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Call-Eckdaten
1+ Million Genome: Nachhaltigkeit und Akzeptanz
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-06-GENOME
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, den nachhaltigen Betrieb und die Übernahme der Europäischen Genomdateninfrastruktur (GDI) zu ermöglichen, mit der die Initiative der EU-Mitgliedstaaten 1+ Million Genome (1+MG) umgesetzt wird.
Call-Ziele
Wie von den Vertreter*innen der Mitgliedstaaten in der 1+MG-Gruppe (Sondergruppe der nationalen Vertreter*innen in der 1+MG-Initiative) befürwortet, ist die Einrichtung eines Europäischen Konsortiums für digitale Infrastruktur (EDIC) zum Betrieb und zur für den Betrieb und die Wartung der europäischen GDI ist die bevorzugte Option für die Nachhaltigkeit der Initiative und der Dateninfrastruktur. Diese Aktion wird die Vorbereitungsarbeiten für die Gründung und den Betrieb eines EDIC unterstützen, die strategische Ausrichtung der 1+MG-Initiative erleichtern und die Arbeit von Experten unterstützen, um die Einführung der Genomik für die Gesundheitsfürsorge und die öffentliche Gesundheit sowie die Datenaspekte des 1+MG-Rahmens zu ermöglichen.
Die Maßnahme wird die Arbeiten der Mitgliedstaaten unterstützen, die die Einrichtung und den Betrieb eines EDIC für Genomik im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über das politische Programm für das digitale Jahrzehnt 2030 ermöglichen. Das künftige EDIC wird eine zentrale Rolle bei der Erleichterung der Einführung der Genomik und der Umsetzung der europäischen Genomdateninfrastruktur nicht nur für die Forschung, sondern auch im Rahmen der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitspolitik spielen. Sie wird auch wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Genomik zu sichern, eine breite Akzeptanz bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe zu ermöglichen, z. B. durch Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und der zusätzlichen Datendienste, und die politischen Entscheidungsträger für die Vorteile der Anwendung und Integration der Genomik in die Dienste der Gesundheitssysteme und in die Maßnahmen der öffentlichen Gesundheitspolitik zu sensibilisieren. Die Maßnahme wird auch die Anpassung des künftigen EDIC an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) unterstützen. Schließlich soll das EDIC an der Umsetzung der datenbezogenen Leitlinien des 1+MG-Rahmens beteiligt werden, insbesondere in Bezug auf (Meta-)Datenstandards und Datenqualitätssicherung.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Von den Mitgliedstaaten vereinbarte Dokumentation über ethische, rechtliche, datenschutzbezogene und wirtschaftliche Aspekte der Umsetzung von 1+MG, die für den Betrieb eines EDIC im Bereich Genomik erforderlich sind.
- Fahrplan für die Nachhaltigkeit des EDIC.
- Berichte über Lücken, Herausforderungen, Bedürfnisse und die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Genomik in der Gesundheitsversorgung und im öffentlichen Gesundheitswesen.
- Daten über den klinischen Nutzen und wirtschaftliche Aspekte der Genomik (Kosten/Einsparungen) für Wirtschaftsmodelle und politische Entscheidungen.
- Rahmen für die Pflege von 1+MG-Daten/Metadaten-Standards und die Sicherung der Datenqualität.
Erwartete Ergebnisse
Von der Aktion wird erwartet, dass sie folgende Aspekte beinhaltet:
- Unterstützung von Workshops, Arbeitsgruppen und Treffen mit privaten und öffentlichen Stakeholdern, die für die Schaffung des EDIC für die 1+MG-Initiative und die Unterstützung des Umsetzungsfahrplans erforderlich sind,
- Analyse und Vorschläge zu den notwendigen rechtlichen und ethischen Voraussetzungen und Regelungen für diesen EDIC,
- Lücken, Herausforderungen und unerfüllte Bedürfnisse zu identifizieren und zu analysieren und die entsprechenden Maßnahmen für das EDIC vorzuschlagen, die in den EDIC-Nachhaltigkeitsfahrplan einfließen, einschließlich rechtlicher, ethischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Aspekte, und die Umsetzung für Zwecke der Forschung, der Gesundheitsversorgung und der öffentlichen Gesundheit abdecken,
- Untersuchung der Auswirkungen der EHDS-Verordnung und Operationalisierung der Beteiligung des EDIC an der HealthData@EU-Infrastruktur,
- die Evidenzbasis für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Genomik (Kosten/Nutzen) zu schaffen, um die einschlägigen gesundheitsökonomischen Modelle und gesundheitspolitischen Entscheidungen zu untermauern
- Erforschung von Modellen für öffentlich-private Partnerschaften für die Genomik im Gesundheitswesen,
- Beibehaltung und Förderung der Verwendung des vom Projekt "Beyond 1 Million Genomes" (B1MG) entwickelten Reifegradmodells (MLM), um eine koordinierte Ausrichtung der Gesundheitssysteme auf die Umsetzung und einen gerechten Zugang zur Genomikmedizin sicherzustellen,
- Maßnahmen zur Förderung des Kenntnisstandes und der Ausbildung von Bürger*innen, Angehörigen der Gesundheitsberufe und politischen Entscheidungsträger*innen in Bezug auf die Genomikmedizin in ganz Europa zu entwickeln,
- Schaffung der Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die den Nutzer*innen über 1+MG zur Verfügung gestellten Daten den vereinbarten Datenstandards und Datenqualitätsanforderungen entsprechen, einschließlich spezifischer Aufgaben für das EDIC.
Diese Maßnahme sollte auf den Ergebnissen der B1MG- und GDI-Projekte und den Zielen des Genome of Europe-Projekts aufbauen bzw. sich an diesen orientieren, wobei ihr Umfang und ihre Ergebnisse klar definiert werden sollten. Insbesondere die im Rahmen des GDI-Projekts entwickelte und eingesetzte Dateninfrastruktur und die entsprechende Datenverwaltung werden den Eckpfeiler des künftigen EDIC bilden. Die Maßnahme sollte auch die Synergien mit dem künftigen Europäischen Gesundheitsdatenraum und den entsprechenden Vorbereitungsprojekten (z. B. TEHDAS, HealthData@EU-Pilot) berücksichtigen und nutzen. Außerdem sollten die Ergebnisse anderer einschlägiger früherer und laufender Projekte im Rahmen von Horizont 2020, Horizont Europa, EU4Health und IMI2/IHI gebührend berücksichtigt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern ODER von mindestens einem europäischen Konsortium für digitale Infrastruktur-Konsortium (EDIC), das sich aus mindestens 3 Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle: nicht zutreffend
- andere Anhänge
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-06Call document DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-06(673kB)
Kontakt
Website
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