsgebiet als notwendig erachtet werden.

Die Projekte sollten sich auf die großräumige Planung (z. B. große Teileinzugsgebiete oder Flusseinzugsgebiete) und die Einführung von Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhalts in städtischen und ländlichen Gebieten, zur Verbesserung der Infiltration, zur Erhöhung der Wasserspeicherkapazität und zur Beseitigung von Schadstoffen durch natürliche oder "naturähnliche" Prozesse konzentrieren. Sie sollten Synergien anstreben, um Maßnahmen durchzuführen, die bestehende hydromorphologische Belastungen ausgleichen und die biologische Vielfalt und den Freizeitwert verbessern.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten auf signifikante Belastungen abzielen, die sich auf den derzeitigen Wasserzustand in diesem Flusseinzugsgebiet im Allgemeinen und auf signifikante Belastungen, die sich auf die Wasserrückhaltekapazität der Umwelt im Besonderen auswirken, auswirken. Diese Belastungen sollten in den jüngsten Bewertungen ermittelt worden sein, die der Mitgliedstaat zur Vorbereitung der Umsetzungspläne für die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -politiken (z. B. Wasserrahmenrichtlinie, MSRL, Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Trinkwasserrichtlinie, Badegewässerrichtlinie, Hochwasserrichtlinie und/oder Dürrepläne) durchgeführt hat.

SIPs, die auf RBMPs abzielen, sollten ihren EU-Mehrwert im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nachweisen - entweder in Form einer quantifizierten Verringerung der Belastung oder einer prognostizierten Verbesserung der Wasserkörper in Richtung eines guten Zustands. Wenn möglich, sollte dies durch eine Bewertung der weitergehenden Ökosystemleistungen ergänzt werden, die durch den SIP realisiert werden.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:

  • das erwartete Ausmaß der Umsetzung des angestrebten Bewirtschaftungsplans als direkte Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden,
  • die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Beseitigung signifikanter unzureichender Belastungen und/oder die Verbesserung des guten Zustands bzw. der potenziellen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie,
  • die Art und Weise, wie ein ökosystemorientierter Ansatz zur Festlegung und Durchführung von Maßnahmen verwendet wird, die nicht nur der Wasserrahmenrichtlinie, sondern auch anderen Zielen der EU-Wasserpolitik (MSRL, Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Trinkwasser-Richtlinie, Nitrat-Richtlinie, Badegewässer-Richtlinie, Hochwasser-Richtlinie und/oder Dürre-Pläne) dienen, sowie eine Bewertung des ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nutzens, der durch den SIP erwartet wird,
  • wie der SIP zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie außerhalb des Geltungsbereichs des SIP beitragen wird - Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Flusseinzugsgebiete.

Überlegungen, die nur für Wasser-SIPs relevant sind, die auf Hochwasserrisikomanagementpläne (FRMPs) abzielen:

Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, die in den in den Mitgliedstaaten erstellten Hochwasserrisikomanagementplänen festgelegt sind und sich auf die Vermeidung, den Schutz und die Bereitschaft gemäß der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken konzentrieren.

Die SIPs sollten auf die Umsetzung aller in den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) festgelegten Maßnahmen abzielen und eine angemessene Beteiligung aller betroffenen Akteure an dem Prozess gewährleisten.

Neben den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:

  • der erwartete Grad der Umsetzung der angestrebten Hochwasserrisikomanagementpläne als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
  • die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Bewältigung signifikanter Hochwasserrisiken; und
  • Übertragbarkeit der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Praktiken des Hochwasserrisikomanagements mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, aber auch auf die Koordinierung in grenzüberschreitenden Einzugsgebieten, auch mit Drittländern.

Überlegungen, die nur für Wasser-SIPs relevant sind, die auf Meeresstrategien abzielen:

Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen oder Aktionen unterstützen, die ergriffen werden müssen, um einen guten Umweltzustand in den Meeresgewässern jedes Mitgliedstaats zu erreichen oder zu erhalten. Diese Maßnahmen oder Aktionen sollten im Rahmen der Meeresstrategien der Mitgliedstaaten festgelegt werden, die gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erstellt worden sind. Dies steht im Einklang mit der EU-Mission "Restore our Ocean and Waters" (Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer), die darauf abzielt, die Gesundheit der Ozeane und Gewässer durch Forschung und Innovation, bürgerschaftliches Engagement und blaue Investitionen zu schützen und wiederherzustellen.

