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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Policy Experiment - Berufliche Bildung und Ausbildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-VET
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
04.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte zu diesem Thema betreffen den Berufsbildungssektor. Diese Projekte unterstützen die Umsetzung der Grundsätze und Ziele des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte, der Europäischen Agenda für Kompetenzen, der Empfehlung des Rates zur beruflichen Bildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit sowie der Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft.
Call-Ziele
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten umfassen:
- Priorität 4: Frauen in GreenTech
- Priorität 5: Unterstützungsstrukturen und Netzwerke für die Mobilität von Auszubildenden
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Priorität 4: Frauen in GreenTech
Im Rahmen von Projekten sollten Möglichkeiten entwickelt werden, um Frauen für den Sektor der Netto-Null-Technologie zu gewinnen und die Hindernisse zu überwinden, die Frauen davon abhalten, eine Karriere in diesem Bereich zu verfolgen, um so die Beteiligung von Frauen in diesem Sektor zu erhöhen.
Priorität 5: Unterstützung von Strukturen und Netzwerken für die Mobilität von Auszubildenden
Was die Auswirkungen betrifft, so sollten die Projekte einen strategischen Ansatz für die Mobilität von Auszubildenden und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Überwindung der Hindernisse, die einer solchen Lernmobilität im Ausland, innerhalb oder außerhalb des Programms Erasmus+, entgegenstehen, fördern. Sie sollten auch zur Verwirklichung des in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Bildung festgelegten Ziels von 8 % Mobilität beitragen, indem sie auf den Zielen und Grundsätzen der Empfehlung aufbauen und wirksame Formen der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf allen Ebenen fördern, einschließlich der Einbeziehung der Arbeitgeber, insbesondere der KMU.
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Erwartete Ergebnisse
Priorität 4: Frauen in GreenTech
Die Projekte im Rahmen dieser Prioritätsachse sollten mindestens 4 der unten genannten Aktivitäten durchführen (weitere Aktivitäten können hinzugefügt werden, die Liste ist nicht vollständig) und sollten mindestens eine der ISCED/EQF-Stufen 3 oder 4 abdecken:
- Gemeinsame Kampagnen von Berufsbildungsanbietern und dem Sektor der grünen/sauberen Technologien in Abstimmung mit Schulen und/oder öffentlichen Arbeitsverwaltungen, um mehr Bewerberinnen für die entsprechenden Berufsbildungsprogramme zu gewinnen;
- Einbeziehung weiblicher Vorbilder aus der lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinschaft, um erfolgreiche berufliche und persönliche Erfahrungen in MINT-Bereichen zu präsentieren, um das Bewusstsein zu schärfen und Frauen sowohl in der Jugend als auch in späteren Lebensphasen zu ermutigen, sich für entsprechende Berufsbildungsprogramme zu entscheiden;
- Entwicklung von Mentoring-Programmen durch Frauen aus dem Sektor für Mädchen in der letzten Phase ihrer Berufsausbildung oder beim Eintritt in den Sektor;
- Spezielle Schulungen für Berufsberater*innen, Lehrer*innen und Ausbilder*innen in Schulen, Ausbildungszentren und öffentlichen Arbeitsverwaltungen, um sie für die Karrieremöglichkeiten im Bereich der grünen/sauberen Technologien und das weibliche Potenzial zu sensibilisieren;
- Gezielte Karriereberatung, Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten mit einer Sensibilisierungskomponente für die Perspektiven von Frauen in Jobs mit sauberer Technologie, die sich sowohl an junge Mädchen in Schulen und Berufsbildungsanbietern als auch an erwachsene Frauen in Zeiten der beruflichen Neuorientierung richten;
- Identifizierung von erfolgreichen Methoden und bewährten Praktiken, um Mädchen und Frauen in Green/Clean Technology-Berufsbildungsprogrammen anzuziehen, einschließlich durch Forschung, soweit relevant.
