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Call-Eckdaten
Pilotaktion für die Einrichtung künftiger Prüfeinrichtungen der Union in der KI
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-AI-ACT-06-TESTAI
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel dieser Aktion besteht darin, ein Pilotprojekt zu starten, um die Umsetzung des Konzepts der "EU-Strukturen zur Unterstützung von KI-Tests" vorzubereiten und die Anforderungen für den Betrieb dieser Testeinrichtungen in vollem Umfang (nach der Pilotphase) zu definieren.
Call-Ziele
Artikel 68a des KI-Gesetzes verpflichtet die Europäische Kommission, eine oder mehrere EU-Strukturen zur Unterstützung von KI-Tests zu benennen, die die in Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung 1020/2019 aufgeführten Aufgaben im Bereich der KI wahrnehmen. Auf der Grundlage dieses Artikels sollen die EU-Strukturen zur Unterstützung von KI-Tests in erster Linie dazu dienen, technische und wissenschaftliche Beratung zu leisten, neue Techniken für die Analyse von Systemen zu entwickeln, die Zuverlässigkeit der Tests von KI-Produkten zu gewährleisten sowie Produkte auf Ersuchen von Marktüberwachungsbehörden, des KI-Büros oder der Kommission zu testen. Darüber hinaus sollten diese Testunterstützungsstrukturen ihre Dienstleistungen ausschließlich für Marktüberwachungsbehörden, die Kommission oder andere staatliche oder zwischenstaatliche Stellen erbringen.
Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung eines Konzepts für die Umsetzung der Anforderungen an die EU-Strukturen zur Unterstützung von KI-Tests, einschließlich des Konzepts für die Prüfung der Konformität von KI-Systemen mit den durch das KI-Gesetz eingeführten Anforderungen sowie der Anforderungen an das Fachwissen und die Infrastruktur der künftigen EU-Strukturen zur Unterstützung von KI-Tests;
- Durchführung erster Tests von KI-Systemen (zur Validierung des vorgeschlagenen Ansatzes);
- Bereitstellung unabhängiger technischer oder wissenschaftlicher Beratung auf Ersuchen der Kommission, des AI-Büros oder der Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten;
- Organisation von Workshops und anderen Aktivitäten zur Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten in Vorbereitung auf die Umsetzung des AI-Gesetzes;
- Durchführung von Aus- und Weiterbildungskursen für das Personal der Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission,
- Im Rahmen der Aktivitäten von Normungsorganisationen, insbesondere CEN/CENELEC JTC 21, Beitrag zur Entwicklung von Normen zur Verifizierung und Validierung von KI-Systemen im Hinblick auf die Anforderungen des KI-Gesetzes für Hochrisikoszenarien, unabhängig davon, ob es sich um eigenständige oder in regulierte Produkte und Dienstleistungen integrierte Systeme handelt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Die finanzielle Unterstützung von Dritten ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-AI-ACT-06 Call documentDIGITAL-2024-AI-ACT-06 Call document(676kB)
Kontakt
Website
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