Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Zuschüsse zur Förderung der Verbraucher*innenbildung, der Sensibilisierung und der Beratung der Verbraucher*innen vor Ort
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-CONS-2024-EDU
Termine
Öffnung
26.03.2024
Deadline
06.06.2024 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 1.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 150.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Schutz, die Stärkung und die Unterstützung der Verbraucher*innen, insbesondere der schwächsten unter ihnen, durch die Verbesserung ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse, durch die Bereitstellung von Beratung vor Ort und durch die Sensibilisierung für ihre Rechte, Pflichten und Wahlmöglichkeiten auf dem Markt.
Call-Ziele
Die Vorschläge im Rahmen dieser Aufforderung müssen sich auf eines oder mehrere der folgenden Ziele beziehen, die die wichtigsten Themen und Prioritäten bei der Aufklärung, Sensibilisierung und Beratung der Verbraucher*innen vor Ort widerspiegeln:
- Rechte und Pflichten der Verbraucher*innen: Verständnis der Regeln und Vorschriften, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher*innen als Stakeholder einhalten müssen; Verständnis des Rechts der Verbraucher*innen auf Sicherheit, Wahlmöglichkeiten, Informationen und Rechtsmittel.
- Finanzielle Bildung: Budgetierung, effektive Verwaltung der persönlichen Finanzen, Verständnis von Hypotheken, Kreditbedingungen, Zinssätzen und Finanzprodukten.
- Digitale Kompetenz und Online-Sicherheit: sicheres Online-Shopping, Erkennen von Betrug und Phishing-Versuchen, Schutz persönlicher Daten, Entwicklung kritischen Denkens beim Konsum von Medieninhalten.
- Ökologische Nachhaltigkeit: Verringerung des CO2-Ausstoßes durch umweltbewusste Konsumentscheidungen, Unterstützung von Umweltzeichen und nachhaltigen Praktiken.
Mindestens eines der folgenden spezifischen Ziele muss erreicht werden:
- Verbesserung der Information und des Bewusstseins der Verbraucher*innen über ihre Rechte, Pflichten und Wahlmöglichkeiten auf dem Markt.
- Stärkung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Verbraucher*innen beim Einkaufen im Geschäft und im Internet.
- Verbesserung des Zugangs zu lokalen Beratungsdiensten.
- Förderung des nachhaltigen Konsums als Teil der Kreislaufwirtschaft.
- Verbesserung der digitalen Kompetenz der Verbraucher*innen.
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Praktikern im Bereich der Verbraucher*innenbildung und der lokalen Beratung, um ihr Wissen und ihre Fähigkeit zu verbessern, wirksame Bildungsinitiativen und den Austausch bewährter Verfahren zu konzipieren und umzusetzen.
Der Antragsteller muss in seinem Antrag deutlich machen, dass die Ziele des Vorschlags relevant und klar definiert sind und zu einer oder mehreren Prioritäten und Zielen der Aufforderung beitragen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkeres Bewusstsein für die Rechte, Pflichten und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher*innen auf dem Markt.
- Verstärkte Förderung eines nachhaltigen Konsumverhaltens.
- Stärker befähigte Verbraucher*innen mit höherer Kompetenz, die in der Lage sind, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
- Die Verbraucher*innen sind besser in der Lage, unlautere Geschäftspraktiken zu erkennen.
- Erhöhte Zugänglichkeit und verbesserte Qualität lokaler Beratungsdienste für Verbraucher*innen, die auf die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Verbraucher eingehen.
- Entwicklung von mehr Aufklärungsmaterial und dessen Verbreitung unter den relevanten Stakeholdern.
- Verbesserte Kapazitäten und Fachkenntnisse von Fachleuten, die in der Verbraucher*innenbildung und -beratung tätig sind.
Erwartete Ergebnisse
Der Antragsteller muss in seinem Vorschlag klar beschreiben, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucher*innenbewusstseins, der Aufklärung und/oder der Beratung der Verbraucher*innen vor Ort beitragen werden.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Maßnahmen auf der Grundlage der ermittelten Problem- und Bedarfsanalyse durchgeführt werden und auf die Bedürfnisse gefährdeter Verbraucher*innengruppen zugeschnitten sind.
Der Antragsteller muss die Aktivitäten umfassend auflisten und beschreiben und detailliert erläutern, wie diese Maßnahmen direkt zur Erreichung der oben genannten Ziele der Aufforderung beitragen werden.
Vom Antragsteller wird erwartet, dass er für jede vorgeschlagene Maßnahme ein solides Projektmanagement und einen Durchführungsplan vorlegt, der sicherstellt, dass die Beschreibungen detailliert und kohärent sind und der Schwerpunkt eindeutig auf greifbaren Ergebnissen für die Verbraucher liegt.
Ein breites Spektrum von Aktivitäten kann durch maßnahmenbezogene Zuschüsse unterstützt werden. Solche Aktivitäten können zum Beispiel sein (nicht vollständige Liste):
- Bildungsworkshops, Webinare, Schulungen, Seminare und Gemeinschaftsveranstaltungen.
- Multimedia-Kampagnen zur Sensibilisierung.
- Entwicklung und Verbreitung von Bildungsmaterialien, Anwendungen, Websites und Online-Plattformen.
- Entwicklung und Durchführung von Programmen in Schulen.
- Lokale Unterstützung und Beratung für gefährdete Verbraucher*innengruppen.
- Weitergabe von Wissen, Erleichterung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren sowie Lernen im Bereich der Verbraucherbildung auf nationaler, regionaler oder EU-weiter Ebene.
- Aktivitäten zur Stärkung der Kapazitäten lokaler Organisationen, die Verbraucher unterstützen und beraten.
- Förderung des Bewusstseins für nachhaltige Praktiken innerhalb der lokalen Gemeinschaft.
Der Antragsteller muss in seinem Vorschlag nachweisen, dass:
- das Budget die für eine erfolgreiche Durchführung erforderlichen Ressourcen bereitstellt, dass es eindeutig mit den vorgeschlagenen Aktivitäten verknüpft ist und weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt ist,
- die Herausforderungen/Risiken des Projekts klar benannt und Maßnahmen zur Risikominderung angemessen berücksichtigt werden,
- die Maßnahmen zur Kommunikation und Verbreitung des Projekts und seiner Ergebnisse an verschiedene Zielgruppen klar definiert sind.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Einrichtungen ohne Erwerbszweck sein
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Ausnahmefinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Zugelassen sind sowohl Vorschläge von Einzelbewerbern als auch von Konsortien. Die Mitglieder des Konsortiums müssen die Zulassungskriterien erfüllen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
SMP-CONS-2024-EDU Call documentSMP-CONS-2024-EDU Call document(855kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren