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Call-Eckdaten
Beschleunigung des Einsatzes und der Erschwinglichkeit von Wärmepumpen durch kollektive Kaufaktionen und Beschaffung
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2022-CET-HEATPUMPS
Termine
Öffnung
17.05.2022
Deadline
16.11.2022 17:00
Förderquote
95 %
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Es wird erwartet, dass die Elektrifizierung im Gebäudesektor eine zentrale Rolle spielen wird, insbesondere durch die Einführung von Wärmepumpen für Raumheizung, Kühlung und Warmwasserbereitung. Im Wohnungssektor dürfte der Anteil der Elektrizität am Wärmebedarf bis 2030 auf 40 % und bis 2050 auf 50-70 % steigen. Wärmepumpen sind eine der Schlüsseltechnologien zur Deckung dieses Bedarfs und tragen dazu bei, die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und 2050 zu erreichen. Obwohl sich diese Technologien und die Qualität der Installationen verbessert haben, geht die Ausweitung bestehender und die Entwicklung neuer Lieferketten nicht schnell genug, um Engpässe zu vermeiden und wettbewerbsfähige Preise in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Im Rahmen des REPowerEU-Plans zur schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe hat die Europäische Kommission dazu aufgerufen, das jährliche Tempo der Einführung von Wärmepumpen in der EU zu verdoppeln und in den nächsten fünf Jahren 10 Millionen installierte Wärmepumpen in den EU-Mitgliedstaaten zu erreichen.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen verschiedene Hindernisse für die Einführung und Installation von Wärmepumpen beseitigt werden, wie z. B:
- hohe Vorlaufkosten und die vermeintliche Komplexität von Planung und Installation;
- mangelndes Bewusstsein für die verfügbaren Technologien und Vertrauen in die Qualität der Installationen; mangelndes Bewusstsein dafür, wie gezielte Änderungen an bestehenden Gebäuden und ihren Wärmeverteilungssystemen häufig einen effizienten Einsatz von Wärmepumpen auch ohne oder vor umfangreichen Renovierungen ermöglichen können;
- Notlagen bei Kaufentscheidungen (z. B. Reparatur oder Ersatz einer bestehenden Heizungsanlage nach einem Ausfall);
- technische Hindernisse, wie z. B. der Platz für die Aufstellung der neuen Geräte (Außen- und Inneneinheit, Pufferspeicher und Warmwasserspeicher usw.); die potenzielle Notwendigkeit, die elektrische Leistung des Gebäudes zu erhöhen (Änderung der Elektroinstallation); die potenzielle Notwendigkeit, die Gebäudeisolierung zu verbessern und/oder das Emittersystem anzupassen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten kollektive Kauf- und Beschaffungsaktionen einrichten und/oder unterstützen, die darauf abzielen, die Produkt- und/oder Installationspreise durch die Schaffung einer breiten Nachfrage nach gut spezifizierten (Produkt-)Serien von Wärmepumpen deutlich zu senken. Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen sollte zumindest auf der Raumheizung (und Warmwasserbereitung) für Haushalte liegen; dies schließt jedoch nicht aus, dass auch Nichtwohngebäude einbezogen werden. Synergien von Wärmepumpen mit Eigenverbrauchsanlagen (PV) und hybriden erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen könnten ebenfalls gefördert werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten Folgendes umfassen:
- Koordinierung von Aufrufen zur Interessenbekundung für den Kauf und die Installation von Wärmepumpen und Aufnahme von Verhandlungen mit den entsprechenden Wirtschaftsakteuren (z. B. Herstellern, Installateurverbänden, Energieunternehmen oder anderen potenziellen Dienstleistern, auch für optionale Finanzierungselemente). Betriebsbezogene Aspekte, wie z. B. längere Garantiezeiten und Wartung nach dem Kauf oder andere Kundendienstleistungen für Produkte, die im Rahmen dieser Programme gekauft werden, könnten in die geschlossenen Vereinbarungen aufgenommen werden. Auch Lösungen, die eine vollständige oder teilweise Finanzierung von Vorabinvestitionen vorsehen, könnten in Betracht gezogen werden.
