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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Erasmus+ Lehrkräfteakademien

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-PEX-TEACH-ACA

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
06.06.2024 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 22.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 1.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das übergeordnete Ziel dieser Aktion besteht darin, europäische Partnerschaften von Anbietern der Lehrendenbildung und -ausbildung zu schaffen, um Lehrendenakademien einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive in der Lehrendenbildung entwickeln werden. Diese Akademien werden Mehrsprachigkeit, Sprachenbewusstsein und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrendenbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zur Erreichung der Ziele des Europäischen Bildungsraums beitragen.

Call-Ziele

Die Erasmus+ Lehrendenakademien erfüllen folgende Ziele:

  • Beitrag zur Verbesserung der Politik und Praxis der Lehrendenbildung in Europa durch die Schaffung von Netzwerken und Praxisgemeinschaften für die Lehrendenbildung, die Anbieter der Lehrendenerstausbildung zusammenbringen (Dienstausbildung für zukünftige Lehrende) Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen (in-service), andere relevante Akteure wie Lehrendenverbände, Ministerien und Interessenträger, um Strategien und Programme für professionelles Lernen zu entwickeln und zu testen, die effektiv, zugänglich und auf andere Kontexte übertragbar sind.
  • Entwicklung und Test von verschiedenen Mobilitätsmodellen (virtuell, physisch und gemischt) in der Lehrendenerstausbildung und im Rahmen der kontinuierlichen Weiterbildung der Lehrkräfte, um die Qualität und Anzahl der Mobilität zu verbessern und die Mobilität zu einem integralen Bestandteil der Lehrerbildung in Europa zu machen.
  • Entwicklung einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrendenbildung mit Auswirkungen auf die Qualität der Lehrendenbildung in Europa und mit dem Ziel, die Lehrendenbildungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene zu fördern.
  • Stärkung der europäischen Dimension und Internationalisierung der Lehrendenbildung durch innovative und praktische Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern in anderen europäischen Ländern und durch den Austausch von Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Lehrendenbildung in Europa.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Entwicklung der Erasmus+ Lehrkräfteakademien soll die Attraktivität des Lehrendenberufs verbessern und eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung für Lehrkräfte, Erzieher*innen und Schulleiter*innen gewährleisten.

Von den Erasmus+ Lehrkräfteakademien wird erwartet, dass sie die europäische Dimension und die Internationalisierung der Lehrkräftebildung durch die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern der Lehrkräftebildung und -ausbildung fördern. Die enge Zusammenarbeit zwischen relevanten Stakeholdern über europäische Grenzen hinweg sieht eine innovative europäische Zusammenarbeit und eine substanzielle Entwicklung der Politik und Praxis der Lehrkräftebildung vor, Aufbauend auf den bestehenden Innovationen und effektiven Praktiken innerhalb der nationalen Lehrkräftebildungssysteme und auf dem gemeinsamen Lernangebot für teilnehmende Lehrkräfte. Dieser Ansatz soll den Weg ebnen, um Mobilität zu einem integralen Bestandteil der Lehrkräftebildung in Europa zu machen, indem tatsächliche Mobilitätshindernisse beseitigt und Bedingungen für erfolgreiche Mobilitätsstrategien und -programme identifiziert werden.

Auf nationaler und europäischer Ebene werden die Erasmus+ Lehrkräfteakademien starke und nachhaltige Partnerschaften zwischen Anbietern der Lehrkräftebildung und der beruflichen Weiterbildung eingehen. Sie werden eine engere Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrkräftebildung ermöglichen und den Weg für strukturelle Partnerschaften und gemeinsame Programme zwischen Institutionen ebnen. Die Erasmus+ Lehrkräfteakademien werden damit eine hohe Qualität, eine effektive Aus- und Weiterbildung gewährleisten und Ergebnisse erzielen, die ohne Wissensaustausch und effektive Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären.

Durch die Nutzung verschiedener Verbreitungskanäle auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene sowie die Aufstellung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse, Von den Projekten wird erwartet, dass sie relevante Stakeholder innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbeziehen und eine nachhaltige Wirkung auch nach der Projektlaufzeit gewährleisten.

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Erwartete Ergebnisse

Diese Zusammenarbeit wird eine oder mehrere der horizontalen Prioritäten des Programms Erasmus+ als Thema(e) für die Aktivitäten der Lehrkräfteakademie behandeln.

