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Call-Eckdaten
Zentren für berufliche Spitzenleistungen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-PEX-COVE
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
07.05.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 56.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion unterstützt den schrittweisen Auf- und Ausbau internationaler Kooperationsnetze von Spitzenforschungszentren für die Berufsbildung.
Call-Ziele
Die Umsetzung von Ansätzen zur beruflichen Exzellenz ist ein wichtiger Bestandteil der gesamten EU-Politikagenda für Kompetenzen und für die berufliche Bildung. Die Europäische Kompetenzagenda, der Europäische Bildungsraum, die Empfehlung des Rates zur beruflichen Bildung 2020 sowie die Osnabrücker Erklärung enthalten alle sehr deutliche Verweise auf berufliche Exzellenz als treibende Kraft für Reformen im Berufsbildungssektor.
Die Initiative für Zentren für berufliche Exzellenz (CoVE) zielt darauf ab, auf diese politische Priorität zu reagieren, indem sie Reformen im Berufsbildungssektor unterstützt und hochwertige Qualifikationen und Kompetenzen sicherstellt, die zu hochwertigen Arbeitsplätzen und langfristigen Karrieremöglichkeiten führen und den Anforderungen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft entsprechen. Die CoVE-Initiative unterstützt auch die Umsetzung des europäischen Green Deal, der neuen digitalen Strategie, der Mitteilung über die Anziehung von Fähigkeiten und Talenten und der neuen Industrie- und KMU-Strategien, da Fähigkeiten der Schlüssel zu deren Erfolg sind.
CoVEs arbeiten in einem bestimmten lokalen Kontext und schaffen Qualifikationsökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung, während sie mit CoVEs in anderen Ländern über internationale Kooperationsnetzwerke zusammenarbeiten. Sie schaffen einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Spitzenleistungen, der ein breites Spektrum lokaler Akteure einbezieht und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht, das Qualifikationsangebot rasch an die sich verändernden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen.
Sie bieten Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiter- und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnahes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes im Kontext des grünen und digitalen Wandels gerecht wird. Sie wirken als Katalysatoren für die lokale Unternehmensentwicklung und Innovation, indem sie eng mit Unternehmen (insbesondere KMU) an Projekten der angewandten Forschung zusammenarbeiten, Wissens- und Innovationszentren schaffen und unternehmerische Initiativen ihrer Lernenden unterstützen.
Die Netze zielen auf eine "aufwärts gerichtete Konvergenz" der Berufsbildungsexzellenz ab. Sie sind offen für die Beteiligung von Ländern mit gut entwickelten Systemen für berufliche Exzellenz sowie von Ländern, die dabei sind, ähnliche Ansätze zu entwickeln, um das volle Potenzial von Berufsbildungseinrichtungen auszuschöpfen, eine proaktive Rolle bei der Unterstützung von Wachstum und Innovation zu spielen.
Diese Initiative führt eine "europäische Dimension" der beruflichen Exzellenz ein, indem sie die Umsetzung der EU-Berufsbildungspolitik und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Maßnahmen unterstützt.