Die Projekte sollten die oben genannten Aktivitäten in Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und/oder nationalen öffentlichen Behörden durchführen. Junge Frauen, die sich für einen Bildungsweg entscheiden, und/oder erwachsene Frauen, die sich in einer Phase der beruflichen Neuorientierung befinden, sollten die Hauptzielgruppen des Projekts sein. Die Aktivitäten würden darauf abzielen, z. B. einen Plan mit inspirierenden Praktiken im Berufsbildungssektor zu entwickeln, um Mädchen und Frauen für eine Karriere im Bereich der grünen/sauberen Technologien zu gewinnen.
Priorität 5: Unterstützungsstrukturen und Netzwerke für die Mobilität von Auszubildenden
Die Projekte im Rahmen dieser Prioritätsachse sollten mindestens 5 der unten genannten Aktivitäten durchführen (weitere Aktivitäten können hinzugefügt werden; die Liste ist nicht vollständig):
- Unterstützung von nationalen, regionalen und/oder lokalen Behörden und/oder von im Rahmen von Erasmus+ akkreditierten Konsortialkoordinatoren, Kammern, Sozialpartnern, sektoralen Organisationen usw. bei der Einrichtung von Unterstützungsstrukturen, Netzen, Referenzstellen oder Mobilitätskoordinatoren, um alle Phasen der Mobilität von Auszubildenden (Partnersuche, Vorbereitung vor der Mobilität, Unterstützung und Betreuung während und nach der Mobilität, einschließlich der Anerkennung der Lernergebnisse aus der Mobilitätserfahrung und der Wiedereingliederungsphase nach der Mobilität) für Lernende, entsendende und aufnehmende Organisationen zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf kleinen Unternehmen liegt;
- Einbeziehung der Sozialpartner zur Unterstützung der Arbeitgeber, Ermittlung der sektoralen Bedürfnisse und Besonderheiten und Entwicklung breit angelegter, sektorspezifischer Maßnahmen, um die Mobilität von Auszubildenden zu ermöglichen;
- Lösungen für die Barrieren und Hindernisse (rechtlicher Rahmen, Struktur der Lehrpläne, Sozialversicherungsschutz, Anerkennung von Lernergebnissen usw.) zu finden und konkrete Maßnahmen zu ihrer Überwindung zu konzipieren und umzusetzen;
- Unterstützung von Partnerschaften zwischen Organisationen (einschließlich Unternehmen) zur Umsetzung stabiler und regelmäßiger Mobilitätsprogramme als Teil der Lehrpläne
- Sammlung zusätzlicher Daten, Erforschung der wichtigsten Erfolgsfaktoren und des langfristigen Nutzens der Mobilität von Auszubildenden für alle Beteiligten, mit besonderem Schwerpunkt auf der Langzeitmobilität, und Sensibilisierung für diese Faktoren durch Kommunikationskampagnen;
- Aufbau von Kapazitäten für Organisationen und Unternehmen, um die Mobilität von Auszubildenden zu fördern und die Vorteile der Europäischen Allianz für die Lehrlingsausbildung zu nutzen, deren Ziel die Förderung der Mobilität von Auszubildenden ist;
- Aufbau und Stärkung von Lehrlingsnetzwerken auf der Grundlage der bereits bestehenden Initiativen in ganz Europa;
- Unterstützung von Unternehmen und betrieblichen Ausbildern bei der Aufnahme von Auszubildenden, auch im Hinblick auf die Lernmobilität von Auszubildenden zwischen Unternehmen desselben Sektors;
- Förderung von Bottom-up-Initiativen zur Unterstützung der (kulturellen und sprachlichen) Integration von Auszubildenden während ihrer Mobilitätserfahrung im Gastland;
- Gestaltung und Umsetzung neuer bilateraler oder multilateraler Mobilitätsmöglichkeiten für Auszubildende mit Projektpartnern, beispielsweise durch Schaffung von sektoralen Netzwerken für Rotationssysteme, im Rahmen des Projekts
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
weitere Förderkriterien
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
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