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Call-Eckdaten
Erasmus+ Lehrkräfteakademien
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-PEX-TEACH-ACA
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
06.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 22.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieser Aktion besteht darin, europäische Partnerschaften von Anbietern der Lehrendenbildung und -ausbildung zu schaffen, um Lehrendenakademien einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive in der Lehrendenbildung entwickeln werden. Diese Akademien werden Mehrsprachigkeit, Sprachenbewusstsein und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrendenbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zur Erreichung der Ziele des Europäischen Bildungsraums beitragen.
Call-Ziele
Die Erasmus+ Lehrendenakademien erfüllen folgende Ziele:
- Beitrag zur Verbesserung der Politik und Praxis der Lehrendenbildung in Europa durch die Schaffung von Netzwerken und Praxisgemeinschaften für die Lehrendenbildung, die Anbieter der Lehrendenerstausbildung zusammenbringen (Dienstausbildung für zukünftige Lehrende) Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen (in-service), andere relevante Akteure wie Lehrendenverbände, Ministerien und Interessenträger, um Strategien und Programme für professionelles Lernen zu entwickeln und zu testen, die effektiv, zugänglich und auf andere Kontexte übertragbar sind.
- Entwicklung und Test von verschiedenen Mobilitätsmodellen (virtuell, physisch und gemischt) in der Lehrendenerstausbildung und im Rahmen der kontinuierlichen Weiterbildung der Lehrkräfte, um die Qualität und Anzahl der Mobilität zu verbessern und die Mobilität zu einem integralen Bestandteil der Lehrerbildung in Europa zu machen.
- Entwicklung einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrendenbildung mit Auswirkungen auf die Qualität der Lehrendenbildung in Europa und mit dem Ziel, die Lehrendenbildungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene zu fördern.
- Stärkung der europäischen Dimension und Internationalisierung der Lehrendenbildung durch innovative und praktische Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern in anderen europäischen Ländern und durch den Austausch von Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Lehrendenbildung in Europa.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Entwicklung der Erasmus+ Lehrkräfteakademien soll die Attraktivität des Lehrendenberufs verbessern und eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung für Lehrkräfte, Erzieher*innen und Schulleiter*innen gewährleisten.
Von den Erasmus+ Lehrkräfteakademien wird erwartet, dass sie die europäische Dimension und die Internationalisierung der Lehrkräftebildung durch die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern der Lehrkräftebildung und -ausbildung fördern. Die enge Zusammenarbeit zwischen relevanten Stakeholdern über europäische Grenzen hinweg sieht eine innovative europäische Zusammenarbeit und eine substanzielle Entwicklung der Politik und Praxis der Lehrkräftebildung vor, Aufbauend auf den bestehenden Innovationen und effektiven Praktiken innerhalb der nationalen Lehrkräftebildungssysteme und auf dem gemeinsamen Lernangebot für teilnehmende Lehrkräfte. Dieser Ansatz soll den Weg ebnen, um Mobilität zu einem integralen Bestandteil der Lehrkräftebildung in Europa zu machen, indem tatsächliche Mobilitätshindernisse beseitigt und Bedingungen für erfolgreiche Mobilitätsstrategien und -programme identifiziert werden.
Auf nationaler und europäischer Ebene werden die Erasmus+ Lehrkräfteakademien starke und nachhaltige Partnerschaften zwischen Anbietern der Lehrkräftebildung und der beruflichen Weiterbildung eingehen. Sie werden eine engere Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrkräftebildung ermöglichen und den Weg für strukturelle Partnerschaften und gemeinsame Programme zwischen Institutionen ebnen. Die Erasmus+ Lehrkräfteakademien werden damit eine hohe Qualität, eine effektive Aus- und Weiterbildung gewährleisten und Ergebnisse erzielen, die ohne Wissensaustausch und effektive Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären.
Durch die Nutzung verschiedener Verbreitungskanäle auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene sowie die Aufstellung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Einführung der Projektergebnisse, Von den Projekten wird erwartet, dass sie relevante Stakeholder innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbeziehen und eine nachhaltige Wirkung auch nach der Projektlaufzeit gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Diese Zusammenarbeit wird eine oder mehrere der horizontalen Prioritäten des Programms Erasmus+ als Thema(e) für die Aktivitäten der Lehrkräfteakademie behandeln.