Das hier vorgeschlagene Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen, auf den Lernenden ausgerichteten Ansatz aus, bei dem die Berufsbildung:
- ein integrierter Teil von Qualifikationsökosystemen ist [Qualifikationsökosysteme sind definiert als regionale oder sektorale soziale Gebilde, in denen menschliche Fähigkeiten entwickelt und für produktive Zwecke eingesetzt werden (Finegold 1999). Ihre grundlegenden Elemente sind das wirtschaftliche Umfeld und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, der institutionelle/politische Rahmen, die Art und Weise des Einsatzes von Arbeitskräften, die Struktur der Arbeitsplätze sowie das Qualifikationsniveau und die Systeme für deren Ausbildung (Buchanan et al. 2001). Siehe A guide to the skill ecosystem approach to workforce development ], Beitrag zur regionalen Entwicklung [ Regionalentwicklungspolitik - Regionalentwicklung ist ein weit gefasster Begriff, kann aber als allgemeines Bestreben gesehen werden, regionale Ungleichheiten durch die Unterstützung von (beschäftigungs- und wohlstandsfördernden) wirtschaftlichen Aktivitäten in Regionen zu verringern], Innovation [Eine Innovation ist die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung), oder Prozesses, einer neuen Marketingmethode oder einer neuen Organisationsmethode in Bezug auf Geschäftspraktiken, Arbeitsplatzorganisation oder Außenbeziehungen], intelligente Spezialisierung [Intelligente Spezialisierung ist ein ortsbezogener Ansatz, der sich durch die Ermittlung strategischer Interventionsbereiche auszeichnet, die sowohl auf der Analyse der Stärken und des Potenzials der Wirtschaft als auch auf einem unternehmerischen Entdeckungsprozess mit breiter Beteiligung der Interessengruppen basieren. Er ist nach außen gerichtet und umfasst eine breite Sichtweise der Innovation, einschließlich] und Clusterstrategien [Industriecluster sind Gruppen spezialisierter Unternehmen, häufig KMU, und anderer unterstützender Akteure an einem Standort, die eng zusammenarbeiten. In Europa gibt es etwa 3000 spezialisierte Cluster. In der erneuerten EU-Industriepolitik werden Cluster als ein leistungsfähiges Instrument zur Förderung der industriellen Innovation anerkannt. Siehe European Cluster Collaboration Platform (ECCP)] sowie spezifische Wertschöpfungsketten und industrielle Ökosysteme;
- ist Teil von Wissensdreiecken [siehe Bildung im Wissensdreieck] und arbeitet eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Wirtschaft zusammen;
- ermöglicht es den Lernenden, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen [gemäß der Definition in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen] durch ein qualitativ hochwertiges Angebot zu erwerben, das durch Qualitätssicherung gestützt wird;
- baut innovative Formen von Partnerschaften [siehe ETF-Arbeiten zu öffentlich-privaten Partnerschaften für eine integrative Kompetenzentwicklung] mit der Arbeitswelt auf und wird durch die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung des Lehr- und Ausbildungspersonals, innovative Pädagogik, Mobilität der Lernenden und des Personals sowie Strategien zur Internationalisierung der beruflichen Bildung unterstützt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der schrittweise Auf- und Ausbau europäischer Netze beruflicher Exzellenzzentren soll die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung bei der Anpassung des Qualifikationsangebots an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Erfordernisse erhöhen und sicherstellen, dass die Berufsbildung bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen des sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarfs an vorderster Front steht.
Als wesentlicher Bestandteil des "Wissensdreiecks" - der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung - und durch ihre grundlegende Rolle bei der Bereitstellung von Qualifikationen zur Unterstützung von Innovation und intelligenter Spezialisierung sollen die beruflichen Spitzenforschungszentren hochwertige Qualifikationen und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen Arbeitsplätzen und langfristigen Karrieremöglichkeiten führen, die den Anforderungen einer innovativen, integrativen und nachhaltigen Wirtschaft entsprechen.
Durch die feste Verankerung in regionalen/lokalen Kontexten und die gleichzeitige Tätigkeit auf transnationaler Ebene werden die Zentren für berufliche Spitzenleistungen starke und dauerhafte Partnerschaften zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und der Arbeitswelt auf nationaler Ebene und über die Grenzen hinweg bilden. Sie werden auch zur Internationalisierung der Berufsbildung beitragen, indem sie Partner aus der ganzen Welt zusammenbringen. Sie werden auf eine "Konvergenz nach oben" von Spitzenleistungen in der Berufsbildung abzielen, die ohne Anreize, technische Unterstützung und Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens durch die EU nur schwer zu erreichen wäre.
Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungs- und intelligenter Spezialisierungsstrategien wird erwartet, dass die einzelnen Projekte relevante Stakeholder innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbinden und eine nachhaltige Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Zentren für berufliche Spitzenleistungen werden auf zwei Ebenen tätig sein:
- Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler Akteure, die Kompetenz-Ökosysteme für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung schaffen und gleichzeitig mit CoVEs in anderen Ländern über internationale Kooperationsnetze zusammenarbeiten.
