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Call-Eckdaten
Gemeinsamer europäischer Mobilitätsdatenraum
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-CLOUD-AI-06-MOBSPACE
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, einen Beitrag zur effektiven Umsetzung des Mehrländerprojekts (MCP) über gemeinsame europäische Dateninfrastrukturen und -dienste mit Schwerpunkt auf dem Mobilitäts- und Verkehrssektor zu leisten.
Call-Ziele
Die Aktion wird zur weiteren Entwicklung des gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums (EMDS) beitragen, der den Zugang, die gemeinsame Nutzung und die Wiederverwendung von Daten im Mobilitäts- und Logistiksektor erleichtern wird. Sie wird die Umsetzung der Mitteilung über die Schaffung des EMDS weiter unterstützen. Sie soll zur Nachhaltigkeit der gemeinsamen Dateninfrastruktur beitragen und ihre großflächige Einführung fördern.
Im Einklang mit der Europäischen Datenstrategie soll die Aktion zur Schaffung einer fairen, wettbewerbsfähigen und innovativen Datenwirtschaft beitragen. Sie sollte dazu beitragen, das Mobilitäts- und Verkehrssystem intelligenter und umweltfreundlicher zu machen und besser an die Bedürfnisse seiner Nutzer*innen anzupassen, um die Ziele der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zu unterstützen. Der ausgezeichnete Vorschlag muss bereits bestehende Initiativen zum Datenaustausch auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene berücksichtigen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Aufbau einer Struktur, die die Umsetzung der Ziele dieser Aktion unterstützt und eine Zusammenarbeit über die Projektlaufzeit hinaus ermöglicht.
- Plattform für den Informationsaustausch: Eine Plattform für den Austausch von Erkenntnissen und Daten über Infrastrukturen, Werkzeuge, Normen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich dieser Aktion und zur Ergänzung damit verbundener Initiativen, in erster Linie zwischen den Teilnehmern an der Aktion und in der von ihr angestrebten Struktur.
- Fahrplan für die Koordinierung: Ein umfassender Plan, der die Abstimmung der verschiedenen Initiativen der an der Aktion beteiligten Akteure und der angestrebten Struktur über verschiedene Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg beschreibt.
- Empfehlungen für die Entwicklung, den Betrieb und die Pflege der wichtigsten Grundelemente zur Unterstützung des Zugangs zu und des Austauschs von Mobilitätsdaten, wobei der Schwerpunkt auf der Behebung von Lücken in der bestehenden Daten- und Dienstleistungsinfrastruktur liegt.
- Portfolio von Anwendungsfällen: Eine Sammlung von grenzüberschreitenden Anwendungsfällen, die von Dritten umgesetzt wurden und die zeigen, wie Zusammenarbeit und Interoperabilität in der Praxis funktionieren, einschließlich Leitlinien und Normen für die Umsetzung solcher Anwendungsfälle im Allgemeinen, in Übereinstimmung mit bestehenden europäischen Initiativen und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften. Dieses Ergebnis sollte vom Konsortium mit Unterstützung von Drittmittelempfängern erstellt werden.
- Berichte zur Bewertung von Anwendungsfällen: Detaillierte Bewertungen für jeden Anwendungsfall, die Leistungsergebnisse, Erfahrungen und Empfehlungen für zukünftige Projekte enthalten. Dieser Bericht sollte von den Teilnehmer*innen an den Anwendungsfällen (unterstützte Dritte und ggf. Begünstigte) unter der Leitung des Konsortiums erstellt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Der eingereichte Vorschlag sollte die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Operative Unterstützung für den Aufbau einer nachhaltigen Struktur der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und anderen Stakeholdern unter Berücksichtigung der möglichen Schaffung eines Europäischen Konsortiums für digitale Infrastruktur (EDIC).
- Unterstützung des Informationsaustauschs über verfügbare Infrastrukturen, Lösungen, Instrumente, Vereinbarungen und Normen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Maßnahme sowie der Koordinierung von Initiativen und Projekten in verschiedenen Ländern und Bereichen zwischen den Teilnehmenden der Maßnahme und der angestrebten Struktur.
- Analyse von Lücken in der bestehenden Daten- und Dienstleistungsinfrastruktur und Vorschlag von Maßnahmen zur Unterstützung der Einrichtung, des Betriebs und der Wartung von Daten- und Dienstleistungsinfrastrukturen, die den Zugang zu und den Austausch von Mobilitäts- und Logistikdaten auf europäischer Ebene ermöglichen.