Lehrkräfteakademien sollten eine oder mehrere Prioritäten identifizieren und daran arbeiten, die für ihre Partnerschaft besonders relevant sind, um eine qualitativ hochwertige Bildung/berufliche Entwicklung zu fördern und die dringenden Bedürfnisse (zukünftiger) Lehrkräfte zu erfüllen insbesondere durch das Angebot von Lehrkräftekursen, Modulen und anderen Lernmöglichkeiten auf:
1. Inklusion und Diversität, insbesondere:
Unterstützung der Lehrkräfte beim Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für die pädagogische Integration von Kindern/Schüler*innen mit geringeren Möglichkeiten, einschließlich Kindern/Schüler*innen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen, mit Migrationshintergrund, sowie Kinder/Studierenden, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben, Kinder/Studierenden, die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, sozioökonomischen Schwierigkeiten oder einer anderen potenziellen Quelle der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der rassischen oder ethnischen Herkunft, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung konfrontiert sind, Alter oder sexuelle Orientierung. Dies bedeutet auch, Untererfüllung, Loslösung zu verstehen und Wohlbefinden, psychische Gesundheit und Mobbing anzugehen. Beispiele sind: Entwicklung von Kompetenzen für den Unterricht in mehrsprachigen und multikulturellen Umgebungen, zu geschlechtersensiblen Praktiken, integrativer Bildung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, zur Schaffung unterstützender Lernumgebungen und Strategien zur Bewältigung des Wohlergehens von Lernenden und Lehrkräften in der Schule zu sein, wie man eine Vielzahl von Lernansätzen und Blended Learning sowie formative Bewertungsmethoden und -werkzeuge verwendet.
Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, die Hindernisse anzugehen, denen diese Gruppen beim Zugang zu Bildung gegenüberstehen, und einen Beitrag zur Schaffung eines positiven Lernklimas und integrativer Umgebungen zu leisten, die Gleichheit und Gleichheit fördern und auf die Bedürfnisse der breiteren Gemeinschaft eingehen; Aufbau von Vertrauensbeziehungen zu Lernenden, Eltern, Familien und Betreuer*innen; Nutzung kollaborativer Praktiken und Arbeit in multidisziplinären Teams in Schulen.
Weitere Referenzen:
- Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension des Unterrichts
- Empfehlung des Rates über Wege zum Schulerfolg (anstelle der Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 über Maßnahmen zur Verringerung des Schulabbruchs).
2. Umwelt und Klimaschutz:
Implementierung und Weiterentwicklung umfassender und kollaborativer Lehr- und Lernkonzepte für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung, in der Erkenntnis, dass alle Lehrkräfte, unabhängig von ihrer Disziplin oder ihrem Bildungssektor, Nachhaltigkeitspädagogen sind, die ihre Lernenden bei der Vorbereitung auf den grünen Übergang unterstützen müssen.
(Zukünftigen) Lehrkräften Berufsausbildung/Bildung über den Klimawandel und wie man ihn am besten vermittelt anbieten; Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen von (zukünftigen) Lehrkräften /Erzieher*innen und Bildungsleiter*innen; und den Austausch und die Entwicklung der Ansätze der beteiligten Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit.
Austausch darüber, wie das Bewusstsein für die Herausforderungen des grünen Übergangs, der Umwelt und des Klimawandels geschärft werden kann, Entwicklung von Kompetenzen, Strategien und Methoden für grüne sektorbezogene Fähigkeiten sowie zukunftsorientierte Lehrpläne, die den Bedürfnissen der Lehrer besser gerecht werden.
Unterstützung von Lehrkräften bei der Einführung von Pädagogiken, einschließlich der Erprobung innovativer Praktiken, die den Unterricht und das Lernen für den grünen Übergang und die nachhaltige Entwicklung auf interdisziplinäre Weise verbessern, einschließlich der sozioemotionalen Aspekte des Lernens, damit alle Lernenden zu Akteuren des Wandels werden und lernen, individuell und kollektiv, lokal und global, für eine nachhaltigere Welt zu reflektieren und zu handeln.
Weitere Referenz: Ratsempfehlung zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit.
3. Bewältigung der digitalen Transformation durch Entwicklung der digitalen Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität, insbesondere:
Unterstützung der Notwendigkeit, (zukünftige) Lehrkräfteauf dem Weg zur digitalen Transformation zu engagieren, um das Potenzial digitaler Technologien für das Lehren und Lernen zu nutzen und digitale Fähigkeiten für alle zu entwickeln, auch die Fähigkeit und Bereitschaft der Institutionen zu erhöhen, einen effektiven Wandel hin zu digitaler Bildung zu bewältigen.
Beitrag zur ersten strategischen Priorität des Aktionsplans für digitale Bildung, der Entwicklung eines leistungsstarken digitalen Bildungsökosystems, durch den Aufbau von Kapazitäten und kritischem Verständnis dafür, wie die Chancen digitaler Technologien für das Lehren und Lernen auf allen Ebenen und für alle Sektoren genutzt und digitale Transformationspläne von Bildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden können.
Unterstützung des zielgerichteten Einsatzes digitaler Technologien für Lehre, Lernen, Bewertung und Engagement. Dazu gehört die Entwicklung der digitalen Pädagogik und Expertise in der Verwendung digitaler Werkzeuge für Lehrkräfte, einschließlich zugänglicher und unterstützender Technologien und der Schaffung und innovativen Nutzung digitaler Bildungsinhalte. Besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Überwindung von Unterschieden in Bezug auf den Zugang und die Nutzung durch unterrepräsentierte Gruppen gewidmet.
