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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Zuschüsse zur Förderung einer stabilen Schuldenberatung zur Förderung stabiler Schuldenberatungsdienste

Förderprogramm

Binnenmarktprogramm

Call Nummer

SMP-CONS-2024-DA

Termine

Öffnung
26.03.2024

Deadline
06.06.2024 17:00

Budget des Calls

€ 1.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 120.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Umsetzung des Binnenmarktprogramms (SMP-Verbraucher*innen) und insbesondere der Maßnahme 2.1 des SMP-Arbeitsprogramms 2023-2024: "Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen, um Organisationen, die Verbraucherinteressen in den Mitgliedstaaten vertreten oder den Verbrauchern in den Mitgliedstaaten Hilfe anbieten, einen finanziellen Beitrag zu leisten".

Call-Ziele

Die Antragsteller müssen in ihren Vorschlägen spezifische Aktivitäten darlegen, mit denen eines oder mehrere der folgenden verbraucherorientierten Ziele in dem Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller tätig ist, erreicht werden sollen:

  • Einrichtung physischer und/oder virtueller Orte, an denen Verbraucher*innen Schuldenberatung in Anspruch nehmen können, um die Reichweite und den Komfort der Dienstleistungen zu verbessern.
  • Verbesserung der Zugänglichkeit von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher*innen durch die Organisation von Treffen, Veranstaltungen und anderen Initiativen zur Sensibilisierung und aktiven Einbeziehung der Verbraucher.
  • Entwicklung verbraucherorientierter Netze mit integrierten Referenzstellen für Schuldnerberatungsexperten, die direkte Verbindungen und eine rasche Weiterleitung der Verbraucher*innen zu maßgeschneiderten Beratungsangeboten ermöglichen, um den unmittelbaren Zugang zu fachkundiger Beratung für diejenigen zu gewährleisten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, und so die Unterstützung der Verbraucher*innen zu verbessern.
  • Verbesserung der operationellen Effizienz der bestehenden Strukturen, die Schuldenberatung anbieten, um die Qualität der Dienstleistungen und die Verfügbarkeit für die Verbraucher*innen unmittelbar zu verbessern.
  • Durchführung von Initiativen zum Kapazitätsaufbau, einschließlich umfassender Mitarbeiterschulungen, um den Wissensaustausch zwischen den Schuldnerberater*innen zu fördern und so die Unterstützung der Verbraucher*innen zu verbessern.

In jedem Vorschlag muss der konkrete Nutzen für die Verbraucher*innen in dem betreffenden Mitgliedstaat dargelegt werden, wobei hervorzuheben ist, wie wichtig es ist, einen stabilen und kontinuierlichen Zugang zu hochwertigen Schuldnerberatungsdiensten zu gewährleisten.

Schuldnerberatungsdienste unterstützen die Verbraucher*innen bei der Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten und helfen ihnen, ihre ausstehenden Schulden so weit wie möglich zurückzuzahlen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher*innen ein menschenwürdiges Leben führen und ihre Würde bewahren können.

Die Schuldnerberatungsstellen werden den Verbrauchern individuelle und unabhängige Hilfe anbieten, einschließlich Rechtsberatung, Geld- und Schuldenmanagement sowie soziale und psychologische Unterstützung. Die Hilfe sollte von professionellen Anbietern erbracht werden, die weder Kreditgebende, Kreditvermittlende, Kreditkaufende noch Kreditdienstleister sind und von diesen unabhängig sind.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zugänglichkeit und Qualität von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher*innen in den EU-Mitgliedstaaten erheblich verbessern werden. Diese Verbesserungen dürften sich aus der Schaffung oder dem Ausbau von Infrastrukturen ergeben, die eine umfassende Schuldenberatung für Verbraucher*innen anbieten. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Verbraucher*innen, die eine Beratung zum Umgang mit Schulden benötigen, Zugang zu qualitativ hochwertigen und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Dienstleistungen haben.

