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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Virtueller Austausch in Hochschulbildung und Jugend

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-VIRT-EXCH

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
25.04.2024 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 5.866.650,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Virtuelle Austauschprojekte bestehen aus Online-Aktivitäten, die den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills fördern. Sie ermöglichen jedem Jugendlichen den Zugang zu hochwertiger internationaler und interkultureller Bildung ohne körperliche Mobilität. Während das virtuelle Debattieren oder Training die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzt, sollten die Teilnehmer an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen. Digitale Plattformen stellen ein wertvolles Instrument dar, um die durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu bewältigen. Auch der virtuelle Austausch trägt zur Verbreitung europäischer Werte bei. Darüber hinaus können virtuelle Austausche in einigen Fällen Ideen liefern und den Boden für zukünftige physische Austausche bereiten, die nicht im Rahmen dieser Aktion finanziert werden.

Call-Ziele

Die Aktion zielt auf folgende Aspekte ab:

  • Förderung des interkulturellen Dialogs mit Drittländern, die nicht Teil des Programms sind, und Förderung der Toleranz durch Online-Interaktionen zwischen Menschen, die auf digitalen, jugendfreundlichen Technologien aufbauen;
  • Förderung verschiedener Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität von Erasmus+, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
  • Verbesserung des kritischen Denkens und der Medienkompetenz, insbesondere bei der Nutzung von Internet und sozialen Medien, um Diskriminierung, Indoktrination, Polarisierung und gewaltsamer Radikalisierung entgegenzuwirken;
  • Förderung der digitalen und Soft Skills-Entwicklung von Studenten, Jugendlichen und Jugendarbeiter*innen, einschließlich der Praxis von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
  • Förderung der Bürgerschaft und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung;
  • Stärkung der Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern.

Der virtuelle Austausch sollte in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen:

  • Inklusion und Vielfalt;
  • Digitale Transformation;
  • Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel;
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.

Da es sich bei Virtual Exchanges um eine Bottom-up-Initiative handelt, können die teilnehmenden Organisationen in diesem breiten Rahmen die Themen frei wählen, auf die sie sich konzentrieren, aber die Vorschläge müssen ihre erwartete Wirkung in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele aufzeigen (siehe auch Abschnitt 'Erwartete Auswirkungen'). Je nach Umfang und Themen der Projekte sollten bei Bedarf Genderaspekte berücksichtigt werden (z. B. durch Einführung von Gendersensibilitätsaspekten in den Trainings). Besondere Aufmerksamkeit muss der Einbeziehung sozial und wirtschaftlich schutzbedürftiger Personen und Personen gewidmet werden, die nicht in der Lage sind, sich um körperliche Mobilität zu bewerben.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten.

Jeder Projektvorschlag sollte Informationen über diese erwarteten Auswirkungen enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Auswirkungen der Projekte Rückmeldungen von teilnehmenden Einzelpersonen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, vorauszusehen.

Erwartete Ergebnisse

Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Online-Kooperationsaktivitäten integrieren, einschließlich:

  • Online-moderierte Diskussionen zwischen Jugendlichen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. Sie könnten Rollenspielsimulationen beinhalten;
  • Training für Jugendarbeiter*innen, die bereit sind, ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern zu entwickeln;
  • Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschulen mit Sitz in verschiedenen Ländern im Rahmen von Hochschulabschlüssen;
  • Ausbildung von Hochschullehrer*innen/Mitarbeiter*innen, die bereit sind, ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern zu entwickeln;
  • Interaktive offene Online-Kurse mit traditionellen Kursmaterialien wie gefilmten Vorträgen, Lesungen und Problemstellungen (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber der Schwerpunkt liegt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Student*innen, Professor*innen, Lehrassistent*innen, Jugendlichen und Jugendarbeiter*innen zu unterstützen).

