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Call-Eckdaten
Virtueller Austausch in Hochschulbildung und Jugend
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-VIRT-EXCH
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
25.04.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 5.866.650,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Virtuelle Austauschprojekte bestehen aus Online-Aktivitäten, die den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills fördern. Sie ermöglichen jedem Jugendlichen den Zugang zu hochwertiger internationaler und interkultureller Bildung ohne körperliche Mobilität. Während das virtuelle Debattieren oder Training die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzt, sollten die Teilnehmer an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen. Digitale Plattformen stellen ein wertvolles Instrument dar, um die durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu bewältigen. Auch der virtuelle Austausch trägt zur Verbreitung europäischer Werte bei. Darüber hinaus können virtuelle Austausche in einigen Fällen Ideen liefern und den Boden für zukünftige physische Austausche bereiten, die nicht im Rahmen dieser Aktion finanziert werden.
Call-Ziele
Die Aktion zielt auf folgende Aspekte ab:
- Förderung des interkulturellen Dialogs mit Drittländern, die nicht Teil des Programms sind, und Förderung der Toleranz durch Online-Interaktionen zwischen Menschen, die auf digitalen, jugendfreundlichen Technologien aufbauen;
- Förderung verschiedener Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität von Erasmus+, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
- Verbesserung des kritischen Denkens und der Medienkompetenz, insbesondere bei der Nutzung von Internet und sozialen Medien, um Diskriminierung, Indoktrination, Polarisierung und gewaltsamer Radikalisierung entgegenzuwirken;
- Förderung der digitalen und Soft Skills-Entwicklung von Studenten, Jugendlichen und Jugendarbeiter*innen, einschließlich der Praxis von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
- Förderung der Bürgerschaft und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung;
- Stärkung der Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern.
Der virtuelle Austausch sollte in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen:
- Inklusion und Vielfalt;
- Digitale Transformation;
- Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel;
- Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.
Da es sich bei Virtual Exchanges um eine Bottom-up-Initiative handelt, können die teilnehmenden Organisationen in diesem breiten Rahmen die Themen frei wählen, auf die sie sich konzentrieren, aber die Vorschläge müssen ihre erwartete Wirkung in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele aufzeigen (siehe auch Abschnitt 'Erwartete Auswirkungen'). Je nach Umfang und Themen der Projekte sollten bei Bedarf Genderaspekte berücksichtigt werden (z. B. durch Einführung von Gendersensibilitätsaspekten in den Trainings). Besondere Aufmerksamkeit muss der Einbeziehung sozial und wirtschaftlich schutzbedürftiger Personen und Personen gewidmet werden, die nicht in der Lage sind, sich um körperliche Mobilität zu bewerben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten.
Jeder Projektvorschlag sollte Informationen über diese erwarteten Auswirkungen enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Auswirkungen der Projekte Rückmeldungen von teilnehmenden Einzelpersonen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, vorauszusehen.
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Online-Kooperationsaktivitäten integrieren, einschließlich:
- Online-moderierte Diskussionen zwischen Jugendlichen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. Sie könnten Rollenspielsimulationen beinhalten;
- Training für Jugendarbeiter*innen, die bereit sind, ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern zu entwickeln;
- Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschulen mit Sitz in verschiedenen Ländern im Rahmen von Hochschulabschlüssen;
- Ausbildung von Hochschullehrer*innen/Mitarbeiter*innen, die bereit sind, ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern zu entwickeln;
- Interaktive offene Online-Kurse mit traditionellen Kursmaterialien wie gefilmten Vorträgen, Lesungen und Problemstellungen (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber der Schwerpunkt liegt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Student*innen, Professor*innen, Lehrassistent*innen, Jugendlichen und Jugendarbeiter*innen zu unterstützen).
