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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Hochschulbildung Aktionsbereich 1
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-CBHE-STRAND-1
Termine
Öffnung
30.11.2023
Deadline
08.02.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 29.395.525,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion Capacity Building in Higher Education (CBHE) unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Mit diesem Aktionsbereich sollen weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die CBHE-Aktion gewonnen werden, um den Zugang zu neuen Organisationen zu erleichtern.
Call-Ziele
Die Definition für "Newcomer-Organisation" finden Sie im Programmleitfaden, Teil D - Glossar). Diese Partnerschaften sollten ein erster Schritt für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in Drittländern sein, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, um Zugang zu erhalten und die Möglichkeiten zu verbessern, Menschen mit geringeren Möglichkeiten zu erreichen. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung der Internationalisierungslücke zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Die Projekte, die unter diesen Aktionsbereich fallen, werden sich in erster Linie auf die folgenden Bereiche in Drittländern konzentrieren, die nicht mit dem Programm assoziiert sind:
- Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Neuankömmlinge oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und Fakultäten aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Studierende und Personal mit geringeren Möglichkeiten.
Jeder Antragsteller muss in Teil C des Antragsformulars nur eine der übergreifenden Prioritäten angeben, die von der Europäischen Kommission für jede Region festgelegt werden.
- Für die Regionen 1 bis 3 wurden auch Unterprioritäten festgelegt (siehe Teil C des Antragsformulars). Innerhalb der vom Antragsteller festgelegten übergreifenden Priorität darf das Projekt nur eine Unterpriorität auswählen.
- Für die Regionen 5 bis 11 gibt es nur übergreifende Prioritäten, von denen das Projekt nur eine auswählen muss.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion soll einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leisten:
- Green Deal (Förderung grüner Arbeitsplätze, klimaneutrale Gesellschaft, Sensibilisierung für Umwelt-Klima-Nachhaltigkeit, grüne und Kreislaufwirtschaft)
- Digitale Transformation (Entwicklung und Verbreitung digitaler Kompetenzen, digitale Pädagogik, Konnektivitätslösungen, Digitalisierung, künstliche Intelligenz)
- Integration von Migrant*innen (Förderung des Zugangs zu Bildung und Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen)
- Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung (Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechten, Gleichberechtigung, Demokratie und guter Regierungsführung sowie Bekämpfung von Korruption)
- Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung (Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Bildung und Arbeitsmarkterfordernissen)
sowie auf die externe Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten und Ergebnisse der CBHE-Projekte müssen den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten, ihren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugutekommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und dem Pariser Abkommen unterstützt diese Aktion die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten bei der Bewältigung von sozioökonomischem Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und bei der Reaktion auf jüngste Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, Fragilität und zunehmende soziale, wirtschaftliche und ökologische Ungleichheiten.
Mehr Details finden Sie im Programmleitfaden auf den Seiten 329-330.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellern (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) um öffentliche oder private Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen:
- Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
- Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind
Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- einem EU-Mitgliedstaat,
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland
- in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.
Koordinator: Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
- Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:
Nationale Projekte (nur offen für die Regionen 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9):
- Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittstaaten;
- jedes dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung einbeziehen.
- nur 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
- unter Beteiligung von mindestens 2 Hochschuleinrichtungen.
- Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens so hoch sein wie die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Mehrländerprojekte (offen für alle förderfähigen Regionen):
- Mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer;
- In jedem dieser Länder muss mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt sein.
- Mindestens 2 förderfähige Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind. An jedem dieser Länder müssen mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sein. Die nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen;
- Die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss gleich oder höher sein als die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Allgemeine Regeln für alle Konsortien: In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
weitere Förderkriterien
CBHE-Projekte können durchgeführt werden als:
- Nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind;
- Mehrländerprojekte (regionale Projekte) innerhalb einer einzigen förderfähigen Region;
- Mehrländerprojekte, an denen mehr als eine förderfähige Region beteiligt ist (regionenübergreifende Projekte). Regionsübergreifende Projekte müssen sich mit Schwerpunktbereichen befassen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen.
Das Budget der CBHE-Aktion wird zur Unterstützung von Projekten wie folgt verwendet:
- Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % des Budgets der Aktion
- Überregionale Projekte: Ungefähr 10 % des Budgets der Aktion
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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