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Call-Eckdaten
Programm für den Donauraum - Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Donauraumprogramm
Call Nummer
DRP-2022-01
Termine
Öffnung
29.09.2022
Deadline
21.11.2022 14:00
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 91.753.091,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 2.200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm für den Donauraum (DRP) bietet finanzielle Unterstützung für transnationale Projekte, die einen Beitrag leisten zur Entwicklung eines innovativeren, nachhaltigeren und sozialeren Donauraums beitragen. Das Programm wurde im Rahmen des Ziels der territorialen Zusammenarbeit der Europäischen Union konzipiert. Die Einzigartigkeit des Programms besteht darin, dass es eine Plattform bietet für Zusammenarbeit in strategischen Bereichen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern im Donauraum.
Call-Ziele
Das DRP unterstützt die politische Integration im Donauraum durch Projekte, die sich mit den wichtigsten Herausforderungen und Chancen der Region in spezifischen Handlungsfeldern unterhalb der EU-Ebene (ohne Überschneidungen mit den Bemühungen um politische Integration auf EU-Ebene) und oberhalb der nationalen Ebene befassen. Transnationale Projekte sollten die nationale, regionale und lokale Politik beeinflussen (politischer Impulsgeber).
Um ein höheres Maß an territorialer Integration des sehr heterogenen Donauraums zu erreichen, wird das transnationale Kooperationsprogramm als politischer Impulsgeber fungieren, der darauf abzielt, die gemeinsamen Herausforderungen und Bedürfnisse zu bewältigen, die sich aus spezifischen Politikfeldern ergeben. Daher wird von der transnationalen Zusammenarbeit erwartet, dass sie durch die Entwicklung und praktische Umsetzung von politischen Rahmenwerken, Instrumenten und Dienstleistungen greifbare Ergebnisse liefert. Zu diesem Zweck zielt das Programm auf die Förderung konkreter Pilotinvestitionen ab.
Die Aufforderung richtet sich an Vorschläge für Projekte, die auf die Programmschwerpunkte 1, 2, 3 und das spezifische Ziel 4.2 ausgerichtet sind:
- Ein intelligenterer Donauraum
- Ein grünerer, kohlenstoffarmer Donauraum
- Ein sozialerer Donauraum
- Eine bessere Governance der Zusammenarbeit: 4.2 Ausbau der institutionellen Kapazitäten für die territoriale und makroregionale Governance
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Für jedes Projekt ist ein federführender Partner (LP) zu benennen, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antragsformulars als Hauptantragsteller verantwortlich ist. Wird das Projekt genehmigt, übernimmt der federführende Partner die volle Verantwortung für das Management, die Kommunikation, die Umsetzung und die Koordinierung der Aktivitäten zwischen den beteiligten Partnern. Der Lead Partner trägt die rechtliche Verantwortung für die gesamte Partnerschaft. Der federführende Partner ist auch das Bindeglied zwischen dem Projekt und der Verwaltungsbehörde/dem Gemeinsamen Sekretariat (MA/JS) des Programms.
Die folgenden Arten von Einrichtungen können federführende Partner sein:
- Lokale, regionale, nationale öffentliche Einrichtungen/ Einrichtungen des öffentlichen Rechts (einschließlich EVTZ im Sinne von Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
- Internationale Organisationen
- Private, gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen
Die LP können entweder aus DRP-EU-Mitgliedstaaten oder aus DRP-Nicht-EU-Partnerstaaten kommen. In der 1. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Antragsteller aus der Ukraine nur als Projektpartner teilnehmen.
Der federführende Partner kann zwischen den beiden Schritten nicht gewechselt werden.
An jedem Projekt müssen mindestens drei Finanzierungsprojektpartner aus drei verschiedenen Ländern des Programmgebiets beteiligt sein: der federführende Partner und mindestens zwei Projektpartner. Mindestens ein Projektpartner muss im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates des Programmgebiets ansässig sein. Die Beteiligung von Projektpartnern aus Nicht-EU-Ländern wird vom Programm ausdrücklich unterstützt und unterliegt einer Qualitätsbewertung.
Antragsteller, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der EU ansässig sind, können im Rahmen des ersten Aufrufs keine Förderung als Projektpartner beantragen.
Maximal 4 Projektpartner können zwischen den beiden Schritten gewechselt werden (ersetzt werden oder ausscheiden). Das Hinzufügen neuer Partner unterliegt keinen Beschränkungen.
weitere Förderkriterien
Das Programm deckt 14 Länder ab, darunter 9 EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Deutschland: Baden Württemberg und Bayern, Rumänien, Slowakei und Slowenien) und 5 Nichtmitgliedstaaten (Bosnien und Herzegowina, Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Ukraine mit vier Provinzen: Czernowetzka Oblast, Iwano-Frankiwiska Oblast, Zakarpatska Oblast, Odessa Oblast). [Das DRP deckt das gesamte Territorium der Ukraine ab, vorausgesetzt, dass der Teil der Maßnahmen, der außerhalb des Programmgebiets durchgeführt wird (die UA-Regionen, die nicht offiziell an dem Programm beteiligt sind), direkt zu den Zielen des Programms beiträgt. (Reg. (EU) 2021/1059, Art.37)]
In der Regel werden EU-Mittel nur an Projektpartner im Programmgebiet vergeben. [Ausnahmen von dieser Regel können für Partner in Deutschland gelten und sind im Antragstellerhandbuch (unter II.1.3.) aufgeführt.]
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
30 Monate
Zusätzliche Informationen
Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms für den Donauraum erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
-
Im "ersten Schritt" werden die Antragsteller aufgefordert, elektronisch über das Gemeinsame Elektronische Überwachungssystem (Jems) eine Interessenbekundung einzureichen, in der vor allem die Interventionslogik des Vorschlags und seine strategische Bedeutung für das DRP dargelegt werden. In dieser Phase sind keine weiteren Unterlagen einzureichen.
-
In der "zweiten Stufe" (voraussichtlich im Frühjahr 2023) werden die vorausgewählten Projektvorschläge aufgefordert, ein Antragspaket mit einem vollständig ausgearbeiteten Antragsformular (AF) einzureichen, das detailliertere Informationen zum Inhalt enthält und die Grundlage für die endgültige Auswahl der Projektvorschläge bildet.
Verfügbare Interreg-Mittel pro Priorität und indikative Zuweisung pro spezifischem Ziel in EUR:
- Priorität 1: Ein intelligenterer Donauraum: 18.745.255,50
- SO 1.1: 9.372.627,75
- SO 1.2: 9.372.627,75
- Prioritätsachse 2: Ein grünerer, kohlenstoffarmer Donauraum: 34,530,733.00
- SO 2.1: 8.69.838,56
- SO 2.2: 10.024.271,79
- SO 2.3: 7.631.291,99
- SO 2.4: 8.180.330,64
- Priorität 3: Ein sozialerer Donauraum: 25.651.402,00
- SO 3.1: 7.695.420,60
- SO 3.2: 7.695.420,60
- SO 3.3: 10.260.560,80
- Prioritätsachse 4 Bessere Governance der Zusammenarbeit
- SO 4.2: 12.825.700,88
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Interreg Danube Region Programme - Joint Secretariat
+36 1 795 4082
simona.ene@interreg-danube.eu
Website
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