- Auf internationaler Ebene, indem CoVEs zusammengebracht werden, die ein gemeinsames Interesse haben an:
- bestimmte Sektoren [siehe z. B. die Europäische Innovationspartnerschaft für die Landwirtschaft (EIP-AGRI), die sich für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft einsetzt] oder industrielle Ökosysteme [siehe 14 industrielle Ökosysteme, die in der Mitteilung der Kommission über die Aktualisierung der neuen Industriestrategie 2020 sowie in der SWD(2021) 351, dem jährlichen Binnenmarktbericht 2021, beschrieben werden],
- innovative Ansätze zur Bewältigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, nachhaltige Entwicklungsziele [siehe Berliner Erklärung zur Bildung für die SDG], Integration von Migranten und benachteiligten Gruppen, Höherqualifizierung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.) oder
- innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit bestehender CoVEs.
Die Netze werden bestehende CoVEs zusammenführen oder das Modell der beruflichen Exzellenz entwickeln, indem sie Partner aus verschiedenen Ländern miteinander verbinden, die beabsichtigen, berufliche Exzellenz in ihrem lokalen Kontext durch internationale Zusammenarbeit zu entwickeln. Sie könnten z. B. zur Umsetzungsphase der New European Bauhaus Initiative beitragen, indem sie mit den Gemeinden zusammenarbeiten, die an den von der Initiative geförderten lokalen Veränderungen beteiligt sind.
Bei den CoVEs kann es sich um bestehende Berufsschulen/Anbieter handeln, die durch die von dieser europäischen Initiative vorgeschlagenen Aktivitäten Spitzenleistungen anstreben. Es kann sich auch um neu eingerichtete Zentren handeln, die mit dem Ziel gegründet wurden, exzellente Ausbildungsangebote und Dienstleistungen anzubieten, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt sind.
CoVEs erreichen ihre Ziele, indem sie eine Reihe lokaler/regionaler Partner zusammenbringen und eng mit ihnen zusammenarbeiten, z. B. Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschuleinrichtungen einschließlich Fachhochschulen und Polytechnischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsparks, Innovationsagenturen, Unternehmen, andere Arbeitgeber, Kammern und ihre Verbände, Sozialpartner, Sozialunternehmen, sektorale Kompetenzräte, Berufs-/Sektorverbände, nationale und regionale Behörden und Entwicklungsagenturen, Arbeitsverwaltungen, Qualifikationsbehörden, Organisationen für soziale Eingliederung und Wiedereingliederung usw.
Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Governance und Finanzierung.
CoVEs müssen EU-weite Instrumente und Werkzeuge [wie den EQR, EQAVET, die Empfehlung des Rates für einen europäischen Rahmen für hochwertige und effiziente Lehrlingsausbildung, die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen usw.] anwenden, wann immer dies relevant ist.
Sie müssen die Ausarbeitung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse nach Abschluss des Projekts beinhalten. Dieser Plan muss auf nachhaltigen Partnerschaften zwischen Bildungs- und Berufsbildungsanbietern und wichtigen Arbeitsmarktakteuren auf der entsprechenden Ebene beruhen. Er sollte die Festlegung geeigneter Verwaltungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und die finanzielle Nachhaltigkeit umfassen.
Er sollte auch für eine angemessene Sichtbarkeit und weite Verbreitung der Arbeit der COVE-Netze sorgen, auch auf politischer Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Einführung auf europäischer, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den relevanten Partnern umgesetzt werden soll. Der Aktionsplan muss auch aufzeigen, wie andere EU-Finanzierungsmöglichkeiten, nationale und regionale Finanzmittel sowie private Mittel die Einführung des Projekts unterstützen können.
Eine Liste der bereits geförderten CoVEs finden Sie auf dem Funding & Tenders opportunities Portal (FTOP). Factsheets zu den geförderten Projekten finden Sie auch auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Partnerschaft muss mindestens 8 Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens 4 mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern umfassen.