Erwartete Ergebnisse

Die Antragsteller müssen in ihren Vorschlägen die vorgeschlagenen Maßnahmen, Initiativen und Aktivitäten umfassend auflisten und beschreiben und detailliert erläutern, wie diese Bemühungen direkt zur Erreichung der angegebenen Ziele beitragen werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Verwaltungs- und Ausführungspläne für jede vorgeschlagene Maßnahme, Initiative oder Aktivität zu skizzieren und sicherzustellen, dass die Beschreibungen sowohl detailliert als auch präzise sind, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf greifbaren Ergebnissen für die Verbraucher liegt.

Die Antragsteller sollten ihre vorgeschlagenen Aktivitäten auf eine Analyse des Ist-Zustands stützen, die Informationen und zuverlässige Daten über die Angemessenheit der bestehenden Schuldnerberatungsdienste liefert und Lücken im Dienstleistungsangebot oder Bereiche, in denen die Qualität verbessert werden kann, aufzeigt. Die Analyse des Ist-Zustands umfasst beispielsweise Prognosen über die Zahl der Verbraucher*innen, die von den verbesserten Dienstleistungen profitieren werden, sowie die erwarteten qualitativen Verbesserungen bei der Bereitstellung von Schuldnerberatung.

Der Antragsteller muss ein klares Bild davon zeichnen, wie die vorgeschlagene Maßnahme dazu beitragen wird, die Zugänglichkeit und Zuverlässigkeit der Schuldnerberatung für die Verbraucher*innen zu verbessern, und damit einen erheblichen Mehrwert in dem jeweiligen Mitgliedstaat bieten.

Die Vorschläge müssen nicht nur die derzeitige Landschaft der Schuldnerberatungsdienste skizzieren, sondern auch darlegen, wie das Projekt die festgestellten Mängel beheben und den bestehenden Rahmen verbessern will.

Die Vorschläge müssen die potenziellen quantitativen und qualitativen Auswirkungen der neu geschaffenen oder verstärkten Strukturen deutlich aufzeigen und sicherstellen, dass die Verbesserungen substanziell und messbar sind.

Durch die Konzentration auf diese Aspekte unterstreicht jeder Vorschlag eine maßgeschneiderte Strategie, um das Niveau und die Qualität von Schuldnerberatungsdiensten deutlich anzuheben und sie für die Verbraucher*innen in dem betreffenden Mitgliedstaat zugänglicher und nutzbringender zu machen.

Der Umfang der förderfähigen Maßnahmen, Initiativen und Aktivitäten kann unter anderem Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):

  • Einrichtung von Zugangspunkten: Schaffung zugänglicher physischer Orte und/oder Nutzung digitaler Plattformen (z. B. Chat-Dienste), um verbraucher*innenorientierte Schuldenberatung anzubieten. Diese Anlaufstellen sollten so gestaltet sein, dass sie einen einfachen, benutzerfreundlichen und direkten Zugang für Verbraucher*innen bieten, die Hilfe beim Schuldenmanagement suchen.
  • Engagement und Aufklärung der Verbraucher*innen: Organisation von Veranstaltungen, Treffen und Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher*innen für Schuldnerberatungsdienste. Dazu gehören Bemühungen, die darauf abzielen, die Verbraucher*innen anzusprechen, sie über das Schuldenmanagement zu informieren und die Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsdiensten zu fördern.
  • Zusammenarbeit, Referenzpunkte und bewährte Verfahren: Initiierung und Unterstützung der Entwicklung von Expert*innennetzwerken unter derzeitigen und künftigen Schuldnerberater*innen, um den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zu erleichtern. Dazu gehört auch die Einrichtung von Referenzstellen innerhalb dieser Netze, damit die Verbraucher*innen rasch an geeignete Schuldnerberatungsdienste weitergeleitet werden können.
  • Forschung und Aktionspläne: Unterstützung von Forschungsprojekten und Aktionsplänen, die darauf abzielen, die Infrastruktur für die Bereitstellung von Schuldnerberatungsdiensten aufzubauen oder zu stärken. Dazu gehört die Schaffung robuster, stabiler Rahmenbedingungen, die die Kontinuität und Zuverlässigkeit dieser Dienste für die Verbraucher*innen gewährleisten.
  • Kontinuität und Stabilität: Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Verfügbarkeit und Stabilität von Schuldnerberatungsdiensten, damit sich die Verbraucher*innen stets auf diese wichtigen Hilfen verlassen können.
  • Kapazitätsaufbau und Schulung: Verbesserung der Fähigkeiten des derzeitigen Personals und Schulung neuer Schuldnerberater*innen. Schwerpunkt auf der Verbesserung der Wirksamkeit und Reichweite von Schuldnerberatungsdiensten, mit Maßnahmen, die den Beratern das Wissen und die Instrumente an die Hand geben, die sie benötigen, um die Verbraucher*innen dauerhaft besser betreuen zu können.

