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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Zuschüsse zur Förderung einer stabilen Schuldenberatung zur Förderung stabiler Schuldenberatungsdienste
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-CONS-2024-DA
Termine
Öffnung
26.03.2024
Deadline
06.06.2024 17:00
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 120.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Umsetzung des Binnenmarktprogramms (SMP-Verbraucher*innen) und insbesondere der Maßnahme 2.1 des SMP-Arbeitsprogramms 2023-2024: "Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen, um Organisationen, die Verbraucherinteressen in den Mitgliedstaaten vertreten oder den Verbrauchern in den Mitgliedstaaten Hilfe anbieten, einen finanziellen Beitrag zu leisten".
Call-Ziele
Die Antragsteller müssen in ihren Vorschlägen spezifische Aktivitäten darlegen, mit denen eines oder mehrere der folgenden verbraucherorientierten Ziele in dem Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller tätig ist, erreicht werden sollen:
- Einrichtung physischer und/oder virtueller Orte, an denen Verbraucher*innen Schuldenberatung in Anspruch nehmen können, um die Reichweite und den Komfort der Dienstleistungen zu verbessern.
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher*innen durch die Organisation von Treffen, Veranstaltungen und anderen Initiativen zur Sensibilisierung und aktiven Einbeziehung der Verbraucher.
- Entwicklung verbraucherorientierter Netze mit integrierten Referenzstellen für Schuldnerberatungsexperten, die direkte Verbindungen und eine rasche Weiterleitung der Verbraucher*innen zu maßgeschneiderten Beratungsangeboten ermöglichen, um den unmittelbaren Zugang zu fachkundiger Beratung für diejenigen zu gewährleisten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, und so die Unterstützung der Verbraucher*innen zu verbessern.
- Verbesserung der operationellen Effizienz der bestehenden Strukturen, die Schuldenberatung anbieten, um die Qualität der Dienstleistungen und die Verfügbarkeit für die Verbraucher*innen unmittelbar zu verbessern.
- Durchführung von Initiativen zum Kapazitätsaufbau, einschließlich umfassender Mitarbeiterschulungen, um den Wissensaustausch zwischen den Schuldnerberater*innen zu fördern und so die Unterstützung der Verbraucher*innen zu verbessern.
In jedem Vorschlag muss der konkrete Nutzen für die Verbraucher*innen in dem betreffenden Mitgliedstaat dargelegt werden, wobei hervorzuheben ist, wie wichtig es ist, einen stabilen und kontinuierlichen Zugang zu hochwertigen Schuldnerberatungsdiensten zu gewährleisten.
Schuldnerberatungsdienste unterstützen die Verbraucher*innen bei der Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten und helfen ihnen, ihre ausstehenden Schulden so weit wie möglich zurückzuzahlen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher*innen ein menschenwürdiges Leben führen und ihre Würde bewahren können.
Die Schuldnerberatungsstellen werden den Verbrauchern individuelle und unabhängige Hilfe anbieten, einschließlich Rechtsberatung, Geld- und Schuldenmanagement sowie soziale und psychologische Unterstützung. Die Hilfe sollte von professionellen Anbietern erbracht werden, die weder Kreditgebende, Kreditvermittlende, Kreditkaufende noch Kreditdienstleister sind und von diesen unabhängig sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zugänglichkeit und Qualität von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher*innen in den EU-Mitgliedstaaten erheblich verbessern werden. Diese Verbesserungen dürften sich aus der Schaffung oder dem Ausbau von Infrastrukturen ergeben, die eine umfassende Schuldenberatung für Verbraucher*innen anbieten. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Verbraucher*innen, die eine Beratung zum Umgang mit Schulden benötigen, Zugang zu qualitativ hochwertigen und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Dienstleistungen haben.
Erwartete Ergebnisse
Die Antragsteller müssen in ihren Vorschlägen die vorgeschlagenen Maßnahmen, Initiativen und Aktivitäten umfassend auflisten und beschreiben und detailliert erläutern, wie diese Bemühungen direkt zur Erreichung der angegebenen Ziele beitragen werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Verwaltungs- und Ausführungspläne für jede vorgeschlagene Maßnahme, Initiative oder Aktivität zu skizzieren und sicherzustellen, dass die Beschreibungen sowohl detailliert als auch präzise sind, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf greifbaren Ergebnissen für die Verbraucher liegt.
Die Antragsteller sollten ihre vorgeschlagenen Aktivitäten auf eine Analyse des Ist-Zustands stützen, die Informationen und zuverlässige Daten über die Angemessenheit der bestehenden Schuldnerberatungsdienste liefert und Lücken im Dienstleistungsangebot oder Bereiche, in denen die Qualität verbessert werden kann, aufzeigt. Die Analyse des Ist-Zustands umfasst beispielsweise Prognosen über die Zahl der Verbraucher*innen, die von den verbesserten Dienstleistungen profitieren werden, sowie die erwarteten qualitativen Verbesserungen bei der Bereitstellung von Schuldnerberatung.
Der Antragsteller muss ein klares Bild davon zeichnen, wie die vorgeschlagene Maßnahme dazu beitragen wird, die Zugänglichkeit und Zuverlässigkeit der Schuldnerberatung für die Verbraucher*innen zu verbessern, und damit einen erheblichen Mehrwert in dem jeweiligen Mitgliedstaat bieten.
Die Vorschläge müssen nicht nur die derzeitige Landschaft der Schuldnerberatungsdienste skizzieren, sondern auch darlegen, wie das Projekt die festgestellten Mängel beheben und den bestehenden Rahmen verbessern will.