Lehrkräfteakademien sollten eine oder mehrere Prioritäten identifizieren und daran arbeiten, die für ihre Partnerschaft besonders relevant sind, um eine qualitativ hochwertige Bildung/berufliche Entwicklung zu fördern und die dringenden Bedürfnisse (zukünftiger) Lehrkräfte zu erfüllen insbesondere durch das Angebot von Lehrkräftekursen, Modulen und anderen Lernmöglichkeiten auf:

1. Inklusion und Diversität, insbesondere:

Unterstützung der Lehrkräfte beim Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für die pädagogische Integration von Kindern/Schüler*innen mit geringeren Möglichkeiten, einschließlich Kindern/Schüler*innen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen, mit Migrationshintergrund, sowie Kinder/Studierenden, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben, Kinder/Studierenden, die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, sozioökonomischen Schwierigkeiten oder einer anderen potenziellen Quelle der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der rassischen oder ethnischen Herkunft, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung konfrontiert sind, Alter oder sexuelle Orientierung. Dies bedeutet auch, Untererfüllung, Loslösung zu verstehen und Wohlbefinden, psychische Gesundheit und Mobbing anzugehen. Beispiele sind: Entwicklung von Kompetenzen für den Unterricht in mehrsprachigen und multikulturellen Umgebungen, zu geschlechtersensiblen Praktiken, integrativer Bildung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, zur Schaffung unterstützender Lernumgebungen und Strategien zur Bewältigung des Wohlergehens von Lernenden und Lehrkräften in der Schule zu sein, wie man eine Vielzahl von Lernansätzen und Blended Learning sowie formative Bewertungsmethoden und -werkzeuge verwendet.

Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, die Hindernisse anzugehen, denen diese Gruppen beim Zugang zu Bildung gegenüberstehen, und einen Beitrag zur Schaffung eines positiven Lernklimas und integrativer Umgebungen zu leisten, die Gleichheit und Gleichheit fördern und auf die Bedürfnisse der breiteren Gemeinschaft eingehen; Aufbau von Vertrauensbeziehungen zu Lernenden, Eltern, Familien und Betreuer*innen; Nutzung kollaborativer Praktiken und Arbeit in multidisziplinären Teams in Schulen.

Weitere Referenzen:

  • Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension des Unterrichts
  • Empfehlung des Rates über Wege zum Schulerfolg (anstelle der Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 über Maßnahmen zur Verringerung des Schulabbruchs).

2. Umwelt und Klimaschutz:

Implementierung und Weiterentwicklung umfassender und kollaborativer Lehr- und Lernkonzepte für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung, in der Erkenntnis, dass alle Lehrkräfte, unabhängig von ihrer Disziplin oder ihrem Bildungssektor, Nachhaltigkeitspädagogen sind, die ihre Lernenden bei der Vorbereitung auf den grünen Übergang unterstützen müssen.

(Zukünftigen) Lehrkräften Berufsausbildung/Bildung über den Klimawandel und wie man ihn am besten vermittelt anbieten; Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen von (zukünftigen) Lehrkräften /Erzieher*innen und Bildungsleiter*innen; und den Austausch und die Entwicklung der Ansätze der beteiligten Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit.

Austausch darüber, wie das Bewusstsein für die Herausforderungen des grünen Übergangs, der Umwelt und des Klimawandels geschärft werden kann, Entwicklung von Kompetenzen, Strategien und Methoden für grüne sektorbezogene Fähigkeiten sowie zukunftsorientierte Lehrpläne, die den Bedürfnissen der Lehrer besser gerecht werden.

Unterstützung von Lehrkräften bei der Einführung von Pädagogiken, einschließlich der Erprobung innovativer Praktiken, die den Unterricht und das Lernen für den grünen Übergang und die nachhaltige Entwicklung auf interdisziplinäre Weise verbessern, einschließlich der sozioemotionalen Aspekte des Lernens, damit alle Lernenden zu Akteuren des Wandels werden und lernen, individuell und kollektiv, lokal und global, für eine nachhaltigere Welt zu reflektieren und zu handeln.

Weitere Referenz: Ratsempfehlung zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit.

3. Bewältigung der digitalen Transformation durch Entwicklung der digitalen Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität, insbesondere:

Unterstützung der Notwendigkeit, (zukünftige) Lehrkräfteauf dem Weg zur digitalen Transformation zu engagieren, um das Potenzial digitaler Technologien für das Lehren und Lernen zu nutzen und digitale Fähigkeiten für alle zu entwickeln, auch die Fähigkeit und Bereitschaft der Institutionen zu erhöhen, einen effektiven Wandel hin zu digitaler Bildung zu bewältigen.

Beitrag zur ersten strategischen Priorität des Aktionsplans für digitale Bildung, der Entwicklung eines leistungsstarken digitalen Bildungsökosystems, durch den Aufbau von Kapazitäten und kritischem Verständnis dafür, wie die Chancen digitaler Technologien für das Lehren und Lernen auf allen Ebenen und für alle Sektoren genutzt und digitale Transformationspläne von Bildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden können.

Unterstützung des zielgerichteten Einsatzes digitaler Technologien für Lehre, Lernen, Bewertung und Engagement. Dazu gehört die Entwicklung der digitalen Pädagogik und Expertise in der Verwendung digitaler Werkzeuge für Lehrkräfte, einschließlich zugänglicher und unterstützender Technologien und der Schaffung und innovativen Nutzung digitaler Bildungsinhalte. Besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Überwindung von Unterschieden in Bezug auf den Zugang und die Nutzung durch unterrepräsentierte Gruppen gewidmet.