Alle virtuellen Austauschprojekte müssen:

  • von ausgebildeten Moderatoren moderiert werden;
  • Sicher und geschützt aus Sicht der Teilnehmer*innen und Gastgeber*innen unter vollständiger Einhaltung der EU-Datenschutzbestimmungen sein;
  • Politisch fundiert und kulturell relevant sein: Virtuelle Austauschaktivitäten müssen fest im Jugend- und Hochschulbereich verankert sein und mit den Online- und Offline-Kulturen der Jugendlichen in den teilnehmenden Ländern auf dem Laufenden sein;
  • Offen und zugänglich auf Benutzererfahrung und Interaktionsebene sein. Die Registrierung und Interaktion mit Peers, Moderator*innen, Administrator*innen und anderen Interessengruppen sollte einfach und unkompliziert sein;
  • Hauptsächlich synchron, mit möglichen asynchronen Komponenten (z.B. Messwerte, Videos) sein;
  • Schließlich müssen sie eine Methode zur Anerkennung der Teilnahme und der Lernergebnisse für junge Menschen am Ende des Austauschs vorsehen.

Teilnehmerorganisationen müssen virtuelle Austausche für Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren arrangieren. Wenn an einem Projekt Personen unter 18 Jahren beteiligt sind, müssen die teilnehmenden Organisationen eine vorherige Genehmigung ihrer Eltern oder ihrer Vertreter*innen einholen. Die einzelnen Teilnehmer*innen müssen in den Ländern der am Projekt teilnehmenden Organisationen ansässig sein.

Um ihre Aktivitäten durchführen zu können, sollten sich Projekte soweit wie möglich auf bestehende Tools und Plattformen stützen.

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Programmführers (erasmus-plus.ec.europa.eu/erasmus-programme-guide), bitte überprüfen Sie die neueste Version für 2024.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:

  • Mindestens 4 unabhängige Unternehmen (keine verbundenen Unternehmen) aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern;
  • Mindestens 2 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 2 EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die mit dem Programm verbunden sind, und 2 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 2 förderfähigen Drittländern, die nicht dem Programm angehören förderfähige Region;
  • Die Zahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die dem Programm angehören, darf nicht höher sein als die Zahl der Organisationen aus Drittländern, die nicht dem Programm angehören.

Nur Begünstigte (nicht verbundene Unternehmen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums. Assoziierte Partner zählen nicht für die Zusammensetzung des Konsortiums.


Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Unternehmen) müssen juristische Personen (öffentliche oder private Stellen) sein und können folgenden Kategorien angehören:

  • Einrichtungen, die im Bereich der Hochschulbildung oder der Jugend tätig sind (non-formale Bildung),
  • Jugendorganisationen,
  • Hochschuleinrichtungen, Verbände oder Organisationen von Hochschulen sowie gesetzlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studentenorganisationen.

Diese Einrichtungen müssen in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:

  • Ein EU-Mitgliedstaat,
  • Ein mit dem Programm verbundenes Drittland oder
  • Ein Drittland, das aus einer förderfähigen Region nicht an das Programm angeschlossen ist. Die förderfähigen Regionen, für die diese Aktion gilt, sind die Regionen 1, 2, 3 und 9 (siehe Abschnitt 'Förderfähige Länder' in Teil A des Programmleitfadens). An jedem Projektvorschlag müssen Organisationen und Teilnehmer aus nur einer der förderfähigen Regionen von Drittländern teilnehmen, die nicht an dem Programm beteiligt sind.

Die koordinierende Organisation muss eine Jugendorganisation oder Hochschuleinrichtung sein und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Die koordinierende Organisation gilt im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Sie kann keine verbundene Einheit sein.

Andere Einheiten können an anderen Konsortialrollen teilnehmen, wie z. B. assoziierte Partner.

Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen stattfinden.

weitere Förderkriterien

Diese Maßnahme folgt einem Kapitalfinanzierungsmodell. Die Höhe des Einmalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und einer Finanzierungsquote von 95% festgelegt.

Der EU-Zuschuss pro Projekt beläuft sich auf maximal 500.000 EUR, wobei 200 EUR als maximale Investition für Organisationen pro Teilnehmer*in vorgesehen sind (d. h. ein Projekt mit 500.000 EUR müsste mindestens 2500 Teilnehmer*innen erreichen). Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Stipendien oder Preisen ist nicht gestattet.

Freiwillige Kosten sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß der Kommissionsentscheidung über Einheitskosten für Freiwillige berechnet.

KMU-Stückkosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Stückkosten im Sinne des Beschlusses der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer erfolgen.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.

Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:

  • Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
  • Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.

Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.

Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten

Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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