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Call-Eckdaten
Landwirtschaftlicher Datenraum (Einsatz)
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-06-AGRISPACE
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, einen sicheren und vertrauenswürdigen Datenraum einzurichten, der es dem Landwirtschaftssektor ermöglicht, Daten auf transparente Weise auszutauschen und darauf zuzugreifen, um seine wirtschaftliche und ökologische Leistung zu steigern. Die gemeinsame Nutzung privater und öffentlicher Daten wird die Grundlage für Anwendungen und neue Dienste bilden, die zur Erreichung der Ziele der EU-Datenstrategie, des Green Deal und der Gemeinsamen Agrarpolitik beitragen werden. Ziel ist es auch, die Initiative unter Berücksichtigung der möglichen Schaffung eines Europäischen Konsortiums für digitale Infrastruktur (EDIC) zu unterstützen.
Call-Ziele
Der Aufgabenbereich umfasst die Einrichtung und Umsetzung eines operativen Datenraums für die gemeinsame Nutzung landwirtschaftlicher Daten. Dieses Vorhaben umfasst die Einrichtung des Datenraums sowie die Einführung von Governance- und Geschäftsmodellen für seinen Betrieb. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft ist von zentraler Bedeutung, um die Abstimmung mit europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Initiativen sowie mit anderen sektoralen Datenräumen zu gewährleisten. Diese Initiative wird auch den Datenraum kontinuierlich überwachen müssen, um seine Wirksamkeit und Relevanz zu messen. Der (die) ausgezeichnete(n) Vorschlag(e) wird (werden), soweit möglich und sofern verfügbar, die intelligente Cloud-to-Edge-Middleware-Plattform Simpl nutzen. Er wird auch eng mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume zusammenarbeiten, das im Rahmen des ersten Arbeitspakets eingerichtet wurde, um die Anpassung an das übrige Ökosystem von Datenräumen zu gewährleisten, das mit Unterstützung des Programms "Digitales Europa" eingerichtet wurde, insbesondere im Hinblick auf eine Referenzarchitektur für Datenräume, gemeinsame Bausteine, Werkzeuge und Normen sowie Modelle für die Datenverwaltung. Es wird erwartet, dass der/die prämierte(n) Vorschlag/Vorschläge von Anfang an auf die Erreichung der finanziellen Nachhaltigkeit bis zum Abschluss der Maßnahme hinarbeiten und entsprechende Maßnahmen in Betracht ziehen. Das Projekt muss die Arbeiten und Empfehlungen der vorbereitenden Maßnahme für den Datenraum in der Landwirtschaft sowie laufende und/oder bevorstehende Aktivitäten im Rahmen von Interoperabilitätsmaßnahmen, die durch das Programm "Digitales Europa" und die Horizont-Europa-Partnerschaft "Landwirtschaftliche Daten" unterstützt werden, und andere relevante Projekte im Rahmen von Forschung und Innovation kontinuierlich berücksichtigen. Die aktive Beteiligung von Datenanbietern und -nutzern von Beginn des Projekts an ist sehr zu empfehlen, da dadurch sichergestellt wird, dass der Datenraum so konzipiert und strukturiert wird, dass er ihren Bedürfnissen entspricht, was die Relevanz des Datenraums erhöht und am Ende der Projektlaufzeit zu höheren Annahmeraten und einem stärkeren Verantwortungsgefühl der Datenanbieter*innen und -nutzer*innen führt. Es wird erwartet, dass der Aufbau und die Implementierung des Datenraums von Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau begleitet werden, einschließlich der Sensibilisierung der relevanten Interessengruppen und der technischen Unterstützung der (potenziellen) Nutzenden des Datenraums.
Das Projekt, das den Zuschlag erhält, hat die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) ("offene Ausschreibungen") in Anspruch zu nehmen, um die Funktionsweise des Datenraums oder seiner Komponenten in einer Weise zu testen, die mit dem Data Governance Act (DGA) vereinbar ist, wobei der Höchstbetrag 30 000 EUR pro Dritter beträgt.
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Erwartete Ergebnisse
- Technische Infrastruktur für den gemeinsamen europäischen Landwirtschaftsdatenraum.
- Dokumentation der Datenverwaltung, bestehend aus einer Reihe von Regeln legislativer, administrativer und vertraglicher Art, die die Rechte für den Zugang, die Verarbeitung, die Nutzung und die gemeinsame Nutzung von Daten in einer vertrauenswürdigen und transparenten Weise festlegen.
- Bereitstellung des Zugangs zu hochwertigen Datensätzen, die für den EU-Agrarbereich relevant sind.
- Datenraumspezifischer Verhaltenskodex und Vertragsvorlage für den Datenraum.
- Leitfaden/Schulungsunterlagen für die Stakeholder, einschließlich KMU, die sich dem Datenraum anschließen wollen.
- Sobald der Datenraum eingerichtet ist: vierteljährlicher Bericht über die Nutzung; Problemmanagement zusammen mit dokumentierten Lösungen zur Überwindung von Problemen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Finanzhilfen oder ähnlichen Formen der Unterstützung ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzhilfen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
- aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle: nicht zutreffend
- andere Anhänge
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-06Call document DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-06(673kB)
Kontakt
Website
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