Die SIPs sollten auf die Umsetzung aller Maßnahmen/Aktionen der Meeresstrategie des Mitgliedstaates abzielen, wobei eine angemessene Einbeziehung aller betroffenen Interessengruppen in den Prozess sowie, falls erforderlich, die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten oder internationalen Organisationen wie den regionalen Meeresübereinkommen, die dieselbe Meeresregion betreffen, gewährleistet werden muss.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:

  • der erwartete Grad der Umsetzung der angestrebten Meeresstrategien als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
  • die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Gewährleistung eines guten Umweltzustands der Meeresgewässer; und
  • wie der SIP zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie außerhalb des Geltungsbereichs des SIP beitragen wird - Übertragbarkeit der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung von Meeresmaßnahmen/Aktionen/Praktiken in gemeinsamen Meeresregionen, auch mit Drittländern.

SIPs für Luftqualität

SIPs, die unter den thematischen Schwerpunktbereich Luft fallen, sind so konzipiert, dass sie die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Ansätze für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung lokaler und regionaler Luftqualitätspläne (AQP) im Sinne der Richtlinie 2008/50/EG oder für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung nationaler Luftreinhalteprogramme (NAPCP) gemäß der Richtlinie 2016/2284 über nationale Verpflichtungen zur Emissionsminderung unterstützen.

Im Allgemeinen werden Großprojekte bevorzugt. Wenn ein SIP für die Luft auf lokalen Luftreinhalteplänen beruht, sollte er daher die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen mindestens fünf Städten mit solchen Plänen beinhalten.

Basiert der SIP für Luftqualität auf einem oder mehreren regionalen AQP, sollten die LIFE-SIP-Projekte die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen einer beträchtlichen Anzahl betroffener lokaler und regionaler Verwaltungen umfassen. Beruht der SIP für Luftqualität auf einem NAPCP, sollte das Projekt die Koordinierung und Zusammenarbeit mit einer erheblichen Anzahl einschlägiger Akteure auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorsehen, z. B. mit nationalen oder regionalen Umweltbehörden, Verwaltungen von Regionen und großen städtischen Ballungsräumen sowie Verbänden.

Bewertet wird, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des mehrjährigen LIFE-Arbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.

Die Vorschläge sollten daher die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • der erwartete Umsetzungsgrad und die damit verbundenen Luftqualitätsverbesserungen des AQP oder NAPCP als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende, aus anderen Mitteln finanzierte Maßnahmen, die parallel zum SIP mobilisiert werden (insbesondere der Beitrag zur Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorschriften (bei AQP-basierten SIPs die bestehenden Grenz- und Zielwerte für die Luftqualität und, soweit möglich, die von der WHO empfohlenen Werte und bei NAPCP-basierten SIPs die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen;
  • die Beachtung der Kette von Maßnahmen, die für die Umsetzung, Bewertung und Weiterentwicklung eines AQP oder NAPCP erforderlich sind: Überwachung und Modellierung, Erstellung von Emissionskatastern und Zuweisung von Quellen, Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Information und Beteiligung der Öffentlichkeit;
  • der Beitrag zur Stärkung des Managements und der Verwaltung der Luftqualität, einschließlich des Umfangs der Beteiligung und des Engagements der jeweils zuständigen Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
  • das geografische Gebiet und die Zahl der Menschen, die von einer besseren Luftqualität profitieren würden, unter Berücksichtigung der schwierigen geografischen, meteorologischen und sozioökonomischen Bedingungen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
  • die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinatorin teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.

weitere Förderkriterien

Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in den Aufforderungsunterlagen auf den Seiten 26-31:

  • Anforderungen in Bezug auf die Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
  • Plattform-Sitzungen
  • Einbeziehung von Interessenvertretern
  • Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
  • Replizierbarkeit und Übertragbarkeit
  • Verursacherprinzip & Förderungswürdigkeit von Maßnahmen
  • Erwerb von Land

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 60 und 120 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
    • für Concept Notes (Stufe 1):
      • detaillierte Budgettabelle: nicht anwendbar
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan.
    • für Vollanträge (Stufe 2):
      • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Informationen zu den Teilnehmern
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan
      • Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
  • fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
    • für Stufe 1: nicht zutreffend
    • für Stufe 2:
      • Unterstützungsbekundungen
      • Erklärungen über die Kofinanzierung
      • sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)

Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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