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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-GE
Termine
Öffnung
12.12.2023
Deadline
29.02.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 10.100.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel des Aufrufs ist die Unterstützung, Förderung und Umsetzung umfassender politischer Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, des gleichen Entgelts für Frauen und Männer, des Empowerments von Frauen und des Gender Mainstreaming.
Call-Ziele
Der Aufruf konzentriert sich auf zwei Prioritäten:
- Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles durch Förderung eines geschlechtertransformativen Ansatzes und Infragestellung von Geschlechterstereotypen mit dem Ziel, die Förderung familienfreundlicher Praktiken in Unternehmen zu unterstützen und die Inanspruchnahme der neuen Rechte im Rahmen der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Frauen und Männer zu fördern; Vorbeugung/Schutz vor jeglicher Form der Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen während und nach der Schwangerschaft sowie von Frauen und Männern, die Urlaub aus familiären Gründen und flexible Arbeitsregelungen in Anspruch genommen haben; Sensibilisierung für den Wert der Betreuungsarbeit durch Reflexion über die Wertschätzung der für die Betreuungsarbeit erforderlichen Fähigkeiten; und Infragestellung von Geschlechterstereotypen, die die traditionelle Arbeitsteilung aufrechterhalten.
- Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie mit dem Ziel, die für die Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (möglicherweise in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen, privaten Organisationen oder internationalen Organisationen) bei der Entwicklung nationaler Leitlinien und/oder Instrumente für geschlechtsspezifische Arbeitsbewertungs- und Klassifizierungssysteme und bei der Sensibilisierung der Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter in ihren jeweiligen Ländern für diese Leitlinien und/oder Instrumente zu unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles durch einen geschlechtsspezifischen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen
- Verbesserte Kenntnisse über die geschlechtsspezifische Betreuungslücke und über Möglichkeiten, geschlechtsspezifische Stereotypen in Bezug auf Betreuung und Arbeit zu überwinden;
- Verbesserung der Kenntnisse und des Bewusstseins für potenzielle Hindernisse für die Gleichstellung
- Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Hindernisse für eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflege- und Hausarbeit sowie der Hindernisse für die Inanspruchnahme von Familienurlaub und familienfreundlichen Arbeitszeitregelungen;
- Sensibilisierung für politische Maßnahmen und Beispiele für bewährte Praktiken, die zu einer größeren Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für berufstätige Frauen und Männer im gesamten Lebensverlauf führen, sowie für Beispiele für bewährte Praktiken in Unternehmen und Behörden;
- Verbesserte Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und über den Wert der Pflegearbeit;
- Verbesserte Sensibilisierung für politische Maßnahmen und Beispiele guter Praxis, die zu nachhaltigeren Arbeitsbedingungen in der Pflege führen und die Geschlechtersegregation im Pflegesektor bekämpfen;
- Letztlich führt dies zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer im Laufe des Lebens, zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles und zu mehr Gleichstellung.
Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie
- Einführung von geschlechtersensiblen Instrumenten und Methoden für transparente Entgeltsysteme und die Aufdeckung von direkter oder indirekter Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts im Zusammenhang mit der Unterbewertung von Tätigkeiten, die typischerweise von Frauen ausgeführt werden, und Korrektur;
- Stärkung des Bewusstseins für den Zweck und den Nutzen geschlechtsneutraler Arbeitsbewertungs- und Klassifizierungssysteme;
- Verbesserung der Kenntnisse und des Fachwissens für Verhandlungen über gleiches Entgelt und die Anwendung geschlechtsneutraler Arbeitsplatzbewertungssysteme;
- Infragestellung traditioneller, veralteter, intransparenter Kriterien für die Bewertung und den Vergleich des Wertes von Arbeit, die nicht geschlechtsneutral sind und somit die berufliche Segregation und die ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles durch einen geschlechtsspezifischen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen:
- Entwicklung neuer Ansätze zur Förderung des Modells der Doppelverdiener und -betreuer und zum Abbau von Geschlechterstereotypen;
- Aufbau von Kapazitäten und Schulung, u. a. von Personalverantwortlichen, Vertreter*innen von Behörden, Sozialpartnern und anderen betroffenen Stakeholdern, auch aus Organisationen der Zivilgesellschaft;
- Gegenseitiges Lernen, Austausch von bewährten Verfahren, Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern;
- Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung, auch über soziale Medien oder Pressekampagnen.
Praktische Projekte, die spezifische Maßnahmen entwickeln und umsetzen und die Zielgruppe einbeziehen, werden bevorzugt. Gegebenenfalls sollten sich die Antragstellenden um eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung und Durchführung der Aktivitäten bemühen.
Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie
- Entwicklung von Leitlinien, Instrumenten und Checklisten für die Bewertung und den Vergleich von gleichem Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit innerhalb desselben Arbeitgebers, einschließlich der Einführung von geschlechtsneutralen Arbeitsplatzbewertungs- und Klassifizierungssystemen, zur Verwendung durch öffentliche und private Arbeitgeber und allgemeiner durch die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverhandlungen;
- Entwicklung und Durchführung von Schulungsprogrammen zum Aufbau von Kapazitäten bei Arbeitgebern und Sozialpartnern zur Bewertung von gleichem Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit und zur Einführung geschlechtsneutraler Arbeitsplatzbewertungs- und Klassifizierungssysteme;
- Förderung geschlechtsneutraler Arbeitsbewertungs- und Klassifizierungssysteme;
- Überwachung der Umsetzung des Konzepts der gleichwertigen Arbeit durch die Bewertung bestehender Arbeitsplatzbewertungs- und Entgeltklassifizierungssysteme der Arbeitgeber und der von den Sozialpartnern verwendeten Systeme und Empfehlung von Änderungen, wenn diese erforderlich sind, um dem Grundsatz des gleichen Entgelts und geschlechtsneutralen Kriterien zu entsprechen.
Bevorzugt werden praxisnahe Projekte, die konkrete Maßnahmen entwickeln und umsetzen und die Zielgruppe einbeziehen.
Bei beiden Prioritäten wird erwartet, dass die Konzeption und Durchführung der Projekte die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung als Querschnittsaufgabe fördert. Die Antragstellenden sollten ihrem Vorschlag eine geschlechtsspezifische Analyse beifügen, die geschlechtsspezifische Bedürfnisse und Risiken aufzeigt. In Anbetracht des spezifischen Anwendungsbereichs der Aufforderung wird erwartet, dass die Projekte keine unbeabsichtigten negativen Auswirkungen auf eines der beiden Geschlechter haben, dass sie bei ihren Aktivitäten keine geschlechtsspezifischen Stereotypen reproduzieren und dass sie über den grundlegenden "Do no Harm"-Ansatz hinausgehen.
Die Gleichstellungsperspektive sollte auch bei der Gestaltung des "Formats" von Aktivitäten wie gegenseitigem Lernen, Empowerment, Sensibilisierung und möglichen Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie eine ausgewogene Beteiligung von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen ermöglichen und geschlechtssensible Ansätze fördern. Zur Förderung geschlechtsneutraler Arbeitsbewertungs- und Klassifizierungssysteme wird den Antragstellenden empfohlen, besonders auf geschlechtsspezifische Vorurteile zu achten, die sich aus historischen Daten ergeben könnten.
Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um im Rahmen der ersten Priorität (Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsdefizits durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und Infragestellung von Geschlechterstereotypen) förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) müssen
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- eine internationale Organisation sein oder ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben;
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden;
- Die Höchstdauer der Maßnahme beträgt 24 Monate;
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 100 000 EUR betragen;
- Das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
- An dem Antrag müssen mindestens zwei Antragstellende beteiligt sein (Hauptantragstellender und mindestens ein Mitantragstellender, bei dem es sich nicht um eine verbundene Einrichtung oder einen assoziierten Partner handelt).
Um im Rahmen der zweiten Priorität (Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie) förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Hauptantragstellende müssen nationale Behörden der EU sein, die für die Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie zuständig sind (z. B. das zuständige Ministerium oder eine nationale Agentur); pro Mitgliedstaat ist nur ein Antrag zulässig;
- Mitantragstellende (falls vorhanden) müssen internationale Organisationen oder öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die offiziell in einem der förderfähigen Länder ansässig sind, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden;
- Die Höchstdauer der Maßnahme beträgt 24 Monate;
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 100 000 EUR betragen;
- Das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
- An dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragstellender und Mitantragstellende).
weitere Förderkriterien
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - muss im Format .xlsx ausgefüllt wieder hochgeladen werden)
- Lebenslauf (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (nur für Koordinatoren)
- Liste früherer Projekte des Koordinators (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik (Child Protection Policy, CPP), die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt. Im Antrag sollte deutlich angegeben werden, welche(r) Partner direkt mit Kindern/Minderjährigen arbeiten werden.
Seitenbegrenzung - Teil B: 45 Seiten
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
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