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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Förderprogramm

Justiz Programm

Call Nummer

JUST-2024-JCOO

Termine

Öffnung
12.12.2023

Deadline
18.04.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 5.800.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

min. € 75.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel dieser Aufforderung ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu erleichtern und zu unterstützen und die Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz zu fördern, unter anderem durch die Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme, und die wirksame Durchsetzung von Entscheidungen.

Call-Ziele

Für 2024 gibt es vier Prioritäten.

Vorschläge, die nicht den Prioritäten 1 und 2 entsprechen, können weiterhin gefördert werden, wenn die Antragsteller dies begründen können durch:

  • die Notwendigkeit, die Umsetzung und Anwendung des EU-Besitzstands im Zivil- oder Strafrecht auf der Grundlage einer evidenzbasierten Bedarfsanalyse zu verbessern, die zeigt, dass mehr Aktivitäten für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in dem zu erfassenden Bereich erforderlich sind,
  • die Notwendigkeit einer Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit, z. B. im Falle von Lücken im Besitzstand oder zur Bewältigung neu auftretender Herausforderungen, auf der Grundlage einer evidenzbasierten Bedarfsanalyse.

Die Antragsteller sollten jedoch berücksichtigen, dass eine Abweichung von den Prioritäten 1 und 2 zu einem weniger relevanten Vorschlag führen kann, der daher nicht für eine Finanzierung in Betracht gezogen werden kann.

Den Antragstellern wird nachdrücklich empfohlen, Initiativen der Kommission im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu untersuchen, um das Risiko einer Replikation bestehender Strukturen und insbesondere von IT-Plattformen zu minimieren.

Priorität 1: Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

Ziel ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zu fördern und zur wirksamen und kohärenten Anwendung und Durchsetzung von EU-Instrumenten zur Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums in Zivil- und Handelssachen sowie im Bereich des Familienrechts beizutragen.

Projekte mit folgenden Zielen werden prioritär behandelt:

  • Bessere Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen durch bessere Verfahren, Fallbearbeitung und Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten;
  • Verbesserung der Situation von Kindern in Zivilsachen, z. B. durch bessere Verfahren, Fallbearbeitung und Zusammenarbeit im Bereich des Familienrechts wie der elterlichen Verantwortung, internationale Kindesentführung und Unterhalt oder Fragen im Zusammenhang mit dem Zivilstand von Kindern;
  • Erleichterung grenzüberschreitender Verfahren, z. B. über die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme, über Erbschaften oder den grenzüberschreitenden Verkehr öffentlicher Schriftstücke durch bessere Information und Sensibilisierung.

Priorität 2: Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu fördern und zur wirksamen und kohärenten Anwendung der Instrumente der gegenseitigen Anerkennung der EU in Strafsachen beizutragen.

  • Priorität wird der Umsetzung und praktischen Anwendung der folgenden Instrumente der gegenseitigen Anerkennung eingeräumt:
    • Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen;
    • Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten,
    • Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen zur Verhängung von Freiheitsstrafen oder Freiheitsentzugsmaßnahmen zum Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union;
    • Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen;
    • Rahmenbeschluss 2009/829/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur vorläufigen Inhaftierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    • Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen,
    • Verordnung (EU) 2018/1805 über die gegenseitige Anerkennung von Einfrier- und Einziehungsentscheidungen.
    • In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann eine besondere Priorität für jedes einzelne der oben genannten Instrumente(e) genannt werden.
  • Priorität:
    • einen wirksamen Beitrag zur Strategie der Europäischen Union für die Sicherheit im Hinblick auf die justiziellen Maßnahmen gegen den Terrorismus, insbesondere zur Verstärkung der Prävention von Radikalisierung, insbesondere in Gefängnissen und nach der Haftentlassung, und unter Berücksichtigung des Geschlechts der (ex) Inhaftierten.
    • Umsetzung der Empfehlung der Kommission zu Inhaftierungen und damit zusammenhängenden Fragen im Zusammenhang mit den Haftbedingungen, einschließlich des Schutzes schutzbedürftiger Häftlinge und der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, Untersuchungshaft und Alternativen zur Inhaftierung, sowie Sensibilisierung für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und Empfehlungen des Europarates in diesem Bereich;
    • die Funktionsweise der Verträge über die gegenseitige Rechtshilfe (GwG) oder anderer Verträge, die Bestimmungen über GwG mit Drittstaaten enthalten (z. B. EU-US GwG-Abkommen, Budapester Übereinkommen über Cyberkriminalität und sein zweites Zusatzprotokoll), einschließlich des Austauschs elektronischer Daten.

Priorität 3: Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau und der Stärkung nationaler Netzwerke im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Das Hauptziel besteht darin, zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Besitzstands im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen beizutragen.

Im Bereich der Zivil- und Handelssachen werden die Mitglieder des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen (EJN-civil) sowie die von ihnen vertretenen nationalen Behörden, Gerichte und Berufsverbände unterstützt. Die Projekte werden sich auf den Aufbau und die Stärkung nationaler EJN-Zivilnetzwerke konzentrieren, um eine bessere Behandlung grenzüberschreitender Zivilsachen und eine bessere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die nationalen Netzwerke werden die volle Beteiligung aller nationalen Netzwerkmitglieder (z. B. zentrale Behörden, Gerichtsvollzieher, Notare, Rechtsanwälte) fördern. Dies wird dazu beitragen, den Beitrag der EU-Länder zu den Aktivitäten des Netzwerks (insbesondere die Netzwerktreffen) zu erhöhen und die Arbeit und Sichtbarkeit des Netzwerks als Ganzes zu verbessern.

In Strafsachen werden nationale Behörden, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Berufsverbände, die sie vertreten, unterstützt, Aufbau und/oder Stärkung nationaler Netze, um eine bessere Umsetzung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit der EU in Strafsachen zu gewährleisten.

Die Stärkung der nationalen Netze kann eine bessere Umsetzung der Zivil- und Strafrechtsinstrumente der EU durch Zusammenarbeit, Dialog, Erfahrungsaustausch, Informationsaustausch und Schulungsmaßnahmen (gegebenenfalls auch in Verbindung mit anderen nationalen Systemen) fördern. Durch diese Aktivitäten würden die nationalen Projekte die Interaktion auf nationaler Ebene, den Wissensaustausch und die Sammlung von Informationen sicherstellen. Dadurch würden EU-weit Brücken und gegenseitiges Vertrauen zwischen verschiedenen Justizsystemen vertieft.

Priorität 4: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verknüpfung und dem Austausch ihrer biometrischen Daten mit dem zentralen System ECRIS-TCN.

Hauptziel dieser Prioritätsachse ist die Unterstützung nationaler Projekte zur Umsetzung der Änderungen an:

  • nationale IT-Systeme, die eine angemessene Verknüpfung und den Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern mit dem zentralen System ECRIS-TCN ermöglichen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Für die Prioritäten 1 und 2:

  • Verstärkte Fähigkeit der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden, Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und der Anwendung der EU-Instrumente im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie im Straf- und Strafprozessrecht zu behandeln;
  • Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich Gerichten) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
  • Angleichung der Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten an die einschlägigen Rechtsvorschriften;
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen stehen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH;
  • Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden, die für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen zuständig sind, und Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Behörden und anderen zuständigen Stellen und Institutionen in der gesamten EU, Staatsanwält*innen, Richter*innen und andere Interessenträger verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen in den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
  • Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen; weniger Fristverletzungen;
  • Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • Insbesondere für die Priorität 2 verringerte die Verbesserung der Situation von Personen, die Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen unterliegen, die Verbesserung ihrer sozialen Rehabilitation und die Wiedereingliederung auf geschlechtsspezifische Weise, das Risiko einer Verletzung ihrer Grundrechte.

Für Priorität 3:

  • Bessere Umsetzung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • Verstärkte Fähigkeit der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden, Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und der Anwendung der EU-Instrumente im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie im Straf- und Strafprozessrecht zu behandeln;
  • Staatsanwält*innen, Richter*innen und andere Interessenträger verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen in den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
  • Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich Gerichten) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
  • Effizientere und besser funktionierende nationale Netze, um eine bessere Umsetzung und Fallbearbeitung auf nationaler Ebene zu gewährleisten;
  • Verstärkte Beteiligung nationaler Netzwerke an den Aktivitäten des Netzwerks zur Stärkung des Netzwerks als Ganzes.

Für Priorität 4:

  • Verbesserter Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern zwischen nationalen IT-Systemen und dem ECRIS-TCN-Zentralsystem;
  • Verbesserte Kapazitäten der nationalen IT-Systeme für den Umgang mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern;
  • Verbesserte Prozesse auf nationaler Ebene, die eine angemessene Verknüpfung und den Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern mit dem zentralen System ECRIS-TCN ermöglichen.

 

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Erwartete Ergebnisse

Während mehrere Maßnahmen und Initiativen aufgeführt sind, wird nicht verlangt, alle in einem einzigen Projekt zu erfassen. Projekte mit einem starken Fokus werden sehr geschätzt.

Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Entwurfs- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive beinhalten. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie in ihrem Vorschlag eine Geschlechteranalyse durchführen und einbeziehen, die die potenziellen unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt abbildet.Dadurch unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf beide Geschlechter sollten vermieden werden (do-no-harm-Ansatz). Zu diesem Zweck werden Bewerber ermutigt, die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen bei der Durchführung ihrer Geschlechtsanalyse zu konsultieren. Bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Verbreitung von Informationen sollte ein geschlechtersensibler Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsaktivitäten sollten Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung von Frauen und Männern vorbeugen. Gegenseitige Lern-, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an Schulungen fördern.

Dieses Thema umfasst folgende Aktivitäten:

  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Agenturen, Rechtsanwält*innen und/oder Dienstleistern (einschließlich multidisziplinärer Netzwerke auf internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene);
  • gegenseitiges Lernen, Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, Entwicklung von Arbeitsmethoden, die auf andere teilnehmende Länder übertragbar sein können;
  • analytische Aktivitäten, einschließlich Datenerhebung, Statistiken, Umfragen, Forschung usw.;
  • Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informationsinstrumenten;
  • Kapazitätsaufbau für Fachleute;
  • Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen;
  • Ausbildungsmaßnahmen können auch im Rahmen dieser Ausschreibung finanziert werden, sofern sie Nebentätigkeiten und nicht der Hauptzweck des Projekts sind.

Für Priorität 4 würden die Projektaktivitäten grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und Ausarbeitungsarbeiten, IT-Softwareentwicklung, Qualitätssicherung und damit verbundene Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme erforderlich sind, sowie die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler Lösungen zur Erreichung der Ziele der Priorität 4. Auch Aktivitäten im Zusammenhang mit Projektmanagement, Kommunikation, Förderung und Verbreitung sind förderfähig.

Die Aktivitäten im Rahmen dieses Themas, insbesondere in Bezug auf die IT-Softwareentwicklung (Priorität 1), werden bestehende Lösungen wie Ergebnisse des e-CODEX-Projekts, CEF-Bausteine und ISA-Core-Vokabulare berücksichtigen.

Vorschläge mit einem praktischen Fokus werden als wirkungsvoller als bloße Forschungsvorschläge angesehen.

Ebenso werden Vorschläge, die in ihrer Gestaltung und Umsetzung eine Genderperspektive berücksichtigen, als wirkungsvoller angesehen (siehe auch Abschnitt 9 der Aufforderung).

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Für die Prioritäten 1 und 2 müssen Vorschläge von einem Konsortium eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • An den Anträgen müssen mindestens 2 Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein.
  • Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Non-Profit-Organisation oder eine internationale Organisation als Begünstigte (nicht als angegliederte
  • Für die Prioritäten 3 und 4 sind auch Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig.

Die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen) müssen:

  • juristische Personen (öffentliche oder private Stellen)
  • in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
    • Nicht-EU-Länder:  mit dem Justizprogramm verbundene Länder oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Darüber hinaus gilt für die Prioritäten 1 und 2:

  • Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen einreichen;
  • Projekte müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei teilnehmenden Ländern einbeziehen.

Darüber hinaus gilt für die Priorität 3:

  • Im Bereich der Zivil- und Handelssachen muss der Antrag von den amtlich ernannten Mitgliedern des EJN in Zivil- und Handelssachen oder von den nationalen Behörden eingereicht werden Gerichte und Berufsverbände, die die amtlich bestellten Mitglieder der EJN in Zivil- und Handelssachen vertreten;
  • Im Bereich der Strafsachen müssen die nationalen Behörden, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und die sie vertretenden Berufsverbände den Antrag stellen;
  • Pro Teilnehmerland wird nur ein Antrag angenommen. Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.

Darüber hinaus gilt für die Priorität 4:

  • sind die nationalen Behörden, die für die Systeme verantwortlich sind, die nationale Strafregisterdatenbanken sowie Fingerabdruckdatenbanken mit dem zentralen System ECRIS-TCN verbinden.
  • Pro Teilnehmerland wird nur ein Antrag angenommen. Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.

weitere Förderkriterien

Natürliche Personen sind NICHT berechtigt (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelhändlern, wenn das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit hat).

Internationale Organisationen sind im Rahmen der Prioritäten 1 und 2 förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen, und Garantien anbieten zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen juristischer Personen gleichwertig sind.

EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Organisationen, die aus Mitgliedern bestehen (wie zum Beispiel Netzwerke), können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).

Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).


Für Priorität 1 (Zivilsachen) und Priorität 4 (ECRIS): Der beantragte EU-Zuschuss darf 75.000 € nicht unterschreiten. Es gibt keine Obergrenze.

Für Priorität 2 (Strafsachen) und Priorität 3 (EJN zivil und strafrechtlich): Die Projektbudgets müssen zwischen 75.000 und 350.000 Euro pro Projekt liegen.

Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.

Zusatzinformationen

Themen

Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen) 
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren

Obligatorische Anhänge und Belege (einige Vorlagen, die im Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden können):

  • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen); 
  • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils) 
  • Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt) 
  • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B) 
  • für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt

Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.


Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.

Kontakt

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