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Call-Eckdaten
Interreg EL-BG: 1. Aufruf zur Einreichung von gemeinsamen Projektvorschlägen
Förderprogramm
Interreg Griechenland-Bulgarien
Termine
Öffnung
12.02.2024
Deadline
27.03.2024 13:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 32.050.467,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Interreg Griechenland-Bulgarien hat seine erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Rahmen der Prioritätsachse 1 "Ein widerstandsfähigeres und grüneres Grenzgebiet Griechenland-Bulgarien" und der Prioritätsachse 2 "Ein integratives Grenzgebiet Griechenland-Bulgarien" veröffentlicht.
Call-Ziele
Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt. Projektantragstellende werden gebeten, ihren Projektantrag unter einem der oben genannten spezifischen Ziele des Programms einzureichen.
- P1: Ein widerstandsfähigeres und umweltfreundlicheres grenzübergreifendes Gebiet Griechenland-Bulgarien
- SO 1.2: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
- SO 1.3: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P3: Ein integrativeres grenzüberschreitendes Gebiet Griechenland-Bulgarien
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- SO 3.2: Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Integration und die soziale Innovation
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Ein widerstandsfähigeres und umweltfreundlicheres grenzübergreifendes Gebiet Griechenland-Bulgarien
- SO 1.2: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
- Umsetzung von gemeinsamen oder koordinierten Aktionsplänen zur Förderung und Anwendung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
- Schaffung und Unterstützung von grenz- und sektorübergreifenden Netzwerken und Sekundär-/Altmaterial- und Produktmärkten
- Entwicklung und Anwendung von Kreislaufwirtschaftsmodellen, Lösungen und Produkten
- Bewusstseinsbildung und Wissensaustausch
- SO 1.3: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Entwicklung grüner Infrastrukturen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Instrumente, des Transfers von Lösungen zwischen Interessengruppen und der Förderung umweltfreundlicher Praktiken
- Einrichtung von Überwachungssystemen zur Verhinderung und Kontrolle der Luftverschmutzung auf mehreren territorialen Ebenen
P3: Ein integrativeres grenzüberschreitendes Gebiet Griechenland-Bulgarien
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Schulungsmaßnahmen für Arbeitnehmende, Selbstständige, Arbeitslose und angehende Unternehmer*innen zu vorrangigen Themen, einschließlich Personalaustausch
- Informations- und Fachaustausch über Bildungs- und Ausbildungspraktiken
- Schulung und Unterstützung spezieller Zielgruppen (Frauen, Jugendliche, Behinderte), mit Schwerpunkt auf Zusammenarbeit und Unternehmertum
- Ausbau der digitalen Kompetenzen von Unternehmen und Selbstständigen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten zu unterstützen
- Unternehmensinfrastruktur und -ausrüstung für die oben genannten Aktivitäten
- SO 3.2: Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Integration und die soziale Innovation
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Vernetzung von Tourismuszielen und -attraktionen, einschließlich der Schaffung von thematischen Netzwerken und Routen mit dem Ziel einer saisonalen und geografischen Ausweitung des nachhaltigen Tourismus
- Anpassung des Tourismussektors an den Klimawandel und Inklusion
- Förderung der Digitalisierung von touristischen Ressourcen und Prozessen und Einführung digitaler und innovativer Werkzeuge in der lokalen Tourismusindustrie
- Verbesserung der Humanressourcen und der unternehmerischen Fähigkeiten im Tourismus
- Verknüpfung des Tourismus mit der lokalen Wertschöpfungskette im Rahmen der EU-Strategie "from Farm to Fork".
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Mindestanforderung ist, dass mindestens ein Projektpartner aus Griechenland und einer aus Bulgarien beteiligt sein muss. Das Partnerschaftsprogramm darf nicht mehr als 5 Partner umfassen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch)
- Gemeinsame Personalausstattung
Förderfähige Antragsteller für die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen sind die Einrichtungen, die unter die oben genannten Kategorien potenzieller Begünstigter fallen:
- Nationale, regionale oder lokale öffentliche Einrichtungen
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts (wie in Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU definiert), d. h. Einrichtungen, die alle folgenden Merkmale aufweisen:
- sie sind zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und haben keinen industriellen oder kommerziellen Charakter;
- sie besitzen Rechtspersönlichkeit; und
- sie werden überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert oder unterliegen der Aufsicht dieser Behörden oder Einrichtungen oder haben einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt werden;
- Privatrechtliche Einrichtungen und privatrechtlich gegründete Organisationen ohne Erwerbszweck können unter den folgenden Bedingungen insgesamt förderfähig sein:
- sie sind nicht mit dem Ziel gegründet worden, Gewinne zu erzielen,
- sie schütten keine Gewinne an die Anteilseigner aus,
- sie sollten mindestens ein Geschäftsjahr vor der Veröffentlichung der spezifischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen abgeschlossen haben. Diese Regel gilt auch für die lokal-regionalen Tochtergesellschaften/Zweigstellen. Es ist zu beachten, dass private Unternehmen, die nicht unter die unter Buchstabe c) genannten Bedingungen fallen, nicht förderfähig sind.
- Internationale Organisationen, die nach dem nationalen Recht der Programm-Mitgliedstaaten eingetragen sind, können als förderfähig angesehen werden, wenn sie die für privatrechtliche Einrichtungen ohne Erwerbszweck vorgesehenen Kriterien erfüllen. Internationale Organisationen, die nach internationalem Recht tätig sind, sind jedoch nicht förderfähig.
- Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Die förderfähigen EVTZ müssen dem Recht eines der teilnehmenden Länder unterliegen, in dem der EVTZ seinen eingetragenen Sitz hat. EVTZ, die ihren Sitz außerhalb des Programmgebiets haben und nicht in einem der am grenzüberschreitenden Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten registriert sind, kommen nicht für eine Förderung in Betracht. Ein EVTZ kann nicht der einzige Begünstigte eines Projektvorschlags sein.