- Sicherstellung der Vereinfachung des Angebots/der Nachfrage (z. B. durch Beschränkung auf eine begrenzte Anzahl von Produkten und Kapazitäten, die wesentliche Kriterien erfüllen, um das Volumen bestimmter Produktionsserien zu erhöhen und qualitativ hochwertige Anlagen zu liefern); Sicherstellung der Eignung des Gebäudes und der Bereitschaft (z. B. Wärmedämmung, Wärmeverteilungssystem) für die Installation von Wärmepumpen vor dem Kauf sowie ordnungsgemäße Bewertung des Wärmebedarfs des Gebäudes und der Größe der Wärmepumpe (verschiedene Methoden können verwendet werden, möglicherweise in Kombination, z. B. kurzfristige Temperaturmessungen, Gebäude- und Energiesystem-Simulationswerkzeuge, Bewertung durch qualifizierte Techniker).
- Unterstützung bei der Vorbereitung (z. B. organisatorisch, technisch, Zugang zu finanzieller Unterstützung) und Durchführung solcher Projekte. Darüber hinaus Identifizierung, Vereinfachung des Zugangs zu und Suche nach Synergien mit relevanten nationalen, regionalen oder lokalen Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Darlehen, Subventionen, Steueranreize).
- Weitere Initiativen entlang der Wertschöpfungskette (z. B. Sicherstellung qualitativ hochwertiger Installationsverfahren, Schulungen zu den angebotenen Produkten und Förderung entsprechender Zertifizierungssysteme, Weiterentwicklung innovativer Angebote/Dienstleistungen, z. B. Heizung als Dienstleistung), die zu einer Senkung des Installationspreises führen würden.
- Durchführung von Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen, u. a. für entsprechende Schulungsprogramme für Installateure, die sich an bestimmte Verbrauchergruppen und andere relevante Akteure (z. B. KMU, junge Menschen) richten.
Alle für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erforderlichen Interessengruppen sollten einbezogen werden, einschließlich einschlägiger öffentlicher und/oder privater Stellen (z. B. Behörden, Verbraucherorganisationen, Privatunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, große Gebäudeeigentümer); falls sie nicht direkt beteiligt sind, sollte ihre Unterstützung im Vorschlag nachgewiesen werden. Die erworbenen Wärmepumpen sollten von Installateuren mit entsprechender Ausbildung und Zertifizierung installiert werden. Die Organisationen sollten ihre Unabhängigkeit von kommerziellen Technologieanbietern nachweisen und ihre Fähigkeit zur Auswahl des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses begründen. Bei den Akteuren des öffentlichen Beschaffungswesens sollten die Kriterien für ein umweltfreundliches/kreislauforientiertes öffentliches Beschaffungswesen (auch im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie) berücksichtigt werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus anderen einschlägigen Projekten und Programmen aufbauen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, für die ein EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten zu einem verstärkten Einsatz von Wärmepumpen durch kollektive Kauf- und Beschaffungsmaßnahmen führen und die Wirksamkeit und Reproduzierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Einsatzes und der Erschwinglichkeit von Wärmepumpen nachweisen.
Die Vorschläge sollten ihre Auswirkungen anhand der unten aufgeführten Indikatoren sowie gegebenenfalls anderer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:
- Anzahl der durch die Aktion ausgelösten Installationen, einschließlich einer Leistungsgarantie für den Endnutzer.
- Anzahl der kollektiven Kauf- und/oder Beschaffungsaktionen, die durch die Aktion ins Leben gerufen und/oder unterstützt wurden (lokal, regional oder national; öffentlich oder privat; Wohngebäude oder Nichtwohngebäude).
- Anzahl der Akteure mit verbesserten Fähigkeiten (Behörden, Installateure, Verbraucher und andere relevante Akteure).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in die nachhaltige energetische Sanierung (kumuliert, in Millionen Euro).
Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während der Projektlaufzeit und innerhalb von 5 Jahren nach dem Ende der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Nordmazedonien (Северна Македонија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der an LIFE teilnehmenden Länder.
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Zusatzinformationen
Themen
Zusätzliche Informationen
Proposal page limits and layout:
Proposals must be complete and contain all the requested information and all required annexes and supporting documents:
- Application Form Part A — contains administrative information about the participants and the summarised budget for the project
- Application Form Part B — contains the technical description of the project
- Part C containing additional project data
- mandatory annexes and supporting documents:
- detailed budget table
- participant information
- optional annexes: letters of support
Page limit - Part B: 65 pages
Call-Dokumente
Call document LIFE-2022-CETCall document LIFE-2022-CET(1043kB)
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