Die Nutzung der europäischen Rahmenbedingungen für digitale Kompetenzen von Pädagog*innen, Bürger*innen und Organisationen wird gefördert.
Weitere Referenz: Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027).
4. Gemeinsame Werte, bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, insbesondere:
- Ausbildung und Ausstattung von (zukünftigen) Lehrkräften.
- Aktive Bürgerschaft und Ethik in ihrer Lehre zu fördern und die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz zu fördern.
- Die Teilnahme von Kindern/Studierenden am demokratischen Leben, soziales und bürgerschaftliches Engagement insbesondere durch formelle oder non-formale Lernaktivitäten zu ermöglichen.
- Sensibilisierung und Verständnis für den Kontext der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr soziales und historisches Erbe.
- Weiterer Hinweis: Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension des Unterrichts.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
6 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen), aus mindestens 4 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm verbundenen Drittländern (einschließlich mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten), die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 4 national etablierte Anbieter von Lehrkräfteerstausbildung aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die an dem Programm beteiligt sind, und
- Mindestens 1 national etablierter Weiterbildungsanbieter (Fortbildung) für Lehrkräfte und
- Mindestens 1 Praxis/Ausbildungsschule.
Das Konsortium kann auch verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner, andere Organisationen mit einschlägiger Expertise in der Lehrkräftebildung und/oder Stellen umfassen, die Standards, Qualifikationen oder Qualitätssicherung für die Lehrkräftebildung definieren.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) :
- juristische Personen (öffentliche oder private Stellen);
- in einem der förderfähigen Länder, d. h. EU-Mitgliedstaat oder Drittland, das mit dem Programm verbunden ist, niedergelassen sein (siehe Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A des Programmleitfadens).
Organisationen mit Sitz in Drittländern, die nicht dem Programm angehören, können nicht an der Aktion teilnehmen.
Die koordinierende Organisation muss eine Lehrkräftebildungsinstitution sein. Sie gilt im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen und kann keine verbundene Einheit sein.
Die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) können beispielsweise sein (nicht vollständige Liste):
- Lehrkräftebildungsinstitutionen (Hochschulen, Institute, Universitäten, die Lehrkräftebildung und/oder berufliche Weiterbildung anbieten) für Lehrkräfteund Mitarbeiter*innen der frühkindlichen Bildung und Betreuung (ECEC) auf den Stufen 0-3 des ISCED, einschließlich Lehrkräfte aus der beruflichen Bildung;
- Ministerien oder ähnliche öffentliche Stellen, die für die Schulbildungspolitik zuständig sind;
- Öffentliche (lokale, regionale oder nationale) und private Stellen, die für die Entwicklung von Politiken und Angeboten für die Lehrkräftebildung sowie für die Festlegung von Standards für die Lehrkräftequalifikationen verantwortlich sind;
- Lehrkräfteverbände oder andere national anerkannte Anbieter von Lehrkräftebildung und kontinuierlicher Weiterbildung;
- Behörden, die für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und die Überwachung ihrer kontinuierlichen beruflichen Entwicklung und Qualifikation zuständig sind;
- Schulen, die mit Anbietern derLehrkräftebildung zusammenarbeiten, um eine praktische Ausbildung im Rahmen der Lehrkräftebildung zu ermöglichen;
- Andere Schulen (von der Grundschule bis zur Erstausbildung) oder andere für das Projekt relevante Organisationen (z. B. NGOs, Lehrkräfteverbände).
Andere Einheiten können an anderen Konsortialrollen teilnehmen, wie z. B. assoziierte Partner.
Die Aktivitäten müssen in den EU-Mitgliedstaaten oder den mit dem Programm verbundenen Drittländern stattfinden. Aktivitäten in Drittländern, die nicht mit dem Programm in Verbindung stehen, sind nicht förderfähig.
weitere Förderkriterien
Diese Maßnahme folgt einem Kapitalfinanzierungsmodell. Die Höhe des Einmalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und einer Finanzierungsquote von 80% festgelegt.
Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Stipendien oder Preisen ist nicht gestattet.
Freiwillige Kosten sind zulässig. Die angegebenen Einheitskosten müssen mit denen in der Entscheidung über die Einheitskosten für Freiwillige übereinstimmen. KMU-Stückkosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Die angegebenen Stückkosten müssen mit denen in der Entscheidung über Stückkosten für KMU-Eigentümer übereinstimmen.
Das entsprechende Arbeitspaket sollte Kosten für mindestens eine jährliche Sitzung enthalten (1 Vertreter von jedem vollen Partner des Projekts) organisiert von oder auf Initiative der Exekutivagentur Europäische Kommission/Europäische Bildung und Kultur für den Austausch bewährter Praktiken und gegenseitiges Lernen zwischen Erasmus+ Lehrkräfteakademien.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
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