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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Bereich der sozialen Innovation: Maßnahmen zur Entwicklung von Informationsdiensten für die Akteure des Marktes für soziale Wirkungsinvestitionen
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2024-SOC-IMP
Termine
Öffnung
27.03.2024
Deadline
04.07.2024 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 4.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 750.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das erwartete Ergebnis dieser Aufforderung ist die Förderung fundierter und besserer Investitionsentscheidungen, größerer Markttransparenz und eines Leistungs-Benchmarking mit dem Ziel, Investitionen in Unternehmen mit sozialem Zweck (Sozialunternehmen, Social Start-up, Impact Firms usw.) durch verbesserte Datenkapazitäten, Dienstleistungen und Instrumente und Praktiken für das Wirkungsmanagement zu fördern. Damit entspricht diese Aufforderung dem von vielen Marktteilnehmern geäußerten Bedarf, die einen zunehmenden Datenhunger zeigen, der von den derzeitigen öffentlichen und privaten Initiativen nicht ausreichend befriedigt wird.
Call-Ziele
Der Mehrwert der Aufforderung besteht darin, dass sie dazu beitragen wird, die Herausforderungen zu überwinden, die bisher die Multiplikation und den Ausbau kleinerer Stakeholder verhindert haben, so dass ein Niveau erreicht wird, das den Markt zu mehr Vertrauen, gemeinsamem/zugänglichem Wissen und Transparenz bewegen könnte. Es wird erwartet, dass dies durch die Unterstützung im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geschieht, da sie mehreren Stakeholdern helfen wird, ihre begrenzten Kapazitäten zu überwinden, um den dringend benötigten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsmaßnahmen Kontinuität zu verleihen.
Darüber hinaus wird diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gemäß der Logik der sozialen Innovation, die auf kollektiven Intelligenzbemühungen in Verbindung mit Bottom-up- und (häufig) unternehmerischen Lösungen beruht, die erforderliche Unterstützung für die Entwicklung neuer Lösungen (Produkte, Dienstleistungen, Modelle, Märkte, Prozesse usw.) bieten, die zu neuen oder verbesserten Fähigkeiten und Beziehungen und einer besseren Nutzung von Vermögenswerten und Ressourcen führen.
Gleichzeitig dreht sich die Gesamtstruktur der Aufforderung, wie auch aus den Anforderungen an die Zusammensetzung der Konsortien, die ihren Vorschlag einreichen, hervorgeht, um die Bausteine von Projekten zur sozialen Erprobung, bei denen ein Multi-Stakeholder-Ansatz von zentraler Bedeutung ist, insbesondere für die Bedarfsanalyse, die Bestandsaufnahme und das Benchmarking bestehender Lösungen.
Ein weiteres erwartetes Ergebnis der Aufforderung ist die Überwindung des inneren Spannungsverhältnisses zwischen Innovation bzw. Erprobung und Geschäftsentwicklung bzw. Wachstum, das sowohl für die Stakeholder, die bereits Dienstleistungen im Bereich des Wirkungsmanagements erbringen, als auch für diejenigen, die ihr Fachwissen und Know-how für den Sektor nutzen wollen, besteht. Einerseits besteht die Notwendigkeit, ein Unternehmen durch die Einführung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu entwickeln, das/die leicht skalierbar ist, andererseits sind Experimentierprozesse aus unternehmerischer Sicht sehr riskant, insbesondere wenn sie so konzipiert sind, dass die Frage der Skalierbarkeit und des Wachstums von Anfang an mit einbezogen wird.
Aus diesem Grund zielt die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, Finanzmittel bereitzustellen, um ein angemessenes und wirksames Gleichgewicht zwischen Erprobung und Unternehmensentwicklung zu schaffen und sicherzustellen, dass die Begünstigten nicht nur ein Entwicklungsstadium erreichen, das eine Skalierung ihrer Aktivitäten ermöglicht, sondern auch in der Lage sind, wichtige und wiederverwendbare Erkenntnisse aus einem solchen Prozess zu gewinnen.
Das Endziel der Aufforderung besteht nicht nur darin, eine neue Dienstleistung oder ein neues Produkt für die Überprüfung von Wirkungsdaten, die Ermittlung der Wirkungsleistung oder andere wissensbasierte Innovationsmodelle für eine bessere Entscheidungsfindung auf dem Markt für Investitionen mit sozialer Wirkung zu entwickeln, sondern auch darin, dass das neue Produkt oder die neue Dienstleistung, das/die konzipiert, entwickelt, erprobt und getestet und zunächst vom Markt validiert wurde, auch für eine Ausweitung geeignet ist.
