Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET)
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-CB-VET
Termine
Öffnung
30.11.2023
Deadline
29.02.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 25.250.170,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei den Projekten zum Kapazitätsaufbau handelt es sich um internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Berufsbildung in den EU-Mitgliedstaaten und in mit dem Programm assoziierten Drittländern tätig sind, sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie zielen darauf ab, die Relevanz, Zugänglichkeit und Reaktionsfähigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und -systemen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu unterstützen.
Call-Ziele
Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt fördern, sollen die Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter - insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Eingliederung, Qualitätssicherung und Innovation - gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam geeignete Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt.
Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die zwischen der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global Gateway-Investitionspakete.
Im Einzelnen wird die Aktion folgende Aspekte beinhalten:
- Aufbau von Kapazitäten bei Berufsbildungsanbietern zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich der Berufsbildung für nachfrage- und chancenorientierte Berufsbildungsinterventionen;
- Verbesserung der Qualität und der Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf sozioökonomische Chancen und soziale Entwicklungen, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen;
- Abstimmung des Berufsbildungsangebots auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollten ihre erwartete Wirkung durch das Erreichen der folgenden Ergebnisse nachweisen:
- Engere Verbindungen zwischen den Drittländern, die nicht mit dem Berufsbildungssystem des Programms assoziiert sind, und ihrem Arbeitsmarkt;
- Verbesserte Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten;
- Verbesserte Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung
- Stärkere Sensibilisierung von Personal, Manager*innen, politischen Entscheidungsträger*innen und leitenden Lehrkräften für Ansätze, die den Arbeitsmarkt und die Berufsbildung einander näher bringen;
- Verbesserte Kenntnisse, technische, verwaltungstechnische und pädagogische Fähigkeiten von Lehrer*innen und Ausbilder*innen in der beruflichen Bildung;
- Bessere Einbindung von Lehrer*innen /Ausbilder*innen , Lernenden und Arbeitgeber*innen in Lehrpläne, Profilgestaltung und Ausbildungsreformen;
- Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung;
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen;
- Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit;
- Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen;
- Verbesserung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung.
In der Regel und innerhalb der Grenzen der bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen sollten die Ergebnisse als offene Bildungsressourcen (OER) sowie auf einschlägigen Plattformen von Fachleuten, Sektoren oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. In dem Vorschlag wird beschrieben, wie die produzierten Daten, Materialien, Dokumente und audiovisuellen und sozialen Medien durch offene Lizenzen frei zugänglich gemacht und gefördert werden, und er enthält keine unverhältnismäßigen Einschränkungen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten sich auf eines oder mehrere der folgenden Themen konzentrieren:
- Arbeitsgestütztes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene);
- Qualitätssicherungsmechanismen;
- Berufliche Entwicklung von Lehrenden und Ausbildenden in der beruflichen Bildung;
- Schlüsselkompetenzen, einschließlich Unternehmertum;
- Öffentlich-privater Dialog und Partnerschaften in der Berufsbildung;
- Innovation in der Berufsbildung;
- Grüne und digitale Kompetenzen für den doppelten Übergang;
- Qualifikationsabgleich mit aktuellen und künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in vielversprechenden, in der Entwicklung befindlichen Wertschöpfungsketten.
Darüber hinaus können die Antragsteller auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweisen, dass sie besonders geeignet sind, die Ziele der Aufforderung und den ermittelten Bedarf zu erfüllen.
Beispiele für Aktivitäten und regionale Prioritäten sind im Erasmus+ Programmleitfaden auf den Seiten 342-344 beschrieben.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Unternehmen) aus mindestens 3 förderfähigen Ländern eingereicht werden:
- mindestens 2 mit dem Programm verbundene EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer;
- jedes dieser teilnehmenden Länder muss mindestens eine Organisation einbeziehen.
- mindestens 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm verbunden ist:
- mindestens 2 Organisationen aus dem teilnehmenden förderfähigen Drittland/den nicht mit dem Programm verbundenen Ländern aus derselben Region
- Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Überregionale Projekte sind nicht förderfähig.
Das Konsortium muss mindestens einen Berufsbildungsanbieter auf nicht-schulischer Ebene umfassen.
Die Zahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die dem Programm angehören, darf nicht höher sein als die Zahl der Organisationen aus förderfähigen Drittländern, die nicht dem Programm angehören.
Verbundene Unternehmen und assoziierte Partner zählen nicht für die Zusammensetzung des Konsortiums.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) :
- juristische Personen (öffentliche oder private Stellen);
- im Berufsbildungsbereich oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein. Teilnehmende Organisationen können beispielsweise sein (nicht erschöpfende Liste):
- Berufsbildungsanbieter
- Unternehmen, Industrie, sonstige Arbeitgeber oder Branchenverbände
- Nationale/regionale Qualifikationsbehörden
- Arbeitsvermittlung
- Forschungseinrichtungen
- Innovationsagenturen
- Gebietsentwicklungsbehörden
- Internationale Organisationen
- in einem der förderfähigen Länder, d. h. EU-Mitgliedstaat, einem dem Programm angeschlossenen Drittland, einem Drittland, das aus einer förderfähigen Region nicht mit dem Programm verbunden ist, niedergelassen sein. Die förderfähigen Regionen, für die diese Aktion gilt, sind die Regionen 1, 2, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A des Programmleitfadens). Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht berechtigt, an dieser Aktion teilzunehmen.
Der Koordinator muss eine Organisation sein, die im Bereich der beruflichen Bildung tätig ist. Er gilt im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann keine verbundene Einrichtung sein. Organisationen aus Drittländern, die nicht dem Programm angehören, können keine Koordinatoren sein.
Andere Einheiten können an anderen Konsortialrollen teilnehmen, wie z. B. assoziierte Partner.
weitere Förderkriterien
Diese Maßnahme folgt einem Kapitalfinanzierungsmodell. Die Höhe des Einmalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.
Die Aktivitäten müssen in den Ländern der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Sofern in Bezug auf die Ziele oder die Durchführung des Vorhabens hinreichend begründet:
- Die Aktivitäten können auch am Sitz einer Institution der Europäischen Union stattfinden, auch wenn es im Projekt keine teilnehmenden Organisationen aus dem Land gibt, in dem die Institution angesiedelt ist;
- Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Austausch und der Förderung von Ergebnissen können auch auf einschlägigen transnationalen thematischen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern, die mit dem Programm verbunden sind, oder nicht mit dem Programm assoziierten förderfähigen Drittländern stattfinden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren