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Call-Eckdaten
Projekte zur Prävention
Förderprogramm
Fonds des Katastrophenschutzverfahrens der Union
Call Nummer
UCPM-2024-KAPP-PV
Termine
Öffnung
01.02.2024
Deadline
25.04.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 400.000,00 und € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel der Projekte zum Thema Prävention ist es, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der UCPM und Drittländern bei der Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen beizutragen.
Call-Ziele
Unter Prävention ist jede Maßnahme zu verstehen, die darauf abzielt, die Risiken zu verringern oder die nachteiligen Folgen einer Katastrophe für Menschen, Umwelt und Güter, einschließlich des kulturellen Erbes, abzumildern. Das allgemeine Ziel der Projekte im Bereich der Prävention ist es, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der UCPM und Drittländern bei der Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen beizutragen. Während die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Katastrophenhilfe relativ gut etabliert ist, kann die grenzüberschreitende und länderübergreifende Zusammenarbeit in der Präventionsphase weiter ausgebaut werden.
Katastrophen kennen keine Grenzen. Die Risiken, die von natürlichen und vom Menschen verursachten Gefahren ausgehen, sind aufgrund ihrer räumlichen Dimension (z. B. Erdbeben, Brände, Unwetter, Überschwemmungen und Weltraumwetter) sowie der Unbeständigkeit und des Ausmaßes ihrer Auswirkungen (z. B. Pandemien, Auswirkungen des Klimawandels auf zoonotische Krankheiten, nukleare/industrielle Unfälle, Meeresverschmutzung) grenzüberschreitend. Die von diesen Katastrophen ausgelösten menschlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen sowie die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens bestehen unabhängig von den nationalen Grenzen.
Viele EU-Rechtsakte fordern bereits einen kooperativen Ansatz bei der Bewertung von Katastrophenrisiken und der Sensibilisierung für diese Risiken, zum Beispiel bei Überschwemmungen oder grenzüberschreitenden Bedrohungen im Gesundheitsbereich. Die UCPM-Rechtsvorschriften zielen auch darauf ab, die Zusammenarbeit auf grenzüberschreitender Ebene und zwischen Mitgliedstaaten, die für dieselben Arten von Katastrophen anfällig sind, zu verstärken.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die UCPM-2024-KAPP enthält auch einen Schwerpunkt zum Management von Waldbrandrisiken. Waldbrände sind eine der am häufigsten auftretenden Gefahren, die zur Aktivierung der UCPM führen. Im Jahr 2022 verbrannten mehr als 785 000 ha durch Waldbrände, was nach 2017 das zweitschlimmste Jahr in der EU war und einen Anstieg um 127 % gegenüber der durchschnittlichen verbrannten Fläche der letzten 15 Jahre bedeutete. Im Jahr 2023 setzt sich der Trend mit einer Brandfläche von mehr als 463 000 ha fort, was einem Anstieg von 31 % gegenüber dem gleichen Durchschnitt entspricht. Daher wird dem Management von Waldbrandrisiken im Rahmen dieser Aufforderung besondere Aufmerksamkeit gewidmet, um integrierte Projekte und die Entwicklung einschlägiger Instrumente und Maßnahmen zu ermöglichen.
Um einen Beitrag zur Erreichung des oben genannten allgemeinen Ziels zu leisten, werden die Antragsteller aufgefordert, einen oder mehrere der folgenden Themenschwerpunkte auszuwählen.
Schwerpunkt 1: Risikobewertung, Antizipation und Risikomanagementplanung
Ohne eine Bewertung, die grenzüberschreitende Risiken, Kaskadeneffekte und exponierte oder gefährdete Gebiete und Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, berücksichtigt, werden DRM-Strategien die Risiken, denen ein Land ausgesetzt ist, nur teilweise berücksichtigen. Diese Prioritätsachse zielt darauf ab, die Fähigkeit der förderfähigen Einrichtungen zu verbessern, relevante Katastrophenrisiken mit potenziellen grenzüberschreitenden/trans-europäischen und sektorübergreifenden Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten und diese Informationen zu nutzen, um die Maßnahmen zur Katastrophenprävention und -vorsorge zu verstärken.
Diese Priorität entspricht dem Ziel Nr. 1 der Union für die Katastrophenresistenz: "Antizipieren - Verbesserung der Risikobewertung, Antizipation und DRM-Planung"
Priorität 2: Risikobewusstsein
Die Bevölkerung spielt eine wichtige Rolle bei der Katastrophenvorbeugung und -vorsorge, und die Bürger*innen sind in der Regel die Ersten, die auf Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Katastrophen reagieren. Nationale, regionale und lokale Behörden sollten mit dem privaten Sektor und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um das Bewusstsein der Bevölkerung für Katastrophenrisiken und ihre Bereitschaft zu erhöhen. Evidenzbasierte Risikoinformation und -kommunikation sowie Aufklärungsmaßnahmen, die sich an die Öffentlichkeit, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen, sowie an Freiwillige richten, werden so zu wirksamen Instrumenten, um das Bewusstsein für Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigungsmaßnahmen zu schärfen.
Dieser Schwerpunkt steht im Einklang mit dem Ziel Nr. 2 der Union für die Katastrophenresistenz: "Vorbereitung - Stärkung des Risikobewusstseins und der Bereitschaft der Bevölkerung".
Priorität 3: Frühwarnung
Frühwarnsysteme sind Schlüsselelemente für die Verringerung des Katastrophenrisikos und die Anpassung an den Klimawandel. Nach der Covid-19-Krise und angesichts der jüngsten extremen Wetterereignisse und der kaskadenartigen Auswirkungen auf alle Sektoren wurde die Bedeutung fortschrittlicher Multi-Gefahren- und Risikowarnungen noch nie so deutlich erkannt wie heute. Obwohl es in Europa bereits beträchtliche Erfahrungen mit Frühwarnsystemen gibt, insbesondere für wetter- und klimabedingte Gefahren, haben die jüngsten Katastrophen gezeigt, dass mehr Anstrengungen und Zusammenarbeit erforderlich sind. Dazu gehört auch der Einsatz neuer Technologien, wie z. B. der künstlichen Intelligenz, um große Datenmengen zeitnah und für das Notfallmanagement geeignet verarbeiten zu können.
Diese Priorität steht im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutzziel Nr. 3 der Union: "Alert - Enhancing early warning"
Priorität 4: Risikomanagement bei Waldbränden
Die Entwicklung eines integrierten Managements von Waldbrandrisiken ist entscheidend für den Aufbau widerstandsfähigerer Landschaften und Gemeinschaften. Diese Priorität zielt darauf ab, integrierte Projekte zu fördern, die sich mit den Ursachen des erhöhten Waldbrandrisikos befassen und die Entwicklung neuer Steuerungsmodelle und Leitlinien unterstützen. Verbesserte Governance, Bewertung, Planung, Vorbeugung und Wiederherstellung des Risikos von Waldbränden sollten in integrierter Weise angegangen werden, zusätzlich zu Maßnahmen zur Brandbekämpfung, auch durch den Einsatz von Techniken der künstlichen Intelligenz. Jüngsten Studien zufolge ergeben die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Bewertungen von Investitionen in die Waldbrandprävention einen Nettonutzen. Die Verhütung von Waldbränden umfasst ein breites Spektrum von Maßnahmen - u. a. in den Bereichen Waldbewirtschaftung, Raumplanung, Aus- und Fortbildung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Frühwarnung, gemeinsame Risikobewältigung usw. Außerdem sind Maßnahmen auf allen Ebenen (national, regional und lokal) erforderlich, wobei länderübergreifende Auswirkungen und eine sektorübergreifende Steuerung unter Einbeziehung von Waldbesitzern, Gemeinden, Behörden, Tourismusakteuren, Forschern usw. zu berücksichtigen sind. Die Vorschläge sollten einen integrierten Ansatz verfolgen und die Verbindungen zwischen den verschiedenen Schritten des Risikomanagements berücksichtigen.
Diese Priorität steht mit den drei für die Prioritäten 1, 2 und 3 festgelegten Zielen der Union für die Katastrophenresilienz in Einklang, da sie einen bereichsübergreifenden und ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Sie trägt auch zur Umsetzung des Aktionsplans zur Verhütung von Waldbränden bei.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Für Priorität 1: Risikobewertung, Antizipation und Risikomanagementplanung
Die Projektaktivitäten und -ergebnisse sollen zur Erreichung mindestens eines der folgenden Ergebnisse führen:
- Verbessertes Verständnis und Wissen über aktuelle und zukünftige Katastrophenrisiken.
- Harmonisierte länderübergreifende Risikobewertungen für identifizierte gemeinsame Risiken werden entwickelt und/oder verbessert, zusammen mit Empfehlungen für die weiteren Schritte.
- Verbesserter Austausch von Risikodaten und Risikoanalysen.
- Verbesserte Quantifizierung und gemeinsamer Austausch von Daten über Katastrophenverluste und -schäden unter Verwendung international vereinbarter Indikatoren (z.B. die Ziele des Sendai-Rahmens für die Verringerung von Katastrophenrisiken).
- Verbesserte grenzüberschreitende und länderübergreifende Zusammenarbeit und verstärkter Austausch von Wissen über Risikobewertung und Risikomanagementplanung.
- Verbesserte Verfügbarkeit von Instrumenten und Leitlinien zur Risikobewertung und Risikomanagementplanung.
Die Projektergebnisse sollen aus der folgenden Liste ausgewählt werden:
- Verbesserte oder neue Risikobewertungsmethoden, die für die UCPM relevant sind, einschließlich der Messung und/oder Verbesserung des Verständnisses der Auswirkungen aktueller und zukünftiger Katastrophen.
- Verbesserte oder neue DRM-Planungsinstrumente.
- Harmonisierte länderübergreifende Risikomanagementpläne oder Aktionspläne für ein oder mehrere Risiken (die in einer länderübergreifenden Risikobewertung ermittelt wurden) werden entwickelt und/oder weiter verbessert.
- 'Build-back better'-Instrumente und -Leitlinien, einschließlich Kosten-Nutzen-Analysen, Machbarkeitsstudien für grüne Präventionslösungen (einschließlich naturbasierter Lösungen) und Berücksichtigung von Klimaanpassung, Klimaschutz und Katastrophenrisikominderung.
- Vereinbarungen, Arbeitsverfahren, Methoden usw., die erforderlich sind, um ein funktionierendes grenzüberschreitendes Netz zuständiger Behörden auf nationaler und subnationaler Ebene für bestimmte Risiken zu schaffen.
- Open-Source-IT-Plattformen für die gemeinsame Nutzung von Daten.
- Verbesserte oder neue Methoden für die grenzüberschreitende Erhebung von Daten über Katastrophenschäden.
Für Priorität 2: Risikobewusstsein
Die Projektaktivitäten und -ergebnisse sollten zur Erreichung mindestens eines der folgenden Ergebnisse führen:
- Verbessertes evidenzbasiertes Wissen und Bewusstsein über Katastrophenrisiken und Maßnahmen zum Selbstschutz und zur Selbstvorsorge.
- Verbesserter Austausch von Risikoinformationen und Entwicklung einer Kultur der Risikoprävention.
- Verstärkte Beteiligung von Freiwilligen und der Zivilgesellschaft an der Katastrophenvorsorge, einschließlich Jugendlicher, gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen.
- Verbesserte Verfügbarkeit von Instrumenten und Leitlinien zur Stärkung des Risikobewusstseins.
- Verstärktes Engagement der Gemeinschaft im Prozess des Aufbaus von Katastrophenresilienz.
Die Projektergebnisse sollen aus der folgenden Liste ausgewählt werden:
- Verbesserte oder neue Multirisiko-Sensibilisierungsmethoden für verschiedene DRM-Akteure.
- Zusammenstellung von guten Praktiken und Wissen im Bereich der Risikokommunikation und des Risikobewusstseins.
- Produkte zur Bewusstseinsbildung, wie Medienkampagnen, einschließlich sozialer Medien, Open-Source-Plattformen, Augmented Reality oder andere.
- Plattformen und Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung (virtuell und persönlich).
- Schulungs- und Bildungsmodule, Werkzeuge, Leitlinien und Methoden zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit oder bestimmter Gruppen, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen.
Für Priorität 3: Frühwarnung
Die Projektaktivitäten und -ergebnisse sollten zur Erreichung von mindestens einem der folgenden Ergebnisse führen:
- Verbesserte länderübergreifende Frühwarn- und Informationssysteme und Verknüpfung mit dem Emergency Response Coordination Centre (ERCC).
- Verstärkte Integration von Frühwarnsystemen in die Entscheidungsfindung auf verschiedenen Ebenen, auch auf individueller und organisatorischer Ebene.
- Verbessertes Verständnis von Frühwarnmeldungen in der breiten Öffentlichkeit oder bei bestimmten Gruppen, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen.
- Verbesserte Verfügbarkeit von Instrumenten und Leitlinien für eine verbesserte Risikokommunikation.
- Verbesserte Integration von Bedürfnissen und Verhaltensmerkmalen der Gemeinschaft in Frühwarnsysteme.
Die Projektergebnisse sollen aus der folgenden Liste ausgewählt werden:
- Verbesserte Systeme zur Gefahrenüberwachung, -vorhersage und -prognose, auch durch den Einsatz neuer Technologien.
- Mechanismen und Verfahren für den Informationsaustausch mit dem ERCC und für eine bessere Integration von Frühwarnsystemen in die Entscheidungsfindung auf verschiedenen Ebenen.
- Benutzerhandbücher für Frühwarnsysteme.
- Methoden und Anwendungen der Gefahrenkartierung für Frühwarnsysteme.
- Internationale Standards und Protokolle für Warnungen.
- Werkzeuge und Leitlinien zur Risikokommunikation und öffentlichen Warnung unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung (z. B. mehrsprachige Gemeinschaften, gefährdete Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen usw.).
- Leitlinien für die Umsetzung eines "gesamtgesellschaftlichen" Ansatzes bei der Frühwarnung.
Für Priorität 4: Risikomanagement bei Waldbränden
Die Projektaktivitäten und -ergebnisse sollten zur Erreichung von mindestens einem der folgenden Ergebnisse führen:
- Verbessertes Wissen über das Waldbrandrisiko und dessen Bewertung, indem spezifische Komponenten des Waldbrandrisikos und die zugrundeliegenden Faktoren für eine bestimmte Region/Gebiet berücksichtigt werden.
- Verbesserte Datenerhebung über vergangene Waldbrandkatastrophen und Zusammenhänge zwischen Waldbewirtschaftung und Waldbrandverhalten.
- Verbessertes evidenzbasiertes öffentliches Risikobewusstsein, Aufklärung und Bereitschaft der Bevölkerung für Waldbrände.
- Verbesserte Überwachungs- und Frühwarnsysteme für Waldbrände werden entwickelt.
- Verbessertes Verständnis für integriertes Risikomanagement bei Waldbränden über alle Sektoren hinweg und deren Wirksamkeit für bestimmte Regionen, Ökosystemtypen, Schnittstellen zwischen Wald und Stadt usw.
Die Projektergebnisse sollen aus der folgenden Liste ausgewählt werden:
- Übersicht über bestehende Modelle zur Steuerung des Waldbrandrisikos und/oder Vorschläge für eine verbesserte integrierte Steuerung des Waldbrandrisikos.
- Methoden für die Bewertung des Waldbrandrisikos, die Planung und/oder die Vorbeugung bzw. Wiederherstellung nach einem Brand, auch für die Schnittstelle zwischen Wald und Stadt, Torfbrände, verschiedene Arten von Ökosystemen und sozioökonomische Bedingungen.
- Bewertungen der Brandgefahr und Instrumente
- Entscheidungshilfen und Schulungsinstrumente für verschiedene Bevölkerungsgruppen und Entscheidungsträger, einschließlich von künstlicher Intelligenz unterstützter Simulationswerkzeuge für Waldbrände.
- Wildfeuer-Aufklärungs- und Sensibilisierungswerkzeuge (z.B. Informationsprodukte, Kampagnen, etc.)
- Alarmierungssysteme für lokale Gemeinschaften.
- Werkzeuge zur aktiven Branderkennung.
- Evakuierungs- und Schutzraumplanung und Kommunikation.
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Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen der Priorität 1 (Risikobewertungen, Antizipation und Risikomanagementplanung) werden mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Aktivitäten kofinanziert, die auf die Bewertung und Quantifizierung von Risiken und/oder die Ausarbeitung von Managementplänen für Risiken mit länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Auswirkungen abzielen. Die Vorschläge können entweder auf bestehenden Risikobewertungen und Risikomanagementplänen aufbauen und/oder diese erweitern, oder sie können neue Risikobewertungen oder Pläne entwickeln. Darüber hinaus werden auch Vorschläge gefördert, die darauf abzielen, die Verfügbarkeit von Instrumenten und Leitlinien für die Risikobewertung, die Analyse von Daten über Katastrophenschäden und die Risikomanagementplanung zu verbessern. Projekte im Rahmen dieses Schwerpunkts sollten einen Multi-Gefahren-Ansatz verfolgen.
Im Rahmen der Priorität 2 (Risikobewusstsein) kofinanziert diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Aktivitäten, die darauf abzielen, das Risikobewusstsein und die Risikovorsorge der Bevölkerung zu verbessern, u. a. durch die Erhöhung des allgemeinen Niveaus des Risikobewusstseins, der Vorbeugungs- und Vorsorgemaßnahmen in der Bevölkerung, die Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu Informationen über Katastrophenrisiken und die Stärkung der Kultur der Risikoprävention und des Selbstschutzes. Vorschläge, die darauf abzielen, die Verfügbarkeit von Instrumenten und Leitlinien zur Sensibilisierung der Bürger*innen für Katastrophenrisiken zu verbessern, sind ebenfalls förderfähig.
Im Rahmen der Priorität 3 (Frühwarnung) werden mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Maßnahmen kofinanziert, die auf den Aufbau und die Verbesserung von Vorhersage-, Erkennungs- und Überwachungskapazitäten sowie von öffentlichen Warn- und Alarmsystemen abzielen. Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, dass sie auf früheren Bemühungen aufbauen oder dass eine Lücke für die Maßnahme besteht. Vorschläge, die den Einsatz neuer Technologien wie künstliche Intelligenz fördern, sind ebenfalls erwünscht.
Im Rahmen der Priorität 4 (Management des Waldbrandrisikos) werden mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen integrierte Projekte kofinanziert, die darauf abzielen, die Erhebung und Analyse von Daten über Waldbrände, die Bewertung des Waldbrandrisikos, die Planung des Waldbrandrisikomanagements, die Steuerung des Waldbrandrisikos und die Frühwarnsysteme für Waldbrände zu entwickeln oder zu verbessern (wobei so weit wie möglich auf bestehenden Instrumenten wie dem Europäischen Waldbrandinformationssystem (EFFIS) aufgebaut wird), einschließlich Projekten, die den Einsatz neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz fördern. Auch Vorschläge, die auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Entwicklung von Bildungs- und Schulungsmaterial und die Verbesserung des Verständnisses der Schlüsselakteure für die mit Waldbränden verbundenen Risiken und Präventionsmaßnahmen abzielen, werden gefördert. Die Vorschläge sollten Aspekte wie die Auswirkungen des Klimawandels auf das Risiko von Waldbränden, die Vorhersage des Brandwetters, die Ausbreitung von Bränden auf der Grundlage von Gelände, Brennstoffen und Wetter, soziale und verhaltensbezogene Aspekte usw. berücksichtigen.
Für die oben genannten Prioritäten wird die aktive Beteiligung der Endnutzer*innen an der Konzeption und Umsetzung der Vorschläge empfohlen. Bei den Endnutzer*innen kann es sich um DRM-Behörden auf verschiedenen Ebenen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Privatunternehmen und andere Stakeolder in den förderfähigen Ländern handeln.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens drei Begünstigte aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Staaten angehören.
Der Projektkoordinator muss eine Einrichtung aus einem UCPM-Mitglieds-/Teilnehmerstaat sein.
Niedergelassene Einrichtungen werden nicht auf die Mindestanforderungen an das Konsortium angerechnet.
Erinnerung: Nur Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten, UCPM-Teilnehmerstaaten, IPA-Staaten, europäischen Nachbarschaftsstaaten und internationalen Organisationen21 sind förderfähig. Internationale Organisationen können mit Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und UCPM-Teilnehmerstaaten zusammenarbeiten, können jedoch nicht als federführender Konsortialpartner fungieren, und ihre Teilnahme wird nicht auf die oben genannte "Mindestanzahl von Einrichtungen" angerechnet.
Der Vorschlag muss zeigen, dass alle am Konsortium beteiligten Begünstigten einen sinnvollen Beitrag zum Projekt leisten, der sicherstellt, dass die Mindestkriterien für die Förderfähigkeit erfüllt sind, und dass die Aktivitäten und Ergebnisse gemeinsam und partnerschaftlich entwickelt werden. Alle Vorschläge, unabhängig von der Zusammensetzung des Konsortiums, müssen die Relevanz und den Mehrwert für die UCPM nachweisen.
Bewerbungen werden nur dann als förderfähig angesehen, wenn ihr Inhalt vollständig (oder zumindest teilweise) der Themenbeschreibung entspricht, für die sie eingereicht wurden.
Für KAPP-Themen im Bereich Prävention und Vorsorge müssen förderfähige Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Teilnehmende Staaten an der UCPM: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und die Ukraine.
- Instrument für Heranführungshilfe (IPA) begünstigte Länder, die nicht an der UCPM teilnehmen: Kosovo.
- Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die sich nicht an der UCPM beteiligen: Osten (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) und Süden (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina und Tunesien).
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13 der Aufforderung).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies im Abkommen vorgesehen ist).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Vorschläge müssen elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders) eingereicht werden. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Vorschläge (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information).
Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und unterstützenden Dokumente enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF wieder in das System hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (als PDF-Dateien hochzuladen/im Teil B enthalten):
- Detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (alle Teilnehmer) (gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, Behörden der Mitgliedstaaten, internationale Organisationen, private Hochschuleinrichtungen, die seit mehr als 5 Jahren bestehen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (eigener Abschnitt in Teil B)
- Unterstützungsschreiben der zuständigen nationalen Katastrophenschutzbehörde jedes am Konsortium beteiligten Landes, das unmittelbar von den Ergebnissen der Aktion profitieren wird (außer bei Teilnehmern, die selbst die nationale Behörde sind). Es werden nur Schreiben der auf nationaler Ebene zuständigen Katastrophenschutzbehörde akzeptiert. Diese Anforderung gilt auch für Vorschläge, die eine besondere Gefahr betreffen (z. B. Meeresverschmutzung), für die andere Behörden als die nationale Katastrophenschutzbehörde zuständig sein können. Eine Anleitung zu den Informationen, die der nationalen Behörde bei der Beantragung der Genehmigung vorzulegen sind, finden Sie hier (eine spezielle Textvorlage ist im Einreichungssystem verfügbar).
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf 50 Seiten (Teil B), ohne Anhänge, begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
UCPM KAPP 2024 Call documentUCPM KAPP 2024 Call document(646kB)
Kontakt
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