Aus diesem Grund besteht das oberste Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darin, die Kontinuität der Maßnahmen nach dem in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehenen Zeitraum der EU-Finanzierung zu gewährleisten, und daher werden die Ergebnisse der Aufforderung hauptsächlich von der Erreichung einer Reihe genau definierter Meilensteine abhängen und weniger von der positiven Bewertung der vereinbarten Ergebnisse.
Themen und Prioritäten:
Im Rahmen dieser Aufforderung sind aufgrund der oben erwähnten Innovations- und Experimentierkomponente die Dimension der Erprobung, Bewertung und Skalierung zusammen mit dem iterativen Prozess grundlegende Aspekte der erwarteten Vorschläge, die vorrangig darauf abzielen, marktfähige innovative Lösungen für die Überprüfung von Wirkungsdaten, die Ermittlung der Wirkungsleistung oder andere wissensbasierte Innovationsmodelle für eine bessere Entscheidungsfindung auf dem Markt für Investitionen mit sozialer Wirkung zu entwickeln oder in großem Maßstab einzuführen.
Aus diesem Grund wird neben den spezifischen Anforderungen an die Zusammensetzung des Konsortiums die Marktvalidierung als grundlegendes Kriterium für die Bewertung der erfolgreichen Ausrichtung der Projektergebnisse auf die allgemeinen Themen und Prioritäten der Aufforderung angesehen.
Unter diesem Gesichtspunkt wird der Umfang der Aufforderung durch die Tatsache bestimmt, dass soziale Auswirkungen zu einem wichtigen Markttrend geworden sind. Einige Unternehmen verstärken ihre Komponente der sozialen Verantwortung, andere passen sogar ihre Geschäftsmodelle an, um neben den Gewinnen auch die sozialen Auswirkungen zu maximieren, oder führen sozial orientierte Maßnahmen in ihren Wertschöpfungsketten ein. Auf der anderen Seite geht es bei Sozialunternehmen und Impact-Firmen um das Primat der sozialen Wirkung (anstelle des Gewinnstrebens). Eine wachsende Zahl von Investoren ist daran interessiert, diese Praktiken bei ihren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite ist es jedoch nicht immer leicht zu verstehen, inwieweit die Behauptungen über die Auswirkungen tatsächlich der Realität entsprechen. Und selbst wenn die Behauptungen über die Auswirkungen durch unabhängige Studien untermauert werden, ist der Zugang zu den Daten oft begrenzt. Darüber hinaus ist die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Unternehmen hinsichtlich ihrer Fähigkeit, beabsichtigte soziale Auswirkungen zu erzielen, ebenfalls begrenzt.
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen diejenigen Stakeholder unterstützt werden, die derzeit Dienstleistungen oder Produkte anbieten oder die in der Lage und bereit sind, neue Dienstleistungen oder Produkte zu konzipieren und zu entwickeln, die zur Überwindung der oben genannten Herausforderungen beitragen könnten, was wiederum entscheidend dazu beitragen wird, das Phänomen des Auswaschens von Wirkungen - ob beabsichtigt oder nicht - anzugehen und der geringen Verfügbarkeit bzw. dem begrenzten Zugang zu hochwertigen Marktsignalen über die tatsächliche soziale Wirkung zu begegnen.
In der Tat gibt es auf dem Markt bereits einige Stakeholder, die in der Lage sind, Dienstleistungen im Bereich des sozialen Wirkungsmanagements zu erbringen, einschließlich Messung, unabhängige Überprüfung, Versicherung, Zertifizierung usw. Einige dieser Unternehmen sind auch in der Lage, ein Benchmarking der Unternehmen anhand der von ihnen erzielten sozialen Auswirkungen durchzuführen. Andere sind in der Lage, den Marktteilnehmern einen Ausblick auf die sozialen Auswirkungen zu geben oder sie auf der Grundlage verschiedener Variablen, einschließlich der sozialen Auswirkungen, in eine Rangliste aufzunehmen.
Andererseits muss der Markt für Investitionen mit sozialer Wirkung nicht nur von den derzeit tätigen Stakeholdern skaliert werden und wachsen, sondern auch die Zahl der verfügbaren Dienstleistungen und Produkte muss erhöht werden. Daher ermutigt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auch Newcomer, d. h. neu gegründete Unternehmen oder Unternehmen, die in anderen Sektoren tätig sind, aber über einschlägige Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, erfolgreiche Dienstleistungen und Produkte in diesem Bereich zu entwickeln und anzubieten.
Um mehr und besser informierte Investitionsentscheidungen, eine größere Markttransparenz und ein Leistungs-Benchmarking zu ermöglichen, möchte die Europäische Kommission diese Stakeholder unterstützen, insbesondere weil sie mit hohen Eintrittskosten und Schwierigkeiten beim Marktzugang konfrontiert sein können und erhebliche Investitionen benötigen, um zu skalieren, da dies häufig die Einführung anspruchsvollerer Technologien erfordert (automatisierte Datenerfassung durch Web-Scraping-Techniken, Big-Data-Analysen durch Algorithmen für maschinelles Lernen usw.).
Die Themen dieser Aufforderung betreffen daher die Bereitstellung verbesserter Datenkapazitäten sowie von Instrumenten und Verfahren für das Wirkungsmanagement für soziale Einrichtungen mit dem Ziel, diese auf dem Markt leicht verfügbar zu machen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erwartete Ergebnis der Aufforderung ist die Förderung von Innovationen und Experimenten, um das Ökosystem für Investitionen mit sozialer Wirkung zu bevölkern und so die Kontinuität nach dem Ende der Finanzhilfe mit mehr und stärkeren Akteuren zu gewährleisten, die in der Lage sind, den Markt mit Daten zur Überprüfung der Wirkung und mit Informationsdiensten über die Wirkung zu versorgen, sowie mit anderen wissensbasierten Innovationsmodellen für die Entscheidungsfindung bei Investitionen mit sozialer Wirkung. Letztendlich sollte dies mehr und besser informierte Investitionsentscheidungen, größere Markttransparenz und Leistungsvergleiche ermöglichen. Darüber hinaus würde dies wiederum den Raum für opportunistisches Verhalten und Informationsasymmetrien verringern, das Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern stärken und die richtigen Bedingungen für das Marktwachstum schaffen. Ein stärkerer, transparenterer und besser funktionierender Markt für Investitionen mit sozialer Wirkung ist für die Verwirklichung der Europäischen Säule sozialer Rechte von entscheidender Bedeutung, da er Investitionen in vielen der von den Grundsätzen der Säule abgedeckten Bereichen fördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die zu finanzierenden Aktivitäten dienen dem Entwurf, der Erprobung, der Pilotierung, der Validierung, der Entwicklung und/oder der Ausweitung der oben genannten Dienstleistungen, zu denen unter anderem die Überprüfung von Wirkungsdaten (d. h. die Bewertung der Wirkungsmanagementpraktiken oder der Wirkungsleistung eines Investors im Vergleich zu bestimmten Industriestandards) und, im weiteren Sinne, Impact Performance Intelligence Services gehören, die wiederum die Strategien und Technologien umfassen, die von Unternehmen für die Datenanalyse und das Management relevanter Informationen zur Wirkungsleistung eingesetzt werden.
Zu den gängigen Instrumenten von Impact Performance Intelligence Services gehören unter anderem - aber nicht ausschließlich - Berichterstattung, analytische Online-Verarbeitung, prädiktive oder präskriptive Analyse, Entwicklung von Dashboards, Data- oder Text-Mining, Process-Mining, Verarbeitung komplexer Ereignisse, Business Performance Management, Benchmarking, Rating und Signalisierung.
Die Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden können, sind daher einerseits alle üblichen Aktivitäten, die ein Unternehmer durchführen würde, um von der Ideenphase einer Dienstleistung oder eines Produkts zu deren Vermarktung zu gelangen (Produkt-/Dienstleistungsidee, Produkt-/Dienstleistungsentwicklung, Markteinführung von Produkten/Dienstleistungen, Aufbau eines Produkt-/Dienstleistungsunternehmens sowie Beschaffung von Finanzmitteln für das Produkt-/Dienstleistungsunternehmen und Wachstum); Andererseits beziehen sich die Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden können, angesichts des Ziels der Aufforderung und durch eine starke Experimentierkomponente auch auf die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten, die üblicherweise durchgeführt werden, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, das/die es dem Unternehmen ermöglicht, sich zu vergrößern und zu wachsen.
Obwohl weitere Einzelheiten zu den erwarteten Aktivitäten unter den im nächsten Absatz erwähnten potenziellen Ergebnissen sowie den wichtigsten Meilensteinen erläutert werden, können die folgenden Aktivitäten als Richtwerte für spezifische Aktivitäten angesehen werden, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden können:
- Brainstorming-Sitzungen zur Ideenfindung, Marktforschung zur Überprüfung der Durchführbarkeit der Idee, Ermittlung potenzieller Geschäftsoptionen und Definition der Zielkund*innen und ihrer Bedürfnisse
- Marktforschungsaktivitäten, Analyse der Stärken und Schwächen von Wettbewerbern, Ermittlung des Alleinstellungsmerkmals auf der Grundlage der Analysen
- Entwurf und Ausarbeitung von Geschäftsplänen mit Wertversprechen, Skizzierung von Geschäftszielen, Missionen und Visionen, Definition des Ertragsmodells und der Preisstrategie, Entwicklung der finanziellen Gesamtstrategie, einschließlich Finanzprognosen und vorläufigem Budget
- Rechtliche Analyse und Beratung zur Ermittlung der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen, Verhandlungen zur Festlegung der Eigentumsverhältnisse, der Kapitalverteilung und der Rollen/Verantwortlichkeiten in einem neuen oder bereits bestehenden Unternehmen, Festlegung der finanziellen Beiträge, Gewinn-/Verlustverteilung, Beilegung von Streitigkeiten, Wettbewerbsverbots- und Vertraulichkeitsvereinbarungen, Rechte an geistigem Eigentum und Eigentum, Unternehmensführung und Ausstiegsstrategie
- Definition von Betriebsprozessen und Arbeitsabläufen, Identifizierung und Planung von notwendiger Ausrüstung und Technologie, Entwicklung von Richtlinien für den laufenden Betrieb, Durchführung der erforderlichen Anschaffung oder Investition in notwendige Ausrüstung und Technologie
- Definition und Projektaktivitäten zu den Zielen des Produkts oder der Dienstleistung, Skizzierung der erforderlichen Merkmale und Funktionen, Festlegung des Projektumfangs, des Budgets und des Zeitplans
- Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, einschließlich Experimenten und Prototyping-Aktivitäten, sowie - falls zutreffend - die Definition des technologischen Rahmens, Entwurf und Erstellung von Back-End- und Front-End-Software-Drahtmodellen, Entwicklung der Architektur und von Prototypen für die Benutzerschnittstelle, Iteration von Entwurfsprozessen und Einholung von Feedback und Einarbeitung von Änderungen
- Produkt- oder Dienstleistungsentwicklung durch Auswahl des geeigneten Technologie-Stacks, Schreiben von Back-End- und Front-End-Code, Implementierung von Merkmalen und Funktionalitäten gemäß den Design-Spezifikationen
- Produkt- oder Service-Pilotierung, Validierung und Testaktivitäten, einschließlich der Entwicklungsstrategie, Durchführung von Usability-Tests zur Extrapolation von Erfolgsfaktoren und Lernerfahrungen, um ein positives Nutzererlebnis zu gewährleisten, und - falls zutreffend - Identifizierung von Fehlern und deren Behebung
- Planung und Durchführung der Markteinführung eines Produkts oder einer Dienstleistung, Einrichtung von Mechanismen zur Überwachung und Nutzung der Pilotergebnisse für die Einführung und Behandlung von Problemen, die während der Einführung und der ersten Phasen auftreten
- Produkt- oder Dienstleistungswartung und -unterstützung, Definition von Prozessen für die Behandlung von Problemen nach der Einführung, für die Freigabe von Aktualisierungen und neuen Funktionen, einschließlich der Festlegung von langfristigen Qualitätsunterstützungsstrategien
- Entwicklung (Entwurf und Umsetzung) eines umfassenden Marketingplans, Identifizierung von Ziel-Marketingkanälen, Formulierung einer Strategie zur Markenentwicklung und Marktpositionierung, Entwicklung und Umsetzung einer Verkaufsstrategie
- Aktivitäten zur Gewinnung von Produkt- oder Dienstleistungskund*innen, einschließlich Planung und Umsetzung (online und/oder offline), Festlegung von Maßnahmen und Programmen zur Kund*innenbindung
- Ausarbeitung eines Wachstumsplans auf der Grundlage einer Bewertung der Geschäftsprozesse und einer Break-even-Analyse, Bewertung der Stärken und Schwächen sowie des Finanzierungsbedarfs für Expansionsmöglichkeiten und/oder die Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie in ihrem Antragsformular - Teil B, unter 1.2 Bedarfsanalyse und spezifische Ziele - eine detaillierte Beschreibung ihres Zielmarktes vorlegen. Dies sollte einen Überblick über die derzeitige Situation auf dem Zielmarkt, die bereits vorhandenen Forschungsergebnisse und die Bereiche, die einer weiteren Entwicklung bedürfen, umfassen.
