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Call-Eckdaten
Schiene - Studien, Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer)
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2022-COMPCOEN-RAIL-WORKS
Termine
Öffnung
13.09.2022
Deadline
18.01.2023 17:00
Förderquote
85 %
Budget des Calls
€ 3.500.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Schienenverkehrsinfrastrukturprojekten im Rahmen des TEN-V-Gesamtnetzes.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit:
- Bau/Ausbau von grenzüberschreitenden und fehlenden Verbindungen;
- Kapazitäts- und Leistungssteigerung bestehender Strecken, einschließlich der Beseitigung von Bahnübergängen und des Ausbaus für 740 Meter lange Züge sowie des Ausbaus zur Erleichterung des internationalen Schienenpersonen- und -güterverkehrs;
- Kapazitätssteigerung in den Knotenpunkten, auch im Hinblick auf eine bessere Verzahnung von Fern- und Nahverkehr;
- Verbindungen zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern, insbesondere der Binnenschifffahrt und dem Seeverkehr, sowie Projekte zur Integration des Schienen- und Luftverkehrsnetzes, um das Zubringernetz für Langstreckenflüge nachhaltiger zu gestalten. Vorhaben, die ausschließlich im Umkreis von Binnen- und Seehäfen liegen, werden im Rahmen dieser Prioritäten eingereicht;
- Anschluss von Güterterminals an das TEN-V-Netz. Die Arbeiten können auch den Bau/Ausbau der Eisenbahninfrastrukturkomponente - z. B. Gleisanschlüsse und Anpassungen für 740 Meter lange Züge - von neuen oder bestehenden Güterterminals umfassen;
- Elektrifizierung von Streckengleisen und Modernisierung/Bau von Elektrifizierungssystemen.
Bahnhöfe werden nicht gefördert, es sei denn, es handelt sich um Komponenten der Eisenbahninfrastruktur. Enthält das Projekt solche Komponenten, so sind sie als separates Arbeitspaket vorzulegen. Ebenso wenig werden Tätigkeiten im Zusammenhang mit Klasse-B-Systemen gefördert. Die Projekte müssen den Bestimmungen der Richtlinie 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems (Richtlinie 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union, die die Richtlinie 2008/57/EG mit Wirkung vom 31. Oktober 2020 ersetzt (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44)) und den zugehörigen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität entsprechen. Gegebenenfalls müssen die Vorhaben auch mit der grenzüberschreitenden Angleichung der Betriebsverfahren vereinbar sein, um eine möglichst effiziente Nutzung der geförderten Infrastruktur zu gewährleisten.
Studien und/oder Arbeiten, die sich auf rollendes Material beziehen, werden nicht unterstützt.
Projekte können keine Eisenbahninfrastruktur und ERTMS-Einführung auf der Strecke kombinieren. Jede Komponente muss ausschließlich unter dem jeweiligen Thema eingereicht werden.
Stellwerke sowie GSM-R-Arbeiten (Klasse-A-Funkkommunikation) können nur im Rahmen des Themas der ERTMS-Aufforderung gefördert werden.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen von allen Betreibern diskriminierungsfrei genutzt werden können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
Studien: max. 2-3 Jahre; Arbeiten: max. 4-5 Jahre (jedenfalls Enddatum nicht später als der 31.12.2027)
Zusätzliche Informationen
Das vorläufige Budget der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Zusammenhang mit dem Gesamtnetz - Finanzrahmen für Kohäsionsländer (CEF-T-2022-COMPCOEN) beträgt EUR 3.500.000.000.
Abhängig von den eingegangenen Vorschlägen und den Ergebnissen der Bewertung behält sich die Europäische Kommission das Recht vor:
- die im Arbeitsprogramm 2021-2027 vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um das vorläufige Budget der Aufforderung zu überschreiten, oder;
- nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben oder sie auf die Themen der Aufforderung umzuverteilen.
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Vollständiger Bericht über die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) und Vorlage für den KNA-Cashflow - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) von über EUR 10.000.000.
- vereinfachter KNA-Rechner - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) unter EUR 10.000.000
- Umweltverträglichkeitserklärung (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe)
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call document CEF-T-2022-COMPCOENCall document CEF-T-2022-COMPCOEN(516kB)
Kontakt
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