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Call-Eckdaten
Strategische integrierte Projekte - Umwelt
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
Call Nummer
LIFE-2024-STRAT-ENV-SIP-two-stage
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Antragsteller sollten die Umsetzung eines der folgenden Pläne/Strategien anstreben: Kreislaufwirtschaft, Abfall, Wasser oder Luft.
Call-Ziele
Die Antragsteller sollten die Umsetzung eines der folgenden Pläne/Strategien anstreben:
- Kreislaufwirtschaft: Nationale oder regionale Aktionspläne, Strategien, Fahrpläne oder Ähnliches für die Kreislaufwirtschaft, die offiziell genehmigt sind und spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen.
- Abfall: Nationale und regionale Abfallwirtschaftspläne (WMP) gemäß Artikel 28 der Abfallrahmenrichtlinie und/oder Abfallvermeidungsprogramme (WPP), wie in Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie gefordert.
- Wasser: Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete (RBMP) gemäß Anhang VII der Wasserrahmenrichtlinie, Pläne für das Hochwasserrisikomanagement (FRMP) gemäß der Hochwasserrichtlinie oder Meeresstrategien gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
- Luft: Luftqualitätspläne gemäß der Luftqualitätsrichtlinie oder nationale Programme zur Luftreinhaltung (NAPCP) gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Bis zum Ende des Projekts: zumindest wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans und Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans.
- Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der angestrebten Plans/Strategie(n)/Aktionsplans.
In Phase 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragsteller die relevanten Indikatoren (KPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische Leistungsindikatoren" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.
Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Erwartete Ergebnisse
SIPs für die Kreislaufwirtschaft:
Diese SIPs sollen die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Ansätze für die Umsetzung von nationalen oder regionalen Aktionsplänen, Strategien, Fahrplänen oder Ähnlichem für die Kreislaufwirtschaft unterstützen.
Solche Pläne oder Strategien werden als förderfähig für dieses SIP-Thema betrachtet, sofern sie:
- offiziell genehmigt sind,
- spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und
- mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen.
Es wird bewertet, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.
SIPs für Abfälle:
Diese SIPs sollen die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Konzepte für die Umsetzung der in Artikel 28 der Abfallrahmenrichtlinie geforderten WMP und/oder der in Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie geforderten WPPs unterstützen.
Mit dem ausgewählten Maßnahmenpaket sollten die Vorschläge für den SIP Abfall ihren EU-Mehrwert im Hinblick auf ihren Beitrag zur Umsetzung der Abfallhierarchie (Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie), zur Erreichung der Recyclingziele gemäß Artikel 11 der Abfallrahmenrichtlinie und zusätzlicher Ziele in den EU-Abfallvorschriften sowie zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung dieser Ziele nachweisen.
Es wird bewertet, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.
Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge daher auf folgende Aspekte eingehen:
- der erwartete Grad der Umsetzung der WMP/WPP als direkte Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen Mitteln finanziert werden, die parallel zum SIP insbesondere für Investitionen in die Sammlung, Sortierung und Behandlung von Abfällen mobilisiert werden;
- die Auswirkungen auf die Verringerung des Abfallaufkommens, die Wiederverwendung von Produkten und die Vorbereitung auf die Wiederverwendung, die verstärkte getrennte Sammlung (insbesondere von Papier, Glas, Metall, Kunststoff und Bioabfall), das Recycling, die stoffliche Verwertung, die schrittweise Einstellung der Deponierung, die Verringerung der Vermüllung und die Verringerung oder angemessene Behandlung gefährlicher Abfälle;
- die Umsetzung der Deponierichtlinie, der Verordnung über die Verbringung von Abfällen und spezifischer Richtlinien über Abfallströme, wie der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle;
- die Umsetzung wirtschaftlicher Instrumente zur Unterstützung einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung (erweiterte Herstellerverantwortung, Pay-As-You-Throw-Systeme, Deponie-/Verbrennungssteuern);
- die Entwicklung von Kommunikations-, Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der oben genannten Ziele (einschließlich des Einsatzes neuer Techniken wie sozialer Medien, Interaktion mit Schulen usw.);
- die erwartete Verbesserung/Konsolidierung der langfristigen Kapazität zur Überwachung und Bewertung des Aufkommens von Siedlungsabfällen, ihrer Zusammensetzung, ihrer Behandlung gemäß der Abfallhierarchie sowie die Verstärkung der Kontrollen der Verbringung von Abfällen (Verbringung);
- gegebenenfalls der Beitrag zur Umsetzung der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die in den Fahrplänen enthalten sind , die im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der europäischen Abfallgesetzgebung ausgearbeitet wurden.
SIPs für Wasser
Es wird bewertet, inwieweit Vorschläge für SIPs im Bereich Wasser zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beitragen.