Einrichtungen des öffentlichen Rechts und private Organisationen sowie EVTZ sollten vor der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mindestens ein Rechnungsjahr abgeschlossen haben. Wenn eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder eine private Organisation über eine Zweigstelle im Programmgebiet teilnimmt, muss die Zweigstelle mindestens 12 Monate vor der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen tätig gewesen sein.
Grundsätzlich muss die juristische Adresse/Registrierung der Organisation des Begünstigten im förderfähigen Gebiet des Programms liegen, um Projektbegünstigter zu werden, mit Ausnahme von:
- Einrichtungen der Zentralregierung, die ihren Sitz außerhalb des Programmgebiets haben (z. B. Ministerien oder andere nationale Behörden/Einrichtungen mit spezifischen Zuständigkeiten auf nationaler Ebene)
- Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der am grenzübergreifenden Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten angesiedelt sind, wenn ihre Teilnahme am Projekt einen Mehrwert und Fachwissen für dessen Durchführung mit sich bringt und dem Kooperationsgebiet des Programms zugute kommt
- Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets ansässig sind, aber eine lokale/regionale Tochtergesellschaft/Zweigstelle im Programmgebiet haben, kommen nur als griechische Projektpartner in Frage. Bulgarische Partner müssen ihren rechtlichen Sitz in dem förderfähigen Programmgebiet haben.
- Organisationen mit Sitz außerhalb des Programmgebiets, die nicht in einem der am grenzübergreifenden Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten registriert sind, kommen nicht für eine Förderung in Betracht.
weitere Förderkriterien
Das Interreg-Programm Griechenland-Bulgarien umfasst die folgenden Einheiten/Regionen:
- 7 griechische regionale Einheiten: Evros, Xanthi, Rodopi, Drama, Kavala in der Region Ostmakedonien-Thrakien, Serres und Thessaloniki in der Region Zentralmakedonien
- 4 bulgarische Regionen: Blagoevgrad in der Region Südwest, Haskovo, Smolyan, Kardzhali in der Region Südmitte
Jeder Begünstigte kann im Rahmen der vorliegenden Aufforderung bis zu 5 Projektvorschläge einreichen.
Die oben genannte Obergrenze gilt für alle Arten von Begünstigten (LB, PB), die als einheitliche Struktur betrachtet werden (nicht als einzelne Referate/Abteilungen), und sie wird auf der Ebene der Aufforderung und nicht auf der Ebene der spezifischen Ziele angewendet.
Beantragt ein potenzieller Begünstigter mehr als 5 Projektvorschläge, so werden die ersten 5 über das MIS eingereichten Vorschläge bewertet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Phase A - Einreichung der Projektskizze
Die Concept Note wird über das MIS mit Bezug auf die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen eingereicht:
- vom 12/02/2024, um 09:00 Uhr (CET+1)
- bis spätestens 27/03/2024 um 14:00 Uhr (MEZ+1).
Die Projektskizze sollte vom federführenden Partner unterzeichnet und im pdf-Format über das MIS beigefügt werden. Außerhalb der oben genannten Fristen werden keine Concept Notes angenommen. Die Frist für die Einreichung des Projekts für Phase B wird nach der Bewertung aller Concept Notes festgelegt.
Phase B - Einreichung von Projektvorschlägen
Nur die vom Begleitausschuss genehmigten Projektskizzen können zur nächsten Phase (Phase B - Einreichung der vollständigen Antragsformulare mit den beigefügten obligatorischen Unterlagen) ausschließlich über das MIS eingereicht werden.
Der Projektvorschlag muss spätestens 30 Kalendertage nach dem Datum der Benachrichtigung eingereicht werden. Vorschläge, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Zugang zum MIS
Das Antragsverfahren in den beiden Phasen A und B wird über das MIS abgewickelt. Um Zugang zum MIS zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein
Ihre Organisation ist im MIS registriert (Body Code).
Der Antragsteller hat ein Benutzerkonto, das im Programmplanungszeitraum 2021-2027 gültig ist.
Nutzer, die im Programmplanungszeitraum 2014-2020 Zugang zum MIS hatten, sollten ihr Konto aktualisieren, um Zugang zu dem für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 entwickelten System zu erhalten.
Lesen Sie den Leitfaden "Guidelines for applying in MIS 2021-2027", der dem Antragstellerpaket beiliegt, und befolgen Sie die Anweisungen für jeden Fall.
- Frist für die Beantragung eines "MIS Body Code": 18/3/2024
- Frist für die Erlangung eines "MIS-Benutzerkontos": 20/3/2024
Einreichung der Concept Note (Phase A) im MIS
Die Concept Note wird im MIS vom Lead Beneficiary (LB) des Projekts eingereicht, der über die Rechte zum Lesen, Bearbeiten, Einreichen und Löschen eines Antragsformulars (AF) verfügen sollte.
Die Rechte werden während des Antragsverfahrens für ein MIS-Benutzerkonto ausgewählt.
Achten Sie bei der Erstellung der Concept Note darauf, dass Sie das richtige Operationelle Programm / die richtige Prioritätsachse und die richtige Aufforderungsnummer auswählen.
Für Phase A (Einreichung der Concept Note) muss der LB nur die folgenden Abschnitte im MIS ausfüllen und dabei die Anweisungen in § 5 BEWERBUNG FÜR EINE AUFFORDERUNG - KONZEPTANMERKUNG des Handbuchs "Guidelines for applying in MIS 2021-2027" befolgen.
- Projekt-Identifizierung
- Standort
- Partnerschaft
- Budget
- Anhänge
Call-Dokumente
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