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Call-Eckdaten
Erasmus Mundus Designmaßnahmen
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-EMJM-DESIGN
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
15.02.2024 17:00
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hauptziel der Erasmus-Mundus-Design-Maßnahmen (EMDM) ist die Förderung der Entwicklung neuer, innovativer, hochrangiger integrierter transnationaler Studiengänge auf Master-Ebene.
Call-Ziele
Die Gestaltungsmaßnahmen sollten Erasmus Mundus unterrepräsentierte (a) EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittstaaten und/oder (b) Einrichtungen aus diesen Ländern und/oder (c) Themenbereiche einbeziehen (siehe Erasmus Mundus-Katalog).
Die Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen sollen die Kapazitäten der Hochschulen zur Modernisierung und Internationalisierung ihrer Lehrpläne und Lehrmethoden, zur Bündelung von Ressourcen und zur Entwicklung gemeinsamer Mechanismen im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung, der Akkreditierung und der Anerkennung von Abschlüssen und Leistungsnachweisen verbessern. Die Unterstützung soll auch dazu dienen, die Möglichkeiten zu erkunden und zu nutzen, die der europäische Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Studiengänge bietet. Aufgrund des hohen Maßes an Verbundenheit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen sollten solche integrierten transnationalen Programme zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- den europäischen und außereuropäischen Hochschuleinrichtungen Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Partnerschaften bieten;
- Verbesserung der Qualität und Förderung von Innovationen bei Programmen auf Master-Ebene und Betreuungsregelungen;
- Steigerung der Internationalisierung und der Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen;
- Erhöhung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende;
- Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Universitäten durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins durch ihre Lehrpläne und die Gestaltung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Personen).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein.
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem der förderfähigen Länder sein, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist.
Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Für teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, ist ein ECHE-Zertifikat nicht erforderlich, sie müssen sich jedoch zu dessen Grundsätzen verpflichten.
EMDM sind Projekte mit einem einzigen Begünstigten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Erasmus-Programmleitfaden.
weitere Förderkriterien
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
15 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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