- Unterstützung, in erster Linie durch finanzielle Unterstützung für Dritte, bei der Entwicklung von grenzüberschreitenden Anwendungsfällen mit Schwerpunkt auf realen Anwendungsfällen, die auf dem Austausch von Mobilitäts- und Logistikdaten basieren. Diese Anwendungsfälle sollten in mehreren Mitgliedstaaten umgesetzt werden, vorzugsweise sowohl die Personenmobilität als auch den Güterverkehr betreffen, einen kohärenten Ansatz für die Interoperabilität verfolgen und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung bewährter Verfahren fördern. Vorgeschlagene Bereiche für Anwendungsfälle sind die Logistik, auch auf städtischer Ebene, die multimodale Personenmobilität, der grenzüberschreitende Austausch von Daten über die Erhebung von Gebühren für Elektromobilität und der grenzüberschreitende Austausch von Daten über Fahrzeugführer, um die Einhaltung der Vorschriften für den Zugang zu städtischen Fahrzeugen, insbesondere zu Umweltzonen, zu überprüfen, sowie Anwendungsfälle, die Datenräume in der Mobilität und anderen Sektoren kombinieren.
Alle Aktivitäten im Rahmen dieses Projekts erfordern eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit bestehenden und sich entwickelnden EU-Initiativen in Bezug auf Mobilitäts- und Verkehrsdaten, insbesondere:
- NAPCORE und relevante nationale Zugangspunkte;
- DTLF und verwandte Projekte im Rahmen der CEF;
- das CEF-Projekt zur technischen Unterstützung, das darauf abzielt, gemeinsame Bausteine und Verwaltungsmodelle für das EMDS zu ermitteln und zu empfehlen;
- die Einführungsaktion für den gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum (deployEMDS), insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Datenraum-Bausteinen und Verwaltungsmechanismen sowie von Anwendungsfällen.
Eine Überschneidung mit bestehenden Initiativen sollte vermieden werden. Die geltenden EU-Rechtsvorschriften wie die IVS-Richtlinie und ihre delegierten Verordnungen sowie die Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Güterverkehrsinformationen müssen eingehalten werden.
Der ausgezeichnete Vorschlag muss auf den Ergebnissen der vorbereitenden Maßnahme für die EMDS (PrepDSpace4Mobility) aufbauen, die im Rahmen des Arbeitspakets 2021-2022 finanziert wird, insbesondere auf der Bestandsaufnahme bestehender Ökosysteme für Mobilitätsdaten und der Analyse möglicher gemeinsamer Strukturen für die EMDS.
Der ausgezeichnete Vorschlag wird mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume zusammenarbeiten, um die Angleichung an andere gemeinsame europäische Datenräume zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den sektorübergreifenden Plan und die Bausteine. Er wird, soweit möglich und sofern verfügbar, die intelligente Cloud-to-Edge-Middleware-Plattform Simpl nutzen.
Von dem ausgezeichneten Vorschlag wird erwartet, dass er auf eine finanzielle Nachhaltigkeit über die Laufzeit des Projekts hinaus hinarbeitet. Der ausgezeichnete Vorschlag sollte sicherstellen, dass die Ergebnisse und Leistungen des Projekts einer dauerhaften Struktur gehören oder von ihr genutzt werden können, die die Umsetzung der MCP im Mobilitäts- und Verkehrssektor unterstützt.
Die aktive Beteiligung von Datenanbietenden und -nutzenden wird dringend empfohlen, um sicherzustellen, dass die Projektergebnisse so konzipiert und strukturiert sind, dass sie ihren Bedürfnissen entsprechen, und um ein stärkeres Gefühl der Eigenverantwortung zu schaffen.
Um die Beteiligung verschiedener Stakeholdern zu fördern, sollte das Projekt finanzielle Unterstützung für Dritte als Teil der Umsetzung von grenzüberschreitenden Anwendungsfällen nutzen. Der Mindestanteil des Zuschusses für die finanzielle Unterstützung von Dritten beträgt 65 %. Der Höchstbetrag pro Empfänger*in für die finanzielle Unterstützung Dritter beträgt 1 Mio. EUR.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens drei unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen) aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern ODER von mindestens einem europäischen Konsortium für digitale Infrastruktur (EDIC) eingereicht werden, das sich aus mindestens drei Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
Die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden.
die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
Die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): nicht zutreffend
Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-CLOUD-AI-06 Call documentDIGITAL-2024-CLOUD-AI-06 Call document(749kB)
Kontakt
Website
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