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Call-Eckdaten
Netzwerke von Städten
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-CITIZENS-TOWN-NT
Termine
Öffnung
14.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Städtenetzwerke werden den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, ihre Zusammenarbeit und Debatte zu vertiefen und zu intensivieren, nachhaltige Netzwerke zu entwickeln und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren.
Call-Ziele
- Förderung des Austauschs zwischen Bürger*innen verschiedener Länder, um das gegenseitige Verständnis und die Toleranz zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Perspektive zu erweitern und ein Gefühl der europäischen Zugehörigkeit und Identität zu entwickeln
- die Städte in die Lage zu versetzen, Bürger*innen und Gemeinden in Diskussionen und Aktionen zu Klima und Umwelt, einschließlich energiebezogener Fragen, sowie zu Solidarität und Migration einzubinden. Den Bürger*innen die Möglichkeit geben, die kulturelle Vielfalt der Europäischen Union zu entdecken und ihnen bewusst zu machen, dass die europäischen Werte und das kulturelle Erbe die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und des Austauschs bewährter Verfahren;
- Unterstützung einer verantwortungsvollen lokalen Verwaltung und Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Behörden im europäischen Integrationsprozess.
Es wird erwartet, dass die Projekte der Städtenetzwerke über eine ganzheitliche Darstellung Europas nachdenken, die bürgernah, gleichstellungsfördernd, zukunftsorientiert und konstruktiv ist und insbesondere die jüngere Generation stärker anspricht. Die Projekte können auf den Ergebnissen von Bürger*innenbefragungen beruhen und zu Debatten über konkrete Wege zur Schaffung einer demokratischeren Union führen, um die Bürger*innen in die Lage zu versetzen, sich wieder mit der EU zu beschäftigen und ein stärkeres Gefühl der Eigenverantwortung für das europäische Projekt zu entwickeln.
Städtenetzwerke sollten den Städten und Gemeinden die Möglichkeit bieten, ihre Zusammenarbeit und Debatte in einer langfristigen Perspektive zu vertiefen und zu intensivieren, nachhaltige Netzwerke zu entwickeln und ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration zu skizzieren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Gelegenheit für Städte und Gemeinden, größere Projekte zu entwickeln, um die Wirkung und Nachhaltigkeit ihrer Projekte zu erhöhen;
- Möglichkeit für die Begünstigten, mehr thematische und politikbezogene Projekte zu entwickeln;
- Stärkeres Engagement der Bürger*innen in der Gesellschaft und letztlich eine aktivere Beteiligung der Bürger*innen am demokratischen Leben der Union;
- Dauerhafte Verbindungen zu Partnerorganisationen;
- Stärkeres Bewusstsein für die Vorteile von Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter und Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus;
- Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Akzeptanz europäischer Minderheiten, wie z. B. der Roma;
- Bessere Information über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und deren bessere Umsetzung in den Mitgliedstaaten.
Erwartete Ergebnisse
Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes könnte der Schwerpunkt auf Folgendes gelegt werden
- Förderung des Bewusstseins und des Wissens über die Rolle von Minderheiten, wie z. B. Menschen, die einer Minderheit angehören oder einen rassischen oder ethnischen Hintergrund haben (z. B. Roma und Migranten), in der europäischen Gesellschaft und ihren Beitrag zur kulturellen Entwicklung Europas;
- Ermittlung von Möglichkeiten zur weiteren Stärkung der europäischen Dimension und der demokratischen Legitimität des EU-Entscheidungsprozesses und zur Förderung einer freien, offenen und gesunden demokratischen Regierungsführung in einer Zeit niedriger Wahlbeteiligung, des Populismus, der Desinformation und der Herausforderungen für die Zivilgesellschaft, indem die aktive Beteiligung der Bürger*innen am politischen Leben in Europa und die Ausübung ihres Wahlrechts unterstützt werden;
- Bürger*innen zusammenzubringen, um Maßnahmen im Bereich Klima und Umwelt, einschließlich energiebezogener Fragen, zu diskutieren, Solidarität zu üben und bewährte Verfahren auszutauschen und so zu einem stärkeren Engagement der Bürger*innen in der Gesellschaft und letztlich ihrer aktiven Beteiligung am demokratischen Leben der Union beizutragen.
Neben diesem spezifischen Schwerpunkt können die Projekte der Städtenetze auch ganz allgemein, aber nicht ausschließlich, über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Leben in ihren lokalen Gemeinschaften nachdenken, über die Art und Weise, wie ihre Gemeinschaften funktionieren, und über die Formen, die Bürgerbeteiligung und Solidarität während der COVID-19-Krise angenommen haben, und darüber, wie diese Formen in Zukunft nachhaltig werden könnten. Die Projekte können sich auch von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Bei den Einrichtungen handelt es sich um Städte/Gemeinden und/oder andere Ebenen lokaler Behörden, ihre Partnerschaftsausschüsse oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten; diese müssen aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern stammen, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- andere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- für Hauptantragsteller "Koordinatoren" und Mitantragsteller: Städte/Gemeinden ohne Erwerbszweck und/oder andere Ebenen lokaler Behörden oder deren Partnerschaftsausschüsse oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten.
- Die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Programmländern stattfinden.
- An dem Antrag müssen mindestens vier Antragsteller (federführender Antragsteller "Koordinator" und mindestens drei Mitantragsteller, bei denen es sich nicht um verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner handelt) aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
- Die Projekte sollten die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden. Die Komplementaritäten müssen in den Projektvorschlägen beschrieben werden (Teil B des Antragsformulars).
- Die Projekte müssen den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
- Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage der von ihr festgesetzten variablen Beträge und der von den Begünstigten in ihrem Projektbudget angegebenen Schätzungen festgelegt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (hochzuladen):
- Kalkulator für Pauschalbeträge
- Belegdokumente (hochzuladen):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams: nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck (siehe andere Anhänge).
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck. Gilt nicht für neu gegründete Organisationen (siehe andere Anhänge).
- ein von der Stadtverwaltung unterzeichnetes Unterstützungsschreiben (gilt für Antragsteller und Partner der Kategorie "Gemeinnützige Organisation, die eine lokale Behörde vertritt"). Das Dokument muss spätestens in der GAP-Phase vorgelegt werden.
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Jugendliche unter 18 Jahren) durchführen: Öffentliche Einrichtungen müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und beifügen (Vorlage auf Anfrage bei der EACEA erhältlich - CERV@ec.europa.eu); private gemeinnützige Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier Bereiche abdeckt, die in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
CERV-2024-CITIZENS-TOWN-NT Call documentCERV-2024-CITIZENS-TOWN-NT Call document(503kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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