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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Interreg EL-BG: 1. Aufruf zur Einreichung von gemeinsamen Projektvorschlägen

Förderprogramm

Interreg Griechenland-Bulgarien

Termine

Öffnung
12.02.2024

Deadline
27.03.2024 13:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 32.050.467,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 1.000.000,00 und € 2.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Interreg Griechenland-Bulgarien hat seine erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Rahmen der Prioritätsachse 1 "Ein widerstandsfähigeres und grüneres Grenzgebiet Griechenland-Bulgarien" und der Prioritätsachse 2 "Ein integratives Grenzgebiet Griechenland-Bulgarien" veröffentlicht.

Call-Ziele

Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt. Projektantragstellende werden gebeten, ihren Projektantrag unter einem der oben genannten spezifischen Ziele des Programms einzureichen.

  • P1: Ein widerstandsfähigeres und umweltfreundlicheres grenzübergreifendes Gebiet Griechenland-Bulgarien
    • SO 1.2: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
    • SO 1.3: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
  • P3: Ein integrativeres grenzüberschreitendes Gebiet Griechenland-Bulgarien
    • SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
    • SO 3.2: Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Integration und die soziale Innovation

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Erwartete Ergebnisse

In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:

P1: Ein widerstandsfähigeres und umweltfreundlicheres grenzübergreifendes Gebiet Griechenland-Bulgarien

  • SO 1.2: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
    • Umsetzung von gemeinsamen oder koordinierten Aktionsplänen zur Förderung und Anwendung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz 
    • Schaffung und Unterstützung von grenz- und sektorübergreifenden Netzwerken und Sekundär-/Altmaterial- und Produktmärkten
    • Entwicklung und Anwendung von Kreislaufwirtschaftsmodellen, Lösungen und Produkten 
    • Bewusstseinsbildung und Wissensaustausch
  • SO 1.3: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
    • Entwicklung grüner Infrastrukturen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Instrumente, des Transfers von Lösungen zwischen Interessengruppen und der Förderung umweltfreundlicher Praktiken 
    • Einrichtung von Überwachungssystemen zur Verhinderung und Kontrolle der Luftverschmutzung auf mehreren territorialen Ebenen

P3: Ein integrativeres grenzüberschreitendes Gebiet Griechenland-Bulgarien

  • SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
    • Schulungsmaßnahmen für Arbeitnehmende, Selbstständige, Arbeitslose und angehende Unternehmer*innen zu vorrangigen Themen, einschließlich Personalaustausch 
    • Informations- und Fachaustausch über Bildungs- und Ausbildungspraktiken
    • Schulung und Unterstützung spezieller Zielgruppen (Frauen, Jugendliche, Behinderte), mit Schwerpunkt auf Zusammenarbeit und Unternehmertum
    • Ausbau der digitalen Kompetenzen von Unternehmen und Selbstständigen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten zu unterstützen 
    • Unternehmensinfrastruktur und -ausrüstung für die oben genannten Aktivitäten
  • SO 3.2: Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Integration und die soziale Innovation
    • Unterstützung der grenzüberschreitenden Vernetzung von Tourismuszielen und -attraktionen, einschließlich der Schaffung von thematischen Netzwerken und Routen mit dem Ziel einer saisonalen und geografischen Ausweitung des nachhaltigen Tourismus
    • Anpassung des Tourismussektors an den Klimawandel und Inklusion
    • Förderung der Digitalisierung von touristischen Ressourcen und Prozessen und Einführung digitaler und innovativer Werkzeuge in der lokalen Tourismusindustrie 
    • Verbesserung der Humanressourcen und der unternehmerischen Fähigkeiten im Tourismus 
    • Verknüpfung des Tourismus mit der lokalen Wertschöpfungskette im Rahmen der EU-Strategie "from Farm to Fork".

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Bulgarien (България ), Griechenland (Ελλάδα )

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Mindestanforderung ist, dass mindestens ein Projektpartner aus Griechenland und einer aus Bulgarien beteiligt sein muss. Das Partnerschaftsprogramm darf nicht mehr als 5 Partner umfassen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.

  • Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
  • Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
  • Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch)
  • Gemeinsame Personalausstattung

Förderfähige Antragsteller für die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen sind die Einrichtungen, die unter die oben genannten Kategorien potenzieller Begünstigter fallen:

  • Nationale, regionale oder lokale öffentliche Einrichtungen
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts (wie in Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU definiert), d. h. Einrichtungen, die alle folgenden Merkmale aufweisen:
    • sie sind zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und haben keinen industriellen oder kommerziellen Charakter;
    • sie besitzen Rechtspersönlichkeit; und
    • sie werden überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert oder unterliegen der Aufsicht dieser Behörden oder Einrichtungen oder haben einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt werden;
  • Privatrechtliche Einrichtungen und privatrechtlich gegründete Organisationen ohne Erwerbszweck können unter den folgenden Bedingungen insgesamt förderfähig sein:
    • sie sind nicht mit dem Ziel gegründet worden, Gewinne zu erzielen,
    • sie schütten keine Gewinne an die Anteilseigner aus,
    • sie sollten mindestens ein Geschäftsjahr vor der Veröffentlichung der spezifischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen abgeschlossen haben. Diese Regel gilt auch für die lokal-regionalen Tochtergesellschaften/Zweigstellen. Es ist zu beachten, dass private Unternehmen, die nicht unter die unter Buchstabe c) genannten Bedingungen fallen, nicht förderfähig sind.
  • Internationale Organisationen, die nach dem nationalen Recht der Programm-Mitgliedstaaten eingetragen sind, können als förderfähig angesehen werden, wenn sie die für privatrechtliche Einrichtungen ohne Erwerbszweck vorgesehenen Kriterien erfüllen. Internationale Organisationen, die nach internationalem Recht tätig sind, sind jedoch nicht förderfähig.
  • Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Die förderfähigen EVTZ müssen dem Recht eines der teilnehmenden Länder unterliegen, in dem der EVTZ seinen eingetragenen Sitz hat. EVTZ, die ihren Sitz außerhalb des Programmgebiets haben und nicht in einem der am grenzüberschreitenden Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten registriert sind, kommen nicht für eine Förderung in Betracht. Ein EVTZ kann nicht der einzige Begünstigte eines Projektvorschlags sein.

Einrichtungen des öffentlichen Rechts und private Organisationen sowie EVTZ sollten vor der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mindestens ein Rechnungsjahr abgeschlossen haben. Wenn eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder eine private Organisation über eine Zweigstelle im Programmgebiet teilnimmt, muss die Zweigstelle mindestens 12 Monate vor der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen tätig gewesen sein.

Grundsätzlich muss die juristische Adresse/Registrierung der Organisation des Begünstigten im förderfähigen Gebiet des Programms liegen, um Projektbegünstigter zu werden, mit Ausnahme von:

  • Einrichtungen der Zentralregierung, die ihren Sitz außerhalb des Programmgebiets haben (z. B. Ministerien oder andere nationale Behörden/Einrichtungen mit spezifischen Zuständigkeiten auf nationaler Ebene)
  • Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der am grenzübergreifenden Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten angesiedelt sind, wenn ihre Teilnahme am Projekt einen Mehrwert und Fachwissen für dessen Durchführung mit sich bringt und dem Kooperationsgebiet des Programms zugute kommt
  • Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets ansässig sind, aber eine lokale/regionale Tochtergesellschaft/Zweigstelle im Programmgebiet haben, kommen nur als griechische Projektpartner in Frage. Bulgarische Partner müssen ihren rechtlichen Sitz in dem förderfähigen Programmgebiet haben.
  • Organisationen mit Sitz außerhalb des Programmgebiets, die nicht in einem der am grenzübergreifenden Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten registriert sind, kommen nicht für eine Förderung in Betracht.

weitere Förderkriterien

Das Interreg-Programm Griechenland-Bulgarien umfasst die folgenden Einheiten/Regionen: 

  • 7 griechische regionale Einheiten: Evros, Xanthi, Rodopi, Drama, Kavala in der Region Ostmakedonien-Thrakien, Serres und Thessaloniki in der Region Zentralmakedonien
  • 4 bulgarische Regionen: Blagoevgrad in der Region Südwest, Haskovo, Smolyan, Kardzhali in der Region Südmitte

Jeder Begünstigte kann im Rahmen der vorliegenden Aufforderung bis zu 5 Projektvorschläge einreichen.
Die oben genannte Obergrenze gilt für alle Arten von Begünstigten (LB, PB), die als einheitliche Struktur betrachtet werden (nicht als einzelne Referate/Abteilungen), und sie wird auf der Ebene der Aufforderung und nicht auf der Ebene der spezifischen Ziele angewendet.
Beantragt ein potenzieller Begünstigter mehr als 5 Projektvorschläge, so werden die ersten 5 über das MIS eingereichten Vorschläge bewertet.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

max. 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Phase A - Einreichung der Projektskizze

Die Concept Note wird über das MIS mit Bezug auf die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen eingereicht:

  • vom 12/02/2024, um 09:00 Uhr (CET+1)
  • bis spätestens 27/03/2024 um 14:00 Uhr (MEZ+1).

Die Projektskizze sollte vom federführenden Partner unterzeichnet und im pdf-Format über das MIS beigefügt werden. Außerhalb der oben genannten Fristen werden keine Concept Notes angenommen. Die Frist für die Einreichung des Projekts für Phase B wird nach der Bewertung aller Concept Notes festgelegt.

Phase B - Einreichung von Projektvorschlägen

Nur die vom Begleitausschuss genehmigten Projektskizzen können zur nächsten Phase (Phase B - Einreichung der vollständigen Antragsformulare mit den beigefügten obligatorischen Unterlagen) ausschließlich über das MIS eingereicht werden.
Der Projektvorschlag muss spätestens 30 Kalendertage nach dem Datum der Benachrichtigung eingereicht werden. Vorschläge, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Zugang zum MIS

Das Antragsverfahren in den beiden Phasen A und B wird über das MIS abgewickelt. Um Zugang zum MIS zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein

Ihre Organisation ist im MIS registriert (Body Code).
Der Antragsteller hat ein Benutzerkonto, das im Programmplanungszeitraum 2021-2027 gültig ist.

Nutzer, die im Programmplanungszeitraum 2014-2020 Zugang zum MIS hatten, sollten ihr Konto aktualisieren, um Zugang zu dem für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 entwickelten System zu erhalten.

Lesen Sie den Leitfaden "Guidelines for applying in MIS 2021-2027", der dem Antragstellerpaket beiliegt, und befolgen Sie die Anweisungen für jeden Fall.

  • Frist für die Beantragung eines "MIS Body Code": 18/3/2024
  • Frist für die Erlangung eines "MIS-Benutzerkontos": 20/3/2024

Einreichung der Concept Note (Phase A) im MIS

Die Concept Note wird im MIS vom Lead Beneficiary (LB) des Projekts eingereicht, der über die Rechte zum Lesen, Bearbeiten, Einreichen und Löschen eines Antragsformulars (AF) verfügen sollte.
Die Rechte werden während des Antragsverfahrens für ein MIS-Benutzerkonto ausgewählt.
Achten Sie bei der Erstellung der Concept Note darauf, dass Sie das richtige Operationelle Programm / die richtige Prioritätsachse und die richtige Aufforderungsnummer auswählen.

Für Phase A (Einreichung der Concept Note) muss der LB nur die folgenden Abschnitte im MIS ausfüllen und dabei die Anweisungen in § 5 BEWERBUNG FÜR EINE AUFFORDERUNG - KONZEPTANMERKUNG des Handbuchs "Guidelines for applying in MIS 2021-2027" befolgen.

  • Projekt-Identifizierung
  • Standort
  • Partnerschaft
  • Budget
  • Anhänge

Kontakt

Interreg BG-EL Joint Secretariat
+30 2310 469 695
jts_grbg@mou.gr
Website

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