Darüber hinaus wird von den Antragstellenden erwartet, dass sie in ihrem Antragsformular - Teil B unter 2.1 Konzept und Methodik eine ausführliche Beschreibung der sozialen Innovations- und Erprobungsmethodik vorlegen, die dem Entwicklungsplan für das Produkt oder die Dienstleistung zugrunde liegt.
Vorschläge, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden sollen, müssen drei Hauptmeilensteine erreichen, die allesamt als unabdingbar anzusehen sind, um die Kontinuität der Maßnahmen nach dem in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehenen Zeitraum der EU-Finanzierung zu gewährleisten:
- Das erste Etappenziel besteht aus den folgenden beiden Alternativen:
- die Eintragung des neuen Unternehmens bei den zuständigen Behörden und gemäß den Gesetzen des Landes, in dem das neue Unternehmen rechtmäßig gegründet wird;
- Falls kein neues Unternehmen gegründet wird und die Parteien vereinbaren, das Produkt oder die Dienstleistung über ein bereits bestehendes Unternehmen, das Teil des Konsortiums ist, auf den Markt zu bringen, ist der Meilenstein der Vertrag zwischen den Parteien, in dem die neue Unternehmensstruktur und die entsprechenden Klauseln der Vereinbarung festgelegt werden;
- Der zweite Meilenstein besteht aus einer öffentlichen Veranstaltung, auf der das Produkt/die Dienstleistung offiziell vorgestellt wird, zusammen mit Referenzen von mindestens drei neuen Kund*innen, deren Status durch die zugrundeliegenden unterzeichneten Verträge mit spezifischem Bezug auf das erworbene Produkt oder die erworbene Dienstleistung nachgewiesen werden muss;
- Der dritte Meilenstein besteht aus den folgenden drei Alternativen:
- Sicherung von Investitionskapital für das Wachstum des Unternehmens; dieses muss mindestens das 1,2-fache des Gesamtbetrags der Finanzhilfe betragen und sollte durch die entsprechenden unterzeichneten Investitionsverträge nachgewiesen werden, die die Übertragung von rückzahlbarem Kapital (kein Zuschuss) an das Unternehmen zum Gegenstand haben sollten, wobei es sich um ein neues oder entsprechend der konkreten Erreichung des ersten Meilensteins geformtes Unternehmen handeln sollte, um den Wachstumsplan des Unternehmens und seine Skalierung umzusetzen;
- für den Fall, dass der Zuschussempfänger Investitionen nicht als Priorität für das Unternehmenswachstum und die Skalierung ansieht, ein unterzeichneter Joint-Venture-Vertrag mit einem anderen Zuschussempfänger für eine gemeinsame Wachstumsstrategie auf der Grundlage einer kommerziellen Zusammenarbeit und eines gemeinsamen Geschäftsentwicklungsplans mit einer mindestens 1,5-fachen durchschnittlichen Laufzeit der Projekte der beteiligten Parteien;
- falls der Begünstigte erwägt, eigene Mittel für das Unternehmenswachstum zu investieren, ein erreichtes Verkaufsvolumen des Produkts oder der Dienstleistung von mindestens dem 0,4-fachen des Gesamtbetrags der Finanzhilfe als Nachweis der Investitionskapazität und der Marktvalidierung, die entweder durch die Bilanzen des Unternehmens oder durch die unterzeichneten Verkaufsverträge nachgewiesen werden kann.
Eine erste erforderliche Leistung, die vor Erreichen des ersten Meilensteins erbracht werden muss, ist der "Geschäftsidee- und Ausführungsplan", der zumindest eine umfassende Darstellung der Geschäftsidee und des Geschäftsmodells, den Entwicklungsplan mit seinen eigenen Meilensteinen und den voraussichtlichen Zeitrahmen enthalten sollte.
Weitere Informationen zu den vorläufigen Leistungen finden Sie auf den Seiten 15-17 der Aufforderung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens zwei (2) Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens ein Antragsteller sollte ein Forschungszentrum oder eine Einrichtung sein, die einer Universität angegliedert ist;
- Mindestens ein Antragsteller muss ein privater oder öffentlicher Investor sein; oder eine Fördereinrichtung;
- Das Konsortium muss aus Antragstellern bestehen, die in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern ansässig sind, um das gegenseitige Lernen zu fördern und eine transnationale Dimension zu ermöglichen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- -EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung gestartet wurde).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (für den Gegenstand der Aufforderung relevante Schlüsselprojekte der letzten 3 Jahre) (Muster in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document ESF-2024-SOC-IMPCall document ESF-2024-SOC-IMP(979kB)
Kontakt
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