Die Nutzung der europäischen Rahmenbedingungen für digitale Kompetenzen von Pädagog*innen, Bürger*innen und Organisationen wird gefördert.

Weitere Referenz: Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027).

4. Gemeinsame Werte, bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, insbesondere:

  • Ausbildung und Ausstattung von (zukünftigen) Lehrkräften.
  • Aktive Bürgerschaft und Ethik in ihrer Lehre zu fördern und die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz zu fördern.
  • Die Teilnahme von Kindern/Studierenden am demokratischen Leben, soziales und bürgerschaftliches Engagement insbesondere durch formelle oder non-formale Lernaktivitäten zu ermöglichen.
  • Sensibilisierung und Verständnis für den Kontext der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr soziales und historisches Erbe.
  • Weiterer Hinweis: Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension des Unterrichts.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

6 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen), aus mindestens 4 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm verbundenen Drittländern (einschließlich mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten), die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens 4 national etablierte Anbieter von Lehrkräfteerstausbildung aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die an dem Programm beteiligt sind, und
  • Mindestens 1 national etablierter Weiterbildungsanbieter (Fortbildung) für Lehrkräfte und
  • Mindestens 1 Praxis/Ausbildungsschule.

Das Konsortium kann auch verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner, andere Organisationen mit einschlägiger Expertise in der Lehrkräftebildung und/oder Stellen umfassen, die Standards, Qualifikationen oder Qualitätssicherung für die Lehrkräftebildung definieren.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) :

  • juristische Personen (öffentliche oder private Stellen);
  • in einem der förderfähigen Länder, d. h. EU-Mitgliedstaat oder Drittland, das mit dem Programm verbunden ist, niedergelassen sein (siehe Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A des Programmleitfadens).

Organisationen mit Sitz in Drittländern, die nicht dem Programm angehören, können nicht an der Aktion teilnehmen.

Die koordinierende Organisation muss eine Lehrkräftebildungsinstitution sein. Sie gilt im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen und kann keine verbundene Einheit sein.

Die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) können beispielsweise sein (nicht vollständige Liste):

  • Lehrkräftebildungsinstitutionen (Hochschulen, Institute, Universitäten, die Lehrkräftebildung und/oder berufliche Weiterbildung anbieten) für Lehrkräfteund Mitarbeiter*innen der frühkindlichen Bildung und Betreuung (ECEC) auf den Stufen 0-3 des ISCED, einschließlich Lehrkräfte aus der beruflichen Bildung;
  • Ministerien oder ähnliche öffentliche Stellen, die für die Schulbildungspolitik zuständig sind;
  • Öffentliche (lokale, regionale oder nationale) und private Stellen, die für die Entwicklung von Politiken und Angeboten für die Lehrkräftebildung sowie für die Festlegung von Standards für die Lehrkräftequalifikationen verantwortlich sind;
  • Lehrkräfteverbände oder andere national anerkannte Anbieter von Lehrkräftebildung und kontinuierlicher Weiterbildung;
  • Behörden, die für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und die Überwachung ihrer kontinuierlichen beruflichen Entwicklung und Qualifikation zuständig sind;
  • Schulen, die mit Anbietern derLehrkräftebildung zusammenarbeiten, um eine praktische Ausbildung im Rahmen der Lehrkräftebildung zu ermöglichen;
  • Andere Schulen (von der Grundschule bis zur Erstausbildung) oder andere für das Projekt relevante Organisationen (z. B. NGOs, Lehrkräfteverbände).

Andere Einheiten können an anderen Konsortialrollen teilnehmen, wie z. B. assoziierte Partner.


Die Aktivitäten müssen in den EU-Mitgliedstaaten oder den mit dem Programm verbundenen Drittländern stattfinden. Aktivitäten in Drittländern, die nicht mit dem Programm in Verbindung stehen, sind nicht förderfähig.

weitere Förderkriterien

Diese Maßnahme folgt einem Kapitalfinanzierungsmodell. Die Höhe des Einmalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und einer Finanzierungsquote von 80% festgelegt.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Stipendien oder Preisen ist nicht gestattet.

Freiwillige Kosten sind zulässig. Die angegebenen Einheitskosten müssen mit denen in der Entscheidung über die Einheitskosten für Freiwillige übereinstimmen. KMU-Stückkosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Die angegebenen Stückkosten müssen mit denen in der Entscheidung über Stückkosten für KMU-Eigentümer übereinstimmen.

Das entsprechende Arbeitspaket sollte Kosten für mindestens eine jährliche Sitzung enthalten (1 Vertreter von jedem vollen Partner des Projekts) organisiert von oder auf Initiative der Exekutivagentur Europäische Kommission/Europäische Bildung und Kultur für den Austausch bewährter Praktiken und gegenseitiges Lernen zwischen Erasmus+ Lehrkräfteakademien.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.

Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:

  • Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
  • Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.

Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.

Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten

Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

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