Überlegungen, die nur für SIPs im Bereich Wasser relevant sind, die auf Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete abzielen (RBMPs):
Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, die zu Fortschritten bei der Erreichung der Ziele für den guten Zustand bzw. das Potenzial der Wasserrahmenrichtlinie führen, und zwar in Übereinstimmung mit den in den Mitgliedstaaten gemäß der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete.
Die SIPs sollten eine ausgewählte Reihe von Maßnahmen umsetzen, die im Bewirtschaftungsplan für ein ganzes Einzugsgebiet oder ein großes Teileinzugsgebiet als notwendig erachtet werden.
Die Projekte sollten sich auf die großräumige Planung (z. B. große Teileinzugsgebiete oder Flusseinzugsgebiete) und die Einführung von Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhalts in städtischen und ländlichen Gebieten, zur Verbesserung der Infiltration, zur Erhöhung der Wasserspeicherkapazität und zur Beseitigung von Schadstoffen durch natürliche oder "naturähnliche" Prozesse konzentrieren. Sie sollten Synergien anstreben, um Maßnahmen durchzuführen, die bestehende hydromorphologische Belastungen ausgleichen und die biologische Vielfalt und den Freizeitwert verbessern.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten auf signifikante Belastungen abzielen, die sich auf den derzeitigen Wasserzustand in diesem Flusseinzugsgebiet im Allgemeinen und auf signifikante Belastungen, die sich auf die Wasserrückhaltekapazität der Umwelt im Besonderen auswirken, auswirken. Diese Belastungen sollten in den jüngsten Bewertungen ermittelt worden sein, die der Mitgliedstaat zur Vorbereitung der Umsetzungspläne für die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -politiken (z. B. Wasserrahmenrichtlinie, MSRL, Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Trinkwasserrichtlinie, Badegewässerrichtlinie, Hochwasserrichtlinie und/oder Dürrepläne) durchgeführt hat.
SIPs, die auf RBMPs abzielen, sollten ihren EU-Mehrwert im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nachweisen - entweder in Form einer quantifizierten Verringerung der Belastung oder einer prognostizierten Verbesserung der Wasserkörper in Richtung eines guten Zustands. Wenn möglich, sollte dies durch eine Bewertung der weitergehenden Ökosystemleistungen ergänzt werden, die durch den SIP realisiert werden.
Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:
- das erwartete Ausmaß der Umsetzung des angestrebten Bewirtschaftungsplans als direkte Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden,
- die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Beseitigung signifikanter unzureichender Belastungen und/oder die Verbesserung des guten Zustands bzw. der potenziellen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie,
- die Art und Weise, wie ein ökosystemorientierter Ansatz zur Festlegung und Durchführung von Maßnahmen verwendet wird, die nicht nur der Wasserrahmenrichtlinie, sondern auch anderen Zielen der EU-Wasserpolitik (MSRL, Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Trinkwasser-Richtlinie, Nitrat-Richtlinie, Badegewässer-Richtlinie, Hochwasser-Richtlinie und/oder Dürre-Pläne) dienen, sowie eine Bewertung des ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nutzens, der durch den SIP erwartet wird,
- wie der SIP zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie außerhalb des Geltungsbereichs des SIP beitragen wird - Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Flusseinzugsgebiete.
Überlegungen, die nur für Wasser-SIPs relevant sind, die auf Hochwasserrisikomanagementpläne (FRMPs) abzielen:
Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, die in den in den Mitgliedstaaten erstellten Hochwasserrisikomanagementplänen festgelegt sind und sich auf die Vermeidung, den Schutz und die Bereitschaft gemäß der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken konzentrieren.
Die SIPs sollten auf die Umsetzung aller in den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) festgelegten Maßnahmen abzielen und eine angemessene Beteiligung aller betroffenen Akteure an dem Prozess gewährleisten.
Neben den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:
- der erwartete Grad der Umsetzung der angestrebten Hochwasserrisikomanagementpläne als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
- die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Bewältigung signifikanter Hochwasserrisiken; und
- Übertragbarkeit der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Praktiken des Hochwasserrisikomanagements mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, aber auch auf die Koordinierung in grenzüberschreitenden Einzugsgebieten, auch mit Drittländern.
Überlegungen, die nur für Wasser-SIPs relevant sind, die auf Meeresstrategien abzielen:
Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen oder Aktionen unterstützen, die ergriffen werden müssen, um einen guten Umweltzustand in den Meeresgewässern jedes Mitgliedstaats zu erreichen oder zu erhalten. Diese Maßnahmen oder Aktionen sollten im Rahmen der Meeresstrategien der Mitgliedstaaten festgelegt werden, die gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erstellt worden sind. Dies steht im Einklang mit der EU-Mission "Restore our Ocean and Waters" (Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer), die darauf abzielt, die Gesundheit der Ozeane und Gewässer durch Forschung und Innovation, bürgerschaftliches Engagement und blaue Investitionen zu schützen und wiederherzustellen.