Die Vorschläge müssen die potenziellen quantitativen und qualitativen Auswirkungen der neu geschaffenen oder verstärkten Strukturen deutlich aufzeigen und sicherstellen, dass die Verbesserungen substanziell und messbar sind.
Durch die Konzentration auf diese Aspekte unterstreicht jeder Vorschlag eine maßgeschneiderte Strategie, um das Niveau und die Qualität von Schuldnerberatungsdiensten deutlich anzuheben und sie für die Verbraucher*innen in dem betreffenden Mitgliedstaat zugänglicher und nutzbringender zu machen.
Der Umfang der förderfähigen Maßnahmen, Initiativen und Aktivitäten kann unter anderem Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):
- Einrichtung von Zugangspunkten: Schaffung zugänglicher physischer Orte und/oder Nutzung digitaler Plattformen (z. B. Chat-Dienste), um verbraucher*innenorientierte Schuldenberatung anzubieten. Diese Anlaufstellen sollten so gestaltet sein, dass sie einen einfachen, benutzerfreundlichen und direkten Zugang für Verbraucher*innen bieten, die Hilfe beim Schuldenmanagement suchen.
- Engagement und Aufklärung der Verbraucher*innen: Organisation von Veranstaltungen, Treffen und Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher*innen für Schuldnerberatungsdienste. Dazu gehören Bemühungen, die darauf abzielen, die Verbraucher*innen anzusprechen, sie über das Schuldenmanagement zu informieren und die Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsdiensten zu fördern.
- Zusammenarbeit, Referenzpunkte und bewährte Verfahren: Initiierung und Unterstützung der Entwicklung von Expert*innennetzwerken unter derzeitigen und künftigen Schuldnerberater*innen, um den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zu erleichtern. Dazu gehört auch die Einrichtung von Referenzstellen innerhalb dieser Netze, damit die Verbraucher*innen rasch an geeignete Schuldnerberatungsdienste weitergeleitet werden können.
- Forschung und Aktionspläne: Unterstützung von Forschungsprojekten und Aktionsplänen, die darauf abzielen, die Infrastruktur für die Bereitstellung von Schuldnerberatungsdiensten aufzubauen oder zu stärken. Dazu gehört die Schaffung robuster, stabiler Rahmenbedingungen, die die Kontinuität und Zuverlässigkeit dieser Dienste für die Verbraucher*innen gewährleisten.
- Kontinuität und Stabilität: Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Verfügbarkeit und Stabilität von Schuldnerberatungsdiensten, damit sich die Verbraucher*innen stets auf diese wichtigen Hilfen verlassen können.
- Kapazitätsaufbau und Schulung: Verbesserung der Fähigkeiten des derzeitigen Personals und Schulung neuer Schuldnerberater*innen. Schwerpunkt auf der Verbesserung der Wirksamkeit und Reichweite von Schuldnerberatungsdiensten, mit Maßnahmen, die den Beratern das Wissen und die Instrumente an die Hand geben, die sie benötigen, um die Verbraucher*innen dauerhaft besser betreuen zu können.
Die folgenden Maßnahmen, Initiativen und Aktivitäten werden als besonders wichtig für den Zweck dieser Aufforderung erachtet:
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Austausch bewährter Verfahren zwischen Schuldenberatungsstellen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
- Erleichterung der Schaffung neuer Schuldnerberatungsstrukturen in Regionen, in denen solche Strukturen noch nicht vorhanden sind.
- Bereitstellung von Schuldnerberatungsdiensten für besonders schutzbedürftige Verbraucher*innen
Bei der Erläuterung der Relevanz ihres vorgeschlagenen Projekts müssen die Antragsteller erklären, wie das vorgeschlagene Projekt auf früheren Projekten (falls vorhanden) aufbaut, die aus öffentlichen Mitteln oder Quellen finanziert wurden. In diesem Zusammenhang müssen die Antragsteller erläutern, worin der zusätzliche Nutzen des vorgeschlagenen Projekts bestehen soll.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen den Verbrauchern desselben Landes, in dem der/die Antragsteller ansässig ist/sind, zugute kommen. Die vorgeschlagenen grenzüberschreitenden Aktivitäten werden als zusätzlicher Nutzen betrachtet.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- öffentliche Einrichtungen oder
- private Einrichtungen ohne Erwerbszweck wie NRO, Wohlfahrtsverbände, Verbraucherverbände
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig.
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Vorschläge können sowohl von einem einzelnen Antragsteller als auch von einem Konsortium eingereicht werden. Im Falle eines Zuschusses für mehrere Begünstigte - Zusammensetzung des Konsortiums: Jede der Einrichtungen innerhalb des Konsortiums muss gemäß den oben genannten Bedingungen förderfähig sein.
Alle Konsortiumsmitglieder müssen aus demselben förderfähigen Land stammen.
Antragsteller können maximal zwei (2) Vorschläge für verschiedene Projekte im Rahmen derselben Aufforderung einreichen (und eine Finanzierung dafür erhalten). Antragsteller können sich an höchstens zwei (2) verschiedenen Vorschlägen beteiligen.
Wenn mehr als 2 (zwei) Vorschläge eingereicht werden, an denen derselbe Antragsteller beteiligt ist, werden nur 2 (zwei) Anträge angenommen und bewertet; die Antragsteller werden aufgefordert, die anderen zurückzuziehen (oder sie werden abgelehnt).
Werden mehrere Vorschläge für sehr ähnliche Projekte eingereicht, wird nur 1 (ein) Antrag angenommen und bewertet; die Antragsteller werden aufgefordert, die anderen zurückzuziehen (oder sie werden abgelehnt).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document SMP-CONS-2024-DACall document SMP-CONS-2024-DA(843kB)
Kontakt
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