Jedem mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaat oder Drittland müssen angehören:
- mindestens 1 Unternehmen, eine Industrie, eine andere Arbeitgeberorganisation oder ein Branchenverband und
- mindestens 1 Berufsbildungseinrichtung (auf sekundärer und/oder tertiärer Ebene).
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu dieser Mindestkonfiguration des Konsortiums. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein.
Die koordinierende Einrichtung muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können ebenfalls als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen, sofern nachgewiesen wird, dass ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Sie können auch als assoziierte Partner teilnehmen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland);
- im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein.
Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitswelt tätige Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können ebenfalls teilnehmen - als Begünstigte, angeschlossene Einrichtung oder assoziierter Partner - jedoch nicht als Koordinator. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.
Die Aktivitäten müssen in jedem förderfähigen Land durchgeführt werden.
Teilnehmende Organisationen können zum Beispiel sein (nicht vollständige Liste):
- Berufsbildungsanbieter
- Organisationen, die Berufsbildungsanbieter vertreten
- Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder repräsentative Organisationen des Sektors
- Nationale/regionale Qualifikationsbehörden
- Forschungsinstitute
- Innovationsagenturen
- Regionale Entwicklungsbehörden
- Internationale Organisationen, die im Bereich der Berufsbildung tätig sind
weitere Förderkriterien
Der Antragsteller muss sich mit 3 Aktivitätsbündeln befassen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jedes Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden:
- Mindestens 4 Aktivitäten unter Cluster 1 - Lehren und Lernen
- Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Fähigkeiten
- Verfolgung eines Konzepts des lebenslangen Lernens und der Integration in der Berufsbildung
- Entwicklung von Lehrplänen und Qualifikationen für die berufliche Bildung, die Flexibilität und Individualisierung der Vermittlung ermöglichen
- Entwicklung innovativer, auf den Lernenden ausgerichteter Lehr- und Lernmaterialien und -methoden
- Investitionen in die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrer*innen und Ausbilder*innen
- Einrichtung starker Qualitätssicherungsmechanismen
- Einrichtung wirksamer Feedback-Schleifen und Systeme zur Verfolgung der Absolventen
- Bereitstellung von Beratungsdiensten
- Validierung von Vorkenntnissen
- mindestens 3 Aktivitäten in Cluster 2 - Zusammenarbeit und Partnerschaft
- Aufbau von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen
- Angewandte Forschung und Innovation
- Internationalisierung der beruflichen Bildung und Mobilität im Ausland
- Förderung von unternehmerischen Fähigkeiten und Initiativen
- Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung
- Qualifikationswettbewerbe
- mindestens 2 Aktivitäten unter Cluster 3 - Governance und Finanzierung
- Autonomie und wirksame Steuerung der Berufsbildung
- Strategischer Ansatz für Kompetenzentwicklung und Governance
- Gemeinsame Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen
- Entwicklung von nachhaltigen Finanzierungsmodellen
- Volle Nutzung der nationalen und EU-Finanzierungsinstrumente
Berufsbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.) sind förderfähig. Die Anträge können jedoch nicht nur Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende auf tertiärer Ebene richten; wenn sie sich auf die berufliche Bildung auf postsekundärer Ebene (EQR-Niveaus 6 bis 8) konzentrieren, müssen sie mindestens ein weiteres berufliches Qualifikationsniveau zwischen den EQR-Niveaus 3 bis 5 sowie eine starke arbeitsbezogene Lernkomponente umfassen.
Das Projekt muss die Wahl jeder der ausgewählten Aktivitäten im Antragsformular klar benennen und erläutern und beschreiben, wie die im Rahmen dieser Aktivitäten durchzuführende Arbeit konkret zu den relevanten Arbeitspaketen und den Gesamtzielen des Projekts beitragen wird.
Regeln für die Finanzierung:
Für diese Aktion gilt ein Modell der Pauschalfinanzierung. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige angesetzt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten die Form von Stückkosten annehmen, wie sie in der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer definiert sind.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
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