Die folgenden Maßnahmen, Initiativen und Aktivitäten werden als besonders wichtig für den Zweck dieser Aufforderung erachtet:

  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Austausch bewährter Verfahren zwischen Schuldenberatungsstellen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
  • Erleichterung der Schaffung neuer Schuldnerberatungsstrukturen in Regionen, in denen solche Strukturen noch nicht vorhanden sind.
  • Bereitstellung von Schuldnerberatungsdiensten für besonders schutzbedürftige Verbraucher*innen

Bei der Erläuterung der Relevanz ihres vorgeschlagenen Projekts müssen die Antragsteller erklären, wie das vorgeschlagene Projekt auf früheren Projekten (falls vorhanden) aufbaut, die aus öffentlichen Mitteln oder Quellen finanziert wurden. In diesem Zusammenhang müssen die Antragsteller erläutern, worin der zusätzliche Nutzen des vorgeschlagenen Projekts bestehen soll.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen den Verbrauchern desselben Landes, in dem der/die Antragsteller ansässig ist/sind, zugute kommen. Die vorgeschlagenen grenzüberschreitenden Aktivitäten werden als zusätzlicher Nutzen betrachtet.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Armenien (Հայաստան), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein

förderfähige Einrichtungen

Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
    • öffentliche Einrichtungen oder
    • private Einrichtungen ohne Erwerbszweck wie NRO, Wohlfahrtsverbände, Verbraucherverbände
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)

Besondere Fälle:

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig.

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).

weitere Förderkriterien

Vorschläge können sowohl von einem einzelnen Antragsteller als auch von einem Konsortium eingereicht werden. Im Falle eines Zuschusses für mehrere Begünstigte - Zusammensetzung des Konsortiums: Jede der Einrichtungen innerhalb des Konsortiums muss gemäß den oben genannten Bedingungen förderfähig sein.

Alle Konsortiumsmitglieder müssen aus demselben förderfähigen Land stammen.

Antragsteller können maximal zwei (2) Vorschläge für verschiedene Projekte im Rahmen derselben Aufforderung einreichen (und eine Finanzierung dafür erhalten). Antragsteller können sich an höchstens zwei (2) verschiedenen Vorschlägen beteiligen.

Wenn mehr als 2 (zwei) Vorschläge eingereicht werden, an denen derselbe Antragsteller beteiligt ist, werden nur 2 (zwei) Anträge angenommen und bewertet; die Antragsteller werden aufgefordert, die anderen zurückzuziehen (oder sie werden abgelehnt).

Werden mehrere Vorschläge für sehr ähnliche Projekte eingereicht, wird nur 1 (ein) Antrag angenommen und bewertet; die Antragsteller werden aufgefordert, die anderen zurückzuziehen (oder sie werden abgelehnt).

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle

Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

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