Die SIPs sollten auf die Umsetzung aller Maßnahmen/Aktionen der Meeresstrategie des Mitgliedstaates abzielen, wobei eine angemessene Einbeziehung aller betroffenen Interessengruppen in den Prozess sowie, falls erforderlich, die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten oder internationalen Organisationen wie den regionalen Meeresübereinkommen, die dieselbe Meeresregion betreffen, gewährleistet werden muss.
Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:
- der erwartete Grad der Umsetzung der angestrebten Meeresstrategien als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
- die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Gewährleistung eines guten Umweltzustands der Meeresgewässer; und
- wie der SIP zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie außerhalb des Geltungsbereichs des SIP beitragen wird - Übertragbarkeit der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung von Meeresmaßnahmen/Aktionen/Praktiken in gemeinsamen Meeresregionen, auch mit Drittländern.
SIPs für Luftqualität
SIPs, die unter den thematischen Schwerpunktbereich Luft fallen, sind so konzipiert, dass sie die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Ansätze für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung lokaler und regionaler Luftqualitätspläne (AQP) im Sinne der Richtlinie 2008/50/EG oder für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung nationaler Luftreinhalteprogramme (NAPCP) gemäß der Richtlinie 2016/2284 über nationale Verpflichtungen zur Emissionsminderung unterstützen.
Im Allgemeinen werden Großprojekte bevorzugt. Wenn ein SIP für die Luft auf lokalen Luftreinhalteplänen beruht, sollte er daher die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen mindestens fünf Städten mit solchen Plänen beinhalten.
Basiert der SIP für Luftqualität auf einem oder mehreren regionalen AQP, sollten die LIFE-SIP-Projekte die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen einer beträchtlichen Anzahl betroffener lokaler und regionaler Verwaltungen umfassen. Beruht der SIP für Luftqualität auf einem NAPCP, sollte das Projekt die Koordinierung und Zusammenarbeit mit einer erheblichen Anzahl einschlägiger Akteure auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorsehen, z. B. mit nationalen oder regionalen Umweltbehörden, Verwaltungen von Regionen und großen städtischen Ballungsräumen sowie Verbänden.
Bewertet wird, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des mehrjährigen LIFE-Arbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.
Die Vorschläge sollten daher die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- der erwartete Umsetzungsgrad und die damit verbundenen Luftqualitätsverbesserungen des AQP oder NAPCP als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende, aus anderen Mitteln finanzierte Maßnahmen, die parallel zum SIP mobilisiert werden (insbesondere der Beitrag zur Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorschriften (bei AQP-basierten SIPs die bestehenden Grenz- und Zielwerte für die Luftqualität und, soweit möglich, die von der WHO empfohlenen Werte und bei NAPCP-basierten SIPs die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen;
- die Beachtung der Kette von Maßnahmen, die für die Umsetzung, Bewertung und Weiterentwicklung eines AQP oder NAPCP erforderlich sind: Überwachung und Modellierung, Erstellung von Emissionskatastern und Zuweisung von Quellen, Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Information und Beteiligung der Öffentlichkeit;
- der Beitrag zur Stärkung des Managements und der Verwaltung der Luftqualität, einschließlich des Umfangs der Beteiligung und des Engagements der jeweils zuständigen Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
- das geografische Gebiet und die Zahl der Menschen, die von einer besseren Luftqualität profitieren würden, unter Berücksichtigung der schwierigen geografischen, meteorologischen und sozioökonomischen Bedingungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
- die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinatorin teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
weitere Förderkriterien
Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in den Aufforderungsunterlagen auf den Seiten 26-31:
- Anforderungen in Bezug auf die Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
- Plattform-Sitzungen
- Einbeziehung von Interessenvertretern
- Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
- Replizierbarkeit und Übertragbarkeit
- Verursacherprinzip & Förderungswürdigkeit von Maßnahmen
- Erwerb von Land
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 60 und 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
- für Concept Notes (Stufe 1):
- detaillierte Budgettabelle: nicht anwendbar
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan.
- für Vollanträge (Stufe 2):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Informationen zu den Teilnehmern
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan
- Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
- für Concept Notes (Stufe 1):
- fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
- für Stufe 1: nicht zutreffend
- für Stufe 2:
- Unterstützungsbekundungen
- Erklärungen über die Kofinanzierung
- sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)
Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
LIFE 2024 Strategic Nature and Integrated Projects (SNaP/SIP)LIFE 2024 Strategic Nature and Integrated Projects (SNaP/SIP)(1319kB)
Kontakt
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