Alle virtuellen Austauschprojekte müssen:
- von ausgebildeten Moderatoren moderiert werden;
- Sicher und geschützt aus Sicht der Teilnehmer*innen und Gastgeber*innen unter vollständiger Einhaltung der EU-Datenschutzbestimmungen sein;
- Politisch fundiert und kulturell relevant sein: Virtuelle Austauschaktivitäten müssen fest im Jugend- und Hochschulbereich verankert sein und mit den Online- und Offline-Kulturen der Jugendlichen in den teilnehmenden Ländern auf dem Laufenden sein;
- Offen und zugänglich auf Benutzererfahrung und Interaktionsebene sein. Die Registrierung und Interaktion mit Peers, Moderator*innen, Administrator*innen und anderen Interessengruppen sollte einfach und unkompliziert sein;
- Hauptsächlich synchron, mit möglichen asynchronen Komponenten (z.B. Messwerte, Videos) sein;
- Schließlich müssen sie eine Methode zur Anerkennung der Teilnahme und der Lernergebnisse für junge Menschen am Ende des Austauschs vorsehen.
Teilnehmerorganisationen müssen virtuelle Austausche für Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren arrangieren. Wenn an einem Projekt Personen unter 18 Jahren beteiligt sind, müssen die teilnehmenden Organisationen eine vorherige Genehmigung ihrer Eltern oder ihrer Vertreter*innen einholen. Die einzelnen Teilnehmer*innen müssen in den Ländern der am Projekt teilnehmenden Organisationen ansässig sein.
Um ihre Aktivitäten durchführen zu können, sollten sich Projekte soweit wie möglich auf bestehende Tools und Plattformen stützen.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Programmführers (erasmus-plus.ec.europa.eu/erasmus-programme-guide), bitte überprüfen Sie die neueste Version für 2024.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 4 unabhängige Unternehmen (keine verbundenen Unternehmen) aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern;
- Mindestens 2 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 2 EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die mit dem Programm verbunden sind, und 2 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 2 förderfähigen Drittländern, die nicht dem Programm angehören förderfähige Region;
- Die Zahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die dem Programm angehören, darf nicht höher sein als die Zahl der Organisationen aus Drittländern, die nicht dem Programm angehören.
Nur Begünstigte (nicht verbundene Unternehmen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums. Assoziierte Partner zählen nicht für die Zusammensetzung des Konsortiums.
Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Unternehmen) müssen juristische Personen (öffentliche oder private Stellen) sein und können folgenden Kategorien angehören:
- Einrichtungen, die im Bereich der Hochschulbildung oder der Jugend tätig sind (non-formale Bildung),
- Jugendorganisationen,
- Hochschuleinrichtungen, Verbände oder Organisationen von Hochschulen sowie gesetzlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studentenorganisationen.
Diese Einrichtungen müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- Ein EU-Mitgliedstaat,
- Ein mit dem Programm verbundenes Drittland oder
- Ein Drittland, das aus einer förderfähigen Region nicht an das Programm angeschlossen ist. Die förderfähigen Regionen, für die diese Aktion gilt, sind die Regionen 1, 2, 3 und 9 (siehe Abschnitt 'Förderfähige Länder' in Teil A des Programmleitfadens). An jedem Projektvorschlag müssen Organisationen und Teilnehmer aus nur einer der förderfähigen Regionen von Drittländern teilnehmen, die nicht an dem Programm beteiligt sind.
Die koordinierende Organisation muss eine Jugendorganisation oder Hochschuleinrichtung sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Die koordinierende Organisation gilt im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Sie kann keine verbundene Einheit sein.
Andere Einheiten können an anderen Konsortialrollen teilnehmen, wie z. B. assoziierte Partner.
Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen stattfinden.
weitere Förderkriterien
Diese Maßnahme folgt einem Kapitalfinanzierungsmodell. Die Höhe des Einmalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und einer Finanzierungsquote von 95% festgelegt.
Der EU-Zuschuss pro Projekt beläuft sich auf maximal 500.000 EUR, wobei 200 EUR als maximale Investition für Organisationen pro Teilnehmer*in vorgesehen sind (d. h. ein Projekt mit 500.000 EUR müsste mindestens 2500 Teilnehmer*innen erreichen). Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.
Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Stipendien oder Preisen ist nicht gestattet.
Freiwillige Kosten sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß der Kommissionsentscheidung über Einheitskosten für Freiwillige berechnet.
KMU-Stückkosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Stückkosten im Sinne des Beschlusses der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer erfolgen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
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