Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Meeresautobahnen - Studien, Arbeiten oder gemischt
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2022-SUSTMOBGEN-MOS-WORKS
Termine
Öffnung
13.09.2022
Deadline
18.01.2023 17:00
Förderquote
50 - 70 %
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V.
Call-Ziele
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer i) der CEF-Verordnung werden Projekte für Hochgeschwindigkeitsseewege unterstützt, die darauf abzielen, die Überlastung zu verringern und/oder die Umweltauswirkungen des Verkehrs durch Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen zu reduzieren.
Die geförderten Studien und/oder Arbeiten beziehen sich auf:
- den Ausbau der Hafeninfrastruktur, der Hinterlandanbindungen und der speziellen Terminals, sofern dies für die Einrichtung oder den Ausbau solcher Kurzstreckenseeverkehrsverbindungen erforderlich ist. An solchen Projekten müssen mindestens ein Kernnetzhafen in einem Mitgliedstaat und ein anderer Kern- oder Gesamtnetzhafen in einem anderen Mitgliedstaat beteiligt sein, wobei das Hauptziel darin besteht, grenzüberschreitende Verbindungen herzustellen oder auszubauen. Die Investitionen zwischen den beiden Häfen sollten einigermaßen ausgewogen sein.
Die für die Einrichtung oder den Ausbau der Seeverbindungen erforderliche Hafeninfrastruktur kann unter anderem Folgendes umfassen
- Bereitstellung oder Verbesserung des Zugangs zur Binnenschifffahrt/Straße/Schiene und der Anbindung an das Hinterland der Häfen, z. B. durch den Ausbau der Straßen-, Eisenbahn- oder Binnenschifffahrtsverbindungen auf der letzten Meile;
- grundlegende Hafeninfrastrukturen wie Wendebecken, Kaimauern, Liegeplätze, Molen, Aufschüttungen (zur Schaffung von Platz für andere grundlegende Hafeninfrastrukturen, z. B. einen Liegeplatz, einen Kai), Landgewinnung, die die Effizienz der Seehäfen und ihre Integration in das TEN-V-Netz verbessern. Gefördert werden können auch feste Rampen, Gangways, Autoverladeanlagen und andere feste Infrastrukturen, die für den Kurzstreckenseeverkehr benötigt werden;
- Hafenzugang mit dem Ziel, einen sicheren Zugang zum Meer in Form von Wellenbrechern, Zufahrtskanälen, Fahrrinnen, Schleusen und Navigationshilfen (z. B. Radar, Bojen) zu schaffen;
- landseitige Stromversorgung (einschließlich eines Ausbaus des Stromnetzes im Hafen, wenn dies für die landseitige Stromversorgung erforderlich ist);
- Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Abfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen), um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
- Verbesserung der Hafenumschlagskapazität durch den Bau oder die Modernisierung von Fracht- und/oder Passagierterminals, sicheren Parkplätzen (die Notwendigkeit der sicheren Parkplätze sollte in dem Vorschlag eindeutig nachgewiesen werden) oder Investitionen in Zoll-, Pflanzenschutz-, Einwanderungs- oder Sicherheitseinrichtungen, jedoch mit Ausnahme von mobilen Suprastrukturen (z. B. Kräne, multimodale Ausrüstung und Fahrzeuge usw.), Passagierparkplätzen und Lagerhäusern;
- Digitalisierung des Hafenbetriebs, mit Ausnahme der Unterstützung von Schifffahrtsunternehmen.
- Projekte, die die Bereitstellung und Nutzung des Kurzstreckenseeverkehrs erleichtern, aber nicht mit spezifischen Häfen verbunden sind, wie IKT-Plattformen, Einrichtungen für das Eisbrechen, einschließlich Eisbrecher, oder Aktivitäten, die die ganzjährige Schiffbarkeit sicherstellen. Solche Projekte sollten der breiteren maritimen Gemeinschaft zugute kommen und von ihr genutzt werden; es müssen mindestens zwei Antragsteller aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sein.
Seeschiffe werden nicht unterstützt, es sei denn, es handelt sich um eisbrechende Aktivitäten.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
An Projekten, die die Einrichtung oder den Ausbau einer Kurzstreckenseeverkehrsverbindung betreffen, müssen mindestens ein Hafen des Kernnetzes in einem Mitgliedstaat und ein anderer Hafen des Kern- oder Gesamtnetzes in einem anderen Mitgliedstaat beteiligt sein. An Projekten, die die Bereitstellung und Nutzung des Kurzstreckenseeverkehrs betreffen, jedoch nicht an einen bestimmten Hafen gebunden sind, müssen mindestens zwei Antragsteller aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
Studien: max. 2-3 Jahre; Arbeiten: max. 4-5 Jahre (jedenfalls Enddatum nicht später als der 31.12.2027)
Zusätzliche Informationen
Das vorläufige Budget der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Zusammenhang mit nachhaltige und multimodale Mobilität - Allgemeiner Finanzrahmen (CEF-T-2022-COMPGEN) beträgt EUR 100.000.000.
Abhängig von den eingegangenen Vorschlägen und den Ergebnissen der Bewertung behält sich die Europäische Kommission das Recht vor:
- die im Arbeitsprogramm 2021-2027 vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um das vorläufige Budget der Aufforderung zu überschreiten, oder;
- nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben oder sie auf die Themen der Aufforderung umzuverteilen.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- max. 50%
- max. 70% in Regionen in äußerster Randlage
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Vollständiger Bericht über die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) und Vorlage für den KNA-Cashflow - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) von über EUR 10.000.000.
- vereinfachter KNA-Rechner - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) unter EUR 10.000.000
- Umweltverträglichkeitserklärung (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe)
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call document CEF-T-2022-SUSTMOBGENCall document CEF-T-2022-SUSTMOBGEN(540kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren